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   BFH, 03.08.2017 - IX B 54/17   

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https://dejure.org/2017,35077
BFH, 03.08.2017 - IX B 54/17 (https://dejure.org/2017,35077)
BFH, Entscheidung vom 03.08.2017 - IX B 54/17 (https://dejure.org/2017,35077)
BFH, Entscheidung vom 03. August 2017 - IX B 54/17 (https://dejure.org/2017,35077)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Nichtzulassungsbeschwerde: Greifbare Gesetzwidrigkeit; Verfahrensfehler

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 119 Nr 6, GG Art 2 Abs 1, GG Art 20 Abs 3, GG Art 103 Abs 1
    Nichtzulassungsbeschwerde: Greifbare Gesetzwidrigkeit; Verfahrensfehler

  • Bundesfinanzhof

    Nichtzulassungsbeschwerde: Greifbare Gesetzwidrigkeit; Verfahrensfehler

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 S 1 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 119 Nr 6 FGO
    Nichtzulassungsbeschwerde: Greifbare Gesetzwidrigkeit; Verfahrensfehler

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative der Finanzgerichtsordnung, § ... 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO, Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 96 Abs. 2 FGO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 119 Nr. 6 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde: Greifbare Gesetzwidrigkeit; Verfahrensfehler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 ; FGO § 76 Abs. 1 S. 1
    Anforderungen an die Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde: Greifbare Gesetzwidrigkeit; Verfahrensfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anspruch auf rechtliches Gehör - und seine Rüge in der Nichtzulassungsbeschwerde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sachaufklärungspflicht des Finanzgerichts - und ihre Rüge in der Nichtzulassungsbeschwerde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überraschungsentscheidung - und ihre Rüge in der Nichtzulassungsbeschwerde

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 24.03.2016 - IX B 6/15

    Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Auflösungsverlusts nach § 17 EStG

    Auszug aus BFH, 03.08.2017 - IX B 54/17
    Dies gilt sowohl für den Hinweis auf das BFH-Verfahren mit dem Az. IX B 6/15 (BFH/NV 2016, 1014) als auch für die Frage, ob die gewährten Darlehen und Bürgschaften eigenkapitalersetzenden Charakter hatten.

    Stattdessen bringt der Kläger vor, das FG habe fehlerhaft auf das beim BFH abgeschlossene Verfahren IX B 6/15 (BFH/NV 2016, 1014) hingewiesen, die Folgen aus einer Vorlage des Stundungsvorgangs an das Finanzministerium nicht gewürdigt und den Inhalt einer Besprechung mit dem FA unzutreffend gewürdigt.

  • BFH, 22.04.2013 - III B 115/12

    Nichtzulassungsbeschwerde: Vermeintliche greifbare Gesetzwidrigkeit wegen

    Auszug aus BFH, 03.08.2017 - IX B 54/17
    Von Willkür kann dagegen nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, z.B. Beschluss vom 22. April 2013 III B 115/12, BFH/NV 2013, 1114, unter 1.a, m.w.N.).
  • BFH, 11.05.2017 - IX B 23/17

    Begründete Nichtzulassungsbeschwerde wegen Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 03.08.2017 - IX B 54/17
    Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn ein entscheidungserheblicher Umstand vom FG erst mit dem Endurteil in das Verfahren eingebracht wird (z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. Februar 2017 IX B 2/17, juris, unter II.1.a, und vom 11. Mai 2017 IX B 23/17, juris, unter II.1.a, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 23.02.2017 - IX B 2/17

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus BFH, 03.08.2017 - IX B 54/17
    Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn ein entscheidungserheblicher Umstand vom FG erst mit dem Endurteil in das Verfahren eingebracht wird (z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. Februar 2017 IX B 2/17, juris, unter II.1.a, und vom 11. Mai 2017 IX B 23/17, juris, unter II.1.a, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 27.01.2016 - IX B 46/15

    Vorliegen grundsätzlicher Bedeutung und Sachaufklärungsrüge nach Verzicht auf

    Auszug aus BFH, 03.08.2017 - IX B 54/17
    Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO sind erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. zuletzt BFH-Beschluss vom 27. Januar 2016 IX B 46/15, BFH/NV 2016, 768).
  • BFH, 11.05.2011 - V B 113/10

    Unzulässigkeit der vor Einlegung eines Einspruchs erhobenen Klage - Gewährung

    Auszug aus BFH, 03.08.2017 - IX B 54/17
    Dabei ist das Gericht allerdings nicht verpflichtet, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 2008  2 BvR 2062/07, Deutsches Verwaltungsblatt 2008, 1056; BFH-Beschluss vom 11. Mai 2011 V B 113/10, BFH/NV 2011, 1523).
  • BFH, 17.03.2000 - VII B 271/99

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch die Finanzbehörde; Rüge des Übergehens

    Auszug aus BFH, 03.08.2017 - IX B 54/17
    Denn als mögliche Verfahrensfehler, bei deren Vorliegen die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO begehrt werden kann, kommen nur solche Verfahrensfehler in Betracht, die dem FG im gerichtlichen Verfahren unterlaufen sind, nicht aber auch solche, die möglicherweise das FA im Verwaltungsverfahren begangen hat (vgl. BFH-Beschluss vom 17. März 2000 VII B 271/99, BFH/NV 2000, 1126).
  • BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 2062/07

    Barschel-Buch darf vorerst nicht veröffentlicht werden

    Auszug aus BFH, 03.08.2017 - IX B 54/17
    Dabei ist das Gericht allerdings nicht verpflichtet, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 2008  2 BvR 2062/07, Deutsches Verwaltungsblatt 2008, 1056; BFH-Beschluss vom 11. Mai 2011 V B 113/10, BFH/NV 2011, 1523).
  • BFH, 12.06.2018 - VIII B 154/17

    Freiberufliche Tätigkeit eines Laborarztes bei vollständiger Delegation

    Unterhalb dieser Schwelle liegende, auch erhebliche Rechtsfehler reichen nicht aus, um eine greifbare Gesetzwidrigkeit oder gar eine Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung und somit einen Grund für die Zulassung der Revision anzunehmen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 3. August 2017 IX B 54/17, BFH/NV 2017, 1449, und vom 22. Februar 2017 V B 122/16, BFH/NV 2017, 772).

    Greifbare Gesetzwidrigkeit nach den unter 3.b dargelegten Voraussetzungen kann anzunehmen sein, wenn das FG eine offensichtlich einschlägige entscheidungserhebliche Vorschrift übersehen hat oder sein Urteil jeglicher Grundlage entbehrt bzw. auf einer offensichtlich Wortlaut und Gesetzeszweck widersprechenden Gesetzesauslegung beruht (BFH-Beschluss in BFH/NV 2017, 1449).

  • BFH, 14.02.2024 - VIII B 108/22

    Kostentragung durch den Beigeladenen

    Unterhalb dieser Schwelle liegende, auch erhebliche Rechtsfehler des FG reichen nicht aus, um eine greifbare Gesetzwidrigkeit oder gar eine Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung und somit einen Grund für die Zulassung der Revision anzunehmen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 08.05.2018 - VIII B 124/17, BFH/NV 2018, 822, Rz 21; vom 03.08.2017 - IX B 54/17, BFH/NV 2017, 1449; vom 03.02.2012 - IX B 126/11, BFH/NV 2012, 741, Rz 3).
  • BFH, 08.05.2018 - VIII B 124/17

    Keine Berücksichtigung des sog. Sanierungserlasses im finanzgerichtlichen

    Unterhalb dieser Schwelle liegende, auch erhebliche Rechtsfehler des FG --wenn solche hier überhaupt vorliegen sollten-- reichen nicht aus, um eine greifbare Gesetzwidrigkeit oder gar eine Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung und somit einen Grund für die Zulassung der Revision anzunehmen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 3. August 2017 IX B 54/17, BFH/NV 2017, 1449, und vom 22. Februar 2017 V B 122/16, BFH/NV 2017, 772).
  • BFH, 28.06.2019 - X B 76/18

    Fehlende Begründungstiefe einer Schätzung kein qualifizierter

    Fehler in der Anwendung des materiellen Rechts im konkreten Einzelfall rechtfertigen für sich genommen nicht die Zulassung der Revision (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 3. August 2017 - IX B 54/17, BFH/NV 2017, 1449, Rz 4).
  • BFH, 03.12.2019 - X R 5/18

    Zur Zuschätzung bei Schrotterlösen

    Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn ein entscheidungserheblicher Umstand vom FG erst mit dem Endurteil in das Verfahren eingebracht wird (vgl. BFH-Beschluss vom 03.08.2017 - IX B 54/17, BFH/NV 2017, 1449, Rz 18).
  • BFH, 20.07.2022 - IX B 9/21

    Nichtzulassungsbeschwerde: Greifbare Gesetzwidrigkeit; Verfahrensfehler

    Von Willkür kann dagegen nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, z.B. Senatsbeschluss vom 03.08.2017 - IX B 54/17, BFH/NV 2017, 1449, Rz 4, m.w.N.).

    Fehler in der Anwendung des materiellen Rechts im konkreten Einzelfall rechtfertigen für sich genommen nicht die Zulassung der Revision (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2017, 1449, Rz 4; Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 115 Rz 220 f., m.w.N.).

  • BFH, 01.03.2019 - X B 45/18

    Berücksichtigung eines Schrottwertes von Schiffen bei der Bemessung der AfA

    Fehler in der Anwendung des materiellen Rechts im konkreten Einzelfall rechtfertigen für sich genommen nicht die Zulassung der Revision (vgl. BFH-Beschluss vom 3. August 2017 IX B 54/17, BFH/NV 2017, 1449, Rz 4).
  • BFH, 28.02.2018 - V B 145/16

    Zum Umfang der Sachaufklärungspflicht bei Versicherungsvermittlung und zum

    Die Sachaufklärungspflicht gemäß § 76 Abs. 1 FGO erfordert, dass das FG Tatsachen und Beweismitteln nachgeht, die sich ihm auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG in Anbetracht der Umstände des Einzelfalls hätten aufdrängen müssen (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. August 2017 IX B 54/17, BFH/NV 2017, 1449).
  • BFH, 27.10.2017 - IX S 21/17

    Anhörungsrüge; Fehlerhaftigkeit der tatsächlichen oder rechtlichen Würdigung;

    Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 3. August 2017 IX B 54/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 22.02.2023 - VIII B 4/22

    Schuldzinsenabzug aus einem Darlehen zur Finanzierung einer

    Unterhalb dieser Schwelle liegende, auch erhebliche Rechtsfehler des FG reichen nicht aus, um eine greifbare Gesetzwidrigkeit oder gar eine Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung und somit einen Grund für die Zulassung der Revision anzunehmen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 03.08.2017 - IX B 54/17, BFH/NV 2017, 1449; vom 03.02.2012 - IX B 126/11, BFH/NV 2012, 741, Rz 3; vom 08.05.2018 - VIII B 124/17, BFH/NV 2018, 822, Rz 21).
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