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   BFH, 03.08.2017 - IX B 63/17   

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https://dejure.org/2017,36011
BFH, 03.08.2017 - IX B 63/17 (https://dejure.org/2017,36011)
BFH, Entscheidung vom 03.08.2017 - IX B 63/17 (https://dejure.org/2017,36011)
BFH, Entscheidung vom 03. August 2017 - IX B 63/17 (https://dejure.org/2017,36011)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei irrtümlicher Abladung - Gerichtsaktenführung

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 78 Abs 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 6, FGO § 119 Nr 3, GG Art 103 Abs 1
    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei irrtümlicher Abladung - Gerichtsaktenführung

  • Bundesfinanzhof

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei irrtümlicher Abladung - Gerichtsaktenführung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 78 Abs 1 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 6 FGO, § 119 Nr 3 FGO
    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei irrtümlicher Abladung - Gerichtsaktenführung

  • IWW

    § 116 Abs. 6 der Finanzgerichtsordnung, § ... 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO, § 119 Nr. 3 FGO, § 116 Abs. 6 FGO, § 78 Abs. 1 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren

  • rewis.io

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei irrtümlicher Abladung - Gerichtsaktenführung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1
    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei irrtümlicher Abladung - Gerichtsaktenführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die irrtümliche Abladung - und die trotzdem durchgeführte mündliche Verhandlung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 06.11.2007 - IX B 64/07

    Fehlerhafte Rechtsanwendung - rechtliches Gehör bei nachgereichten Unterlagen

    Auszug aus BFH, 03.08.2017 - IX B 63/17
    Die Pflicht des Gerichts zur Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl. Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--, § 96 Abs. 2 FGO, § 119 Nr. 3 FGO) erfordert es u.a., den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu entscheidungserheblichen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern und ihre für wesentlich gehaltenen Rechtsansichten vorzutragen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. November 2007 IX B 64/07, BFH/NV 2008, 242; vom 1. April 2009 IX B 174/07, juris).
  • BFH, 01.04.2009 - IX B 174/07

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei nicht ordnungsgemäßer Ladung -

    Auszug aus BFH, 03.08.2017 - IX B 63/17
    Die Pflicht des Gerichts zur Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl. Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--, § 96 Abs. 2 FGO, § 119 Nr. 3 FGO) erfordert es u.a., den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu entscheidungserheblichen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern und ihre für wesentlich gehaltenen Rechtsansichten vorzutragen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. November 2007 IX B 64/07, BFH/NV 2008, 242; vom 1. April 2009 IX B 174/07, juris).
  • BFH, 30.06.1998 - IX B 142/97

    Vermietung und Verpachtung - Gewinnfeststellung - Erneute Akteneinsicht -

    Auszug aus BFH, 03.08.2017 - IX B 63/17
    Zu den in den Gerichtsakten i.S. des § 78 Abs. 1 FGO (siehe dazu BFH-Beschluss vom 30. Juni 1998 IX B 142/97, BFH/NV 1999, 61) aufzubewahrenden Schriftstücken zählen auch die an die Verfahrensbeteiligten übermittelten Aufhebungsschreiben des Termins zur mündlichen Verhandlung.
  • BFH, 10.08.2023 - X B 136/22

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei rechtswidriger Fesselungsanordnung

    Daran fehlt es, wenn ein Beteiligter zu der vom FG angesetzten mündlichen Verhandlung nicht oder nicht ordnungsgemäß geladen worden ist (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 03.08.2017 - IX B 63/17, BFH/NV 2017, 1451, Rz 10 und vom 23.11.2016 - IV B 39/16, BFH/NV 2017, 333, Rz 10, jeweils m.w.N.).
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