Rechtsprechung
BFH, 03.07.2012 - IX B 37/12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Berücksichtigung eines unterlassenen Verböserungshinweises im Klageverfahren
- openjur.de
Berücksichtigung eines unterlassenen Verböserungshinweises im Klageverfahren
- Bundesfinanzhof
AO § 367 Abs 2 S 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
Berücksichtigung eines unterlassenen Verböserungshinweises im Klageverfahren
- Bundesfinanzhof
Berücksichtigung eines unterlassenen Verböserungshinweises im Klageverfahren
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 367 Abs 2 S 2 AO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
Berücksichtigung eines unterlassenen Verböserungshinweises im Klageverfahren - rewis.io
Berücksichtigung eines unterlassenen Verböserungshinweises im Klageverfahren
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Darlegung eines Zulassungsgrundes - datenbank.nwb.de
Verbösernde Einspruchsentscheidung ohne Hinweis auf die Verböserungsmöglichkeit als wesentlicher Verfahrensmangel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 11.01.2012 - 6 K 2226/09
- BFH, 03.07.2012 - IX B 37/12
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 19.06.2002 - IX B 74/01
Verfahrensmängel; fehlerhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung
Auszug aus BFH, 03.07.2012 - IX B 37/12
Mit einer dahin gehenden, der Revision vorbehaltenen Rüge können die Kläger im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht gehört werden (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Juni 2002 IX B 74/01, BFH/NV 2002, 1331). - BFH, 03.05.2010 - VIII B 72/09
Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs: Überraschungsentscheidung - Begründung - …
Auszug aus BFH, 03.07.2012 - IX B 37/12
Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO sind Verstöße des FG gegen das Gerichtsverfahrensrecht (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Mai 2010 VIII B 72/09, BFH/NV 2010, 1474, m.w.N.), nicht hingegen der hier gerügte Fehler des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt --FA--) im außergerichtlichen Vorverfahren, der --jedenfalls nach Auffassung der Kläger-- vor seiner verbösernden Einspruchsentscheidung den nach § 367 Abs. 2 Satz 2 der Abgabenordnung vorgeschriebenen Hinweis zu Unrecht unterlassen habe.
- BFH, 15.05.2013 - VIII R 18/10
Verböserung im Einspruchsverfahren - Treu und Glauben - selbst gesetzte Frist
Unterbleibt die in § 367 Abs. 2 Satz 2 AO vorgesehene Anhörung, führt dies zur isolierten Aufhebung der Einspruchsentscheidung wegen eines wesentlichen Verfahrensmangels (vgl. nur BFH-Beschluss vom 3. Juli 2012 IX B 37/12, BFH/NV 2012, 1630). - FG Hamburg, 27.11.2014 - 2 K 108/14
Wirkungszeitpunkt des Verböserungshinweises nach § 367 Abs. 2 Satz 2 AO - …
Dies ist etwa dann der Fall, wenn - wie hier - geltend gemacht wird, dass ein erheblicher Verfahrensmangel vorliegt, weil die Finanzbehörde einen Steuerbescheid zum Nachteil des Einspruchsführers geändert hat, ohne diesen nach § 367 Abs. 2 Satz 2 AO auf die Möglichkeit der Verböserung hingewiesen und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben zu haben (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. Juli 2004 IX B 102/03, BFH/NV 2004, 1514; vom 3. Juli 2012 IX B 37/12, BFH/NV 2012, 1630; BFH-Urteil vom 15. Mai 2013 VIII R 18/10, BStBl. II 2013, 669;… v. Beckerath in Beermann/Gosch, AO/FGO, § 44 FGO Rn. 191).Die Wertung des § 127 AO, die einen Vorrang der materiellen Richtigkeit vor dem Verfahrensrecht postuliert, greift nicht durch in Fällen der Verböserung im Einspruchsverfahren (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Juli 2012 IX B 37/12, BFH/NV 2012, 1630; BFH-Urteil vom 15. Mai 2013 VIII R 18/10, BStBl. II 2013, 669).
- FG Düsseldorf, 25.10.2016 - 4 K 2239/14
Anforderungen an die Anrechnung der in Großbritannien erhobenen Erbschaftsteuer
Es kann nach Überzeugung des Gerichts auch nicht davon ausgegangen werden, dass der nicht durch einen Prozessbevollmächtigten i.S. des § 62 Abs. 2 Satz 1 FGO vertretene Kläger hierauf ausnahmsweise verzichten will, weil er auch materiell-rechtliche Einwendungen gegen die Steuerfestsetzung erhoben hat (vgl. hierzu etwa BFH, Beschluss vom 3. Juli 2012 IX B 37/12, BFH/NV 2012, 1630). - BFH, 11.06.2014 - IX B 6/14
Nachträgliche Genehmigung einer von Beamten der Außenprüfung abgeschlossenen …
Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO sind Verstöße des FG gegen das Gerichtsverfahrensrecht, nicht hingegen der hier gerügte Fehler des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt) im außergerichtlichen Vorverfahren, der --jedenfalls nach dem Vortrag des Klägers-- vor seiner verbösernden Einspruchsentscheidung den nach § 367 Abs. 2 Satz 2 AO vorgeschriebenen Hinweis unterlassen habe (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Juli 2012 IX B 37/12, BFH/NV 2012, 1630).