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   BFH, 08.06.2011 - IX B 157/10   

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https://dejure.org/2011,17902
BFH, 08.06.2011 - IX B 157/10 (https://dejure.org/2011,17902)
BFH, Entscheidung vom 08.06.2011 - IX B 157/10 (https://dejure.org/2011,17902)
BFH, Entscheidung vom 08. Juni 2011 - IX B 157/10 (https://dejure.org/2011,17902)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätze zur Berücksichtigung eines Auflösungsverlusts einer Kapitalgesellschaft sind geklärt - Rüge mangelnder Sachaufklärung bei Übergehen eines Antrags auf Erhebung eines Ausforschungsbeweises

  • openjur.de

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde; Grundsätze zur Berücksichtigung eines Auflösungsverlusts einer Kapitalgesellschaft sind geklärt; Rüge mangelnder Sachaufklärung bei Übergehen eines Antrags auf Erhebung eines Ausforschungsbeweises

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, EStG § 17
    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätze zur Berücksichtigung eines Auflösungsverlusts einer Kapitalgesellschaft sind geklärt - Rüge mangelnder Sachaufklärung bei Übergehen eines Antrags auf Erhebung eines Ausforschungsbeweises

  • Bundesfinanzhof

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätze zur Berücksichtigung eines Auflösungsverlusts einer Kapitalgesellschaft sind geklärt - Rüge mangelnder Sachaufklärung bei Übergehen eines Antrags auf Erhebung eines Ausforschungsbeweises

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 17 EStG 1997
    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätze zur Berücksichtigung eines Auflösungsverlusts einer Kapitalgesellschaft sind geklärt - Rüge mangelnder Sachaufklärung bei Übergehen eines Antrags auf Erhebung eines Ausforschungsbeweises

  • IWW
  • rewis.io

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätze zur Berücksichtigung eines Auflösungsverlusts einer Kapitalgesellschaft sind geklärt - Rüge mangelnder Sachaufklärung bei Übergehen eines Antrags auf Erhebung eines Ausforschungsbeweises

  • ra.de
  • rewis.io

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätze zur Berücksichtigung eines Auflösungsverlusts einer Kapitalgesellschaft sind geklärt - Rüge mangelnder Sachaufklärung bei Übergehen eines Antrags auf Erhebung eines Ausforschungsbeweises

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; EStG § 17
    Berücksichtigung eines Verlusts aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft nach den Bestimmungen des § 17 EStG

  • datenbank.nwb.de

    Berücksichtigung eines Verlustes aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft nach den Bestimmungen des § 17 EStG; Rüge mangelnder Sachaufklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 15.10.2010 - II B 39/10

    Darlegung der grundsätzliche Bedeutung und der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - IX B 157/10
    Bei einer solchen Rüge mangelnder Sachaufklärung (§ 76 FGO) muss u.a. schlüssig dargelegt werden, inwiefern das angefochtene Urteil --ausgehend von der materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- auf der unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann und was das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme gewesen wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Oktober 2010 II B 39/10, BFH/NV 2011, 206).
  • BFH, 28.10.2008 - IX R 100/07

    Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsverlusts aus einer GmbH-Beteiligung

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - IX B 157/10
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn mit Zuteilungen und Rückzahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen nicht mehr gerechnet werden kann und "feststeht"   oder jedenfalls   "absehbar ist", ob und in welcher Höhe   noch nachträgliche Anschaffungskosten oder sonstige im Rahmen des § 17 Abs. 2 EStG zu berücksichtigende Veräußerungs- oder Aufgabekosten anfallen werden (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 27. November 2001 VIII R 36/00, BFHE 197, 394, BStBl II 2002, 731; vom 28. Oktober 2008 IX R 100/07, BFH/NV 2009, 561).
  • BFH, 27.11.2001 - VIII R 36/00

    Entstehung des nach § 17 Abs. 4 EStG zu berücksichtigenden Auflösungsverlustes

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - IX B 157/10
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn mit Zuteilungen und Rückzahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen nicht mehr gerechnet werden kann und "feststeht"   oder jedenfalls   "absehbar ist", ob und in welcher Höhe   noch nachträgliche Anschaffungskosten oder sonstige im Rahmen des § 17 Abs. 2 EStG zu berücksichtigende Veräußerungs- oder Aufgabekosten anfallen werden (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 27. November 2001 VIII R 36/00, BFHE 197, 394, BStBl II 2002, 731; vom 28. Oktober 2008 IX R 100/07, BFH/NV 2009, 561).
  • BFH, 10.02.2009 - IX B 196/08

    Realisierung eines Auflösungsverlustes

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - IX B 157/10
    Denn die Grundsätze, nach denen ein Verlust aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft nach den Bestimmungen des § 17 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu berücksichtigen ist, sind in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Februar 2009 IX B 196/08, BFH/NV 2009, 761).
  • BFH, 01.07.2014 - IX R 47/13

    Realisierungszeitpunkt eines Auflösungsverlusts bei insolvenzfreier Liquidation

    Hinsichtlich der Bestimmung des Zeitpunkts der Gewinn- oder Verlustrealisierung hat der VIII. Senat in seinem Urteil in BFHE 143, 304, BStBl II 1985, 428; ebenso bereits BFH-Urteil vom 19. Oktober 1978 VIII R 182/77 (nicht veröffentlicht) ausgeführt, dass ein Gewinn in dem Jahr zu erfassen ist, in dem das auf die Beteiligung entfallende Vermögen der Gesellschaft verteilt wurde, und dass ein Verlust bereits in dem Jahr erfasst werden kann, in dem mit einer wesentlichen Änderung des bereits feststehenden Verlusts nicht mehr zu rechnen ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. Februar 2009 IX B 196/08, BFH/NV 2009, 761; vom 8. Juni 2011 IX B 157/10, BFH/NV 2011, 1510).
  • BFH, 26.10.2011 - IV B 139/10

    Publikums-KG als sog. Verlustzuweisungsgesellschaft - Verfahrensmängel - Rüge

    Die Kläger hätten insoweit ausführen müssen, aus welchen Gründen der Beweisantrag als hinreichend substantiiert hätte beurteilt werden müssen und aus welchen Gründen unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des FG ein anderes Ergebnis möglich gewesen wäre (BFH-Beschluss vom 8. Juni 2011 IX B 157/10, BFH/NV 2011, 1510).
  • FG Berlin-Brandenburg, 22.01.2015 - 9 K 9161/11

    Zeitpunkt der Realisierung eines Auflösungverlusts im Rahmen eines

    Weiterhin muss absehbar sein, ob und in welcher Höhe dem Gesellschafter noch nachträgliche Anschaffungskosten oder sonstige im Rahmen des § 17 Abs. 2 EStG berücksichtigungsfähige Veräußerungs- oder Aufgabekosten anfallen; insofern dürfen keine wesentlichen Änderungen mehr eintreten (vgl. Urteile des BFH vom 14. März 2012, IX R 37/11, BFHE 236, 522, BStBl II 2012, 487; vom 28. Oktober 2008, IX R 100/07, BFH/NV 2009, 561-562 und BFH-Urteil vom 25. März 2003, VIII R 24/02, BFH/NV 2003, 1305BFH, Beschluss vom 8. Juni 2011, IX B 157/10, BFH/NV 2011, 1510; Urteil des Finanzgerichts - FG - Schleswig-Holstein vom 29. Juli 2014, 3 K 77/10, Revision eingelegt, Az. des BFH IX R 30/14 , Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2015, 52-56; Urteil des FG Köln vom 21. März 2013, 7 K 1238/10, EFG 2013, 1323).
  • FG Köln, 20.03.2014 - 3 K 2518/11

    Berücksichtigung eines Gesellschafterdarlehns als Auflösungsverlust nach § 17

    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Möglichkeit einer Auskehrung von Restvermögen an die Gesellschafter wegen der Vermögenslosigkeit der Gesellschaft ausgeschlossen werden kann und absehbar ist, ob und in welcher Höhe dem Gesellschafter noch nachträgliche Anschaffungskosten oder sonstige im Rahmen des § 17 Abs. 2 EStG berücksichtigungsfähige Veräußerungs- oder Aufgabekosten anfallen; insofern dürfen keine wesentlichen Änderungen mehr eintreten (vgl. BFH, Urteil vom 28.10.2008 IX R 100/07, BFH/NV 2009, 561 m.w.N. und Beschluss vom 08.06.2011 IX B 157/10, BFH/NV 2011, 1510).
  • BFH, 19.03.2014 - V B 26/13

    Nichtzulassungsbeschwerde - Nachweis innergemeinschaftlicher Lieferungen;

    Die Klägerin hätte insoweit ausführen müssen, aus welchen Gründen ihr Beweisantrag trotz fehlender Angabe des Gerichts und des Aktenzeichens als hinreichend substantiiert hätte beurteilt werden müssen und aus welchen Gründen unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des FG ein anderes Ergebnis möglich gewesen wäre (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Oktober 2011 IV B 139/10, BFH/NV 2012, 263; vom 8. Juni 2011 IX B 157/10, BFH/NV 2011, 1510).
  • FG Münster, 06.12.2016 - 7 K 3225/13

    Einkommensteuerliche Berücksichtigung des Verlustes aus einer Beteiligung an

    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn mit Zuteilungen und Rückzahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen nicht mehr gerechnet werden kann und feststeht oder jedenfalls absehbar ist, ob und in welcher Höhe noch nachträgliche Anschaffungskosten oder sonstige im Rahmen des § 17 Abs. 2 EStG zu berücksichtigende Veräußerungs- oder Aufgabekosten anfallen werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 8.6.2011 IX B 157/10, BFH/NV 2011, 1510 m.w.N.).
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