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BFH, 03.04.2007 - IX B 169/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 236
Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge - datenbank.nwb.de
Verzinsung nach § 236 AO nur für rechtshängig gewesene Erstattungsansprüche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 09.08.2006 - 3 K 1427/02
- BFH, 03.04.2007 - IX B 169/06
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 02.03.1988 - I R 72/84
Anspruch auf Verzinsung der Erstattungsansprüche und Vergütungsansprüche
Auszug aus BFH, 03.04.2007 - IX B 169/06
Eine entsprechende Anwendung der Vorschrift auf Erstattungsansprüche, die Gegenstand von beim Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) ruhenden Einspruchsverfahren waren, ist nicht möglich (vgl. dazu im Einzelnen Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. März 1988 I R 72/84, BFH/NV 1988, 619). - BFH, 22.03.2001 - IX R 88/97
Auszug aus BFH, 03.04.2007 - IX B 169/06
Das Finanzgericht (FG) hat zutreffend entschieden, dass die Erstattungsbeträge der zum Ruhen gebrachten und unter Berücksichtigung des Ergebnisses aus dem Revisionsverfahren IX R 88/97 erledigten Einspruchsverfahren nicht gemäß § 236 der Abgabenordnung zu verzinsen sind.
- BFH, 29.08.2012 - II R 49/11
Keine Prozesszinsen bei Steuerherabsetzung erst nach Beendigung der …
Demgemäß kann ein Anspruch auf Prozesszinsen nicht entstehen, wenn --ohne dass der Erstattungsanspruch rechtshängig gemacht worden ist-- die Herabsetzung der Steuer das Ergebnis eines von anderen Steuerpflichtigen geführten Musterprozesses ist (vgl. z.B. BFH-Entscheidungen vom 3. April 2007 IX B 169/06, BFH/NV 2007, 1267, und in BFHE 152, 401, BStBl II 1988, 600; Heuermann in HHSp, § 236 AO Rz 20;… Loose in Tipke/Kruse, a.a.O., § 236 AO Rz 13). - BFH, 23.10.2019 - VII B 40/19
Keine Prozesszinsen auf einen Steuererstattungsanspruch bei fehlender …
Ein Anspruch auf Prozesszinsen kann dagegen nicht entstehen, wenn --ohne dass der Erstattungsanspruch rechtshängig gemacht worden ist-- die Herabsetzung der Steuer das Ergebnis eines von anderen Steuerpflichtigen geführten Musterprozesses ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 03.04.2007 - IX B 169/06, BFH/NV 2007, 1267; BFH-Urteile in BFHE 152, 401, BStBl II 1988, 600, und in BFHE 238, 499, BStBl II 2013, 104; Heuermann in HHSp, § 236 AO Rz 20; Loose in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 236 AO Rz 13). - BFH, 18.07.2012 - II B 49/12
Kein Anspruch auf Prozesszinsen ohne Rechtshängigkeit
Eine Verzinsung nach § 236 AO kommt nur für Erstattungsansprüche in Betracht, die als solche rechtshängig gewesen sind (vgl. z.B. BFH-Entscheidungen vom 3. April 2007 IX B 169/06, BFH/NV 2007, 1267; vom 16. Dezember 1987 I R 350/83, BFHE 152, 401, BStBl II 1988, 600). - FG Köln, 16.05.2013 - 11 K 3333/07
Entstehung von Prozesszinsen
Eine Verzinsung kommt mithin nur für Erstattungsansprüche in Betracht, die als solche rechtshängig gewesen sind (BFH-Beschluss vom 03.04.2007 IX B 169/06, BFH/NV 2007, 1267). - FG Schleswig-Holstein, 28.09.2007 - 3 K 165/04
Die in § 236 AO 1980 geregelte Verzinsung von Steuererstattungsforderungen im …
Eine entsprechende Anwendung dieser Vorschrift auf Erstattungsansprüche, die Gegenstand eines Einspruchsverfahrens waren, ist nicht möglich (…vgl. dazu: BFH-Urteil vom 02. März 1988 I R 72/84, BFH/NV 1988, 619; BFH-Beschluss vom 03. April 2007 IX B 169/06, BFH/NV 2007, 1267).