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   BFH, 03.01.2006 - IX B 162/04   

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https://dejure.org/2006,13759
BFH, 03.01.2006 - IX B 162/04 (https://dejure.org/2006,13759)
BFH, Entscheidung vom 03.01.2006 - IX B 162/04 (https://dejure.org/2006,13759)
BFH, Entscheidung vom 03. Januar 2006 - IX B 162/04 (https://dejure.org/2006,13759)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Substanzausbeute von Grundstücken - Differenzierung von Kaufverträgen und steuerbaren Nutzungsüberlassung

  • datenbank.nwb.de

    Substanzausbeute von Grundstücken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde, da Streitfall keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 11.02.2014 - IX R 25/13

    Abgrenzung zwischen Nutzungsüberlassung und Veräußerung beim "Kaufvertrag" über

    Dabei ist maßgebend auf den wirtschaftlichen Gehalt der zugrundeliegenden Vereinbarung/en abzustellen, wie er sich nach dem Gesamtbild der gestalteten Verhältnisse des Einzelfalls unter Berücksichtigung des wirklichen Willens der Vertragsparteien ergibt (einhellige Auffassung; BFH-Beschlüsse vom 28. September 2010 IX B 65/10, BFH/NV 2011, 43; vom 3. Januar 2006 IX B 162/04, BFH/NV 2006, 738, m.w.N. zur BFH-Rechtsprechung).
  • BFH, 24.10.2012 - IX R 6/12

    Substanzausbeute, Nutzungsüberlassung zur Bodenschatzgewinnung, Grundsätzliche

    Dabei ist maßgebend auf den wirtschaftlichen Gehalt der zugrundeliegenden Vereinbarung/en abzustellen, wie er sich nach dem Gesamtbild der gestalteten Verhältnisse des Einzelfalls unter Berücksichtigung des wirklichen Willens der Vertragsparteien ergibt (einhellige Auffassung; BFH-Beschlüsse vom 28. September 2010 IX B 65/10, BFH/NV 2011, 43; vom 3. Januar 2006 IX B 162/04, BFH/NV 2006, 738, m.w.N. zur BFH-Rechtsprechung).
  • BFH, 11.02.2014 - IX R 26/13

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.02.2014 IX R 25/13 - Abgrenzung zwischen

    Dabei ist maßgebend auf den wirtschaftlichen Gehalt der zugrundeliegenden Vereinbarung/en abzustellen, wie er sich nach dem Gesamtbild der gestalteten Verhältnisse des Einzelfalls unter Berücksichtigung des wirklichen Willens der Vertragsparteien ergibt (einhellige Auffassung; BFH-Beschlüsse vom 28. September 2010 IX B 65/10, BFH/NV 2011, 43; vom 3. Januar 2006 IX B 162/04, BFH/NV 2006, 738, m.w.N. zur BFH-Rechtsprechung).
  • BFH, 28.09.2010 - IX B 65/10

    Protokollberichtigung - Zur Auslegung eines Sandausbeutevertrages - Zur Divergenz

    Solche auf die Umstände des Einzelfalls abhebende Fragen sind aber grundsätzlich nicht klärungsbedürftig und haben daher keine grundsätzliche Bedeutung (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Januar 2006 IX B 162/04, BFH/NV 2006, 738).
  • FG Schleswig-Holstein, 02.12.2011 - 5 K 47/10

    Berücksichtigung von im Zusammenhang mit einem sog. Sandausbeutevertrag erzielten

    Für die nach den vorstehenden Grundsätzen erforderliche Auslegung und Abgrenzung kommt es entscheidend auf den wirtschaftlichen Gehalt der zugrunde liegenden Vereinbarung(en) an, wie er sich nach dem Gesamtbild der gestalteten Verhältnisse des Einzelfalls unter Berücksichtigung des wirklichen Willens der Vertragsparteien ergibt (einhellige Auffassung; z.B. BFH-Urteile vom 5. Oktober 1973 VIII R 78/70, BFHE 111, 43, BStBl II 1974, 130; vom 18. August 1977 VIII R 7/74, BFHE 123, 176, BStBl II 1977, 796; in BFHE 172, 498, BStBl II 1994, 231; vom 6. Mai 2003 IX R 64/98, BFH/NB 2003, 1175, BFH-Beschlüsse vom 3. Januar 2006 IX B 162/04, BFH/NV 2006, 738; vom 28. September 2010 IX B 65/10 , BFH/NV 2011, 43).
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