Rechtsprechung
BFH, 26.06.2009 - IX B 194/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung
- Judicialis
AO § 363; ; EStG § 17; ; BGB § 234 Abs. 1; ; BGB § 234 Abs. 3; ; FGO § 69 Abs. 2 S. 3; ; FGO § 69 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Einkommensteuerbescheids ohne Sicherheitsleistung bei einem für den Steuerpflichtigen vorraussichtlich ungünstigen Verfahrensausgang; Vermeidung von Steuerausfällen als ein im öffentlichen Interesse liegendes Ziel der ...
- datenbank.nwb.de
Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistungen; eindeutige Bezeichnung der Entscheidung in der Beschwerdeschrift
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 02.10.2008 - 7 V 7111/07
- BFH, 26.06.2009 - IX B 194/08
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 17.05.2005 - I B 108/04
Haftungsbescheid; AdV wegen mangelnden Steuerabzugs für künstlerische …
Auszug aus BFH, 26.06.2009 - IX B 194/08
Denn die Sicherheitsleistung dient der Vermeidung von Steuerausfällen bei einem für den Steuerpflichtigen ungünstigen Verfahrensausgang (BFH-Beschluss vom 17. Mai 2005 I B 108/04, BFH/NV 2005, 1778, m.w.N.).Das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Steuerausfällen entfällt, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (BFH-Urteil vom 13. Oktober 1988 IV R 220/85, BFHE 154, 532, BStBl II 1989, 39; BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1778).
- BFH, 21.08.1974 - II B 9/74
Beschwerde - Beschwerdeschrift - Eindeutige Bezeichnung - Beschwerdegegenstand - …
Auszug aus BFH, 26.06.2009 - IX B 194/08
Die Beschwerde ist zulässig; unbeschadet der fehlerhaften Bezeichnung des FA in der Beschwerdeschrift ist die Entscheidung, gegen die sich die Beschwerde richten soll, eindeutig bezeichnet (zu diesem Erfordernis vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. August 1974 II B 9/74, BFHE 113, 96, BStBl II 1974, 717). - BFH, 13.10.1988 - IV R 220/85
1. Zur Frage, ob private Differenzgeschäfte für sich allein als gewerbliche …
Auszug aus BFH, 26.06.2009 - IX B 194/08
Das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Steuerausfällen entfällt, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (BFH-Urteil vom 13. Oktober 1988 IV R 220/85, BFHE 154, 532, BStBl II 1989, 39;… BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1778).
- BFH, 10.02.2010 - V S 24/09
Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung
Denn die Sicherheitsleistung dient der Vermeidung von Steuerausfällen bei einem für den Steuerpflichtigen ungünstigen Verfahrensausgang (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Juni 2009 IX B 194/08 , nicht amtlich veröffentlicht). - BFH, 15.09.2015 - I B 57/15
Aussetzung der Vollziehung - Sicherheitsleistung wegen Auslandswohnsitzes
Denn die Sicherheitsleistung dient der Vermeidung von Steuerausfällen bei einem für den Steuerpflichtigen ungünstigen Verfahrensausgang (…Senatsbeschluss vom 17. Mai 2005 I B 108/04, BFH/NV 2005, 1778, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 26. Juni 2009 IX B 194/08, nicht veröffentlicht --n.v.--). - FG München, 30.08.2011 - 10 V 735/11
Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Verstoß gegen mathematische oder …
Das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Steuerausfällen entfällt, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 26. Juni 2009 IX B 194/08, n.v. juris;… vom 10. Februar 2010 V S 24/09, BFH/NV 2010, 930).
- FG Hessen, 21.06.2011 - 1 V 2518/10
Aussetzung der Vollziehung: Ort der Lieferung bei grenzüberschreitender …
Das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Steuerausfällen entfällt, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 26. Juni 2009 IX B 194/08, abrufbar in juris). - FG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012 - 12 V 12204/11
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Haftungsbescheid nach § …
Das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Steuerausfällen entfällt jedoch, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (vgl. etwa BFH-Beschlüsse vom 26. Juni 2009 - IX B 194/08, juris;… vom 10. Februar 2010 - V S 24/09, BFH/NV 2010, 930). - FG Niedersachsen, 06.07.2012 - 5 V 40/12
Vorsteuerabzug bei Strohmanngeschäften
Das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Steuerausfällen entfällt, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 26.06.2009 IX B 194/08, abrufbar in juris). - FG Düsseldorf, 14.05.2010 - 13 V 295/10
Prüfungsmaßstab bei Rechtmäßigkeitsbedenken der Finanzverwaltung; Anordnung einer …
Das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Steuerausfällen entfällt, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 26.06.2009 IX B 194/08, abrufbar in juris). - FG Düsseldorf, 14.05.2010 - 13 V 292/10
Aussetzung der Vollziehung; Prüfungsmaßstab bei Rechtmäßigkeitsbedenken der …
Das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Steuerausfällen entfällt, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 26.06.2009 IX B 194/08, abrufbar in juris).