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   BFH, 15.09.2020 - IX B 14/20   

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https://dejure.org/2020,37716
BFH, 15.09.2020 - IX B 14/20 (https://dejure.org/2020,37716)
BFH, Entscheidung vom 15.09.2020 - IX B 14/20 (https://dejure.org/2020,37716)
BFH, Entscheidung vom 15. September 2020 - IX B 14/20 (https://dejure.org/2020,37716)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Begriff des klaren Verstoßes gegen den Inhalt der Akten im Sinne von § 96 Abs. 1 S. 1 FGO

  • Betriebs-Berater

    Verfahrensmangel: Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

  • rewis.io

    Verfahrensmangel: Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensmangel: Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

  • rechtsportal.de

    Verfahrensmangel: Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

  • datenbank.nwb.de

    Verfahrensmangel: Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Verstoß des Finanzgerichs gegen den klaren Inhalt der Akten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 28.04.2016 - IX B 18/16

    Grundsätzliche Bedeutung beim Verlustabzug in Erbfällen - Divergenzrüge - Verstoß

    Auszug aus BFH, 15.09.2020 - IX B 14/20
    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten liegt u.a. dann vor, wenn das Finanzgericht (FG) eine nach Aktenlage feststehende Tatsache, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätte einfließen müssen, unberücksichtigt lässt oder seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde legt, der dem protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschlüsse vom 28.04.2016 - IX B 18/16, BFH/NV 2016, 1173, Rz 21, und vom 11.01.2019 - IX B 126/17, BFH/NV 2019, 583, Rz 17).

    Dass die Vorinstanz aus dem Akteninhalt folgende tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte abweichend von der Auffassung der Kläger gewürdigt oder für nicht entscheidungserheblich angesehen hat, kann einer Verfahrensrüge wegen Verstoßes gegen den Akteninhalt nicht zum Erfolg verhelfen (Senatsbeschluss in BFH/NV 2016, 1173, Rz 22).

  • BFH, 04.03.2016 - IX B 146/15

    Einheitliche Entschädigung bei Auflösung eines Arbeitsverhältnisses -

    Auszug aus BFH, 15.09.2020 - IX B 14/20
    Fehler bei der Vertragsauslegung stellen indes grundsätzlich Mängel bei der Anwendung des sachlichen Rechts dar und können die Zulassung der Revision nicht begründen (Senatsbeschluss vom 04.03.2016 - IX B 146/15, BFH/NV 2016, 925; Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 115 Rz 82 und 220).
  • BFH, 11.01.2019 - IX B 126/17

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - Annahme eines Finanzplandarlehens

    Auszug aus BFH, 15.09.2020 - IX B 14/20
    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten liegt u.a. dann vor, wenn das Finanzgericht (FG) eine nach Aktenlage feststehende Tatsache, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätte einfließen müssen, unberücksichtigt lässt oder seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde legt, der dem protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschlüsse vom 28.04.2016 - IX B 18/16, BFH/NV 2016, 1173, Rz 21, und vom 11.01.2019 - IX B 126/17, BFH/NV 2019, 583, Rz 17).
  • BFH, 09.11.2023 - IX B 56/23

    Videoverhandlung

    Fehler bei der Vertragsauslegung stellen indes grundsätzlich Mängel bei der Anwendung des sachlichen Rechts dar und können die Zulassung der Revision nicht begründen (Senatsbeschlüsse vom 04.03.2016 - IX B 146/15 und vom 15.09.2020 - IX B 14/20, Rz 12; Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 115 Rz 82 und 220).
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