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   BFH, 03.04.2007 - IX B 169/06   

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https://dejure.org/2007,21634
BFH, 03.04.2007 - IX B 169/06 (https://dejure.org/2007,21634)
BFH, Entscheidung vom 03.04.2007 - IX B 169/06 (https://dejure.org/2007,21634)
BFH, Entscheidung vom 03. April 2007 - IX B 169/06 (https://dejure.org/2007,21634)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 02.03.1988 - I R 72/84

    Anspruch auf Verzinsung der Erstattungsansprüche und Vergütungsansprüche

    Auszug aus BFH, 03.04.2007 - IX B 169/06
    Eine entsprechende Anwendung der Vorschrift auf Erstattungsansprüche, die Gegenstand von beim Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) ruhenden Einspruchsverfahren waren, ist nicht möglich (vgl. dazu im Einzelnen Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. März 1988 I R 72/84, BFH/NV 1988, 619).
  • BFH, 22.03.2001 - IX R 88/97
    Auszug aus BFH, 03.04.2007 - IX B 169/06
    Das Finanzgericht (FG) hat zutreffend entschieden, dass die Erstattungsbeträge der zum Ruhen gebrachten und unter Berücksichtigung des Ergebnisses aus dem Revisionsverfahren IX R 88/97 erledigten Einspruchsverfahren nicht gemäß § 236 der Abgabenordnung zu verzinsen sind.
  • BFH, 29.08.2012 - II R 49/11

    Keine Prozesszinsen bei Steuerherabsetzung erst nach Beendigung der

    Demgemäß kann ein Anspruch auf Prozesszinsen nicht entstehen, wenn --ohne dass der Erstattungsanspruch rechtshängig gemacht worden ist-- die Herabsetzung der Steuer das Ergebnis eines von anderen Steuerpflichtigen geführten Musterprozesses ist (vgl. z.B. BFH-Entscheidungen vom 3. April 2007 IX B 169/06, BFH/NV 2007, 1267, und in BFHE 152, 401, BStBl II 1988, 600; Heuermann in HHSp, § 236 AO Rz 20; Loose in Tipke/Kruse, a.a.O., § 236 AO Rz 13).
  • BFH, 23.10.2019 - VII B 40/19

    Keine Prozesszinsen auf einen Steuererstattungsanspruch bei fehlender

    Ein Anspruch auf Prozesszinsen kann dagegen nicht entstehen, wenn --ohne dass der Erstattungsanspruch rechtshängig gemacht worden ist-- die Herabsetzung der Steuer das Ergebnis eines von anderen Steuerpflichtigen geführten Musterprozesses ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 03.04.2007 - IX B 169/06, BFH/NV 2007, 1267; BFH-Urteile in BFHE 152, 401, BStBl II 1988, 600, und in BFHE 238, 499, BStBl II 2013, 104; Heuermann in HHSp, § 236 AO Rz 20; Loose in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 236 AO Rz 13).
  • BFH, 18.07.2012 - II B 49/12

    Kein Anspruch auf Prozesszinsen ohne Rechtshängigkeit

    Eine Verzinsung nach § 236 AO kommt nur für Erstattungsansprüche in Betracht, die als solche rechtshängig gewesen sind (vgl. z.B. BFH-Entscheidungen vom 3. April 2007 IX B 169/06, BFH/NV 2007, 1267; vom 16. Dezember 1987 I R 350/83, BFHE 152, 401, BStBl II 1988, 600).
  • FG Köln, 16.05.2013 - 11 K 3333/07

    Entstehung von Prozesszinsen

    Eine Verzinsung kommt mithin nur für Erstattungsansprüche in Betracht, die als solche rechtshängig gewesen sind (BFH-Beschluss vom 03.04.2007 IX B 169/06, BFH/NV 2007, 1267).
  • FG Schleswig-Holstein, 28.09.2007 - 3 K 165/04

    Die in § 236 AO 1980 geregelte Verzinsung von Steuererstattungsforderungen im

    Eine entsprechende Anwendung dieser Vorschrift auf Erstattungsansprüche, die Gegenstand eines Einspruchsverfahrens waren, ist nicht möglich (vgl. dazu: BFH-Urteil vom 02. März 1988 I R 72/84, BFH/NV 1988, 619; BFH-Beschluss vom 03. April 2007 IX B 169/06, BFH/NV 2007, 1267).
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