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   BFH, 22.04.2013 - IX B 33/13   

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https://dejure.org/2013,15538
BFH, 22.04.2013 - IX B 33/13 (https://dejure.org/2013,15538)
BFH, Entscheidung vom 22.04.2013 - IX B 33/13 (https://dejure.org/2013,15538)
BFH, Entscheidung vom 22. April 2013 - IX B 33/13 (https://dejure.org/2013,15538)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Nichtzulassungsbeschwerde: Mietverhältnis, Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit

  • openjur.de

    Nichtzulassungsbeschwerde: Mietverhältnis, Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 118 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, AO § 15
    Nichtzulassungsbeschwerde: Mietverhältnis, Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit

  • Bundesfinanzhof

    Nichtzulassungsbeschwerde: Mietverhältnis, Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 118 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 15 AO
    Nichtzulassungsbeschwerde: Mietverhältnis, Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde: Mietverhältnis, Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die steuerliche Anerkennung eines mit einem nahen Angehörigen abgeschlossenen Mietverhältnisses mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Steuerrechtliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen nahen Angehörigen; Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 27.05.2008 - IX B 12/08

    Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Darlegungsanforderungen bei

    Auszug aus BFH, 22.04.2013 - IX B 33/13
    So fehlt es an substantiierten und konkreten Angaben dazu, inwiefern die aufgeworfenen Fragen in Rechtsprechung und Schrifttum umstritten sind und weshalb eine Entscheidung des BFH zu einer bestimmten Rechtsfrage aus Gründen der Rechtsklarheit oder der Rechtsfortbildung über die materiell-rechtliche Beurteilung des Streitfalles hinaus im Allgemeininteresse liegt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Mai 2008 IX B 12/08, BFH/NV 2008, 1509; vom 31. März 2010 IV B 131/08, BFH/NV 2010, 1487).
  • BFH, 31.03.2010 - IV B 131/08

    Zeitpunkt der Bilanzierung nicht rückzahlbarer öffentlicher Zuwendungen beim

    Auszug aus BFH, 22.04.2013 - IX B 33/13
    So fehlt es an substantiierten und konkreten Angaben dazu, inwiefern die aufgeworfenen Fragen in Rechtsprechung und Schrifttum umstritten sind und weshalb eine Entscheidung des BFH zu einer bestimmten Rechtsfrage aus Gründen der Rechtsklarheit oder der Rechtsfortbildung über die materiell-rechtliche Beurteilung des Streitfalles hinaus im Allgemeininteresse liegt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Mai 2008 IX B 12/08, BFH/NV 2008, 1509; vom 31. März 2010 IV B 131/08, BFH/NV 2010, 1487).
  • BFH, 03.02.2012 - IX B 126/11

    Nichtzulassungsbeschwerde: Nebeneinander von dinglichem Nutzungsrecht und

    Auszug aus BFH, 22.04.2013 - IX B 33/13
    Im Übrigen ist die Frage, "inwieweit ein Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen anzuerkennen ist", nicht grundsätzlich bedeutsam, sondern durch eine Vielzahl von höchstrichterlicher Rechtsprechung geklärt (vgl. Blümich/Heuermann, EStG, § 21 Rz 125 ff.; Schmidt/Kulosa, EStG, 32. Aufl., § 21 Rz 45 ff.) und zudem nicht klärungsbedürftig, wenn ihre Beantwortung --wie hier-- wesentlich von den Umständen des Einzelfalls abhängt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. Juli 2012 IX B 24/12, BFH/NV 2012, 1970; vom 3. Februar 2012 IX B 126/11, BFH/NV 2012, 741).
  • BFH, 20.07.2012 - IX B 24/12

    Nichtzulassungsbeschwerde: Mietverhältnis, Einkünfteerzielungsabsicht;

    Auszug aus BFH, 22.04.2013 - IX B 33/13
    Im Übrigen ist die Frage, "inwieweit ein Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen anzuerkennen ist", nicht grundsätzlich bedeutsam, sondern durch eine Vielzahl von höchstrichterlicher Rechtsprechung geklärt (vgl. Blümich/Heuermann, EStG, § 21 Rz 125 ff.; Schmidt/Kulosa, EStG, 32. Aufl., § 21 Rz 45 ff.) und zudem nicht klärungsbedürftig, wenn ihre Beantwortung --wie hier-- wesentlich von den Umständen des Einzelfalls abhängt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. Juli 2012 IX B 24/12, BFH/NV 2012, 1970; vom 3. Februar 2012 IX B 126/11, BFH/NV 2012, 741).
  • BFH, 07.10.2015 - V B 152/14

    Zu den Anforderungen an die Berechtigung zum Vorsteuerabzug

    (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Oktober 2013 X B 239/12, BFH/NV 2014, 65, Rz 5; vom 22. April 2013 IX B 33/13, BFH/NV 2013, 1419, Rz 3).
  • BFH, 21.05.2014 - IX B 152/13

    Keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei einzelfallabhängiger

    Die von den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) hervorgehobene Frage, ob und ggf. unter welchen Bedingungen ein Mietverhältnis zwischen nahestehenden Personen anzuerkennen ist, bei dem die Vertragsbeteiligten kraft mündlicher Abrede vom schriftlich Vereinbarten abweichen, ist mangels Klärungsbedürftigkeit nicht grundsätzlich bedeutsam, wenn ihre Beantwortung --wie im Streitfall-- wesentlich von den Umständen des Einzelfalls abhängt (vgl. etwa Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. April 2013 IX B 33/13, BFH/NV 2013, 1419, m.w.N.).
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