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   BFH, 10.05.2010 - IX B 201/09   

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https://dejure.org/2010,20625
BFH, 10.05.2010 - IX B 201/09 (https://dejure.org/2010,20625)
BFH, Entscheidung vom 10.05.2010 - IX B 201/09 (https://dejure.org/2010,20625)
BFH, Entscheidung vom 10. Mai 2010 - IX B 201/09 (https://dejure.org/2010,20625)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Darlegung eines Zulassungsgrundes - Ablehnung eines Antrags auf Terminsänderung

  • openjur.de

    Darlegung eines Zulassungsgrundes; Ablehnung eines Antrags auf Terminsänderung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 119 Nr 3, ZPO § 227
    Darlegung eines Zulassungsgrundes - Ablehnung eines Antrags auf Terminsänderung

  • Bundesfinanzhof

    Darlegung eines Zulassungsgrundes - Ablehnung eines Antrags auf Terminsänderung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 119 Nr 3 FGO, § 227 ZPO
    Darlegung eines Zulassungsgrundes - Ablehnung eines Antrags auf Terminsänderung

  • rewis.io

    Darlegung eines Zulassungsgrundes - Ablehnung eines Antrags auf Terminsänderung

  • ra.de
  • rewis.io

    Darlegung eines Zulassungsgrundes - Ablehnung eines Antrags auf Terminsänderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Terminverlegung aufgrund plötzlicher Erkrankung eines Rechtskundigen ohne Vorlage eines Attestes

  • datenbank.nwb.de

    Darlegung eines Zulassungsgrundes; Ablehnung eines Antrags auf Verlegung der mündlichen Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 19.11.2009 - IX B 160/09

    Vertagung wegen Erkrankung

    Auszug aus BFH, 10.05.2010 - IX B 201/09
    Der Termin muss dann zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs aufgehoben oder verlegt werden, selbst wenn das Gericht die Sache für entscheidungsreif hält und die Erledigung des Rechtsstreits durch die Aufhebung oder Verlegung des Termins verzögert wird (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 19. November 2009 IX B 160/09, BFH/NV 2010, 454, m.w.N.).

    Wird ein Verlegungsantrag, wie im Streitfall, am Tag vor der mündlichen Verhandlung gestellt und mit einer Erkrankung begründet, obliegt es nach der ständigen Rechtsprechung des BFH dem Beteiligten, die Gründe für die Verhinderung so darzulegen und zu untermauern, dass das Gericht die Frage, ob die betreffende Person verhandlungs- und reiseunfähig ist oder nicht, selbst beurteilen kann (BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 454, m.w.N.).

  • BGH, 06.05.2021 - AnwZ (Brfg) 38/20

    Anwaltgerichtliches Verfahren in Zulassungssachen: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Dies bedeutet indes nicht, dass ein unsubstantiiertes, lediglich die Verhandlungsunfähigkeit bescheinigendes Attest ausreicht; verlangt wird vielmehr - in Übereinstimmung mit der oben genannten Senatsrechtsprechung - ein substantiiertes Attest und eine eindeutige und nachvollziehbare Beschreibung und Bescheinigung der Verhandlungsunfähigkeit (vgl. BFH, Beschluss vom 10. Mai 2010 - IX B 201/09, juris Rn. 8; vom 5. Juli 2004 - VII B 7/04, juris Rn. 12; vom 21. Januar 2004, aaO Rn. 27 f.; vom 17. Mai 2000 - IV B 86/99, juris Rn. 6).
  • BFH, 08.11.2016 - I B 137/15

    Revisionszulassung wegen eines besonders schwerwiegenden "qualifizierten"

    aa) Im Streitfall ist von einem kurzfristig gestellten Verlegungsgesuch auszugehen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 10. Mai 2010 IX B 201/09, nicht veröffentlicht; Senatsbeschluss vom 26. November 2013 I B 2/13, BFH/NV 2014, 542).
  • FG Köln, 05.10.2016 - 2 K 1461/16

    Anspruch auf Wiederbestellung als Steuerberater nach der Aufhebung des

    Entsprechende Gründe müssen allerdings nach der ständigen Rechtsprechung durch den Kläger vorgetragen und durch geeignete Unterlagen glaubhaft gemacht werden (BFH-Beschluss vom 17. April 2002 IX B 151/00, BFH/NV 2002, 1047; ferner BFH-Beschlüsse vom 25. Januar 2007 VII B 118/06, BFH/NV 2007, 1145, vom 21. April 2008 XI B 206/07, XI B 207/07, BFH/NV 2008, 1191; vom 10. Mai 2010 IX B 201/09).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2014 - L 10 R 160/10
    Auch eine plötzliche Erkrankung des Klägers, die ihn daran gehindert hätte, den Termin wahrzunehmen, ist nicht in der erforderlichen, substantiierten Weise vorgetragen worden (vgl. BFH Beschluss vom 10. Mai 2010 - IX B 201/09).
  • VG Cottbus, 21.06.2018 - 6 K 1031/14

    Erforderlichkeit einer Terminsverlegung bei Erkrankung; Sachdienlichkeit einer

    Eine Erkrankung ist so substantiiert darzutun, dass das Gericht in der Lage ist, die Verhandlungsunfähigkeit zu beurteilen (vgl. BFH, Beschluss vom 10. Mai 2010 - IX B 201/09 -, Rn. 7, juris; OVG NRW, Beschluss vom 1. Februar 2018 - 4 A 10/18.A -, Rn. 20ff., juris).
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