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   BFH, 08.06.2004 - IX B 128/03   

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https://dejure.org/2004,9600
BFH, 08.06.2004 - IX B 128/03 (https://dejure.org/2004,9600)
BFH, Entscheidung vom 08.06.2004 - IX B 128/03 (https://dejure.org/2004,9600)
BFH, Entscheidung vom 08. Juni 2004 - IX B 128/03 (https://dejure.org/2004,9600)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; HGB § 255 Abs. 2 Satz 1; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Rüge eines Verfahrensmangels wegen mangelnder Sachverhaltsaufklärung; Abgrenzung zwischen Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Unzureichende Sachverhaltsaufklärung - Abgrenzung Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Unzureichende Sachverhaltsaufklärung - Abgrenzung Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 03.12.2002 - IX R 64/99

    Anschaffungsnaher Aufwand bei unentgeltlichem Gebäudewert

    Auszug aus BFH, 08.06.2004 - IX B 128/03
    Eine zu Herstellungskosten führende wesentliche Verbesserung ist anzunehmen, wenn durch ein Bündel von Baumaßnahmen, die mindestens drei der vier für ein Gebäude wesentlichen Einrichtungen (Heizungs-, Sanitär- und Elektroinstallation sowie Fenster) betreffen, das Gebäude gegenüber seinem ursprünglichen Zustand in seinem Standard gehoben wird (z.B. BFH-Urteile vom 3. Dezember 2002 IX R 64/99, BFHE 201, 148, BStBl II 2003, 590; vom 20. August 2002 IX R 98/00, BFHE 200, 231, BStBl II 2003, 604, unter II. 2.).

    Das Gleiche (Zuordnung zu den Herstellungskosten) gilt auch für andere, mit den zuvor genannten bautechnisch im Zusammenhang stehende Baumaßnahmen (z.B. BFH-Urteil in BFHE 201, 148, BStBl II 2003, 590, unter II. 5. b aa, m.w.N.).

    Andere Aufwendungen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, sind (ggf. durch Schätzung) davon abzugrenzende sofort abziehbare Werbungskosten i.S. von § 9 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (z.B. BFH-Urteil in BFHE 201, 148, BStBl II 2003, 590, unter II. 5. b aa, m.w.N.).

  • BFH, 17.09.2003 - I B 18/03

    NZB: Verfahrensmangel, Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 08.06.2004 - IX B 128/03
    In diesen Fällen muss es jedenfalls solchen tatsächlichen Zweifeln nachgehen, die sich ihm nach Lage der Akten und dem Vortrag der Beteiligten aufdrängen müssen (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. September 2003 I B 18/03, BFH/NV 2004, 207, m.w.N.).

    Dies kann jedoch nicht gelten, wenn sich der gerügte Verfahrensverstoß --wie im Streitfall-- erst aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils ergibt und den Beteiligten daher eine rechtzeitige Rüge in der mündlichen Verhandlung nicht möglich war (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 207, m.w.N.).

  • BFH, 27.09.2001 - X R 55/98

    Nachträgliche HK; Funktionsänderung eines Gebäudes

    Auszug aus BFH, 08.06.2004 - IX B 128/03
    Baumaßnahmen zur Funktionsänderung eines Gebäudes können als Herstellungs- und Erweiterungsmaßnahmen zu beurteilen sein, wenn gegenüber dem früheren Bauzustand eine auf die angestrebte Funktionsänderung ausgerichtete Substanzvermehrung vorliegt, die über das bloße Zumauern von Türen hinausgeht (z.B. BFH-Urteile vom 27. September 2001 X R 55/98, BFH/NV 2002, 627; vom 22. Januar 2003 X R 20/01, BFH/NV 2003, 763, unter II. 3.).

    Ein solcher Zusammenhang ist gegeben, wenn die einzelnen Baumaßnahmen wechselseitig voneinander abhängig, d.h. entweder die Erhaltungsarbeiten Vorbedingung für die Herstellungsarbeiten oder sonst durch sie veranlasst (verursacht) sind (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 627, unter II. 2. c dd).

  • BFH, 22.01.2003 - X R 20/01

    Anschaffungsnaher Aufwand; versteckte Mängel

    Auszug aus BFH, 08.06.2004 - IX B 128/03
    Baumaßnahmen zur Funktionsänderung eines Gebäudes können als Herstellungs- und Erweiterungsmaßnahmen zu beurteilen sein, wenn gegenüber dem früheren Bauzustand eine auf die angestrebte Funktionsänderung ausgerichtete Substanzvermehrung vorliegt, die über das bloße Zumauern von Türen hinausgeht (z.B. BFH-Urteile vom 27. September 2001 X R 55/98, BFH/NV 2002, 627; vom 22. Januar 2003 X R 20/01, BFH/NV 2003, 763, unter II. 3.).
  • BFH, 20.08.2002 - IX R 98/00

    Zum anschaffungsnahen Aufwand

    Auszug aus BFH, 08.06.2004 - IX B 128/03
    Eine zu Herstellungskosten führende wesentliche Verbesserung ist anzunehmen, wenn durch ein Bündel von Baumaßnahmen, die mindestens drei der vier für ein Gebäude wesentlichen Einrichtungen (Heizungs-, Sanitär- und Elektroinstallation sowie Fenster) betreffen, das Gebäude gegenüber seinem ursprünglichen Zustand in seinem Standard gehoben wird (z.B. BFH-Urteile vom 3. Dezember 2002 IX R 64/99, BFHE 201, 148, BStBl II 2003, 590; vom 20. August 2002 IX R 98/00, BFHE 200, 231, BStBl II 2003, 604, unter II. 2.).
  • BFH, 22.12.2011 - III R 37/09

    Kumulationsverbot bei dem Zusammentreffen von Investitionszulage und erhöhten

    Ein solcher Zusammenhang ist anzunehmen, wenn die einzelnen Baumaßnahmen wechselseitig voneinander abhängig, d.h. entweder die Erhaltungsarbeiten Vorbedingung für die Herstellungsarbeiten oder sonst durch sie veranlasst (verursacht) sind (vgl. BFH-Urteil vom 27. September 2001 X R 55/98, BFH/NV 2002, 627; BFH-Beschluss vom 8. Juni 2004 IX B 128/03, DStRE 2004, 1187).
  • BFH, 21.08.2007 - I B 26/07

    Steuerfreier Veräußerungsgewinn nach § 8b Abs. 2 KStG

    Denn gemäß § 76 Abs. 1 FGO ist das Gericht gehalten, den Sachverhalt so vollständig wie möglich aufzuklären (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 1988 VII R 124/85, BFHE 153, 463; BFH-Beschluss vom 8. Juni 2004 IX B 128/03, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2004, 1187).
  • BFH, 30.08.2005 - VI B 2/05

    Häusliches Arbeitszimmer; Divergenz

    In diesen Fällen muss es jedenfalls solchen tatsächlichen Zweifeln nachgehen, die sich ihm nach Lage der Akten und dem Vortrag der Beteiligten aufdrängen müssen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. September 2003 I B 18/03, BFH/NV 2004, 207; vom 8. Juni 2004 IX B 128/03, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2004, 1187).
  • BFH, 12.06.2007 - I B 148/06

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Verletzung der Sachaufklärungspflicht;

    Denn es muss den Sachverhalt grundsätzlich so vollständig wie möglich aufklären (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 1988 VII R 124/85, BFHE 153, 463; BFH-Beschluss vom 8. Juni 2004 IX B 128/03, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2004, 1187) und hätte zumindest die Klägerin auf die aus seiner Sicht noch fehlenden Unterlagen hinweisen und sie auffordern können und müssen, diese nachzureichen.
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