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   BFH, 28.01.2008 - IX B 243/07   

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https://dejure.org/2008,14669
BFH, 28.01.2008 - IX B 243/07 (https://dejure.org/2008,14669)
BFH, Entscheidung vom 28.01.2008 - IX B 243/07 (https://dejure.org/2008,14669)
BFH, Entscheidung vom 28. Januar 2008 - IX B 243/07 (https://dejure.org/2008,14669)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Keine Tarifbegünstigung bei Auszahlung einer Entschädigung in zwei Veranlagungszeiträumen, Billigkeitsmaßnahmen nur in Ausnahmefällen

  • Judicialis

    EStG § 34; ; EStG § 34 Abs. 1; ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2; ; AO § 163; ; AO § 227

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Keine Steuerermäßigung für außerordentliche Einkünfte, wenn sich die Entschädigungszahlungen auf zwei Veranlagungszeiträume verteilen; Billigkeitsmaßnahmen nur in Ausnahmefällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 06.09.2000 - XI R 19/00

    Entschädigung: Auszahlung in zwei Veranlagungszeiträumen

    Auszug aus BFH, 28.01.2008 - IX B 243/07
    Die gerügte Divergenz zum Urteil des BFH vom 6. September 2000 XI R 19/00 (BFH/NV 2001, 431) liegt nicht vor; das Finanzgericht (FG) hat vielmehr auf der Basis dieser BFH-Rechtsprechung entschieden.

    Verteilen sich die Entschädigungszahlungen hingegen auf zwei (oder mehr) Veranlagungszeiträume, hat die Rechtsprechung die Steuerermäßigung --von eng begrenzten Ausnahmefällen abgesehen-- grundsätzlich nicht gewährt (vgl. BFH-Urteile vom 2. September 1992 XI R 63/89, BFHE 171, 416, BStBl II 1993, 831; in BFH/NV 1994, 368, und in BFH/NV 2001, 431; BFH-Beschluss vom 23. Dezember 2004 XI B 117/03, BFH/NV 2005, 1252, m.w.N., auch zu hier nicht einschlägigen Ausnahmen bei Entschädigungsleistungen aus sozialer Fürsorge).

    Zwar können nach der BFH-Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteile in BFHE 171, 416, BStBl II 1993, 831, und in BFH/NV 2001, 431) "besonders gelagerte Ausnahmen (wie z.B. Fälle finanzieller Existenznot) ... allenfalls im Wege der Billigkeit berücksichtigt werden"; damit sind aber Billigkeitsmaßnahmen i.S. des §§ 163, 227 der Abgabenordnung gemeint, die gesondert von der jeweiligen Einkommensteuerfestsetzung durchzuführen sind; darauf hat auch das FG verwiesen.

  • BFH, 02.09.1992 - XI R 63/89

    Außerordentliche Einkünfte durch Entschädigung für entgangene Einnahmen

    Auszug aus BFH, 28.01.2008 - IX B 243/07
    Verteilen sich die Entschädigungszahlungen hingegen auf zwei (oder mehr) Veranlagungszeiträume, hat die Rechtsprechung die Steuerermäßigung --von eng begrenzten Ausnahmefällen abgesehen-- grundsätzlich nicht gewährt (vgl. BFH-Urteile vom 2. September 1992 XI R 63/89, BFHE 171, 416, BStBl II 1993, 831; in BFH/NV 1994, 368, und in BFH/NV 2001, 431; BFH-Beschluss vom 23. Dezember 2004 XI B 117/03, BFH/NV 2005, 1252, m.w.N., auch zu hier nicht einschlägigen Ausnahmen bei Entschädigungsleistungen aus sozialer Fürsorge).

    Zwar können nach der BFH-Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteile in BFHE 171, 416, BStBl II 1993, 831, und in BFH/NV 2001, 431) "besonders gelagerte Ausnahmen (wie z.B. Fälle finanzieller Existenznot) ... allenfalls im Wege der Billigkeit berücksichtigt werden"; damit sind aber Billigkeitsmaßnahmen i.S. des §§ 163, 227 der Abgabenordnung gemeint, die gesondert von der jeweiligen Einkommensteuerfestsetzung durchzuführen sind; darauf hat auch das FG verwiesen.

  • BFH, 28.07.1993 - XI R 74/92

    Entschädigungszahlungen an GmbH-Geschäftsführer (§§ 24 , 34 EStG )

    Auszug aus BFH, 28.01.2008 - IX B 243/07
    Danach sind dem Sinn und Zweck der Steuerbegünstigung entsprechend (Ausgleich von Progressionsnachteilen) außerordentliche Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) grundsätzlich nur dann gegeben, wenn sie zusammengeballt in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind und durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen entstehen (s.a. BFH-Urteil vom 28. Juli 1993 XI R 74/92, BFH/NV 1994, 368).

    Verteilen sich die Entschädigungszahlungen hingegen auf zwei (oder mehr) Veranlagungszeiträume, hat die Rechtsprechung die Steuerermäßigung --von eng begrenzten Ausnahmefällen abgesehen-- grundsätzlich nicht gewährt (vgl. BFH-Urteile vom 2. September 1992 XI R 63/89, BFHE 171, 416, BStBl II 1993, 831; in BFH/NV 1994, 368, und in BFH/NV 2001, 431; BFH-Beschluss vom 23. Dezember 2004 XI B 117/03, BFH/NV 2005, 1252, m.w.N., auch zu hier nicht einschlägigen Ausnahmen bei Entschädigungsleistungen aus sozialer Fürsorge).

  • BFH, 23.12.2004 - XI B 117/03

    Entschädigung - fehlende Zusammenballung

    Auszug aus BFH, 28.01.2008 - IX B 243/07
    Verteilen sich die Entschädigungszahlungen hingegen auf zwei (oder mehr) Veranlagungszeiträume, hat die Rechtsprechung die Steuerermäßigung --von eng begrenzten Ausnahmefällen abgesehen-- grundsätzlich nicht gewährt (vgl. BFH-Urteile vom 2. September 1992 XI R 63/89, BFHE 171, 416, BStBl II 1993, 831; in BFH/NV 1994, 368, und in BFH/NV 2001, 431; BFH-Beschluss vom 23. Dezember 2004 XI B 117/03, BFH/NV 2005, 1252, m.w.N., auch zu hier nicht einschlägigen Ausnahmen bei Entschädigungsleistungen aus sozialer Fürsorge).
  • BFH, 10.04.2007 - IX B 159/06

    NZB: gemischt-genutztes Gebäude, Schuldzinsenabzug

    Auszug aus BFH, 28.01.2008 - IX B 243/07
    Denn die von den Klägern gestellten (und in der mündlichen Verhandlung wiederholten) Beweisanträge waren nach Maßgabe der auf der BFH-Rechtsprechung basierenden materiell-rechtlichen Auffassung des FG (vgl. BFH-Beschluss vom 10. April 2007 IX B 159/06, BFH/NV 2007, 1503) nicht entscheidungserheblich; Fälle existenzieller Notlage sind über Billigkeitsmaßnahmen außerhalb des Anwendungsbereichs des § 34 EStG zu behandeln (s. unter 1. a.E.).
  • FG München, 15.04.2014 - 12 K 2449/12

    Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG für eine in mehreren Veranlagungszeiträumen

    Andere, besonders gelagerte Ausnahmetatbestände können allenfalls im Wege der Billigkeit nach den Vorschriften der §§ 163, 227 AO berücksichtigt werden (BFH-Beschluss vom 28. Januar 2008 IX B 243/07, BFH/NV 2008, 942 m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 11.12.2008 - 1 K 27/06

    Steuerbescheinigung nach § 27 Abs. 3 KStG entfaltet Bindungswirkung für den

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH sind dem Sinn und Zweck der Steuerbegünstigung entsprechend (Ausgleich von Progressionsnachteilen) außerordentliche Einkünfte im Sinne des § 34 EStG grundsätzlich nur dann gegeben, wenn sie zusammengeballt in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind und durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen entstehen (hierzu insbesondere BFH, Beschluss vom 28.01.2008 - IX B 243/07 - BFH/NV 2008, 942 ; Beschluss vom 17.07.2008 - IV B 26/08 - BFH/NV 2008, 2003 ).
  • FG Niedersachsen, 11.12.2008 - 1 K 26/06

    Besteuerung von auf steuerverstrickte Anteile entfallende Garantiedividenden;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH sind dem Sinn und Zweck der Steuerbegünstigung entsprechend (Ausgleich von Progressionsnachteilen) außerordentliche Einkünfte im Sinne des § 34 EStG grundsätzlich nur dann gegeben, wenn sie zusammengeballt in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind und durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen entstehen (hierzu insbesondere BFH, Beschluss vom 28.01.2008 - IX B 243/07 - BFH/NV 2008, 942; Beschluss vom 17.07.2008 - IV B 26/08 - BFH/NV 2008, 2003).
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