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   BFH, 06.08.2012 - IX B 51/12   

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https://dejure.org/2012,27971
BFH, 06.08.2012 - IX B 51/12 (https://dejure.org/2012,27971)
BFH, Entscheidung vom 06.08.2012 - IX B 51/12 (https://dejure.org/2012,27971)
BFH, Entscheidung vom 06. August 2012 - IX B 51/12 (https://dejure.org/2012,27971)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    NZB: Fehlen von Entscheidungsgründen; Verstoß gegen den Akteninhalt; Rechtsfortbildung und grundsätzliche Bedeutung bei der Eigenheimzulage; greifbare Gesetzwidrigkeit

  • openjur.de

    NZB: Fehlen von Entscheidungsgründen; Verstoß gegen den Akteninhalt; Rechtsfortbildung und grundsätzliche Bedeutung bei der Eigenheimzulage; greifbare Gesetzwidrigkeit

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 119 Nr 6
    NZB: Fehlen von Entscheidungsgründen; Verstoß gegen den Akteninhalt; Rechtsfortbildung und grundsätzliche Bedeutung bei der Eigenheimzulage; greifbare Gesetzwidrigkeit

  • Bundesfinanzhof

    NZB: Fehlen von Entscheidungsgründen; Verstoß gegen den Akteninhalt; Rechtsfortbildung und grundsätzliche Bedeutung bei der Eigenheimzulage; greifbare Gesetzwidrigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 119 Nr 6 FGO
    NZB: Fehlen von Entscheidungsgründen; Verstoß gegen den Akteninhalt; Rechtsfortbildung und grundsätzliche Bedeutung bei der Eigenheimzulage; greifbare Gesetzwidrigkeit

  • rewis.io

    NZB: Fehlen von Entscheidungsgründen; Verstoß gegen den Akteninhalt; Rechtsfortbildung und grundsätzliche Bedeutung bei der Eigenheimzulage; greifbare Gesetzwidrigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die steuerliche Behandlung von Beiträgen zur Finanzierung der Herstellungskosten eines Einfamilienhauses in nichtehelicher Lebensgemeinschaft mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Fehlen von Entscheidungsgründen i.S. des § 119 Nr. 6 FGO; Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO; Rechtsfortbildung und grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem Recht (hier: Eigenheimzulage)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.04.1995 - I B 166/94

    Örtliche Voraussetzungen des Grenzgängerbegriffs nach dem DBA-Schweiz 1971

    Auszug aus BFH, 06.08.2012 - IX B 51/12
    Dagegen ist ein dahin gehender Verfahrensmangel nicht gegeben, wenn noch zu erkennen ist, welche Überlegungen für das Gericht maßgeblich waren (z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. April 1995 I B 166/94, BFHE 177, 451, BStBl II 1995, 532, und vom 10. Dezember 2007 VI B 88/07, BFH/NV 2008, 401).
  • BFH, 10.09.2003 - IX B 43/03

    Verfahrensmangel; große Übergangsregelung gem. § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG

    Auszug aus BFH, 06.08.2012 - IX B 51/12
    Soweit die Klägerin die Beweiswürdigung durch das FG als fehlerhaft ansieht, wendet sie sich nach dem tatsächlichen Gehalt ihres Beschwerdevorbringens im Ergebnis nur gegen die Würdigung der festgestellten Tatsachen durch das FG; mit solchen der Revision vorbehaltenen Einwendungen kann er im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren indes nicht gehört werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 10. September 2003 IX B 43/03, BFH/NV 2003, 1582).
  • BFH, 07.07.2004 - VII B 344/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rspr.

    Auszug aus BFH, 06.08.2012 - IX B 51/12
    Eine Entscheidung des BFH zur Rechtsfortbildung ist in Fällen erforderlich, in denen über bisher ungeklärte Rechtsfragen zu entscheiden ist, so beispielsweise, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Grundsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder des Verfahrensrechts aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch auszufüllen; insoweit gelten die zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung nach § 115 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 3 FGO a.F. höchstrichterlich entwickelten Anforderungen fort (BFH-Beschluss vom 7. Juli 2004 VII B 344/03, BFHE 206, 226, BStBl II 2004, 896, m.w.N.).
  • BFH, 10.12.2007 - VI B 88/07

    Verfahrensmangel wegen nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des erkennenden

    Auszug aus BFH, 06.08.2012 - IX B 51/12
    Dagegen ist ein dahin gehender Verfahrensmangel nicht gegeben, wenn noch zu erkennen ist, welche Überlegungen für das Gericht maßgeblich waren (z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. April 1995 I B 166/94, BFHE 177, 451, BStBl II 1995, 532, und vom 10. Dezember 2007 VI B 88/07, BFH/NV 2008, 401).
  • BFH, 12.05.2011 - IX B 121/10

    Darlegung von Zulassungsgründen: Zur grundsätzlichen Bedeutung der

    Auszug aus BFH, 06.08.2012 - IX B 51/12
    Unterhalb dieser Schwelle liegende erhebliche Rechtsfehler reichen dagegen nicht aus, um eine greifbare Gesetzwidrigkeit oder gar eine Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung anzunehmen (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Mai 2011 IX B 121/10, BFH/NV 2011, 1391, m.w.N.).
  • BFH, 21.09.2011 - IX B 171/10

    Eigenheimzulage - Genossenschaftliches Wohnen als Förderzweck - Förderung durch

    Auszug aus BFH, 06.08.2012 - IX B 51/12
    Da es sich bei der Eigenheimzulage um auslaufendes Recht handelt (§ 19 Abs. 9 des Eigenheimzulagengesetzes --EigZulG-- i.d.F. des Gesetzes zur Abschaffung der Eigenheimzulage vom 22. Dezember 2005, BGBl I 2005, 3680), wäre nur ausnahmsweise davon auszugehen, dass im Streitfall solche grundsätzlichen, klärungsbedürftigen Rechtsfragen zu entscheiden sind (BFH-Beschluss vom 21. September 2011 IX B 171/10, BFH/NV 2012, 12, m.w.N.).
  • BFH, 18.08.2016 - VI R 18/13

    Zufluss von Arbeitslohn bei Schuldübernahme einer Pensionsverpflichtung durch

    Dagegen ist ein dahingehender Verfahrensmangel nicht gegeben, wenn noch zu erkennen ist, welche Überlegungen für das Gericht maßgeblich waren (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. August 2012 IX B 51/12, BFH/NV 2012, 1823, m.w.N.).
  • BFH, 23.04.2013 - VIII R 4/10

    Gegenseitige Risikolebensversicherungen von Gesellschaftern einer GbR - Kein

    Dagegen ist ein dahingehender Verfahrensmangel nicht gegeben, wenn noch zu erkennen ist, welche Überlegungen für das Gericht maßgeblich waren (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. August 2012 IX B 51/12, BFH/NV 2012, 1823, m.w.N.).
  • BFH, 17.11.2015 - VIII R 68/13

    Ablaufhemmung nach Erstattung einer Selbstanzeige - verjährungshemmende Wirkung

    Dagegen ist ein dahingehender Verfahrensmangel nicht gegeben, wenn noch zu erkennen ist, welche Überlegungen für das Gericht maßgeblich waren (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. August 2012 IX B 51/12, BFH/NV 2012, 1823, m.w.N.).
  • BFH, 05.06.2013 - XI B 116/12

    Leistungsaustausch bei Auseinandersetzung einer Freiberuflersozietät - Keine

    Unterhalb dieser Schwelle liegende Rechtsfehler reichen dagegen nicht aus, um eine greifbare Gesetzwidrigkeit oder gar eine Willkür der angefochtenen Entscheidung anzunehmen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 6. August 2012 IX B 51/12, BFH/NV 2012, 1823; vom 19. Oktober 2012 III B 40/12, BFH/NV 2013, 222).
  • BFH, 05.03.2013 - X B 179/11

    Erstattungsüberhang bei der Kirchensteuer - Verstoß gegen den klaren Inhalt der

    Insoweit gelten die zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung höchstrichterlich entwickelten Anforderungen fort (BFH-Beschluss vom 6. August 2012 IX B 51/12, BFH/NV 2012, 1823, m.w.N.).
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