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   BFH, 28.06.2006 - IX B 122/05   

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https://dejure.org/2006,17995
BFH, 28.06.2006 - IX B 122/05 (https://dejure.org/2006,17995)
BFH, Entscheidung vom 28.06.2006 - IX B 122/05 (https://dejure.org/2006,17995)
BFH, Entscheidung vom 28. Juni 2006 - IX B 122/05 (https://dejure.org/2006,17995)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 7h; ; EStG § 7h Abs. 1; ; EStG § 7h Abs. 1 Satz 2; ; EStG § 7h Abs. 2; ; EStG § 7i; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7h
    Bescheinigung nach § 7h EStG

  • datenbank.nwb.de

    Auslegung einer Bescheinigung nach § 7h EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 18.05.2004 - IX R 83/00

    Mietvertrag zwischen einer GbR und ihrem Gesellschafter

    Auszug aus BFH, 28.06.2006 - IX B 122/05
    1. Das Rubrum dieses Verfahrens ist dahin zu berichtigen, dass die GbR selbst Klägerin ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Mai 2004 IX R 83/00, BFHE 206, 162, BStBl II 2004, 898).
  • BFH, 25.02.2014 - X R 4/12

    Erhöhte Absetzungen im Sanierungsgebiet - Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 EStG als

    Die Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 EStG muss dieses Merkmal umfassen (so schon BFH-Beschluss vom 28. Juni 2006 IX B 122/05, BFH/NV 2006, 2061).

    Sie bezieht sich jedenfalls auf die Feststellung, ob das Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegen ist (so schon Senatsurteil vom 2. September 2008 X R 7/07, BFHE 224, 484, BStBl II 2009, 596, m.w.N., vgl. auch BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 2061).

  • BFH, 22.10.2008 - X B 91/08

    Wohnbauförderung nach § 7h EStG: Bindungswirkung einer sanierungsrechtlichen

    Die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) weicht nicht vom Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. Juni 2006 IX B 122/05 (BFH/NV 2006, 2061) ab.

    In dem Beschluss in BFH/NV 2006, 2061 hat sich der BFH mit dem notwendigen Inhalt einer Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) befasst.

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