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   BFH, 21.05.2015 - IX B 132/14   

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https://dejure.org/2015,27142
BFH, 21.05.2015 - IX B 132/14 (https://dejure.org/2015,27142)
BFH, Entscheidung vom 21.05.2015 - IX B 132/14 (https://dejure.org/2015,27142)
BFH, Entscheidung vom 21. Mai 2015 - IX B 132/14 (https://dejure.org/2015,27142)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Aufhebung der Vorentscheidung bei Erlass einer geänderten Prüfungsanordnung während des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 127, FGO § 68
    Aufhebung der Vorentscheidung bei Erlass einer geänderten Prüfungsanordnung während des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens

  • Bundesfinanzhof

    Aufhebung der Vorentscheidung bei Erlass einer geänderten Prüfungsanordnung während des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 127 FGO, § 68 FGO
    Aufhebung der Vorentscheidung bei Erlass einer geänderten Prüfungsanordnung während des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Entscheidung des Revisionsgerichts bei Erlass einer weiteren Prüfungsanordnung während des laufenden Revisionsverfahrens gegen eine zuvor ergangene Prüfungsanordnung

  • rewis.io

    Aufhebung der Vorentscheidung bei Erlass einer geänderten Prüfungsanordnung während des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 68; FGO § 127
    Entscheidung des Revisionsgerichts bei Erlass einer weiteren Prüfungsanordnung während des laufenden Revisionsverfahrens gegen eine zuvor ergangene Prüfungsanordnung

  • datenbank.nwb.de

    Änderung der Prüfungsanordnung während des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens führt zur Aufhebung der Vorentscheidung entsprechend § 127 FGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 30.07.2014 - IX B 151/13

    Geänderter Einkommensteuerbescheid während des Verfahrens der

    Auszug aus BFH, 21.05.2015 - IX B 132/14
    § 68 FGO ist im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde entsprechend anwendbar (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Juli 2014 IX B 151/13, BFH/NV 2014, 1580); eine Anwendung der Vorschrift wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Regelungsbereiche der Prüfungsanordnung vom 12. Dezember 2014 und der angefochtenen Prüfungsanordnung vom 13. November 2013 nur teilweise identisch sind (vgl. BFH-Urteil vom 27. April 2004 X R 28/02, BFH/NV 2004, 1287).
  • BFH, 27.04.2004 - X R 28/02

    Anwendung des § 68 FGO a.F.

    Auszug aus BFH, 21.05.2015 - IX B 132/14
    § 68 FGO ist im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde entsprechend anwendbar (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Juli 2014 IX B 151/13, BFH/NV 2014, 1580); eine Anwendung der Vorschrift wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Regelungsbereiche der Prüfungsanordnung vom 12. Dezember 2014 und der angefochtenen Prüfungsanordnung vom 13. November 2013 nur teilweise identisch sind (vgl. BFH-Urteil vom 27. April 2004 X R 28/02, BFH/NV 2004, 1287).
  • BFH, 07.05.2020 - V R 1/18

    Vorsteuerabzug für die Badrenovierung eines an den Arbeitgeber vermieteten

    Denn es fehlt an der hierfür erforderlichen vergleichbaren Interessenlage, nachdem bereits im Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision entsprechend § 127 FGO über die Aufhebung der Vorentscheidung und die Zurückverweisung der Sache an das FG zu entscheiden war (s. hierzu Senatsbeschluss vom 30.04.2009 - V B 193/07, juris, unter II.1.; BFH-Beschlüsse vom 15.10.2008 - X B 60/07, BFH/NV 2009, 205, unter II.1.b, und vom 21.05.2015 - IX B 132/14, BFH/NV 2015, 1688).
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