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   BFH, 18.05.2005 - IX B 178/04   

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https://dejure.org/2005,14735
BFH, 18.05.2005 - IX B 178/04 (https://dejure.org/2005,14735)
BFH, Entscheidung vom 18.05.2005 - IX B 178/04 (https://dejure.org/2005,14735)
BFH, Entscheidung vom 18. Mai 2005 - IX B 178/04 (https://dejure.org/2005,14735)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 28.11.1990 - VI R 90/87

    Pauschale Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit nicht nach § 3b

    Auszug aus BFH, 18.05.2005 - IX B 178/04
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat wiederholt entschieden, dass nach dem Wortlaut des § 3b des Einkommensteuergesetzes (EStG) nur solche Zuschläge steuerfrei sind, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (SFN-Arbeit) bezahlt worden sind (vgl. BFH-Urteil vom 28. November 1990 VI R 90/87, BFHE 163, 73, BStBl II 1991, 293, m.w.N.).

    Nur wenn und soweit die pauschalen Zuschläge nach dem übereinstimmenden Willen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Abschlagszahlungen oder Vorschüsse auf die spätere Einzelabrechnung geleistet werden, können pauschale Zuschläge ausnahmsweise steuerfrei belassen werden (BFH-Urteile vom 23. Oktober 1992 VI R 55/91, BFHE 169, 515, BStBl II 1993, 314, und in BFHE 163, 73, BStBl II 1991, 293).

  • BFH, 18.11.2003 - VI B 123/03

    Pauschale Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

    Auszug aus BFH, 18.05.2005 - IX B 178/04
    Dies ist aber nur anzunehmen, wenn eine Verrechnung der Zuschläge mit den tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden an Sonn-, Feiertagen und zur Nachtzeit jeweils vor Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung i.S. des § 41b Abs. 1 EStG erfolgt (BFH-Beschluss vom 18. November 2003 VI B 123/03, BFH/NV 2004, 335).
  • BFH, 23.10.1992 - VI R 55/91

    Pauschale Zuschläge nur bei Verrechnung mit tatsächlichen Arbeitsstunden

    Auszug aus BFH, 18.05.2005 - IX B 178/04
    Nur wenn und soweit die pauschalen Zuschläge nach dem übereinstimmenden Willen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Abschlagszahlungen oder Vorschüsse auf die spätere Einzelabrechnung geleistet werden, können pauschale Zuschläge ausnahmsweise steuerfrei belassen werden (BFH-Urteile vom 23. Oktober 1992 VI R 55/91, BFHE 169, 515, BStBl II 1993, 314, und in BFHE 163, 73, BStBl II 1991, 293).
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