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   BFH, 23.06.2005 - IX B 131/04   

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https://dejure.org/2005,16685
BFH, 23.06.2005 - IX B 131/04 (https://dejure.org/2005,16685)
BFH, Entscheidung vom 23.06.2005 - IX B 131/04 (https://dejure.org/2005,16685)
BFH, Entscheidung vom 23. Juni 2005 - IX B 131/04 (https://dejure.org/2005,16685)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 22.04.1997 - IX R 73/94

    Große Übergangsregelung bei Miteigentumsanteilsübertragung

    Auszug aus BFH, 23.06.2005 - IX B 131/04
    Mit dem zwischen denselben Beteiligten ergangenen Urteil vom 22. April 1997 IX R 73/94 (BFH/NV 1997, 653) hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass der Kläger, dem seine damalige Ehefrau 1987 ihren hälftigen Miteigentumsanteil übertragen hatte, die Nutzungswertbesteuerung für das Jahr 1988 in vollem Umfang fortführen konnte, weil beide Eheleute die tatsächliche Sachherrschaft in Form des (Mit-)Besitzes an der selbstgenutzten Wohnung sowohl im Jahr 1986 als auch im Jahr 1988 unverändert in vollem Umfang gemeinsam ausgeübt und die fiktiven Einkünfte in Form des Nutzungswerts gemeinsam erwirtschaftet hatten.

    Aus dieser in Anlehnung an das Urteil in BFH/NV 1997, 653 entwickelten Rechtsauffassung des FG ergeben sich keine neuen ungeklärten Rechtsfragen, derentwegen im Interesse der Allgemeinheit die Revision zugelassen werden müsste.

    Das Gleiche gilt für die Frage, ob das Finanzamt, das im Anschluss an das Urteil in BFH/NV 1997, 653 zunächst auch für die Folgejahre eine antragsgemäße Änderung der Bescheide in Aussicht gestellt hatte, an diese Rechtsauffassung gebunden war.

  • BFH, 11.09.2008 - VI R 63/04

    Mangels Entscheidungserheblichkeit keine Übertragung der steuerfreien

    Auszug aus BFH, 23.06.2005 - IX B 131/04
    Die Revision ist jedoch zuzulassen, weil der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Abgeordnetenbezüge, zu der bereits eine Revision unter dem Aktenzeichen VI R 63/04 anhängig ist, grundsätzliche Bedeutung zukommt.
  • BVerfG, 27.02.2009 - 1 BvR 3505/08

    Zur Verfassungsmäßigkeit des § 104 Abs 1 S 1 SGB 7 - Zu den Anforderungen der

    Zu vergleichbaren Rechtsmittelzulassungsvorschriften anderer Verfahrensordnungen finden sich ebenfalls Entscheidungen, in denen die Verfassungswidrigkeit einer Norm als Zulassungsgrund unter dem Gesichtspunkt grundsätzlicher Bedeutung nicht generell ausgeschlossen wird, sondern in denen im jeweiligen Einzelfall geprüft wird, ob die dahingehende Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde den gesetzlichen Anforderungen entsprach (vgl. BSG, Beschluss vom 8. Dezember 2008 - B 12 R 38/07 B -, [...]; BGH, Beschluss vom 28. April 2004 - IV ZR 144/03 -, VersR 2005, S. 140; BGH, Beschluss vom 26. November 2008 - XII ZB 103/08 -, [...]; BFH, Beschluss vom 23. Juni 2005 - IX B 131/04 -, [...]; BFH, Beschluss vom 14. März 2006 - IV B 2/05 -, [...]; BFH, Beschluss vom 11. September 2007 - VI B 146/05 -, [...]; zum verwaltungsgerichtlichen Verfahren: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. Februar 2001 - 2 L 450/00 -, [...], m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 18. September 2006 - BVerwG 10 B 55.06 -, [...]; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 6 A 1785/05 -, [...]; vgl. aus der arbeitsrechtlichen Kommentarliteratur: Müller-Glöge, in: Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 6. Aufl. 2008, § 72 Rn. 13; Ulrich, in: Schwab/Weth, ArbGG, 2. Aufl. 2008, § 72 Rn. 25, § 72a Rn. 56, 58; Koch, in: ErfK, 9. Aufl. 2009, § 72 ArbGG Rn. 6; Bepler, in: Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, 2. Aufl. 2006, § 72 ArbGG Rn. 10; Klose, in: Beck'scher Online Kommentar, Stand: 1. Dezember 2008, § 72 ArbGG Rn. 7.1, § 72a ArbGG Rn. 11).
  • BFH, 14.03.2006 - IV B 2/05

    NZB: Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen, Besteuerung von Abgeordnetenbezügen

    Damit mögen die Kläger auf den Beschluss des BFH vom 23. Juni 2005 IX B 131/04 (juris) hingewiesen haben, mit dem die Revision gegen das Urteil des FG Köln vom 17. Juni 2004 3 K 3390/98 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 1941) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Abgeordnetenbezügen zugelassen wurde.
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