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   BFH, 26.08.2008 - IX B 63/08   

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https://dejure.org/2008,19873
BFH, 26.08.2008 - IX B 63/08 (https://dejure.org/2008,19873)
BFH, Entscheidung vom 26.08.2008 - IX B 63/08 (https://dejure.org/2008,19873)
BFH, Entscheidung vom 26. August 2008 - IX B 63/08 (https://dejure.org/2008,19873)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Zweifel an einer im Kaufvertrag festgelegten Aufteilung eines Gesamtkaufpreises auf Grund und Boden sowie Gebäude sind nicht von grundsätzlicher Bedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 01.07.2003 - IX B 208/02

    Auslegung von Rechtsbehelfen

    Auszug aus BFH, 26.08.2008 - IX B 63/08
    Eine Sache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn die für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und auch klärungsfähig ist (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Juli 2003 IX B 208/02, BFH/NV 2003, 1534, m.w.N.).
  • BFH, 16.09.2002 - IX B 35/02

    Teilentgeltliches Veräußerungsgeschäft; Aufteilung in

    Auszug aus BFH, 26.08.2008 - IX B 63/08
    Die Klägerin und Beschwerdegegnerin weist in ihrer Beschwerdeerwiderung zutreffend darauf hin, dass es sich hierbei um eine den jeweiligen Einzelfall betreffende Würdigung des Finanzgerichts (FG) als Tatsacheninstanz handelt (so ausdrücklich z.B. BFH-Beschluss vom 16. September 2002 IX B 35/02, BFH/NV 2003, 40, unter 2. a.E.).
  • BFH, 17.03.2008 - IX B 172/07

    Aufteilung eines einheitlichen Kaufpreises

    Auszug aus BFH, 26.08.2008 - IX B 63/08
    Die Grundsätze der Aufteilung eines einheitlichen Kaufpreises auf Grund und Boden sowie Gebäude sind auch für den Bereich des Fördergebietsgesetzes höchstrichterlich geklärt (s. dazu BFH-Beschluss vom 17. März 2008 IX B 172/07, BFH/NV 2008, 1147).
  • BFH, 16.09.2015 - IX R 12/14

    Vertragliche Kaufpreisaufteilung

    Deshalb hat das FG im Rahmen der Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage im Einzelfall (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2009, 365, m.w.N.; vom 26. August 2008 IX B 63/08, juris) zu prüfen, ob nennenswerte Zweifel an der vertraglichen Aufteilung bestehen (BFH-Urteil vom 10. Oktober 2000 IX R 86/97, BFHE 193, 326, BStBl II 2001, 183; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2007, 1104; vom 16. September 2002 IX B 35/02, BFH/NV 2003, 40).
  • BFH, 21.07.2020 - IX R 26/19

    Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude: FG darf die vertragliche

    Der vereinbarte Kaufpreisanteil unterschreitet den Bodenrichtwert um rund 75 % und damit --ungeachtet der von der Vorinstanz aufgeworfenen Frage, welcher Grad der Abweichung noch als unerheblich angesehen werden kann (vgl. dazu Kohlhaas, Die Steuerberatung --Stbg-- 2016, 460, 462, der ein Unterschreiten bis zu 10 % als geringfügig ansieht; ebenso Thüringer FG, Urteil vom 20.02.2008 - III 740/05, EFG 2008, 1140, nachfolgend BFH-Beschluss vom 26.08.2008 - IX B 63/08, juris, rechtskräftig)-- mehr als nur geringfügig.
  • BFH, 04.12.2008 - IX B 149/08

    Kaufpreisaufteilung auf unterschiedliche Wirtschaftsgüter

    Ganz abgesehen davon, dass keine allgemeinen Maßstäbe derartiger --notwendigerweise einzelfallbezogener (vgl. BFH-Beschluss vom 26. August 2008 IX B 63/08, [...])-- Bedenken gegen die von den Vertragsparteien vorgenommene Kaufpreisaufteilung entwickelt werden können, hat sich das FG im Streitfall nicht darauf beschränkt, die vertragliche Aufteilung steuerrechtlich nachzuvollziehen, sondern hat das Ergebnis durch weitere Umstände, vor allen Dingen anhand des wirklich am Markt für das konkrete Grundstück erzielten Preises objektiviert und die Angemessenheit der Aufteilung aufgrund seiner gründlichen und nachvollziehbaren Ermittlungen und Feststellungen bestätigt.
  • FG Berlin-Brandenburg, 18.02.2014 - 5 K 5012/12

    Aufteilung des Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück in Grundstücks- und

    "Nennenswerte Bedenken" sind einzelfallbezogene Bedenken, die der Anlegung allgemeiner Maßstäbe notwendigerweise entgegenstehen (BFH Beschluss vom 4.12.2008 IX B 149/08; BFH Beschluss vom 26.8.2008 IX B 63/08).
  • BFH, 10.06.2014 - IX B 157/13

    Bindung an das Klagebegehren - Überschreitung des Klagebegehrens bei Entscheidung

    Es handelt sich hierbei um eine den jeweiligen Einzelfall betreffende Würdigung des FG als Tatsacheninstanz (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. September 2002 IX B 35/02, BFH/NV 2003, 40, unter 2. a.E.; vom 26. August 2008 IX B 63/08, juris).
  • BFH, 10.06.2014 - IX B 155/13

    Keine notwendige Beiladung der übrigen Erwerber von Eigentumswohnungen -

    Es handelt sich hierbei um eine den jeweiligen Einzelfall betreffende Würdigung des FG als Tatsacheninstanz (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. September 2002 IX B 35/02, BFH/NV 2003, 40, unter 2. a.E.; vom 26. August 2008 IX B 63/08, juris).
  • FG Hamburg, 17.10.2019 - 3 K 73/18

    Nennenswerte Zweifel an der vertraglichen Kaufpreisaufteilung

    Deshalb hat das Finanzgericht im Rahmen der Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage im Einzelfall (vgl. BFH, Beschlüsse vom 4. Dezember 2008, IX B 149/08, BFH/NV 2009, 365; vom 26. August 2008 IX B 63/08, juris) zu prüfen, ob nennenswerte Zweifel an der vertraglichen Aufteilung bestehen (BFH, Urteil vom 10. Oktober 2000, IX R 86/97, BFHE 193, 326, BStBl II 2001, 183; BFH-Beschlüsse vom 24. Januar 2007, IX B 84/06, BFH/NV 2007, 1104; vom 16. September 2002 IX B 35/02, BFH/NV 2003, 40).
  • FG Hessen, 01.11.2011 - 11 K 439/11

    Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung nach §§ 3, 4 FördG

    Dabei sind für Zwecke der Vergünstigung die Aufwendungen für Modernisierungsmaßnahmen und andere nachträgliche Herstellungsarbeiten wie ein selbständiges unbewegliches Wirtschaftsgut zu behandeln (vgl. BFH-Beschluss vom 24.01.2007 IX B 84/06 a.a.O., mit weiteren Nachweisen und FG Thüringen, Urteil vom 20.02.2008 III 740/05, EFG 2008, 1140, bestätigt durch BFH-Beschluss vom 26.08.2008 IX B 63/08, nicht amtlich veröffentlicht, juris).
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