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   BFH, 26.06.2009 - IX B 194/08   

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https://dejure.org/2009,7693
BFH, 26.06.2009 - IX B 194/08 (https://dejure.org/2009,7693)
BFH, Entscheidung vom 26.06.2009 - IX B 194/08 (https://dejure.org/2009,7693)
BFH, Entscheidung vom 26. Juni 2009 - IX B 194/08 (https://dejure.org/2009,7693)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung

  • Judicialis

    AO § 363; ; EStG § 17; ; BGB § 234 Abs. 1; ; BGB § 234 Abs. 3; ; FGO § 69 Abs. 2 S. 3; ; FGO § 69 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Einkommensteuerbescheids ohne Sicherheitsleistung bei einem für den Steuerpflichtigen vorraussichtlich ungünstigen Verfahrensausgang; Vermeidung von Steuerausfällen als ein im öffentlichen Interesse liegendes Ziel der ...

  • datenbank.nwb.de

    Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistungen; eindeutige Bezeichnung der Entscheidung in der Beschwerdeschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.05.2005 - I B 108/04

    Haftungsbescheid; AdV wegen mangelnden Steuerabzugs für künstlerische

    Auszug aus BFH, 26.06.2009 - IX B 194/08
    Denn die Sicherheitsleistung dient der Vermeidung von Steuerausfällen bei einem für den Steuerpflichtigen ungünstigen Verfahrensausgang (BFH-Beschluss vom 17. Mai 2005 I B 108/04, BFH/NV 2005, 1778, m.w.N.).

    Das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Steuerausfällen entfällt, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (BFH-Urteil vom 13. Oktober 1988 IV R 220/85, BFHE 154, 532, BStBl II 1989, 39; BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1778).

  • BFH, 21.08.1974 - II B 9/74

    Beschwerde - Beschwerdeschrift - Eindeutige Bezeichnung - Beschwerdegegenstand -

    Auszug aus BFH, 26.06.2009 - IX B 194/08
    Die Beschwerde ist zulässig; unbeschadet der fehlerhaften Bezeichnung des FA in der Beschwerdeschrift ist die Entscheidung, gegen die sich die Beschwerde richten soll, eindeutig bezeichnet (zu diesem Erfordernis vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. August 1974 II B 9/74, BFHE 113, 96, BStBl II 1974, 717).
  • BFH, 13.10.1988 - IV R 220/85

    1. Zur Frage, ob private Differenzgeschäfte für sich allein als gewerbliche

    Auszug aus BFH, 26.06.2009 - IX B 194/08
    Das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Steuerausfällen entfällt, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (BFH-Urteil vom 13. Oktober 1988 IV R 220/85, BFHE 154, 532, BStBl II 1989, 39; BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1778).
  • BFH, 10.02.2010 - V S 24/09

    Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung

    Denn die Sicherheitsleistung dient der Vermeidung von Steuerausfällen bei einem für den Steuerpflichtigen ungünstigen Verfahrensausgang (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Juni 2009 IX B 194/08 , nicht amtlich veröffentlicht).
  • BFH, 15.09.2015 - I B 57/15

    Aussetzung der Vollziehung - Sicherheitsleistung wegen Auslandswohnsitzes

    Denn die Sicherheitsleistung dient der Vermeidung von Steuerausfällen bei einem für den Steuerpflichtigen ungünstigen Verfahrensausgang (Senatsbeschluss vom 17. Mai 2005 I B 108/04, BFH/NV 2005, 1778, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 26. Juni 2009 IX B 194/08, nicht veröffentlicht --n.v.--).
  • FG München, 30.08.2011 - 10 V 735/11

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Verstoß gegen mathematische oder

    Das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Steuerausfällen entfällt, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 26. Juni 2009 IX B 194/08, n.v. juris; vom 10. Februar 2010 V S 24/09, BFH/NV 2010, 930).
  • FG Hessen, 21.06.2011 - 1 V 2518/10

    Aussetzung der Vollziehung: Ort der Lieferung bei grenzüberschreitender

    Das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Steuerausfällen entfällt, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 26. Juni 2009 IX B 194/08, abrufbar in juris).
  • FG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012 - 12 V 12204/11

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Haftungsbescheid nach §

    Das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Steuerausfällen entfällt jedoch, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (vgl. etwa BFH-Beschlüsse vom 26. Juni 2009 - IX B 194/08, juris; vom 10. Februar 2010 - V S 24/09, BFH/NV 2010, 930).
  • FG Niedersachsen, 06.07.2012 - 5 V 40/12

    Vorsteuerabzug bei Strohmanngeschäften

    Das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Steuerausfällen entfällt, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 26.06.2009 IX B 194/08, abrufbar in juris).
  • FG Düsseldorf, 14.05.2010 - 13 V 295/10

    Prüfungsmaßstab bei Rechtmäßigkeitsbedenken der Finanzverwaltung; Anordnung einer

    Das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Steuerausfällen entfällt, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 26.06.2009 IX B 194/08, abrufbar in juris).
  • FG Düsseldorf, 14.05.2010 - 13 V 292/10

    Aussetzung der Vollziehung; Prüfungsmaßstab bei Rechtmäßigkeitsbedenken der

    Das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Steuerausfällen entfällt, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 26.06.2009 IX B 194/08, abrufbar in juris).
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