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   BFH, 14.07.2016 - IX B 142/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,26228
BFH, 14.07.2016 - IX B 142/15 (https://dejure.org/2016,26228)
BFH, Entscheidung vom 14.07.2016 - IX B 142/15 (https://dejure.org/2016,26228)
BFH, Entscheidung vom 14. Juli 2016 - IX B 142/15 (https://dejure.org/2016,26228)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Einkünftefeststellung bei Nachlassinsolvenz - Beschränkung der Erbenhaftung

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, AO § 45 Abs 2 S 1, AO § 179 Abs 1, AO § 180 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a, BGB § 1967, BGB § 1975
    Einkünftefeststellung bei Nachlassinsolvenz - Beschränkung der Erbenhaftung

  • Bundesfinanzhof

    Einkünftefeststellung bei Nachlassinsolvenz - Beschränkung der Erbenhaftung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, § 45 Abs 2 S 1 AO, § 179 Abs 1 AO
    Einkünftefeststellung bei Nachlassinsolvenz - Beschränkung der Erbenhaftung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Besteuerung von Einkünften nach dem Tod des Erblassers

  • rewis.io

    Einkünftefeststellung bei Nachlassinsolvenz - Beschränkung der Erbenhaftung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Besteuerung von Einkünften nach dem Tod des Erblassers

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Besteuerung von Einkünften nach dem Tod des Erblassers

  • datenbank.nwb.de

    Gesondert und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen nach dem Tod des Erblassers; Beschränkung der Erbenhaftung im Zwangsvollstreckungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 10.02.2015 - IX R 23/14

    Zwangsverwaltung - Einkommensteuer - Entrichtungspflicht des Zwangsverwalters

    Auszug aus BFH, 14.07.2016 - IX B 142/15
    Es ist höchstrichterlich geklärt und damit nicht mehr von grundsätzlicher Bedeutung, dass nach dem Tod des Erblassers allein die Erben den Tatbestand der Einkünfteerzielung verwirklichen und damit die Besteuerungsgrundlagen den Erben gegenüber festzustellen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. November 2015 VII R 35/13, BFHE 252, 201, BStBl II 2016, 372, unter II.1., betreffend eine Nachlassverwaltung, und vom 10. Februar 2015 IX R 23/14, BFHE 249, 202, unter B.II.1.b aa, betreffend eine Zwangsverwaltung).

    Auch ein Widerspruch zu dem BFH-Urteil in BFHE 249, 202 besteht nicht.

  • BFH, 11.08.1998 - VII R 118/95

    Beschränkung der Erbenhaftung

    Auszug aus BFH, 14.07.2016 - IX B 142/15
    Es entspricht zudem der ständigen Rechtsprechung des BFH, dass die Beschränkung der Erbenhaftung nicht im Feststellungs- oder Festsetzungsverfahren, sondern erst im Zwangsvollstreckungsverfahren geltend gemacht werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 11. August 1998 VII R 118/95, BFHE 186, 328, BStBl II 1998, 705, unter II.A.3. und 4., betreffend einen Nachlasskonkurs).
  • BFH, 16.05.2013 - IV R 23/11

    Einkommensteuer als sonstige Masseverbindlichkeit bei Veräußerung von mit

    Auszug aus BFH, 14.07.2016 - IX B 142/15
    Das von der Klägerin angeführte BFH-Urteil vom 16. Mai 2013 IV R 23/11 (BFHE 241, 233, BStBl II 2013, 759) betraf den Fall, dass über das Vermögen des Steuerpflichtigen und Grundstückseigentümers und nicht über den Nachlass das Insolvenzverfahren eröffnet war.
  • BFH, 10.11.2015 - VII R 35/13

    Beschränkte Erbenhaftung für von einem Nachlassverwalter verursachte

    Auszug aus BFH, 14.07.2016 - IX B 142/15
    Es ist höchstrichterlich geklärt und damit nicht mehr von grundsätzlicher Bedeutung, dass nach dem Tod des Erblassers allein die Erben den Tatbestand der Einkünfteerzielung verwirklichen und damit die Besteuerungsgrundlagen den Erben gegenüber festzustellen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. November 2015 VII R 35/13, BFHE 252, 201, BStBl II 2016, 372, unter II.1., betreffend eine Nachlassverwaltung, und vom 10. Februar 2015 IX R 23/14, BFHE 249, 202, unter B.II.1.b aa, betreffend eine Zwangsverwaltung).
  • FG München, 18.05.2021 - 12 K 1506/20

    Feststellungsbescheid bei vermögensverwaltenden und personenidentischen

    Nach dem Tod des Erblassers (der BD am 5. Mai 2014) verwirklichen allein die Erben den Tatbestand der Einkünfteerzielung; damit sind die Besteuerungsgrundlagen den Erben gegenüber gesondert und einheitlich festzustellen (BFH-Beschluss vom 14. Juli 2016 IX B 142/15, BFH/NV 2016, 1453 m.w.N.).

    bb) Zwar verwirklichen nach dem Tod der Erblasserin BD allein die Erben den Tatbestand der Einkünfteerzielung (BFH-Beschluss in BFH/NV 2016, 1453 m.w.N.).

  • FG Münster, 24.09.2019 - 12 K 2262/16

    Beschränkung der Zwangsvollstreckung aus Steuerschulden eines Verstorbenen auf

    Soweit der Kläger damit auf Grund des Vorliegens einer Eigenschuld für Steuerschulden haftet, die auf in den Nachlass fallenden Einkünften beruhen, liegt hierin keine übermäßige Besteuerung, die gegen den Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit verstößt (siehe ausführlich BFH, Urteil vom 11.08.1998, VII R 118/95, BFHE 186, 328, BStBl. II 1998, 705; dem für die zivilrechtliche Betrachtungsweise ausdrücklich folgend BFH, Urteil vom 10.11.2015, VII R 35/13, BFHE 252, 201, BStBl. II 2016, 372; vgl. auch BFH, Beschluss vom 14.07.2016, IX B 142/15, BFH/NV 2016, 1453).
  • FG München, 25.08.2021 - 12 K 1506/20

    Stichwörter: 1. Erfüllen mehrere Personen den Tatbestand der Einkunftserzielung

    Nach dem Tod des Erblassers (der BD am 5. Mai 2014) verwirklichen allein die Erben den Tatbestand der Einkünfteerzielung; damit sind die Besteuerungsgrundlagen den Erben gegenüber gesondert und einheitlich festzustellen (BFH-Beschluss vom 14. Juli 2016 IX B 142/15, BFH/NV 2016, 1453 m.w.N.).

    bb) Zwar verwirklichen nach dem Tod der Erblasserin BD allein die Erben den Tatbestand der Einkünfteerzielung (BFH-Beschluss in BFH/NV 2016, 1453 m.w.N.).

  • FG Berlin-Brandenburg, 18.02.2020 - 8 K 8203/17

    Gesonderter und einheitlicher Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und

    Dies gilt auch im Fall der Nachlassverwaltung oder der Nachlassinsolvenz (vgl. BFH, Beschluss vom 14. Juli 2016, IX B 142/15, BFH/NV 2016, 1453, m.w.N.; ebenso Musil in Herrmann/Heuer/Raupach, § 2 EStG Rn. 161, unter "Nachlassinsolvenz").
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