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   BFH, 25.02.2010 - IX B 149/09   

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https://dejure.org/2010,4723
BFH, 25.02.2010 - IX B 149/09 (https://dejure.org/2010,4723)
BFH, Entscheidung vom 25.02.2010 - IX B 149/09 (https://dejure.org/2010,4723)
BFH, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - IX B 149/09 (https://dejure.org/2010,4723)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Überschießender Sachantrag im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren - Anwendung der Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO bei Bestreiten des Erhalts innerhalb der Drei-Tage-Frist

  • openjur.de

    Überschießender Sachantrag im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren; Anwendung der Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO bei Bestreiten des Erhalts innerhalb der Drei-Tage-Frist

  • Bundesfinanzhof

    AO § 122 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 116 Abs 6
    Überschießender Sachantrag im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren - Anwendung der Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO bei Bestreiten des Erhalts innerhalb der Drei-Tage-Frist

  • Bundesfinanzhof

    Überschießender Sachantrag im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren - Anwendung der Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO bei Bestreiten des Erhalts innerhalb der Drei-Tage-Frist

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 122 Abs 2 Nr 1 AO, § 115 Abs 2 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 116 Abs 6 FGO
    Überschießender Sachantrag im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren - Anwendung der Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO bei Bestreiten des Erhalts innerhalb der Drei-Tage-Frist

  • rewis.io

    Überschießender Sachantrag im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren - Anwendung der Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO bei Bestreiten des Erhalts innerhalb der Drei-Tage-Frist

  • rewis.io

    Überschießender Sachantrag im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren - Anwendung der Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO bei Bestreiten des Erhalts innerhalb der Drei-Tage-Frist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 122 Abs. 2 Nr. 1
    Unmittelbare Durchsetzung des im Einspruchsverfahren bzw. Klageverfahren gestellten Sachantrags mit Hilfe der Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Ein über den Antrag, die Revision zuzulassen, hinausgestellter Änderungs-Antrag zur Sache ist unzulässig; abweichender Eingangsvermerk zur Begründung von Zweifeln am Zugang eines Verwaltungsakt innerhalb der Drei-Tages-Frist nicht ausreichend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zugangsfiktion im Besteuerungsverfahren

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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 30.11.2006 - XI B 13/06

    NZB: Verfahrensfehler, Bekanntgabe

    Auszug aus BFH, 25.02.2010 - IX B 149/09
    Bestreitet nämlich der Empfänger den Erhalt innerhalb der Drei-Tages-Frist eines mit der Post übermittelten Verwaltungsakts, hat er substantiiert Tatsachen vorzutragen, die schlüssig auf den späteren Zugang hindeuten und damit Zweifel an der Zugangsvermutung begründen (BFH-Urteile vom 17. Juni 1997 IX R 79/95, BFH/NV 1997, 828; vom 3. Mai 2001 III R 56/98, BFH/NV 2001, 1365; BFH-Beschluss vom 30. November 2006 XI B 13/06, BFH/NV 2007, 389).

    Zur Begründung von Zweifeln am Zugang innerhalb der Drei-Tages-Frist reicht --entgegen der Ansicht des Klägers-- ein abweichender Eingangsvermerk allein nicht aus (so BFH-Beschlüsse vom 27. Februar 1998 IX B 29/96, BFH/NV 1998, 1064, und in BFH/NV 2007, 389), auch wenn dieser als private Urkunde zu beurteilen wäre.

  • BFH, 27.02.1998 - IX B 29/96

    Voraussetzungen einer Divergenzentscheidung

    Auszug aus BFH, 25.02.2010 - IX B 149/09
    Zur Begründung von Zweifeln am Zugang innerhalb der Drei-Tages-Frist reicht --entgegen der Ansicht des Klägers-- ein abweichender Eingangsvermerk allein nicht aus (so BFH-Beschlüsse vom 27. Februar 1998 IX B 29/96, BFH/NV 1998, 1064, und in BFH/NV 2007, 389), auch wenn dieser als private Urkunde zu beurteilen wäre.
  • BFH, 03.05.2001 - III R 56/98

    Einkommensteuer - Schätzung - Einspruchsfrist - Frist - Versäumnis - Bekanntgabe

    Auszug aus BFH, 25.02.2010 - IX B 149/09
    Bestreitet nämlich der Empfänger den Erhalt innerhalb der Drei-Tages-Frist eines mit der Post übermittelten Verwaltungsakts, hat er substantiiert Tatsachen vorzutragen, die schlüssig auf den späteren Zugang hindeuten und damit Zweifel an der Zugangsvermutung begründen (BFH-Urteile vom 17. Juni 1997 IX R 79/95, BFH/NV 1997, 828; vom 3. Mai 2001 III R 56/98, BFH/NV 2001, 1365; BFH-Beschluss vom 30. November 2006 XI B 13/06, BFH/NV 2007, 389).
  • BFH, 10.10.2003 - VI B 95/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Glaubhaftmachung

    Auszug aus BFH, 25.02.2010 - IX B 149/09
    Eine als mögliche anwaltliche Versicherung zu wertende Erklärung des Prozessbevollmächtigten des Klägers im Verlauf des Klageverfahrens genügt indes zur Glaubhaftmachung des Zugangszeitpunkts eines Verwaltungsaktes nicht, wenn objektive Beweismittel zur Verfügung gestanden hätten (s. BFH-Beschlüsse vom 10. Oktober 2003 VI B 95/03, BFH/NV 2004, 219; vom 13. Oktober 2005 IV B 21/05, BFH/NV 2006, 328).
  • BFH, 17.06.1997 - IX R 79/95

    Anforderungen an die Bekanntgabe der Entscheidung über einen außergerichtlichen

    Auszug aus BFH, 25.02.2010 - IX B 149/09
    Bestreitet nämlich der Empfänger den Erhalt innerhalb der Drei-Tages-Frist eines mit der Post übermittelten Verwaltungsakts, hat er substantiiert Tatsachen vorzutragen, die schlüssig auf den späteren Zugang hindeuten und damit Zweifel an der Zugangsvermutung begründen (BFH-Urteile vom 17. Juni 1997 IX R 79/95, BFH/NV 1997, 828; vom 3. Mai 2001 III R 56/98, BFH/NV 2001, 1365; BFH-Beschluss vom 30. November 2006 XI B 13/06, BFH/NV 2007, 389).
  • BFH, 25.09.2007 - IX B 199/06

    Darlegung einer Divergenz (hier: Schuldvorwurf bei Einschaltung eines

    Auszug aus BFH, 25.02.2010 - IX B 149/09
    Mit der Rüge solcher materiell-rechtlicher Fehler ("Entscheidung ... unrichtig") kann jedoch die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Januar 2007 VI B 98/06, BFH/NV 2007, 949; vom 25. September 2007 IX B 199/06, BFH/NV 2008, 26).
  • BFH, 13.10.2005 - IV B 21/05

    Glaubhaftmachung; eidesstattliche Versicherung

    Auszug aus BFH, 25.02.2010 - IX B 149/09
    Eine als mögliche anwaltliche Versicherung zu wertende Erklärung des Prozessbevollmächtigten des Klägers im Verlauf des Klageverfahrens genügt indes zur Glaubhaftmachung des Zugangszeitpunkts eines Verwaltungsaktes nicht, wenn objektive Beweismittel zur Verfügung gestanden hätten (s. BFH-Beschlüsse vom 10. Oktober 2003 VI B 95/03, BFH/NV 2004, 219; vom 13. Oktober 2005 IV B 21/05, BFH/NV 2006, 328).
  • BFH, 22.01.2007 - VI B 98/06

    NZB: Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 25.02.2010 - IX B 149/09
    Mit der Rüge solcher materiell-rechtlicher Fehler ("Entscheidung ... unrichtig") kann jedoch die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Januar 2007 VI B 98/06, BFH/NV 2007, 949; vom 25. September 2007 IX B 199/06, BFH/NV 2008, 26).
  • BFH, 23.05.2006 - VI B 132/05

    NZB: verspäteter Zugang eines Steuerbescheids, grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 25.02.2010 - IX B 149/09
    Danach konnte das FG zu dem Ergebnis gelangen (s.a. BFH-Beschluss vom 23. Mai 2006 VI B 132/05, BFH/NV 2006, 1683), dass die Klage um einen Tag verspätet bei Gericht eingegangen und mangels vorliegender Wiedereinsetzungsgründe unzulässig ist, was auch revisionsrechtlich nicht zu beanstanden wäre.
  • FG Niedersachsen, 25.11.2015 - 9 K 215/14

    Nachweis der rechtzeitigen manuellen Absendung und des verspäteten Zugangs eines

    Wenn nach der Rechtsprechung des BFH allein ein selbst gefertigter Eingangsvermerk nicht ausreicht (vgl. BFH Beschlüsse vom 25. Februar 2010 - IX B 149/09, BFH/NV 2010, 1115; vom 30. November 2006 - XI B 13/06, BFH/NV 2007, 389), kann auch eine von einem Mobiltelefon an den Berater gesendete Kurznachricht mit der Behauptung eines bestimmten Tags des "Erhalts der Post" nicht genügen, um Zweifel an der Zugangsvermutung zu begründen.

    Um die Beweislast der Behörde zu begründen, muss der Steuerpflichtige nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung durch substantiierte Erklärungen darlegen, dass er nicht rechtzeitig in den Besitz des Bescheides gekommen ist (vgl. etwa BFH-Beschlüsse vom 14. Februar 2012 V S 1/12 (PKH), BFH/NV 2012, 979; vom 25. Februar 2010 IX B 149/09, BFH/NV 2010, 1115; vom 31. März 2008 III B 151/07, BFH/NV 2008, 1335; vom 30. November 2006 XI B 13/06, BFH/NV 2007, 389).

    Zur Begründung von Zweifeln am Zugang innerhalb der Drei-Tages-Frist reicht ein abweichender Eingangsvermerk allein jedoch nicht aus (so BFH-Beschlüsse vom 25. Februar 2010 IX B 149/09, BFH/NV 2010, 1115; vom 30. November 2006 XI B 13/06, BFH/NV 2007, 389; vom 27. Februar 1998 IX B 29/96, BFH/NV 1998, 1064), auch wenn dieser als private Urkunde zu beurteilen wäre.

    Objektives Beweismittel ist der betreffende Briefumschlag mit dem sich darauf befindlichen Poststempel (BFH-Beschlüsse vom 1. Dezember 2010 VIII B 123/10, BFH/NV 2011, 410; vom 25. Februar 2010 IX B 149/09, BFH/NV 2010, 1115).

    Wenn nach der Rechtsprechung des BFH allein ein selbst gefertigter Eingangsvermerk nicht ausreicht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Februar 2010 IX B 149/09, BFH/NV 2010, 1115; vom 30. November 2006 XI B 13/06, BFH/NV 2007, 389), genügt auch eine von einem Mobiltelefon an den Berater gesendete Kurznachricht mit der Behauptung eines bestimmten Tags des "Erhalts der Post" nicht, um Zweifel an der Zugangsvermutung zu begründen.

  • FG Niedersachsen, 25.11.2015 - 9 K 232/14

    Nachweis der rechtzeitigen manuellen Absendung und des verspäteten Zugangs eines

    Wenn nach der Rechtsprechung des BFH allein ein selbst gefertigter Eingangsvermerk nicht ausreicht (vgl. BFH Beschlüsse vom 25. Februar 2010 - IX B 149/09, BFH/NV 2010, 1115 ; vom 30. November 2006 - XI B 13/06, BFH/NV 2007, 389 ), kann auch eine von einem Mobiltelefon an den Berater gesendete Kurznachricht mit der Behauptung eines bestimmten Tags des "Erhalts der Post" nicht genügen, um Zweifel an der Zugangsvermutung zu begründen.

    Um die Beweislast der Behörde zu begründen, muss der Steuerpflichtige nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung durch substantiierte Erklärungen darlegen, dass er nicht rechtzeitig in den Besitz des Bescheides gekommen ist (vgl. etwa BFH-Beschlüsse vom 14. Februar 2012 V S 1/12 (PKH), BFH/NV 2012, 979 ; vom 25. Februar 2010 IX B 149/09, BFH/NV 2010, 1115 ; vom 31. März 2008 III B 151/07, BFH/NV 2008, 1335 ; vom 30. November 2006 XI B 13/06, BFH/NV 2007, 389 ).

    Zur Begründung von Zweifeln am Zugang innerhalb der Drei-Tages-Frist reicht ein abweichender Eingangsvermerk allein jedoch nicht aus (so BFH-Beschlüsse vom 25. Februar 2010 IX B 149/09, BFH/NV 2010, 1115 ; vom 30. November 2006 XI B 13/06, BFH/NV 2007, 389 ; vom 27. Februar 1998 IX B 29/96, BFH/NV 1998, 1064 ), auch wenn dieser als private Urkunde zu beurteilen wäre.

    Objektives Beweismittel ist der betreffende Briefumschlag mit dem sich darauf befindlichen Poststempel (BFH-Beschlüsse vom 1. Dezember 2010 VIII B 123/10, BFH/NV 2011, 410 ; vom 25. Februar 2010 IX B 149/09, BFH/NV 2010, 1115 ).

    Wenn nach der Rechtsprechung des BFH allein ein selbst gefertigter Eingangsvermerk nicht ausreicht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Februar 2010 IX B 149/09, BFH/NV 2010, 1115 ; vom 30. November 2006 XI B 13/06, BFH/NV 2007, 389 ), genügt auch eine von einem Mobiltelefon an den Berater gesendete Kurznachricht mit der Behauptung eines bestimmten Tags des "Erhalts der Post" nicht, um Zweifel an der Zugangsvermutung zu begründen.

  • BFH, 06.07.2011 - III S 4/11

    Prozesskostenhilfe - Abweisung einer Klage wegen Versäumung der Klagefrist als

    In diesem Zusammenhang ist weiter geklärt, dass zur Begründung von Zweifeln am Zugang innerhalb der Drei-Tages-Frist ein abweichender Eingangsvermerk allein nicht ausreicht (BFH-Beschluss vom 25. Februar 2010 IX B 149/09, BFH/NV 2010, 1115, m.w.N.).

    Hiermit kann jedoch die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht erreicht werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 1115, m.w.N.).

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