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   BFH, 11.10.2019 - IX B 52/19   

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https://dejure.org/2019,46368
BFH, 11.10.2019 - IX B 52/19 (https://dejure.org/2019,46368)
BFH, Entscheidung vom 11.10.2019 - IX B 52/19 (https://dejure.org/2019,46368)
BFH, Entscheidung vom 11. Oktober 2019 - IX B 52/19 (https://dejure.org/2019,46368)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 116 Abs 2 S 1, FGO § 56 Abs 1
    Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • Bundesfinanzhof

    Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 116 Abs 2 S 1 FGO, § 56 Abs 1 FGO
    Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • IWW

    § 116 Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 54 Abs. 2 FGO, § 222 Abs. 1 der Zivilprozessordnung, §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 222 Abs. 2 ZPO, § 56 FGO, § 56 Abs. 1 FGO, § 155 FGO, § 85 Abs. 2 ZPO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde bei unterbliebener Überprüfung des Zustellungsdatums durch den Prozessbevollmächtigten

  • rewis.io

    Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO §§ 116 Abs. 2 Satz 1, 56 Abs. 1
    Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • rechtsportal.de

    FGO §§ 116 Abs. 2 Satz 1, 56 Abs. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde bei unterbliebener Überprüfung des Zustellungsdatums durch den Prozessbevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de

    Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 30.11.2010 - IV B 39/10

    Fristbeginn an einem Sonnabend - keine Wiedereinsetzung bei mangelhafter

    Auszug aus BFH, 11.10.2019 - IX B 52/19
    Dass der Fristbeginn auf einen Sonntag fiel, ist unerheblich, denn das Gesetz sieht in § 54 Abs. 2 FGO i.V.m. § 222 Abs. 2 ZPO diesen Umstand lediglich für das Ende der Frist als bedeutsam an (vgl. nur BFH-Beschluss vom 30.11.2010 - IV B 39/10, BFH/NV 2011, 613, Rz 6).

    Das Versäumen der Einlegungsfrist durch den Prozessbevollmächtigten ist im Streitfall nicht entschuldbar, da er --bei der dargelegten "routinemäßigen Kontrolle der bei Datev eingetragenen Fristen" (Schriftsatz vom 27.05.2019, S. 3)-- die Einlegungsfrist fehlerhaft allein anhand des Eingangsstempels seiner Kanzlei berechnet hat (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 06.05.1987 - II R 40/86, BFH/NV 1988, 444, unter 2., a.E., Rz 12; vom 15.07.2009 - II R 9/08, BFH/NV 2009, 1817, Rz 8; in BFH/NV 2011, 613, Rz 9).

    Dabei hätte er sich nicht auf den Eingangsstempel seiner Kanzlei verlassen dürfen, sondern hätte prüfen müssen, ob das Datum des Eingangsstempels (08.04.2019) mit dem von dem Postbediensteten auf dem Briefumschlag eingetragenen Zustellungsdatum (06.04.2019) übereinstimmt (s. BFH-Beschlüsse vom 16.01.2009 - VII R 31/08, BFH/NV 2009, 951, unter II., Rz 3; in BFH/NV 2011, 613, Rz 9).

  • BFH, 15.07.2009 - II R 9/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anforderungen an Fristberechnung bei

    Auszug aus BFH, 11.10.2019 - IX B 52/19
    Das Versäumen der Einlegungsfrist durch den Prozessbevollmächtigten ist im Streitfall nicht entschuldbar, da er --bei der dargelegten "routinemäßigen Kontrolle der bei Datev eingetragenen Fristen" (Schriftsatz vom 27.05.2019, S. 3)-- die Einlegungsfrist fehlerhaft allein anhand des Eingangsstempels seiner Kanzlei berechnet hat (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 06.05.1987 - II R 40/86, BFH/NV 1988, 444, unter 2., a.E., Rz 12; vom 15.07.2009 - II R 9/08, BFH/NV 2009, 1817, Rz 8; in BFH/NV 2011, 613, Rz 9).

    Bei Zustellung gegen Zustellungsurkunde ist der Umschlag mit dem Zustellungsvermerk aufzubewahren und dem Prozessbevollmächtigten im Zusammenhang mit der rechtzeitigen Wiedervorlage der Sache zur Prüfung der Frist vorzulegen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 1817, unter II.1.b bb, Rz 8; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 110 AO Rz 21).

  • BFH, 08.01.2019 - IX R 8/17

    Gerichtsbescheid - Antrag auf mündliche Verhandlung - Wiedereinsetzung

    Auszug aus BFH, 11.10.2019 - IX B 52/19
    Dabei muss sich der Beteiligte nach § 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO das Verschulden seines Bevollmächtigten wie eigenes Verschulden zurechnen lassen (vgl. nur Senatsbeschluss vom 08.01.2019 - IX R 8/17, BFH/NV 2019, 398, Rz 7 und 9).
  • BFH, 06.05.1987 - II R 40/86

    Zulässigkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach unverschuldet

    Auszug aus BFH, 11.10.2019 - IX B 52/19
    Das Versäumen der Einlegungsfrist durch den Prozessbevollmächtigten ist im Streitfall nicht entschuldbar, da er --bei der dargelegten "routinemäßigen Kontrolle der bei Datev eingetragenen Fristen" (Schriftsatz vom 27.05.2019, S. 3)-- die Einlegungsfrist fehlerhaft allein anhand des Eingangsstempels seiner Kanzlei berechnet hat (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 06.05.1987 - II R 40/86, BFH/NV 1988, 444, unter 2., a.E., Rz 12; vom 15.07.2009 - II R 9/08, BFH/NV 2009, 1817, Rz 8; in BFH/NV 2011, 613, Rz 9).
  • BFH, 16.01.2009 - VII R 31/08

    Keine Wiedereinsetzung bei mangelhafter Überprüfung des Eingangsstempels -

    Auszug aus BFH, 11.10.2019 - IX B 52/19
    Dabei hätte er sich nicht auf den Eingangsstempel seiner Kanzlei verlassen dürfen, sondern hätte prüfen müssen, ob das Datum des Eingangsstempels (08.04.2019) mit dem von dem Postbediensteten auf dem Briefumschlag eingetragenen Zustellungsdatum (06.04.2019) übereinstimmt (s. BFH-Beschlüsse vom 16.01.2009 - VII R 31/08, BFH/NV 2009, 951, unter II., Rz 3; in BFH/NV 2011, 613, Rz 9).
  • BFH, 28.04.2020 - II R 33/18

    Wiedereinsetzung in die Revisionsbegründungsfrist

    Unberührt davon bleibt jedoch eigenes Verschulden des Prozessbevollmächtigten, wenn dieses für die Versäumung der Frist ursächlich geworden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 11.10.2019 - IX B 52/19, BFH/NV 2020, 211, Rz 5).
  • BFH, 28.09.2020 - VIII R 23/18

    Zur Wiedereinsetzung in die versäumte Revisionsbegründungsfrist bei fehlerhaftem

    Vielmehr hätte er selbst prüfen müssen, ob das dort angegebene Datum mit dem von dem Postbediensteten auf dem Zustellkuvert eingetragenen Zustellungsdatum übereinstimmt (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2009, 951; vom 11.10.2019 - IX B 52/19, BFH/NV 2020, 211; vom 30.11.2010 - IV B 39/10, BFH/NV 2011, 613, und in BFH/NV 2013, 213).
  • BFH, 30.05.2022 - II R 8/21

    Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

    b) Bereits für die Einhaltung der Rechtsbehelfsfrist gehört zu den Obliegenheiten des Berufsträgers die Prüfung, ob das Datum des Eingangsstempels mit dem von dem Postbediensteten auf dem Briefumschlag eingetragenen Zustellungsdatum übereinstimmt (für die Frist zur Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde BFH-Beschluss vom 11.10.2019 - IX B 52/19, BFH/NV 2020, 211, Rz 6).
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