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   BFH, 02.03.2011 - IX B 144/10   

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https://dejure.org/2011,7982
BFH, 02.03.2011 - IX B 144/10 (https://dejure.org/2011,7982)
BFH, Entscheidung vom 02.03.2011 - IX B 144/10 (https://dejure.org/2011,7982)
BFH, Entscheidung vom 02. März 2011 - IX B 144/10 (https://dejure.org/2011,7982)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Greifbare Gesetzwidrigkeit einer FG-Entscheidung - Anforderungen an Verträge zwischen nahen Angehörigen als Beweisanzeichen - Beschränkte Überprüfung der Gesamtwürdigung des FG durch den BFH

  • openjur.de

    Greifbare Gesetzwidrigkeit einer FG-Entscheidung; Anforderungen an Verträge zwischen nahen Angehörigen als Beweisanzeichen; Beschränkte Überprüfung der Gesamtwürdigung des FG durch den BFH

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2
    Greifbare Gesetzwidrigkeit einer FG-Entscheidung - Anforderungen an Verträge zwischen nahen Angehörigen als Beweisanzeichen - Beschränkte Überprüfung der Gesamtwürdigung des FG durch den BFH

  • Bundesfinanzhof

    Greifbare Gesetzwidrigkeit einer FG-Entscheidung - Anforderungen an Verträge zwischen nahen Angehörigen als Beweisanzeichen - Beschränkte Überprüfung der Gesamtwürdigung des FG durch den BFH

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO
    Greifbare Gesetzwidrigkeit einer FG-Entscheidung - Anforderungen an Verträge zwischen nahen Angehörigen als Beweisanzeichen - Beschränkte Überprüfung der Gesamtwürdigung des FG durch den BFH

  • rewis.io

    Greifbare Gesetzwidrigkeit einer FG-Entscheidung - Anforderungen an Verträge zwischen nahen Angehörigen als Beweisanzeichen - Beschränkte Überprüfung der Gesamtwürdigung des FG durch den BFH

  • ra.de
  • rewis.io

    Greifbare Gesetzwidrigkeit einer FG-Entscheidung - Anforderungen an Verträge zwischen nahen Angehörigen als Beweisanzeichen - Beschränkte Überprüfung der Gesamtwürdigung des FG durch den BFH

  • rewis.io

    Greifbare Gesetzwidrigkeit einer FG-Entscheidung - Anforderungen an Verträge zwischen nahen Angehörigen als Beweisanzeichen - Beschränkte Überprüfung der Gesamtwürdigung des FG durch den BFH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2
    Anforderungen an die steuerrechtliche Anerkennung von Vertragsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen

  • datenbank.nwb.de

    Greifbare Gesetzwidrigkeit oder Willkürlichkeit einer FG-Entscheidung; Anforderungen an Verträge zwischen nahe Angehörige als Beweisanzeichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 19.08.2008 - IX R 23/07

    Fehlende Besicherung als Kriterium des Fremdvergleichs bei Darlehensvertrag

    Auszug aus BFH, 02.03.2011 - IX B 144/10
    Auch nach Auffassung des FG sind --unter Beachtung der BFH-Rechtsprechung-- Vertragsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen steuerrechtlich grundsätzlich anzuerkennen, wenn die Verträge bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden sind und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (z.B. zu Vereinbarungen über Laufzeit, Rückzahlung, Zinsen und Sicherung: BFH-Urteile vom 16. Dezember 1998 X R 139/95, BFH/NV 1999, 780, m.w.N.; vom 19. August 2008 IX R 23/07, BFH/NV 2009, 12; zu Kaufverträgen: BFH-Urteile vom 15. Oktober 2002 IX R 46/01, BFHE 200, 372, BStBl II 2003, 243; vom 6. Oktober 2009 IX R 4/09, BFH/NV 2010, 623).

    Dies wäre auch revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, zumal die Überprüfung dieser Gesamtwürdigung durch den BFH sich darauf beschränkt, ob das FG von zutreffenden Kriterien ausgegangen ist, alle maßgeblichen Beweisanzeichen einbezogen und dabei nicht gegen Denkansätze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 2009, 12, und vom 27. Juli 2004 IX R 73/01, BFH/NV 2005, 192, m.w.N.).

  • BFH, 31.01.2005 - III B 59/04

    Grundsätzliche Bedeutung: Verfassungswidrigkeit - ausgelaufenes Recht

    Auszug aus BFH, 02.03.2011 - IX B 144/10
    Hinsichtlich der geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken fehlt es bereits an einer an den Vorgaben des Grundgesetzes sowie der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts orientierten Auseinandersetzung (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 2005 III B 59/04, BFH/NV 2005, 1081; vom 4. Februar 2003 VIII B 182/02, BFH/NV 2003, 1059, m.w.N.) mit der Problematik.
  • BFH, 07.07.2005 - IX B 13/05

    Revisionszulassung; Rechtsfehler des FG

    Auszug aus BFH, 02.03.2011 - IX B 144/10
    Unterhalb dieser Grenze liegende erhebliche Rechtsfehler reichen nicht aus, um die Revision zuzulassen (BFH-Beschluss vom 7. Juli 2005 IX B 13/05, BFH/NV 2005, 2031; vom 2. Dezember 2008 X B 69/08, juris).
  • BFH, 01.09.2008 - IV B 4/08

    Übergehen eines Beweisantrag - Rügeverlust - Revisionszulassung wegen greifbarer

    Auszug aus BFH, 02.03.2011 - IX B 144/10
    Eine greifbare Gesetzwidrigkeit liegt vor, wenn die angefochtene Entscheidung objektiv willkürlich erscheint, auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (vgl. BFH-Beschluss vom 1. September 2008 IV B 4/08, BFH/NV 2009, 35) Daran fehlt es im Streitfall.
  • BFH, 27.07.2004 - IX R 73/01

    Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 02.03.2011 - IX B 144/10
    Dies wäre auch revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, zumal die Überprüfung dieser Gesamtwürdigung durch den BFH sich darauf beschränkt, ob das FG von zutreffenden Kriterien ausgegangen ist, alle maßgeblichen Beweisanzeichen einbezogen und dabei nicht gegen Denkansätze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 2009, 12, und vom 27. Juli 2004 IX R 73/01, BFH/NV 2005, 192, m.w.N.).
  • BFH, 16.12.1998 - X R 139/95

    Anschaffungskosten bei Darlehensübernahme zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 02.03.2011 - IX B 144/10
    Auch nach Auffassung des FG sind --unter Beachtung der BFH-Rechtsprechung-- Vertragsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen steuerrechtlich grundsätzlich anzuerkennen, wenn die Verträge bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden sind und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (z.B. zu Vereinbarungen über Laufzeit, Rückzahlung, Zinsen und Sicherung: BFH-Urteile vom 16. Dezember 1998 X R 139/95, BFH/NV 1999, 780, m.w.N.; vom 19. August 2008 IX R 23/07, BFH/NV 2009, 12; zu Kaufverträgen: BFH-Urteile vom 15. Oktober 2002 IX R 46/01, BFHE 200, 372, BStBl II 2003, 243; vom 6. Oktober 2009 IX R 4/09, BFH/NV 2010, 623).
  • BFH, 15.10.2002 - IX R 46/01

    Kaufvertrag zwischen Ehegatten

    Auszug aus BFH, 02.03.2011 - IX B 144/10
    Auch nach Auffassung des FG sind --unter Beachtung der BFH-Rechtsprechung-- Vertragsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen steuerrechtlich grundsätzlich anzuerkennen, wenn die Verträge bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden sind und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (z.B. zu Vereinbarungen über Laufzeit, Rückzahlung, Zinsen und Sicherung: BFH-Urteile vom 16. Dezember 1998 X R 139/95, BFH/NV 1999, 780, m.w.N.; vom 19. August 2008 IX R 23/07, BFH/NV 2009, 12; zu Kaufverträgen: BFH-Urteile vom 15. Oktober 2002 IX R 46/01, BFHE 200, 372, BStBl II 2003, 243; vom 6. Oktober 2009 IX R 4/09, BFH/NV 2010, 623).
  • BFH, 04.02.2003 - VIII B 182/02

    NZB: fehlerhafte Rechtsanwendung, grundsätzliche Bedeutung bei

    Auszug aus BFH, 02.03.2011 - IX B 144/10
    Hinsichtlich der geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken fehlt es bereits an einer an den Vorgaben des Grundgesetzes sowie der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts orientierten Auseinandersetzung (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 2005 III B 59/04, BFH/NV 2005, 1081; vom 4. Februar 2003 VIII B 182/02, BFH/NV 2003, 1059, m.w.N.) mit der Problematik.
  • BFH, 06.10.2009 - IX R 4/09

    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei Aktienkauf; Vertrag mit nahem

    Auszug aus BFH, 02.03.2011 - IX B 144/10
    Auch nach Auffassung des FG sind --unter Beachtung der BFH-Rechtsprechung-- Vertragsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen steuerrechtlich grundsätzlich anzuerkennen, wenn die Verträge bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden sind und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (z.B. zu Vereinbarungen über Laufzeit, Rückzahlung, Zinsen und Sicherung: BFH-Urteile vom 16. Dezember 1998 X R 139/95, BFH/NV 1999, 780, m.w.N.; vom 19. August 2008 IX R 23/07, BFH/NV 2009, 12; zu Kaufverträgen: BFH-Urteile vom 15. Oktober 2002 IX R 46/01, BFHE 200, 372, BStBl II 2003, 243; vom 6. Oktober 2009 IX R 4/09, BFH/NV 2010, 623).
  • BFH, 02.12.2008 - X B 69/08

    Formell ordnungswidrige Buchführung - Kassenbuch - Zulassung der Revision wegen

    Auszug aus BFH, 02.03.2011 - IX B 144/10
    Unterhalb dieser Grenze liegende erhebliche Rechtsfehler reichen nicht aus, um die Revision zuzulassen (BFH-Beschluss vom 7. Juli 2005 IX B 13/05, BFH/NV 2005, 2031; vom 2. Dezember 2008 X B 69/08, juris).
  • BFH, 21.01.2014 - X B 181/13

    Anerkennung von Ehegatten-Arbeitsverhältnisses bei Einräumung einer Pkw-Nutzung -

    Unterhalb dieser Grenze liegende erhebliche Rechtsfehler reichen nicht aus, um die Revision zuzulassen (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss vom 2. März 2011 IX B 144/10, BFH/NV 2011, 1367, m.w.N.).
  • BFH, 26.02.2015 - III B 124/14

    Abzweigung des Kindergeldes an das Kind bei Erhalt von Grundsicherungsleistungen

    Unterhalb dieser Grenze liegende erhebliche Rechtsfehler reichen nicht aus, um die Revision zuzulassen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 2. März 2011 IX B 144/10, BFH/NV 2011, 1367, Rz 2, m.w.N.).
  • BFH, 10.09.2015 - X B 134/14

    Auslegung des Klageantrags - Befangenheitsgesuch - Aufnahme der Steuererklärung

    Unterhalb dieser Grenze liegende erhebliche Rechtsfehler reichen nicht aus, um die Revision zuzulassen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 2. März 2011 IX B 144/10, BFH/NV 2011, 1367, m.w.N.).
  • BFH, 21.08.2014 - X B 159/13

    Abweichung der Aufteilung eines Gesamtkaufpreises von den vertraglichen

    Unterhalb dieser Grenze liegende erhebliche Rechtsfehler reichen nicht aus, um die Revision zuzulassen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss vom 2. März 2011 IX B 144/10, BFH/NV 2011, 1367, m.w.N.).
  • BFH, 23.02.2015 - X B 71/14

    Gewerblicher Grundstückshandel: Übertragung von Eigentumswohnungen vor

    Unterhalb dieser Grenze liegende erhebliche Rechtsfehler reichen nicht aus, um die Revision zuzulassen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 2. März 2011 IX B 144/10, BFH/NV 2011, 1367, m.w.N.).
  • BFH, 08.05.2014 - X B 105/13

    Zufluss beim beherrschenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft; notwendige

    Unterhalb dieser Grenze liegende erhebliche Rechtsfehler reichen nicht aus, um die Revision zuzulassen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss vom 2. März 2011 IX B 144/10, BFH/NV 2011, 1367, m.w.N.).
  • BFH, 24.03.2015 - X B 127/14

    Sanierungserlass - Inhaltliche Ausgestaltung des Sanierungskonzepts

    Unterhalb dieser Grenze liegende erhebliche Rechtsfehler reichen nicht aus, um die Revision zuzulassen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss vom 2. März 2011 IX B 144/10, BFH/NV 2011, 1367, m.w.N.).
  • BFH, 19.10.2011 - IX B 90/11

    Fehlende Überzeugungsbildung nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens - Gebäudeteil

    Denn unterhalb dieser Grenze liegende Rechtsfehler --wie im Streitfall-- oder auch Verstöße gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze reichen als materiell-rechtliche Fehler nicht aus, um die Revision zuzulassen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. März 2011 IX B 144/10, BFH/NV 2011, 1367, m.w.N.; vom 21. Oktober 2009 X B 249/08, BFH/NV 2010, 444).
  • BFH, 21.09.2011 - IX B 171/10

    Eigenheimzulage - Genossenschaftliches Wohnen als Förderzweck - Förderung durch

    Wegen der nicht zu beanstandenden Würdigung des FG (s. unter 1.) ist auch keine willkürliche oder zumindest greifbar gesetzwidrige (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 2. März 2011 IX B 144/10, BFH/NV 2011, 1367) FG-Entscheidung gegeben.
  • BFH, 21.06.2016 - III B 133/15

    Einkommensteuer/Kindergeld - Berufsausbildung eines Soldaten

    Unterhalb dieser Grenze liegende erhebliche Rechtsfehler reichen nicht aus, um die Revision zuzulassen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 2. März 2011 IX B 144/10, BFH/NV 2011, 1367, Rz 2).
  • BFH, 10.08.2011 - X B 228/10

    Darlegungsanforderungen bei grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache -

  • BFH, 24.03.2014 - X B 24/13

    Wiederkehrende Leistungen an Geschwister des Vermögensübernehmers

  • BFH, 15.07.2013 - IX S 14/13

    Keine Gehörsverletzung bei Nichtberücksichtigung von im vorausgegangenen

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