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   BFH, 10.07.2012 - IX B 179/11   

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https://dejure.org/2012,22154
BFH, 10.07.2012 - IX B 179/11 (https://dejure.org/2012,22154)
BFH, Entscheidung vom 10.07.2012 - IX B 179/11 (https://dejure.org/2012,22154)
BFH, Entscheidung vom 10. Juli 2012 - IX B 179/11 (https://dejure.org/2012,22154)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Ausreichende Gewähr rechtlichen Gehörs mit Durchführung einer mündlichen Verhandlung

  • openjur.de

    Ausreichende Gewähr rechtlichen Gehörs mit Durchführung einer mündlichen Verhandlung

  • Bundesfinanzhof

    GG Art 103 Abs 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 76, ZPO § 227
    Ausreichende Gewähr rechtlichen Gehörs mit Durchführung einer mündlichen Verhandlung

  • Bundesfinanzhof

    Ausreichende Gewähr rechtlichen Gehörs mit Durchführung einer mündlichen Verhandlung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 96 Abs 2 FGO, § 76 FGO, § 227 ZPO
    Ausreichende Gewähr rechtlichen Gehörs mit Durchführung einer mündlichen Verhandlung

  • rewis.io

    Ausreichende Gewähr rechtlichen Gehörs mit Durchführung einer mündlichen Verhandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 155; ZPO § 227; FGO § 119; FGO § 76 Abs. 2
    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Gewährung rechtlichen Gehörs; Nichterscheinen trotz rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Ladung zur mündlichen Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 29.10.1999 - III B 32/99

    Mitwirkungspflicht; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 10.07.2012 - IX B 179/11
    Wer zur mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung unentschuldigt nicht erscheint, kann regelmäßig anschließend nicht deren Verletzung rügen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 29. Oktober 1999 III B 32/99, BFH/NV 2000, 580, und vom 1. Februar 2010 XI B 50/09, BFH/NV 2010, 921).
  • BFH, 23.09.2009 - IX B 52/09

    Zurückverweisung nach § 116 Abs. 6 FGO - Fehlende Gründe nach § 119 Nr. 6 FGO -

    Auszug aus BFH, 10.07.2012 - IX B 179/11
    Der Senat verweist überdies auf seinen im ersten Rechtszug ergangenen Beschluss vom 23. September 2009 IX B 52/09 (BFH/NV 2010, 220, unter 2. b) der Gründe.
  • BFH, 01.02.2010 - XI B 50/09

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung erst

    Auszug aus BFH, 10.07.2012 - IX B 179/11
    Wer zur mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung unentschuldigt nicht erscheint, kann regelmäßig anschließend nicht deren Verletzung rügen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 29. Oktober 1999 III B 32/99, BFH/NV 2000, 580, und vom 1. Februar 2010 XI B 50/09, BFH/NV 2010, 921).
  • BFH, 01.02.2010 - XI B 50/08

    Erstmalige Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung einer Behörde in der mündlichen

    Auszug aus BFH, 10.07.2012 - IX B 179/11
    Wer zur mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung unentschuldigt nicht erscheint, kann regelmäßig anschließend nicht deren Verletzung rügen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 29. Oktober 1999 III B 32/99, BFH/NV 2000, 580, und vom 1. Februar 2010 XI B 50/09, BFH/NV 2010, 921).
  • BFH, 15.07.2013 - IX B 22/13

    Ausreichende Gewähr rechtlichen Gehörs mit Durchführung einer mündlichen

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird begrenzt durch die Mitverantwortung der Beteiligten (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Juli 2012 IX B 179/11, BFH/NV 2012, 1633; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 119 FGO Rz 58).

    Wer zur mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung unentschuldigt nicht erscheint, kann regelmäßig anschließend nicht rügen, das FG habe seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 1633; vom 29. Oktober 1999 III B 32/99, BFH/NV 2000, 580, und vom 1. Februar 2010 XI B 50/09, BFH/NV 2010, 921).

  • BFH, 14.02.2019 - VIII B 58/18

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Verfahrensmangel - Terminsverlegung

    Dieser hat alles in seinen Kräften Stehende und nach Lage der Dinge Erforderliche zu tun, um sein Recht auf Gehör zu verwirklichen (BFH-Beschluss vom 10. Juli 2012 IX B 179/11, BFH/NV 2012, 1633).
  • BFH, 13.09.2013 - IX B 63/13

    Ablehnung einer Terminsverlegung

    Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör wird begrenzt durch die Mitverantwortung der Beteiligten (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Juli 2012 IX B 179/11, BFH/NV 2012, 1633; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 119 FGO Rz 58).
  • BFH, 28.11.2012 - IX B 125/12

    Ausreichende Gewähr rechtlichen Gehörs mit Wiedereröffnung einer mündlichen

    Daran fehlt es, wenn der Beteiligte trotz rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Ladung nicht zum Termin erscheint (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Juli 2012 IX B 179/11, BFH/NV 2012, 1633).
  • SG Neubrandenburg, 22.11.2013 - S 14 AS 549/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Anforderungen an den Nachweis der

    Die Verhinderung des Prozessbevollmächtigten ist schwerlich ein erheblicher Grund für eine Vertagung oder eine Verlegung, wenn die Kläger nicht bereit sind, das ihrerseits mögliche zu tun, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. BFH, Beschluss vom 10. Juli 2012 - IX B 179/11 -, juris).
  • SG Neubrandenburg, 22.11.2013 - S 14 AS 550/13

    Sozialgerichtliches Verfahren: Anforderungen an die Darlegung der

    Die Verhinderung des Prozessbevollmächtigten ist schwerlich ein erheblicher Grund für eine Vertagung oder eine Verlegung, wenn die Kläger nicht bereit sind, das ihrerseits mögliche zu tun, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. BFH, Beschluss vom 10. Juli 2012 - IX B 179/11 -, juris).
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