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   BFH, 05.08.2004 - IX B 60/04   

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https://dejure.org/2004,12548
BFH, 05.08.2004 - IX B 60/04 (https://dejure.org/2004,12548)
BFH, Entscheidung vom 05.08.2004 - IX B 60/04 (https://dejure.org/2004,12548)
BFH, Entscheidung vom 05. August 2004 - IX B 60/04 (https://dejure.org/2004,12548)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 21 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 1; ; BGB § 743; ; BGB § 2038 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 21 Abs. 1
    Alleiniges Nutzungsrecht von Miterben

  • datenbank.nwb.de

    Alleiniges Nutzungsrecht durch Vereinbarung unter Miterben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Steuer sparende Verlagerung von Mieteinkünften auf einen Miterben

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 31.10.1989 - IX R 216/84

    Erforderlichkeit eines Ergänzungspflegers bei Nießbrauchsbestellung zugunsten

    Auszug aus BFH, 05.08.2004 - IX B 60/04
    Insbesondere bei zugunsten von minderjährigen Kindern eingeräumten Nutzungsrechten hat der BFH über deren Vermieterstellung hinaus verlangt, dass das Nutzungsrecht bürgerlich-rechtlich wirksam begründet werden muss (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 25. April 1995 IX R 41/92, BFH/NV 1996, 122, und vom 31. Oktober 1989 IX R 216/84, BFHE 159, 319, BStBl II 1992, 506).
  • BFH, 25.04.1995 - IX R 41/92

    Zuwendungsmißbrauch zugunsten eines minderjährigen Kindes

    Auszug aus BFH, 05.08.2004 - IX B 60/04
    Insbesondere bei zugunsten von minderjährigen Kindern eingeräumten Nutzungsrechten hat der BFH über deren Vermieterstellung hinaus verlangt, dass das Nutzungsrecht bürgerlich-rechtlich wirksam begründet werden muss (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 25. April 1995 IX R 41/92, BFH/NV 1996, 122, und vom 31. Oktober 1989 IX R 216/84, BFHE 159, 319, BStBl II 1992, 506).
  • BFH, 16.04.2002 - IX R 53/98

    Zurechnung von Grundstückserträgen bei Zwangsverwaltung; Eintritt in bestehende

    Auszug aus BFH, 05.08.2004 - IX B 60/04
    Danach erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 EStG, wer Träger der Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 16. April 2002 IX R 53/98, BFH/NV 2002, 1152, m.w.N.).
  • BFH, 09.07.2013 - IX R 43/11

    Anschaffungsnebenkosten bei unentgeltlichem Erwerb

    Mit der Erbauseinandersetzung wurde die Klägerin alleinige Eigentümerin und Trägerin der Rechte und Pflichten und verwirklichte hinsichtlich der ihr von der Erbengemeinschaft übertragenen Objekte (Rechtsträgerwechsel) allein den Tatbestand der Erzielung von Vermietungseinkünften (vgl. BFH-Beschluss vom 5. August 2004 IX B 60/04, BFH/NV 2004, 1649).
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