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   BFH, 02.08.2004 - IX B 41/04   

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https://dejure.org/2004,4177
BFH, 02.08.2004 - IX B 41/04 (https://dejure.org/2004,4177)
BFH, Entscheidung vom 02.08.2004 - IX B 41/04 (https://dejure.org/2004,4177)
BFH, Entscheidung vom 02. August 2004 - IX B 41/04 (https://dejure.org/2004,4177)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der erneuten Prüfung und rechtlichen Würdigung der einschlägigen Besteuerungsgrundlagen in jedem Veranlagungszeitraum nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung - Pflicht zur Aufgabe einer als falsch erkannten Rechtsauffassung zum frühest möglichen ...

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; ZPO § 444

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 96; ZPO § 444
    Vertrauensschutz; fehlerhafte frühere Veranlagungspraxis

  • datenbank.nwb.de

    Kein Vertrauensschutz aufgrund früherer Veranlagungspraxis des FA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 23.05.1989 - X R 17/85

    Gebrauchte Kleidung als Sachspende (Abziehbarkeit und Wertermittlung)

    Auszug aus BFH, 02.08.2004 - IX B 41/04
    Dies gilt selbst dann, wenn die --fehlerhafte-- Auffassung im Prüfungsbericht niedergelegt worden ist (BFH-Urteil vom 16. Juli 1964 V 92/61 S, BFHE 80, 446, BStBl III 1964, 634), die Finanzbehörde über eine längere Zeitspanne eine rechtsirrige, für den Steuerpflichtigen günstige Auffassung vertreten hat (BFH-Urteil vom 22. Juni 1971 VIII 23/65, BFHE 103, 77, BStBl II 1971, 749) oder der Steuerpflichtige im Vertrauen darauf disponiert hat (BFH-Urteile vom 23. Mai 1989 X R 17/85, BFHE 157, 516, BStBl II 1989, 879; vom 25. Mai 1993 IX R 17/90, BFHE 171, 452, BStBl II 1993, 834).

    Diese ist regelmäßig ausschließlich auf das jeweilige Veranlagungsverfahren bezogen; die daraus vom Steuerpflichtigen gezogenen Schlüsse (ggf. auch hinsichtlich der Notwendigkeit einer Beweisvorsorge in künftigen Veranlagungszeiträumen) sind infolgedessen allein der Verantwortungssphäre des Steuerpflichtigen zuzurechnen (vgl. BFH-Urteil in 157, 516, BStBl II 1989, 879 zur grundsätzlich fehlenden Bindung des FA an seine in Vorjahren vertretene Auffassung zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Sachspenden).

  • BFH, 05.09.1990 - X R 100/89

    Ausweisung von stillen Beteiligungen an eine Gesellschaft als Darlehen -

    Auszug aus BFH, 02.08.2004 - IX B 41/04
    Eine als falsch erkannte Rechtsauffassung muss es zum frühest möglichen Zeitpunkt aufgeben, auch wenn der Steuerpflichtige auf diese Rechtsauffassung vertraut haben sollte (BFH-Urteil vom 5. September 1990 X R 100/89, BFH/NV 1991, 217, mit Nachweisen der BFH-Rechtsprechung).
  • BFH, 21.10.1992 - X R 99/88

    Gewinnanteile der eigenen Kinder bei Ausschluss einer Verlustbeteiligung nicht

    Auszug aus BFH, 02.08.2004 - IX B 41/04
    b) Vertrauensschutz kommt nach dieser Rechtsprechung nur in Betracht, soweit der Vorsteher oder der zuständige Sachgebietsleiter dem Steuerpflichtigen eine bestimmte rechtliche Behandlung zugesagt oder das FA --anders als im Streitfall-- durch sein früheres Verhalten außerhalb einer Zusage einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (BFH-Urteil vom 21. Oktober 1992 X R 99/88, BFHE 170, 41, BStBl II 1993, 289, unter 5.b).
  • BFH, 23.02.1999 - IX R 19/98

    Zum Gebot des wirksamen Rechtsschutzes

    Auszug aus BFH, 02.08.2004 - IX B 41/04
    c) In der Rechtsprechung des BFH ist des Weiteren geklärt, dass die Regeln einer strengen Überzeugungsbildung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) bei einer durch die langjährige Praxis des FA veranlassten Beweisnot des Steuerpflichtigen bei plötzlich geänderter tatsächlicher Würdigung durch das FA angemessen abzumildern sind, wenn die frühere Sachverhaltswürdigung tatsächlich möglich war und nicht --im Sinne der Ausführungen unter 1.a-- auf einem in der Folgezeit korrigierbaren Rechtsfehler beruht (vgl. BFH-Urteile vom 23. Februar 1999 IX R 19/98, BFHE 188, 264, BStBl II 1999, 407; vom 12. April 2000 XI R 36/99, BFH/NV 2000, 1196).
  • BFH, 16.07.1964 - V 92/61 S

    Zulässigkeit des Abzugs von Kaffeesteuer - Einbeziehung von Kaffeesteuer in die

    Auszug aus BFH, 02.08.2004 - IX B 41/04
    Dies gilt selbst dann, wenn die --fehlerhafte-- Auffassung im Prüfungsbericht niedergelegt worden ist (BFH-Urteil vom 16. Juli 1964 V 92/61 S, BFHE 80, 446, BStBl III 1964, 634), die Finanzbehörde über eine längere Zeitspanne eine rechtsirrige, für den Steuerpflichtigen günstige Auffassung vertreten hat (BFH-Urteil vom 22. Juni 1971 VIII 23/65, BFHE 103, 77, BStBl II 1971, 749) oder der Steuerpflichtige im Vertrauen darauf disponiert hat (BFH-Urteile vom 23. Mai 1989 X R 17/85, BFHE 157, 516, BStBl II 1989, 879; vom 25. Mai 1993 IX R 17/90, BFHE 171, 452, BStBl II 1993, 834).
  • BFH, 12.02.2003 - X B 122/02

    Divergenz

    Auszug aus BFH, 02.08.2004 - IX B 41/04
    Insoweit fehlt es schon an der gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO und der dazu ergangenen Rechtsprechung notwendigen Darlegung, von welchen Entscheidungen anderer Gerichte das angefochtene Urteil abgewichen ist (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 12. Februar 2003 X B 122/02, BFH/NV 2003, 803).
  • BFH, 17.10.1972 - VIII R 37/69

    Eingangsstempel des FA - Eingang der Einspruchsschrift - Voller Beweis -

    Auszug aus BFH, 02.08.2004 - IX B 41/04
    Die Vorschrift gehört zu den beweisrechtlichen Regelungen der ZPO, die der Gesetzgeber bewusst nicht in die FGO übernommen hat, um die richterliche Beweiswürdigung im finanzgerichtlichen Verfahren nicht einzuengen; sie können daher allenfalls beachtlich sein, soweit sie allgemeine Rechtsgrundsätze enthalten (vgl. dazu BFH-Urteile vom 7. Mai 1969 I R 68/67, BFHE 95, 395, BStBl II 1969, 444, vom 17. Oktober 1972 VIII R 36-37/69, BFHE 108, 141, BStBl II 1973, 271).
  • BFH, 12.04.2000 - XI R 36/99

    Erbauseinandersetzung; Betriebsfortführung durch Miterben; Änderung langjähriger

    Auszug aus BFH, 02.08.2004 - IX B 41/04
    c) In der Rechtsprechung des BFH ist des Weiteren geklärt, dass die Regeln einer strengen Überzeugungsbildung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) bei einer durch die langjährige Praxis des FA veranlassten Beweisnot des Steuerpflichtigen bei plötzlich geänderter tatsächlicher Würdigung durch das FA angemessen abzumildern sind, wenn die frühere Sachverhaltswürdigung tatsächlich möglich war und nicht --im Sinne der Ausführungen unter 1.a-- auf einem in der Folgezeit korrigierbaren Rechtsfehler beruht (vgl. BFH-Urteile vom 23. Februar 1999 IX R 19/98, BFHE 188, 264, BStBl II 1999, 407; vom 12. April 2000 XI R 36/99, BFH/NV 2000, 1196).
  • BFH, 07.05.1969 - I R 68/67

    Ermäßigter Steuersatz - Kreditgenossenschaft - Werbende Tätigkeit - Beweis durch

    Auszug aus BFH, 02.08.2004 - IX B 41/04
    Die Vorschrift gehört zu den beweisrechtlichen Regelungen der ZPO, die der Gesetzgeber bewusst nicht in die FGO übernommen hat, um die richterliche Beweiswürdigung im finanzgerichtlichen Verfahren nicht einzuengen; sie können daher allenfalls beachtlich sein, soweit sie allgemeine Rechtsgrundsätze enthalten (vgl. dazu BFH-Urteile vom 7. Mai 1969 I R 68/67, BFHE 95, 395, BStBl II 1969, 444, vom 17. Oktober 1972 VIII R 36-37/69, BFHE 108, 141, BStBl II 1973, 271).
  • BFH, 22.06.1971 - VIII 23/65

    Gutachter - Schätzung von Einrichtungsgegenständen - Schätzung von Kunstwerken -

    Auszug aus BFH, 02.08.2004 - IX B 41/04
    Dies gilt selbst dann, wenn die --fehlerhafte-- Auffassung im Prüfungsbericht niedergelegt worden ist (BFH-Urteil vom 16. Juli 1964 V 92/61 S, BFHE 80, 446, BStBl III 1964, 634), die Finanzbehörde über eine längere Zeitspanne eine rechtsirrige, für den Steuerpflichtigen günstige Auffassung vertreten hat (BFH-Urteil vom 22. Juni 1971 VIII 23/65, BFHE 103, 77, BStBl II 1971, 749) oder der Steuerpflichtige im Vertrauen darauf disponiert hat (BFH-Urteile vom 23. Mai 1989 X R 17/85, BFHE 157, 516, BStBl II 1989, 879; vom 25. Mai 1993 IX R 17/90, BFHE 171, 452, BStBl II 1993, 834).
  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

  • BFH, 25.05.1993 - IX R 17/90

    Keine Anerkennung von Mietverträgen zwischen nahen Angehörigen, wenn die

  • BFH, 11.06.2002 - IX R 79/97

    Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen

  • BFH, 21.08.2012 - VIII R 11/11

    Keine Entnahme betrieblicher und in Vorjahren zu mehr als 10 % genutzter PKW

    Die Würdigung eines Sachverhalts durch das FA in früheren Veranlagungszeiträumen kann nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung stets nur auf diese Zeiträume bezogen werden; die aus einer solchen Würdigung für die Zukunft gezogenen Schlüsse --auch hinsichtlich der Notwendigkeit einer Beweisvorsorge für künftige Veranlagungszeiträume-- sind grundsätzlich allein der Verantwortungssphäre des Steuerpflichtigen zuzurechnen (Anschluss an BFH-Beschlüsse vom 2. August 2004 IX B 41/04, BFH/NV 2005, 68; vom 8. Juni 2006 IX B 121/05, BFH/NV 2006, 1655).

    Insbesondere kann die Würdigung eines Sachverhalts durch das Finanzamt in früheren Veranlagungszeiträumen nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung stets nur auf diese Zeiträume bezogen werden, so dass die aus einer solchen Würdigung für die Zukunft gezogenen Schlüsse --ggf. auch hinsichtlich der Notwendigkeit einer Beweisvorsorge in künftigen Veranlagungszeiträumen-- grundsätzlich allein der Verantwortungssphäre des Steuerpflichtigen zuzurechnen sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. August 2004 IX B 41/04, BFH/NV 2005, 68; vom 8. Juni 2006 IX B 121/05, BFH/NV 2006, 1655).

    Nur wenn die frühere tatsächliche Sachverhaltswürdigung möglich war, ist eine bei späterer Aufgabe dieser Würdigung entstehende Beweisnot des Steuerpflichtigen durch angemessene Abmilderung der Regeln für die strenge richterliche Überzeugungsbildung nach § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO zu berücksichtigen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 68).

  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 75/05

    Kein Wahlrecht zwischen der Bildung einer "normalen" und einer

    Ein unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehender Bescheid vermag insoweit einen Vertrauenstatbestand grundsätzlich nicht zu schaffen, weil es sich insoweit lediglich um eine vorläufige Beurteilung der Finanzverwaltung handelt, die einer späteren abweichenden Beurteilung nicht entgegensteht (vgl. BFH-Urteil vom 5. Juni 2003 III R 26/00, BFH/NV 2003, 1529; BFH-Beschlüsse vom 6. September 2005 III R 32/04, BFH/NV 2006, 371, m.w.N.; vom 2. August 2004 IX B 41/04, BFH/NV 2005, 68; vom 4. Mai 2005 XI B 224/03, BFH/NV 2005, 1483; vom 14. Oktober 2004 III B 54/04, juris; vom 28. August 2002 V B 71/02, BFH/NV 2003, 4, m.w.N.).

    Diese Verpflichtung besteht selbst dann, wenn die Finanzbehörde die fehlerhafte, für den Steuerpflichtigen günstige Auffassung über eine längere Zeitspanne vertreten und der Steuerpflichtige im Vertrauen darauf disponiert haben sollte (BFH-Urteil vom 30. Oktober 1997 IV R 76/96, BFH/NV 1998, 578, m.w.N.; BFH-Beschlüsse vom 7. Dezember 2007 XI B 61/07, BFH/NV 2008, 592; in BFH/NV 2005, 68, m.w.N.).

  • BFH, 23.08.2017 - VI R 70/15

    Hinweis des Finanzamts auf den Wegfall der Besteuerung nach Durchschnittssätzen -

    Darüber hinaus ist eine bei späterer Aufgabe dieser Würdigung entstehende Beweisnot des Steuerpflichtigen durch angemessene Abmilderung der Regeln für die strenge richterliche Überzeugungsbildung nach § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO zu berücksichtigen (vgl. BFH-Beschluss vom 2. August 2004 IX B 41/04, BFH/NV 2005, 68).
  • FG Rheinland-Pfalz, 19.06.2009 - 5 K 2517/07

    Kein Werbungskostenabzug für Hallenhandball

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) gebietet es der Grundsatz der Abschnittsbesteuerung, dass das Finanzamt in jedem Veranlagungszeitraum die einschlägigen Besteuerungsgrundlagen erneut prüft und rechtlich würdigt und eine als falsch erkannte Rechtsauffassung zum frühest möglichen Zeitpunkt aufgibt, auch wenn der Steuerpflichtige auf diese Rechtsauffassung vertraut haben sollte (vgl. z. B. BFH-Beschluss vom 2. August 2004 IX B 41/04, BFH/NV 2005, 68 , m.w.N.).
  • BFH, 09.01.2007 - VIII B 180/05

    Sachaufklärungsrüge; Übergehen von Beweisanträgen; Sachverhalt mit Auslandsbezug

    Abgesehen davon, dass die fachkundig vertretenen Kläger diesen --und ebenso wenig einen anderen-- Beweisantrag in der maßgebenden letzten mündlichen Verhandlung ausweislich der Sitzungsniederschrift vom 19. Juli 2005 nicht aufrechterhalten haben, hat das FG (S. 3 des angefochtenen Urteils) den Betriebsprüfungsbericht vom 30. September 1993 ausdrücklich in Bezug genommen, indes die klägerischen Behauptungen aus materiell-rechtlichen Gründen als nicht entscheidungserheblich beurteilt, weil der Grundsatz von Treu und Glauben der gebotenen frühestmöglichen Korrektur durch die Finanzbehörde von als unrichtig erkannten Rechtsauffassungen nicht entgegenstehe, und zwar selbst dann, wenn die fehlerhafte Rechtsauffassung in einem Prüfbericht niedergelegt worden ist, die Finanzbehörde die rechtsirrige, für den Steuerpflichtigen günstige Auffassung über eine längere Zeitspanne vertreten und der Steuerpflichtige im Vertrauen darauf disponiert haben sollte (ausführlich BFH-Beschlüsse vom 12. Juli 2006 IV B 9/05, BFH/NV 2006, 2028, m.w.N.; vom 2. August 2004 IX B 41/04, BFH/NV 2005, 68).
  • BFH, 12.07.2006 - IV B 9/05

    NZB: Abschnittsbesteuerung - keine Bindung des FA an frühere Rechtsauffassung

    Das FA ist an eine bei einer früheren Veranlagung zugrunde gelegten Rechtsauffassung auch dann nicht gebunden, wenn der Steuerpflichtige im Vertrauen darauf disponiert hat (BFH-Entscheidungen vom 23. Mai 1989 X R 17/85, BFHE 157, 516, BStBl II 1989, 879; vom 15. April 2004 IV R 51/02, BFH/NV 2004, 1393; vom 2. August 2004 IX B 41/04, BFH/NV 2005, 68, m.w.N.).
  • BFH, 16.08.2007 - VIII B 210/06

    Divergenz

    Entsprechend dem das Einkommensteuerrecht beherrschenden Prinzip der Abschnittsbesteuerung, vgl. § 2 Abs. 7 Sätze 1 und 2 EStG, sind die Voraussetzungen für die Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers notwendigerweise für jeden Veranlagungszeitraum eigenständig zu prüfen, vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 30. Januar 2007 XI B 84/06 (BFH/NV 2007, 913) und vom 2. August 2004 IX B 41/04 (BFH/NV 2005, 68).
  • FG Nürnberg, 06.11.2012 - 1 K 287/11

    Bonuszahlungen an Mitglieder von Genossenschaftsbanken als verdeckte

    Das Finanzamt war im Hinblick auf die Gleichmäßigkeit der Besteuerung gehalten, seine als unzutreffend erkannte frühere Rechtsauffassung aufzugeben und nun zutreffend zu besteuern (vgl. BFH-Urteile vom 13.02.2008 I R 63/06,BStBl II 2009, 414 unter II 3 a sowie vom 02.08.2004 IX B 41/04, BFH/NV 2005, 68).
  • FG Köln, 24.11.2008 - 5 K 6417/04

    Berücksichtigung von Aufwendungen aus einer Hochschullehrertätigkeit als

    Denn nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung ist die Finanzbehörde verpflichtet, eine als falsch erkannte Rechtsauffassung zum frühest möglichen Zeitpunkt aufzugeben, selbst wenn der Steuerpflichtige auf diese Rechtsauffassung vertraut haben sollte (vgl. BFH-Beschluss vom 28.04.2004 IX B 41/04, BFH/NV 2005, 68 m. w. Nachweisen).
  • FG Münster, 19.07.2005 - 14 K 420/00

    Gestaltungsmissbrauch

    Dies gilt selbst dann, wenn die - fehlerhafte - Auffassung im Prüfungsbericht niedergelegt worden ist, die Finanzbehörde über eine längere Zeitspanne eine rechtsirrige, für den Steuerpflichtigen günstige Auffassung vertreten hat oder der Steuerpflichtige im Vertrauen darauf disponiert hat (stdg. Rspr.; BFH, Beschluss vom 02.08.2004 - IX B 41/04 - BFH/NV 2005, 68 m. w. N.).
  • FG Baden-Württemberg, 17.06.2009 - 1 K 337/05

    Bustransfer im Gemeinschaftsgebiet bei einem von einem Reiseunternehmen

  • BFH, 08.06.2006 - IX B 121/05

    Mittelbare Grundstücksschenkung - Wohnungseigentumsförderung

  • BFH, 04.07.2006 - X B 184/05

    Anordnung des persönlichen Erscheinens eines Beteiligten zur mündlichen

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.03.2014 - 6 K 2646/12

    Nachweis einer mehr als 10 %igen unternehmerischen Fahrzeugnutzung

  • BFH, 29.11.2005 - XI B 7/05

    Voraussetzungen für eine Beschlagnahme; Katalog der Zulassungsgründe in § 115

  • FG Hessen, 15.01.2007 - 11 V 2553/06

    Zur Bindung des Finanzamts an eine unzutreffende Teilwertermittlung

  • FG Hessen, 15.01.2007 - 11 V 3247/06

    Zur Bindung des Finanzamts an eine unzutreffende Teilwertermittlung

  • FG Hamburg, 26.08.2010 - 2 K 260/08

    Einkommensteuer: Angehörigendarlehen

  • FG Nürnberg, 05.08.2008 - II 255/05

    Keine Umsatzsteuerermäßigung für Fahrten über 50 km: Gruppenbeförderungsvertrag,

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