Rechtsprechung
BFH, 09.03.2006 - IX B 143/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 7 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 21 Abs. 1
Ferienwohnung; Einkünfteerzielungsabsicht - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Ferienwohnung
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 6 K 294/01
- BFH, 09.03.2006 - IX B 143/05
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00
Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen
Auszug aus BFH, 09.03.2006 - IX B 143/05
Im Rahmen einer 30 Jahre umfassenden Prognose ist der voraussichtliche "Totalüberschuss" aus der Vermietung nach einkommensteuerrechtlichen Vorschriften zu ermitteln; dabei ist die Gebäudeabnutzung mit der nach § 7 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Betracht kommenden "Normal-AfA" zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726, unter II. 1. e ff), ohne dass ein Veräußerungserlös angesichts einer langfristigen Vermietung einzubeziehen wäre. - BFH, 07.06.2002 - IX B 15/02
Ferienwohnung; Abgrenzung Einkünfteerzielungsabsicht - Liebhaberei; überlanger …
Auszug aus BFH, 09.03.2006 - IX B 143/05
Bei dem Vermieten von Ferienwohnungen muss aber die Einkünfteerzielungsabsicht des Steuerpflichtigen schon dann überprüft werden, wenn er sich eine Zeit der Selbstnutzung vorbehalten hat; dies gilt unabhängig davon, ob und inwieweit er tatsächlich von seinem Eigennutzungsrecht Gebrauch macht (…BFH-Urteil vom 16. Juli 2002 IX R 6/01, BFH/NV 2002, 1454, unter II. 3. a, am Ende, m.w.N.; BFH-Beschlüsse vom 7. Juni 2002 IX B 15/02, BFH/NV 2002, 1300;… vom 16. März 2004 IX B 140/03, BFH/NV 2004, 957). - BFH, 15.02.2005 - IX R 53/03
Ferienwohnungen
Auszug aus BFH, 09.03.2006 - IX B 143/05
Zwar ist die fehlende Deckung der laufenden Bewirtschaftungskosten durch Mieteinnahmen --entgegen der Ansicht des FG-- kein selbständiger, gegen das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht sprechender Umstand (BFH-Urteile vom 26. Oktober 2004 IX R 57/02, BFHE 208, 151, BStBl II 2005, 388, unter II. 3.; vom 15. Februar 2005 IX R 53/03, BFH/NV 2005, 1059, unter II. 4.).
- BFH, 16.03.2004 - IX B 140/03
Ferienwohnung; Einkünfteerzielungsabsicht
Auszug aus BFH, 09.03.2006 - IX B 143/05
Bei dem Vermieten von Ferienwohnungen muss aber die Einkünfteerzielungsabsicht des Steuerpflichtigen schon dann überprüft werden, wenn er sich eine Zeit der Selbstnutzung vorbehalten hat; dies gilt unabhängig davon, ob und inwieweit er tatsächlich von seinem Eigennutzungsrecht Gebrauch macht (…BFH-Urteil vom 16. Juli 2002 IX R 6/01, BFH/NV 2002, 1454, unter II. 3. a, am Ende, m.w.N.;… BFH-Beschlüsse vom 7. Juni 2002 IX B 15/02, BFH/NV 2002, 1300; vom 16. März 2004 IX B 140/03, BFH/NV 2004, 957). - BFH, 26.10.2004 - IX R 57/02
Ermittlung der Einkünfte bei Ferienwohnungen
Auszug aus BFH, 09.03.2006 - IX B 143/05
Zwar ist die fehlende Deckung der laufenden Bewirtschaftungskosten durch Mieteinnahmen --entgegen der Ansicht des FG-- kein selbständiger, gegen das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht sprechender Umstand (BFH-Urteile vom 26. Oktober 2004 IX R 57/02, BFHE 208, 151, BStBl II 2005, 388, unter II. 3.;… vom 15. Februar 2005 IX R 53/03, BFH/NV 2005, 1059, unter II. 4.). - BFH, 28.09.2001 - V B 77/00
Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsvoraussetzungen - Grundsatz des …
Auszug aus BFH, 09.03.2006 - IX B 143/05
Im Übrigen rügen die Kläger und Beschwerdeführer lediglich die nach ihrer Ansicht unzutreffende Tatsachen- und Beweiswürdigung durch das FG, also materiell-rechtliche Fehler; damit können sie aber --zumal eine willkürliche oder greifbar gesetzeswidrige Beurteilung durch das FG nicht gegeben ist (vgl. oben)-- die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. September 2001 V B 77/00, BFH/NV 2002, 359;… vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476). - BFH, 04.07.2002 - IX B 169/01
Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; fehlerhafte …
Auszug aus BFH, 09.03.2006 - IX B 143/05
Im Übrigen rügen die Kläger und Beschwerdeführer lediglich die nach ihrer Ansicht unzutreffende Tatsachen- und Beweiswürdigung durch das FG, also materiell-rechtliche Fehler; damit können sie aber --zumal eine willkürliche oder greifbar gesetzeswidrige Beurteilung durch das FG nicht gegeben ist (vgl. oben)-- die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. September 2001 V B 77/00, BFH/NV 2002, 359; vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476). - BFH, 16.07.2002 - IX R 6/01
Ferienwohnungen - Überschuss-Erzielungsabsicht; Darlehenszinsen als WK
Auszug aus BFH, 09.03.2006 - IX B 143/05
Bei dem Vermieten von Ferienwohnungen muss aber die Einkünfteerzielungsabsicht des Steuerpflichtigen schon dann überprüft werden, wenn er sich eine Zeit der Selbstnutzung vorbehalten hat; dies gilt unabhängig davon, ob und inwieweit er tatsächlich von seinem Eigennutzungsrecht Gebrauch macht (BFH-Urteil vom 16. Juli 2002 IX R 6/01, BFH/NV 2002, 1454, unter II. 3. a, am Ende, m.w.N.;… BFH-Beschlüsse vom 7. Juni 2002 IX B 15/02, BFH/NV 2002, 1300;… vom 16. März 2004 IX B 140/03, BFH/NV 2004, 957).
- BFH, 04.03.2008 - IX R 11/07
Zur Vermietung von Messezimmern oder Messewohnungen
Die Einkünfteerzielungsabsicht des Steuerpflichtigen muss schon dann überprüft werden, wenn er sich eine Zeit der Selbstnutzung vorbehalten hat, und zwar unabhängig davon, ob er von seinem Eigennutzungsrecht tatsächlich Gebrauch macht (…z.B. BFH-Urteil vom 29. August 2007 IX R 48/06, BFH/NV 2008, 34; BFH-Beschluss vom 9. März 2006 IX B 143/05, BFH/NV 2006, 1281, m.w.N.). - BFH, 31.07.2007 - IX R 30/05
Längerer Leerstand eines Ferienhauses und Einkünfteerzielungsabsicht
Dabei ist unerheblich, ob und inwieweit das Objekt tatsächlich selbst genutzt oder eine Selbstnutzung vorbehalten wurde (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. März 2004 IX B 140/03, BFH/NV 2004, 957; vom 9. März 2006 IX B 143/05, BFH/NV 2006, 1281). - BFH, 29.08.2007 - IX R 48/06
Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen
Die Einkünfteerzielungsabsicht des Steuerpflichtigen muss schon dann überprüft werden, wenn er sich eine Zeit der Selbstnutzung vorbehalten hat; dies gilt unabhängig davon, ob er von seinem Eigennutzungsrecht tatsächlich Gebrauch macht (z.B. BFH-Beschluss vom 9. März 2006 IX B 143/05, BFH/NV 2006, 1281, m.w.N.). - FG München, 22.12.2009 - 6 K 1691/06
Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnung
Die Einkünfteerzielungsabsicht des Steuerpflichtigen muss schon dann überprüft werden, wenn er sich eine Zeit der Selbstnutzung vorbehalten hat, und zwar unabhängig davon, ob er von seinem Eigennutzungsrecht tatsächlich Gebrauch macht (…BFH-Urteil vom 29.08.2007 IX R 48/06, BFH/NV 2008, 34; BFH-Beschluss vom 09.03.2006 IX B 143/05, BFH/NV 2006, 1281).