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   BFH, 11.12.2006 - IX B 128/06   

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https://dejure.org/2006,12703
BFH, 11.12.2006 - IX B 128/06 (https://dejure.org/2006,12703)
BFH, Entscheidung vom 11.12.2006 - IX B 128/06 (https://dejure.org/2006,12703)
BFH, Entscheidung vom 11. Dezember 2006 - IX B 128/06 (https://dejure.org/2006,12703)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 6; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 119 Nr. 3 FGO; ; FGO § 104 Abs. 2; ; FGO § 93 Abs. 3 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht auf Gehör

  • datenbank.nwb.de

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.10.2003 - V R 24/00

    Umsatzsteuerbefreiung für Altenheim

    Auszug aus BFH, 11.12.2006 - IX B 128/06
    Handelt es sich um ein in der mündlichen Verhandlung beschlossenes und gemäß § 104 Abs. 2 FGO zuzustellendes Urteil, kann maßgebender Zeitpunkt auch die formlose Bekanntgabe der von den Berufsrichtern unterschriebenen Urteilsformel durch die Geschäftsstelle an einen der Beteiligten sein (z.B. BFH-Urteil vom 23. Oktober 2003 V R 24/00, BFHE 203, 523, BStBl II 2004, 89, m.w.N.).

    b) Gehen vor der Wirksamkeit eines in der mündlichen Verhandlung (nur) beschlossenen Urteils beim FG noch das Verfahren betreffende Schriftsätze ein, muss dieses die Frage der Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung prüfen und seine hierüber getroffene Ermessensentscheidung (vgl. § 93 Abs. 3 Satz 2 FGO) sowie die zugrunde liegenden Erwägungen in einem gesonderten Beschluss oder als Teil des Urteils zum Ausdruck bringen (z.B. BFH-Urteil in BFHE 203, 523, BStBl II 2004, 89, m.w.N.); hierauf haben die Prozessbeteiligten zur Wahrung ihres rechtlichen Gehörs einen Anspruch (BFH-Beschluss vom 8. Oktober 2003 VII B 321/02, BFH/NV 2004, 499, m.w.N.).

  • BFH, 08.10.2003 - VII B 321/02

    Rüge der unrichtigen Sachverhaltsfeststellung - unzutreffende

    Auszug aus BFH, 11.12.2006 - IX B 128/06
    b) Gehen vor der Wirksamkeit eines in der mündlichen Verhandlung (nur) beschlossenen Urteils beim FG noch das Verfahren betreffende Schriftsätze ein, muss dieses die Frage der Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung prüfen und seine hierüber getroffene Ermessensentscheidung (vgl. § 93 Abs. 3 Satz 2 FGO) sowie die zugrunde liegenden Erwägungen in einem gesonderten Beschluss oder als Teil des Urteils zum Ausdruck bringen (z.B. BFH-Urteil in BFHE 203, 523, BStBl II 2004, 89, m.w.N.); hierauf haben die Prozessbeteiligten zur Wahrung ihres rechtlichen Gehörs einen Anspruch (BFH-Beschluss vom 8. Oktober 2003 VII B 321/02, BFH/NV 2004, 499, m.w.N.).
  • BFH, 10.03.2005 - IX B 171/03

    Versagung rechtlichen Gehörs; Terminsverlegung

    Auszug aus BFH, 11.12.2006 - IX B 128/06
    Ein objektiver Verstoß gegen Vorschriften des Gerichtsverfahrensrechtes reicht aus (z.B. BFH-Beschluss vom 10. März 2005 IX B 171/03, BFH/NV 2005, 1578, m.w.N.).
  • BFH, 17.01.1989 - VII R 64/86

    Revision wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 11.12.2006 - IX B 128/06
    Maßgebender Zeitpunkt ist die Verkündung des Urteils oder seine Herausgabe zur Zustellung, d.h. die Absendung der Urteilsausfertigungen (z.B. BFH-Urteil vom 17. Januar 1989 VII R 64/86, BFH/NV 1989, 702, m.w.N.).
  • BFH, 07.05.2015 - VI R 44/13

    Ermäßigt zu besteuernder Arbeitslohn für eine mehrjährige Tätigkeit - Verletzung

    Handelt es sich um ein aufgrund mündlicher Verhandlung beschlossenes und gemäß § 104 Abs. 2 FGO zuzustellendes Urteil, kann maßgebender Zeitpunkt auch die formlose Bekanntgabe der von den Richtern am BFH unterschriebenen Urteilsformel durch die Geschäftsstelle an einen der Beteiligten sein (BFH-Beschluss vom 11. Dezember 2006 IX B 128/06, BFH/NV 2007, 738, m.w.N.).

    b) Gehen vor der Wirksamkeit eines nach der mündlichen Verhandlung (nur) beschlossenen Urteils noch das Verfahren betreffende Schriftsätze ein, muss der BFH die Frage der Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung prüfen und seine hierüber getroffene Ermessensentscheidung (vgl. § 93 Abs. 3 Satz 2 FGO) sowie die zugrunde liegenden Erwägungen in einem gesonderten Beschluss oder als Teil des Urteils zum Ausdruck bringen; hierauf haben die Prozessbeteiligten zur Wahrung ihres rechtlichen Gehörs einen Anspruch (BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 738, m.w.N.).

  • BFH, 09.01.2019 - I B 138/17

    Schließfach als feste Einrichtung

    Nach Absendung der Urteilsausfertigungen zur Zustellung war eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nicht mehr möglich (vgl. BFH-Urteil vom 17. Januar 1989 VII R 64/86, BFH/NV 1989, 702; BFH-Beschluss vom 11. Dezember 2006 IX B 128/06, BFH/NV 2007, 738).
  • BFH, 17.03.2010 - X B 62/09

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung von Sachverhalt und

    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs liegt jedoch dann vor, wenn das Gericht Sachverhalt und Sachvortrag, auf den es ankommen kann, nicht nur nicht ausdrücklich bescheidet, sondern überhaupt nicht berücksichtigt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. März 2006 VIII B 21/05, BFH/NV 2006, 1256; vom 27. Februar 2006 IV B 106/04, BFH/NV 2006, 1275; vom 11. Dezember 2006 IX B 128/06, BFH/NV 2007, 738).
  • FG Düsseldorf, 13.03.2014 - 14 K 3588/11

    Änderungsbefugnis gemäß § 174 Abs. 4 AO : Versagung der Tarifbegrenzung für

    Der nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingegangene Schriftsatz gab keinen Anlass, die mündliche Verhandlung wieder zu eröffnen (vgl. BFH, Beschluss vom 11.12.2006 IX B 128/06, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2007, 738).
  • FG Sachsen-Anhalt, 05.12.2012 - 3 K 624/07

    Beratung über die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung in der Besetzung der

    Denn es ist von Amts wegen über die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung zu entscheiden (BFH-Beschluss vom 11. Dezember 2006 IX B 128/06, BFH/NV 2007, 738; Stöcker in Beermann/Gosch, FGO, 62. Erg.-Lfg. Januar 2007, § 93, Rz 85.1 und 89; Gräber in Koch, FGO, 7. Aufl. 2010, § 93, Rz 7; Schallmoser in Hübschmann/Hepp/Spitaler, FGO, 196. Lfg. November 2007, § 93, Rz 49; Brandis in Tipke/Kruse, FGO, 128. Lfg. Januar 2012, § 93, Rz 7 und 8).
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