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   BFH, 23.09.2009 - IX B 52/09   

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https://dejure.org/2009,5324
BFH, 23.09.2009 - IX B 52/09 (https://dejure.org/2009,5324)
BFH, Entscheidung vom 23.09.2009 - IX B 52/09 (https://dejure.org/2009,5324)
BFH, Entscheidung vom 23. September 2009 - IX B 52/09 (https://dejure.org/2009,5324)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zurückverweisung nach § 116 Abs. 6 FGO; Fehlende Gründe nach § 119 Nr. 6 FGO; Gründe der Verlegung eines Termins zur mündlichen Verhandlung; Prinzip der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung

  • IWW
  • Judicialis

    FGO § 119 Nr. 6; ; FGO § 155; ; EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b S. 2; ; EStG § 9 Abs. 5; ; ZPO § 227; ; AO § 364b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versehen der gerichtlichen Entscheidung mit Gründen als Verfahrenserfordernis i.S.d. Finanzgerichtsordnung; Vereinbarkeit der Ablehnung eines Terminverlegungsantrags mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de

    Zurückverweisung nach § 116 Abs. 6 FGO, wenn Verfahrensmangel selbständigen Klagegrund betrifft; nicht mit Gründen versehene Entscheidung; Schlafstörung kein erheblicher Grund für die Verlegung eines Termins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 28.11.2006 - X B 160/05

    Nicht mit Gründen versehenes Urteil

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - IX B 52/09
    So verhält es sich, wenn den Prozessbeteiligten die Grundlage entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Richtigkeit und Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. den Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. November 2006 X B 160/05, BFH/NV 2007, 480, unter II. 2., m.w.N.).
  • BFH, 01.04.2009 - X B 78/08

    Antrag auf Terminsänderung - Keine Revisionszulassung wenn Vollsenat über

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - IX B 52/09
    Wird ein Terminsverlegungsantrag erst kurz vor der anberaumten mündlichen Verhandlung gestellt, muss der Grund für die Verhinderung so dargelegt und untermauert werden, dass das Gericht beurteilen kann, ob eine Verhandlungsunfähigkeit und Reiseunfähigkeit besteht (z.B. BFH-Beschluss vom 1. April 2009 X B 78/08, Zeitschrift für Steuern & Recht 2009, R 674, m.w.N.).
  • BFH, 01.04.2003 - X B 105/02

    Nicht mit Gründen versehene Entscheidung

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - IX B 52/09
    Es reicht aus, wenn die Gründe nur zum Teil fehlen und das Gericht ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das für sich allein den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bildet, auch als Teil eines eigenständigen Anspruchs --z.B. wie hier Einkommensteuer 2000-- übergangen hat (vgl. die ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 1. April 2003 X B 105/02, BFH/NV 2003, 1193, unter II. 2., m.w.N. aus der Rechtsprechung; eingehend zur Problematik Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 119 FGO Rz 358 ff. mit Fallbeispielen).
  • BFH, 06.10.2010 - II R 29/09

    Abgrenzung und erbschaftsteuerrechtliche Bedeutung von Vorausvermächtnissen und

    Die Übertragung der Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens auf das FG beruht auf § 143 Abs. 2 FGO unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung (vgl. BFH-Urteile vom 16. September 2004 X R 25/01, BFHE 207, 515, BStBl II 2006, 228, unter II.8.; vom 17. Juli 2008 I R 83/07, BFH/NV 2009, 417, unter II.6., und vom 17. März 2010 IV R 25/08, BFHE 228, 509, BStBl II 2010, 622, unter II.5.; BFH-Beschluss vom 23. September 2009 IX B 52/09, BFH/NV 2010, 220, unter 3.).
  • BFH, 11.12.2013 - XI B 33/13

    Fehlen von Entscheidungsgründen bei erklärter Aufrechnung gegen einen

    Es reicht hierfür aus, wenn die Gründe nur zum Teil fehlen und das Gericht ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das für sich allein den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bildet, übergangen hat (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 1. April 2003 X B 105/02, BFH/NV 2003, 1193, unter II.2., m.w.N.; vom 23. September 2009 IX B 52/09, BFH/NV 2010, 220, unter 1.a; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 119 FGO Rz 359 ff.).

    Dabei ist unerheblich, ob die Sache durch Urteil oder durch Beschluss nach § 116 Abs. 6 FGO zurückverwiesen wird (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 220).

  • BFH, 07.09.2011 - V B 54/11

    Vorliegen einer Entscheidung ohne Gründe - Aufhebung der Vorentscheidung und

    So verhält es sich, wenn den Prozessbeteiligten die Grundlage entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Richtigkeit und Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. November 2006 X B 160/05, BFH/NV 2007, 480, und vom 23. September 2009 IX B 52/09, BFH/NV 2010, 220).

    Es reicht aus, wenn die Gründe nur zum Teil fehlen und das Gericht ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das für sich allein den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bildet, auch als Teil eines eigenständigen Anspruchs übergangen hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 1. April 2003 X B 105/02, BFH/NV 2003, 1193, und in BFH/NV 2010, 220).

  • BFH, 19.12.2016 - XI B 57/16

    Klage auf Gewährung von Akteneinsicht - Aktenübersendung an das FG im

    Es reicht hierfür aus, wenn die Gründe nur zum Teil fehlen und das Gericht ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das für sich allein den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bildet, übergangen hat (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 1. April 2003 X B 105/02, BFH/NV 2003, 1193, unter II.2., m.w.N.; vom 23. September 2009 IX B 52/09, BFH/NV 2010, 220, unter 1.a; Lange in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, § 119 FGO Rz 359 ff.).
  • BFH, 24.06.2014 - III B 12/13

    Aussetzung des Verfahrens nach § 74 FGO bei Ergehen eines Folgebescheids vor dem

    Insoweit ist unerheblich, ob die Sache durch Urteil nach § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FGO oder --wie vorliegend-- durch Beschluss nach § 116 Abs. 6 FGO zurückverwiesen wird (BFH-Beschluss vom 23. September 2009 IX B 52/09, BFH/NV 2010, 220).
  • BFH, 20.07.2011 - XI B 108/10

    Umsatzsteuerfestsetzung wegen unberechtigten Steuerausweises - teilweises Fehlen

    Es reicht aus, wenn die Gründe nur zum Teil fehlen und das Gericht ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das für sich allein den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bildet, übergangen hat (vgl. die ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. April 2003 X B 105/02, BFH/NV 2003, 1193, unter II.2., m.w.N.; vom 23. September 2009 IX B 52/09, BFH/NV 2010, 220, unter 1.a; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 119 Rz 23 ff.; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 119 FGO Rz 359 ff.).

    Dabei ist unerheblich, ob die Sache durch Urteil nach § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FGO oder durch Beschluss nach § 116 Abs. 6 FGO zurückverwiesen wird (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 220).

  • BFH, 17.09.2014 - IX B 44/14

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen abgelehnter Terminsverlegung

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 143 Abs. 2 FGO (vgl. BFH-Beschluss vom 23. September 2009 IX B 52/09, BFH/NV 2010, 220, unter 3.).
  • BFH, 11.05.2015 - XI B 29/15

    Begründete Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Urteilsbegründung bei

    Es reicht hierfür aus, wenn die Gründe nur zum Teil fehlen und das Gericht ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das für sich allein den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bildet, übergangen hat (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. April 2003 X B 105/02, BFH/NV 2003, 1193, unter II.2., m.w.N.; vom 23. September 2009 IX B 52/09, BFH/NV 2010, 220, unter 1.a; Lange in HHSp, § 119 FGO Rz 359 ff.).
  • BFH, 10.07.2012 - IX B 179/11

    Ausreichende Gewähr rechtlichen Gehörs mit Durchführung einer mündlichen

    Der Senat verweist überdies auf seinen im ersten Rechtszug ergangenen Beschluss vom 23. September 2009 IX B 52/09 (BFH/NV 2010, 220, unter 2. b) der Gründe.
  • BFH, 21.06.2016 - III B 95/15

    Zur vorrangigen Kindergeldberechtigung bei Aufnahme eines volljährigen Kindes in

    Es reicht hierfür aus, wenn die Gründe nur zum Teil fehlen und das Gericht ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das für sich allein den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bildet, übergangen hat (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 1. April 2003 X B 105/02, BFH/NV 2003, 1193, m.w.N.; vom 23. September 2009 IX B 52/09, BFH/NV 2010, 220; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 119 FGO Rz 359 ff.).
  • BFH, 02.10.2012 - IX B 11/12

    Fehlerhafte Rechtsanwendung; Beweiserhebung

  • BFH, 19.06.2013 - IX B 1/13

    Gesamtergebnis des Verfahrens; nach Leerstand fehlende Vermietungsabsicht

  • BFH, 11.06.2010 - IX B 27/10

    Divergenz" bei der Beurteilung von Tatsachen - Fehlen von Entscheidungsgründen

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