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   BFH, 04.09.2017 - IX B 34/17   

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https://dejure.org/2017,39226
BFH, 04.09.2017 - IX B 34/17 (https://dejure.org/2017,39226)
BFH, Entscheidung vom 04.09.2017 - IX B 34/17 (https://dejure.org/2017,39226)
BFH, Entscheidung vom 04. September 2017 - IX B 34/17 (https://dejure.org/2017,39226)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Nichtzulassungsbeschwerde: Fortbildung des Rechts - qualifizierte Rechtsanwendungsfehler - willkürliche Ablehnung einer Besetzungsrüge

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, EStG § 22 Nr 3, FGO § 51 Abs 1 S 1
    Nichtzulassungsbeschwerde: Fortbildung des Rechts - qualifizierte Rechtsanwendungsfehler - willkürliche Ablehnung einer Besetzungsrüge

  • Bundesfinanzhof

    Nichtzulassungsbeschwerde: Fortbildung des Rechts - qualifizierte Rechtsanwendungsfehler - willkürliche Ablehnung einer Besetzungsrüge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 22 Nr 3 EStG 1997, § 51 Abs 1 S 1 FGO
    Nichtzulassungsbeschwerde: Fortbildung des Rechts - qualifizierte Rechtsanwendungsfehler - willkürliche Ablehnung einer Besetzungsrüge

  • IWW

    § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 22 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 51 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 42 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 44 Abs. 2 ZPO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde: Fortbildung des Rechts - qualifizierte Rechtsanwendungsfehler - willkürliche Ablehnung einer Besetzungsrüge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters

  • rechtsportal.de

    ZPO § 42
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde: Fortbildung des Rechts - qualifizierte Rechtsanwendungsfehler - willkürliche Ablehnung einer Besetzungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Willkürliche Ablehnung einer Besetzungsrüge

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.09.1999 - IX R 88/95

    Keine Einkünfte bei häuslicher Pflege

    Auszug aus BFH, 04.09.2017 - IX B 34/17
    Vielmehr besteht zwischen Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Schrifttum Übereinstimmung dahingehend, dass Leistungen, die die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft auf der Grundlage ihrer Wirtschaftsgemeinschaft erbringen, unter keine Einkunftsart fallen und mithin nicht steuerbar sind (vgl. BFH-Urteil vom 14. September 1999 IX R 88/95, BFHE 189, 424, BStBl II 1999, 776; Eckardt in Kanzler/Kraft/Bäuml, EStG, 2. Aufl., § 22 Rz 169; s.a. die Aufzählung bei Fischer in Kirchhof, EStG, 16. Aufl., § 22 Rz 69, 71).

    b) Daran gemessen liegt die von den der Klägerin vorgetragene Abweichung von der Entscheidung des BFH in BFHE 189, 424, BStBl II 1999, 776 nicht vor.

    Die Entscheidung des FG widerspricht mithin nicht den tragenden Rechtssätzen der Entscheidung des BFH in BFHE 189, 424, BStBl II 1999, 776, sondern wendet diese zutreffend auf den Fall an.

  • BFH, 04.05.2016 - V B 108/15

    Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch - Besorgnis der Befangenheit -

    Auszug aus BFH, 04.09.2017 - IX B 34/17
    Gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1 FGO i.V.m. § 44 Abs. 2 ZPO sind die das Misstrauen in die Unparteilichkeit rechtfertigenden Umstände im Ablehnungsgesuch substantiiert darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. März 2015 V B 108/14, BFH/NV 2015, 849, unter 2.a, und vom 4. Mai 2016 V B 108/15, BFH/NV 2016, 1289, unter 1.a aa).

    Eine Besetzungsrüge kann deshalb auch nur dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn sich dem Beschwerdevorbringen entnehmen lässt, dass der Beschluss über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich war (BFH-Beschluss in BFH/NV 2016, 1289, unter 1.a bb; Gräber/Ratschow, a.a.O., § 119 Rz 8, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 10.03.2015 - V B 108/14

    Verfahrensfehler, Ablehnung einer Terminsverlegung; Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 04.09.2017 - IX B 34/17
    Gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1 FGO i.V.m. § 44 Abs. 2 ZPO sind die das Misstrauen in die Unparteilichkeit rechtfertigenden Umstände im Ablehnungsgesuch substantiiert darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. März 2015 V B 108/14, BFH/NV 2015, 849, unter 2.a, und vom 4. Mai 2016 V B 108/15, BFH/NV 2016, 1289, unter 1.a aa).
  • BFH, 09.04.2014 - XI B 128/13

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen bei behauptetem

    Auszug aus BFH, 04.09.2017 - IX B 34/17
    Dabei sind Ausführungen erforderlich, aus denen sich ergibt, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Rechtsfrage zweifelhaft und umstritten ist (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 9. April 2014 XI B 128/13, BFH/NV 2014, 1224, unter II.1.a cc; Gräber/ Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 116 Rz 32, 38).
  • BFH, 08.05.2013 - III B 140/12

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz und einer Verletzung der

    Auszug aus BFH, 04.09.2017 - IX B 34/17
    a) Die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung setzt voraus, dass das Finanzgericht (FG) in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, dass dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen rechtserheblich war, dass die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind, dass die abweichend beantwortete Rechtsfrage im Revisionsverfahren geklärt werden kann und dass eine Entscheidung des BFH zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich ist (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 8. Mai 2013 III B 140/12, BFH/NV 2013, 1248).
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