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   BFH, 08.03.2007 - IX B 240/06   

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https://dejure.org/2007,5269
BFH, 08.03.2007 - IX B 240/06 (https://dejure.org/2007,5269)
BFH, Entscheidung vom 08.03.2007 - IX B 240/06 (https://dejure.org/2007,5269)
BFH, Entscheidung vom 08. März 2007 - IX B 240/06 (https://dejure.org/2007,5269)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    StBerG § 3; ; StBerG § ... 3 Nr. 1; ; StBerG § 3 Nr. 2; ; StBerG § 3 Nr. 3; ; StBerG § 3 Nr. 4; ; StBerG § 3 Nr. 4 Satz 1; ; StBerG § 3 Nr. 4 Satz 2; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerberatung; grenzüberschreitende Dienstleistungen

  • datenbank.nwb.de

    Zurückweisung eines in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässigen Hilfeleister in Steuersachen als Steuerberater

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen nach dem Recht eines Niederlassungsstaates; Maßgebender Begriff der Dienstleistung i.S.d. Art. 50 Vertrag zur Gründung der europäischen Gemeinschaft (EG); Vorübergehender Charakter grenzüberschreitender ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 11.12.2003 - C-215/01

    DIE VERPFLICHTUNG ZUR EINTRAGUNG IN DIE HANDWERKSROLLE VERSTÖSST GEGEN DIE

    Auszug aus BFH, 08.03.2007 - IX B 240/06
    Unter welchen Voraussetzungen dies der Fall ist, ist nach der Rechtsprechung des EuGH geklärt (vgl. EuGH-Urteile vom 30. November 1995 Rs. C-55/94, EuGHE 1995, I-4165, 4195; vom 11. Dezember 2003 Rs. C-215/01, EuGHE 2003, I-14847, und vom 13. Februar 2003 Rs. C-131/01, EuGHE 2003, I-1659).

    Nach dem EuGH-Urteil in EuGHE 2003, I-14847 enthält der EG-Vertrag keine Vorschrift, die eine abstrakte Bestimmung der Dauer oder Häufigkeit ermöglicht, ab der die Erbringung einer Dienstleistung in einem anderen Mitgliedstaat nicht mehr als eine Dienstleistung im Sinne des Vertrages angesehen werden kann.

    Der EuGH hat in den von der Beschwerde angeführten Entscheidungen in EuGHE 1995, I-4165 und in EuGHE 2003, I-14847 lediglich entschieden, dass ein Angehöriger eines Mitgliedstaates, der in stabiler und kontinuierlicher Weise eine Berufstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat ausübt, indem er sich --wie in jenem Fall in EuGHE 1995, I-4165-- von einem Berufsdomizil aus an die Angehörigen dieses Staates wendet, unter die Vorschriften über das Niederlassungsrecht fällt.

    Vielmehr hat der EuGH in seinem Urteil in EuGHE 2003, I-14847 Rz. 33 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dem nationalen Gericht auch eine Überprüfung obliegt, ob sich der betreffende Dienstleister den in dem jeweiligen Mitgliedstaat geltenden gesetzlichen Verpflichtungen missbräuchlich entziehen will.

  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

    Auszug aus BFH, 08.03.2007 - IX B 240/06
    Unter welchen Voraussetzungen dies der Fall ist, ist nach der Rechtsprechung des EuGH geklärt (vgl. EuGH-Urteile vom 30. November 1995 Rs. C-55/94, EuGHE 1995, I-4165, 4195; vom 11. Dezember 2003 Rs. C-215/01, EuGHE 2003, I-14847, und vom 13. Februar 2003 Rs. C-131/01, EuGHE 2003, I-1659).

    Der EuGH hat in den von der Beschwerde angeführten Entscheidungen in EuGHE 1995, I-4165 und in EuGHE 2003, I-14847 lediglich entschieden, dass ein Angehöriger eines Mitgliedstaates, der in stabiler und kontinuierlicher Weise eine Berufstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat ausübt, indem er sich --wie in jenem Fall in EuGHE 1995, I-4165-- von einem Berufsdomizil aus an die Angehörigen dieses Staates wendet, unter die Vorschriften über das Niederlassungsrecht fällt.

  • BVerfG, 05.12.2005 - 1 BvR 1730/02

    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der alten Handwerksordnung zum

    Auszug aus BFH, 08.03.2007 - IX B 240/06
    Es besteht kein Grund zu der Annahme, dass es --wie es das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für den Bereich des Handwerks mit Beschluss vom 5. Dezember 2005 1 BvR 1730/02 (Deutsches Verwaltungsblatt 2006, 244) angenommen hat-- zweifelhaft erscheinen muss, ob die Voraussetzungen, die § 3 StBerG für die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen aufstellt, mit Blick auf die Veränderung der wirtschaftlichen und rechtlichen Umstände noch zumutbar sind.
  • BGH, 26.01.2006 - IX ZR 225/04

    Erbringung von Hilfeleistungen in Steuersachen durch im Inland nicht berechtigte

    Auszug aus BFH, 08.03.2007 - IX B 240/06
    Das Gleiche gilt für das mit der Beschwerde angeführte Urteil des BGH vom 26. Januar 2006 IX ZR 225/04 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2006, 826) sowie für das EuGH-Urteil vom 30. März 2006 Rs. C-451/03 (EuGHE 2006, I-2941).
  • BFH, 11.02.2003 - VII B 330/02

    Richterablehnung - grenzüberschreitende Steuerberatung

    Auszug aus BFH, 08.03.2007 - IX B 240/06
    Hiervon ausgehend beeinträchtigt § 3 Nr. 4 StBerG die in Art. 43 ff. EG gewährleistete Niederlassungsfreiheit und die in Art. 49 ff. EG gewährleistete Dienstleistungsfreiheit nicht in unzulässiger Weise (BFH-Beschlüsse vom 11. Februar 2003 VII B 330/02, VII S 41/02, BFHE 201, 483, BStBl II 2003, 422, und vom 15. Oktober 2003 X B 82/03, BFH/NV 2004, 671).
  • BGH, 13.10.2005 - 3 StR 385/04

    Ruhen der deutschen Approbation hindert nicht vorübergehende ärztliche Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 08.03.2007 - IX B 240/06
    In dem Fall, der dem BGH-Urteil vom 13. Oktober 2005 3 StR 385/04 (NJW 2005, 3732) zugrunde lag, ging der BGH von einer lediglich vorübergehenden Dienstleistung aus, ohne dass der Gesichtspunkt des Missbrauchs eine Rolle spielte.
  • BFH, 28.07.1981 - VII R 14/79

    Hilfeleistung in Steuersachen - Steuerangelegenheit - Auslegung des Begriffs der

    Auszug aus BFH, 08.03.2007 - IX B 240/06
    d) Die Beschwerde weckt auch keine Zweifel, dass § 3 StBerG, der die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen dem dort bezeichneten Personenkreis vorbehält, mit der nach Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes garantierten Berufsfreiheit in Einklang steht (vgl. BFH-Urteile vom 28. Juli 1981 VII R 14/79, BFHE 134, 206, BStBl II 1982, 43, und vom 1. März 1983 VII R 27/82, BFHE 138, 129, BStBl II 1983, 318).
  • EuGH, 13.02.2003 - C-131/01

    Kommission / Italien

    Auszug aus BFH, 08.03.2007 - IX B 240/06
    Unter welchen Voraussetzungen dies der Fall ist, ist nach der Rechtsprechung des EuGH geklärt (vgl. EuGH-Urteile vom 30. November 1995 Rs. C-55/94, EuGHE 1995, I-4165, 4195; vom 11. Dezember 2003 Rs. C-215/01, EuGHE 2003, I-14847, und vom 13. Februar 2003 Rs. C-131/01, EuGHE 2003, I-1659).
  • EuGH, 30.09.2003 - C-167/01

    Inspire Art

    Auszug aus BFH, 08.03.2007 - IX B 240/06
    Das EuGH-Urteil vom 30. September 2003 Rs. C-167/01 (EuGHE 2003, I-10155), auf das der Kläger sich beruft, sowie das BGH-Urteil vom 14. März 2005 II ZR 5/03 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2005, 1648) betreffen allein die Niederlassungsfreiheit.
  • BFH, 01.03.1983 - VII R 27/82

    Hilfeleistung in Steuersachen - Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen -

    Auszug aus BFH, 08.03.2007 - IX B 240/06
    d) Die Beschwerde weckt auch keine Zweifel, dass § 3 StBerG, der die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen dem dort bezeichneten Personenkreis vorbehält, mit der nach Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes garantierten Berufsfreiheit in Einklang steht (vgl. BFH-Urteile vom 28. Juli 1981 VII R 14/79, BFHE 134, 206, BStBl II 1982, 43, und vom 1. März 1983 VII R 27/82, BFHE 138, 129, BStBl II 1983, 318).
  • BGH, 14.03.2005 - II ZR 5/03

    Haftung des Geschäftsführers einer in England gegründeten private limited company

  • BFH, 15.10.2003 - X B 82/03

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater, Zurückweisung

  • BFH, 04.03.2004 - VII R 21/02

    Widerruf der Steuerberaterzulassung im Geltungsbereich der InsO

  • EuGH, 30.03.2006 - C-451/03

    DAS AUSSCHLIESSLICHE RECHT DER ITALIENISCHEN STEUERBEISTANDSZENTREN ZUR

  • BFH, 21.08.2008 - VIII B 70/08

    Prozessführung: Zurückweisung eines im Ausland als

    Zu Recht hat das FG insoweit auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. März 2007 IX B 240/06 (BFH/NV 2007, 1195) verwiesen, der in Sachen des Beschwerdeführers ergangen ist und in dem zutreffend darauf abgestellt wird, dass eine nicht nur vorübergehend, sondern in stabiler und kontinuierlicher Weise im Inland ausgeübte freiberufliche Tätigkeit unter die europarechtlichen Vorschriften über das Niederlassungsrecht fällt und nicht unter die des Kapitels über die Dienstleistungen im EGV.

    Hiervon ausgehend beeinträchtigte § 3 Nr. 4 StBerG a.F. die in Art. 43 ff. EGV gewährleistete Niederlassungsfreiheit und die in Art. 49 ff. EGV gewährleistete Dienstleistungsfreiheit nicht in unzulässiger Weise (BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1195, 1196, m.w.N.).

    Von einer --nur wiederholenden-- Darstellung der rechtlichen Erwägungen der Entscheidung in BFH/NV 2007, 1195 im Einzelnen sieht der Senat ab.

  • BFH, 13.03.2009 - II B 84/08

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteten

    Zur Begründung verwies es u.a. auf den BFH-Beschluss vom 8. März 2007 IX B 240/06 (BFH/NV 2007, 1195), der gegen den Kläger ergangen war.

    Der Kläger hat sich vielmehr in der Beschwerdebegründung nicht konkret mit dem bereits vom FG angeführten BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1195, zu den Voraussetzungen, unter denen eine grenzüberschreitende Dienstleistung einen nur vorübergehenden Charakter i.S. des Art. 50 Satz 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft hat und der Erlaubnistatbestand des § 3 Nr. 4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) a.F. (nunmehr § 3a StBerG) erfüllt ist, sowie der in dieser Entscheidung genannten weiteren Rechtsprechung des BFH und des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zu dieser Frage auseinander gesetzt.

  • BFH, 13.03.2009 - II B 102/08

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteten

    Zur Begründung verwies es u.a. auf den BFH-Beschluss vom 8. März 2007 IX B 240/06 (BFH/NV 2007, 1195), der gegen den Kläger ergangen war.

    Der Kläger hat sich vielmehr in der Beschwerdebegründung nicht konkret mit dem bereits vom FG angeführten BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1195, zu den Voraussetzungen, unter denen eine grenzüberschreitende Dienstleistung einen nur vorübergehenden Charakter i.S. des Art. 50 Satz 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft hat und der Erlaubnistatbestand des § 3 Nr. 4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) a.F. (nunmehr § 3a StBerG) erfüllt ist, sowie der in dieser Entscheidung genannten weiteren Rechtsprechung des BFH und des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zu dieser Frage auseinander gesetzt.

  • BFH, 13.03.2009 - II B 103/08

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteten

    Zur Begründung verwies es u.a. auf den BFH-Beschluss vom 8. März 2007 IX B 240/06 (BFH/NV 2007, 1195), der gegen den Kläger ergangen war.

    Der Kläger hat sich vielmehr in der Beschwerdebegründung nicht konkret mit dem bereits vom FG angeführten BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1195 zu den Voraussetzungen, unter denen eine grenzüberschreitende Dienstleistung einen nur vorübergehenden Charakter i.S. des Art. 50 Satz 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft hat und der Erlaubnistatbestand des § 3 Nr. 4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) a.F. (nunmehr § 3a StBerG) erfüllt ist, sowie der in dieser Entscheidung genannten weiteren Rechtsprechung des BFH und des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zu dieser Frage auseinander gesetzt.

  • BFH, 11.11.2008 - I B 107/08

    Zurückweisung von Bevollmächtigten - Zeitpunkt der Zurückweisung - Vorübergehende

    In den hier angefochtenen Zurückweisungsbeschlüssen hat das FG zu den Beschwerdeführern zu 1. und zu 2. auf rechtskräftige Zurückweisungen in anderen bei ihm anhängig gewesenen Verfahren verwiesen (zur Beschwerdeführerin zu 1.: Urteil vom 13. November 2006 in der Sache 5 K 2269/06 mit Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. August 2007 IX B 247/06; zum Beschwerdeführer zu 2.: Urteil vom 8. Mai 2006 in der Sache 5 K 1831/05 mit BFH-Beschluss vom 8. März 2007 IX B 240/06, BFH/NV 2007, 1195).
  • BFH, 11.11.2008 - I B 80/08

    Recht auf Akteneinsicht

    Diese Bevollmächtigten wurden vom FG durch Beschlüsse in der mündlichen Verhandlung zurückgewiesen; dabei hat das FG zur Zurückweisung von Y und Z auf rechtskräftige Zurückweisungen in anderen beim FG anhängig gewesenen Verfahren verwiesen (zu Y: Urteil vom 13. November 2006 in der Sache 5 K 2269/06 mit Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. August 2007 IX B 247/06; zu Z: Urteil vom 8. Mai 2006 in der Sache 5 K 1831/05 mit BFH-Beschluss vom 8. März 2007 IX B 240/06, BFH/NV 2007, 1195).
  • BFH, 14.03.2016 - X B 101/14

    Zurückweisung einer natürlichen Person als Prozessbevollmächtigter (hier:

    a) Seit dem grundlegenden BFH-Beschluss vom 21. August 2008 VIII B 70/08 (Deutsches Steuerrecht 2008, 2440) ist --wie auch schon zuvor in Bezug auf die durch Art. 1 Nr. 3 des Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes vom 8. April 2008 (BGBl I 2008, 666) m.W.z. 12. April 2008 in § 3a StBerG überführte Regelung des früheren § 3 Nr. 4 StBerG-- in der höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung anerkannt, dass ein in den Niederlanden ansässiger "Belastingadviseur" als Prozessbevollmächtigter zurückzuweisen ist, wenn er entgegen § 3a Abs. 1 Sätze 1 und 5 StBerG bzw. Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 2005/36/EG im Inland mehr als nur vorübergehend geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen leistet (vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. Februar 2003 VII B 330/02, VII S 41/02, BFHE 201, 483, BStBl II 2003, 422, unter II.1.b; vom 8. März 2007 IX B 240/06, BFH/NV 2007, 1195; vom 9. Juli 2007 I B 70/07, BFH/NV 2007, 2357; vom 26. September 2007 IX B 31/07, nicht veröffentlicht --n.v.--, jeweils zu § 3 Nr. 4 StBerG; s. auch Senatsbeschlüsse vom 15. Oktober 2003 X B 82/03, BFH/NV 2004, 671, unter II.2.; vom 13. November 2008 X B 82/08, Zeitschrift für Steuern & Recht 2009, R214, unter II.2.
  • BFH, 14.04.2009 - II B 92/08

    Rüge eines Verfahrensmangels - Verstoß gegen das Recht auf Akteneinsicht -

    Die Entscheidung, ob lediglich grenzüberschreitende, vorübergehende Dienstleistungen erbracht werden, erfordert eine Tatsachenwürdigung im Einzelfall, die dem Tatrichter obliegt (BFH-Beschluss vom 8. März 2007 IX B 240/06, BFH/NV 2007, 1195).
  • BFH, 12.06.2008 - VII B 50/08

    Zurückweisung einer in einem anderen EG-Mitgliedstaat registrierten

    In der Begründung bezog sich das FG u.a. auf die bereits in anderen Verfahren ausgesprochenen Zurückweisungen, die der Bundesfinanzhof (BFH) sämtlich bestätigt hat (Beschlüsse vom 22. Dezember 2006 VII B 165-167/06, BFH/NV 2007, 785; vom 8. März 2007 IX B 240/06, BFH/NV 2007, 1195; vom 12. März 2007 X B 179/05, BFH/NV 2007, 1197, und vom 28. Juni 2007 VII B 328/06, BFH/NV 2007, 1717).
  • BFH, 28.06.2007 - VII B 328/06

    NZB: Zurückweisung eines Bevollmächtigten mit Sitz in Großbritannien; Befugnis

    Zwischenzeitlich sind andere Senate des Bundesfinanzhofs (BFH) diesen Entscheidungen des erkennenden Senats gefolgt (Beschlüsse vom 8. März 2007 IX B 240/06, BFH/NV 2007, 1195, und vom 12. März 2007 X B 179/05, BFH/NV 2007, 1197).
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