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BFH, 08.06.2004 - IX B 128/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Rüge eines Verfahrensmangels wegen mangelnder Sachverhaltsaufklärung; Abgrenzung zwischen Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Unzureichende Sachverhaltsaufklärung - Abgrenzung Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten
Besprechungen u.ä.
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Unzureichende Sachverhaltsaufklärung - Abgrenzung Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 25.03.2003 - 15 K 57/99
- BFH, 08.06.2004 - IX B 128/03
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 22.12.2011 - III R 37/09
Kumulationsverbot bei dem Zusammentreffen von Investitionszulage und erhöhten …
Ein solcher Zusammenhang ist anzunehmen, wenn die einzelnen Baumaßnahmen wechselseitig voneinander abhängig, d.h. entweder die Erhaltungsarbeiten Vorbedingung für die Herstellungsarbeiten oder sonst durch sie veranlasst (verursacht) sind (…vgl. BFH-Urteil vom 27. September 2001 X R 55/98, BFH/NV 2002, 627; BFH-Beschluss vom 8. Juni 2004 IX B 128/03, DStRE 2004, 1187). - BFH, 30.08.2005 - VI B 2/05
Häusliches Arbeitszimmer; Divergenz
In diesen Fällen muss es jedenfalls solchen tatsächlichen Zweifeln nachgehen, die sich ihm nach Lage der Akten und dem Vortrag der Beteiligten aufdrängen müssen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. September 2003 I B 18/03, BFH/NV 2004, 207; vom 8. Juni 2004 IX B 128/03, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2004, 1187). - BFH, 21.08.2007 - I B 26/07
Steuerfreier Veräußerungsgewinn nach § 8b Abs. 2 KStG
Denn gemäß § 76 Abs. 1 FGO ist das Gericht gehalten, den Sachverhalt so vollständig wie möglich aufzuklären (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 1988 VII R 124/85, BFHE 153, 463; BFH-Beschluss vom 8. Juni 2004 IX B 128/03, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2004, 1187). - BFH, 12.06.2007 - I B 148/06
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Verletzung der Sachaufklärungspflicht; …
Denn es muss den Sachverhalt grundsätzlich so vollständig wie möglich aufklären (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 1988 VII R 124/85, BFHE 153, 463; BFH-Beschluss vom 8. Juni 2004 IX B 128/03, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2004, 1187) und hätte zumindest die Klägerin auf die aus seiner Sicht noch fehlenden Unterlagen hinweisen und sie auffordern können und müssen, diese nachzureichen.
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