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   BFH, 06.11.2007 - IX B 64/07   

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https://dejure.org/2007,5866
BFH, 06.11.2007 - IX B 64/07 (https://dejure.org/2007,5866)
BFH, Entscheidung vom 06.11.2007 - IX B 64/07 (https://dejure.org/2007,5866)
BFH, Entscheidung vom 06. November 2007 - IX B 64/07 (https://dejure.org/2007,5866)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 29.08.2007 - IX R 48/06

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 06.11.2007 - IX B 64/07
    - Das FG hat für alle Streitjahre die "ortsübliche Vermietungszeit" der (Vergleichs-)Ferienwohnungen nach deren Vermietungstagen (vgl. BFH-Urteil vom 29. August 2007 IX R 48/06, unter II. 4. b) zu ermitteln und dann nach den vom erkennenden Senat entwickelten Grundsätzen zu entscheiden, ob für diese Jahre eine Prognose erforderlich ist.
  • BFH, 26.10.2004 - IX R 57/02

    Ermittlung der Einkünfte bei Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 06.11.2007 - IX B 64/07
    Auch kann dahingestellt bleiben, ob die gerügte Divergenz zum Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. Oktober 2004 IX R 57/02 (BFHE 208, 151, BStBl II 2005, 388) gegeben ist.
  • BFH, 01.09.2005 - IX B 44/05

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Schriftsatznachlass

    Auszug aus BFH, 06.11.2007 - IX B 64/07
    a) Die Pflicht des Gerichts zur Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl. Art. 103 Abs. 1 GG, § 96 Abs. 2 FGO) erfordert es u.a., den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu entscheidungserheblichen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern und ihre für wesentlich gehaltenen Rechtsansichten vorzutragen (vgl. BFH-Beschluss vom 1. September 2005 IX B 44/05, BFH/NV 2005, 2245).
  • BFH, 19.03.2002 - IX R 100/00

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 06.11.2007 - IX B 64/07
    c) Der Verfahrensfehler ist auch rechtserheblich; denn abgesehen von der einschränkungslos geltenden Kausalitätsvermutung des § 119 Nr. 3 FGO (vgl. BFH-Urteil vom 19. März 2002 IX R 100/00, BFH/NV 2002, 945, zu 3., m.w.N.) hat sich das FA nicht --wie erforderlich-- zu dem erst nach der mündlichen Verhandlung vorgelegten und im FG-Urteil verarbeiteten Gästebuch vor Ergehen des Urteils äußern können.
  • BFH, 10.05.2007 - IX R 7/07

    Einkünfteerzielungsabsicht aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 06.11.2007 - IX B 64/07
    - Für die Annahme der Einkünfteerzielungsabsicht hat das FG aufgrund der von ihm anzustellenden und nachvollziehbar vorzunehmenden Prognose festzustellen, dass die Vermietungstätigkeit zu einem Totalüberschuss führt (z.B. BFH-Urteil vom 10. Mai 2007 IX R 7/07, BFH/NV 2007, 2163, unter II. 4.).
  • BFH, 23.11.2016 - IV B 39/16

    Beweiskraft einer nachträglich berichtigten Zustellungsurkunde - Ersatzzustellung

    a) Die Pflicht des Gerichts zur Gewährung rechtlichen Gehörs erfordert es u.a., den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu entscheidungserheblichen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern und ihre für wesentlich gehaltenen Rechtsansichten vorzutragen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. November 2007 IX B 64/07, BFH/NV 2008, 242).
  • BFH, 28.10.2009 - IX R 30/08

    Überschussprognose bei nur halbjähriger Ferienvermietung

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hob das Urteil des FG mit Beschluss vom 6. November 2007 IX B 64/07 (BFH/NV 2008, 242) wegen eines Verfahrensfehlers auf und verwies die Sache an das FG zurück.

    Damit das FG nicht erneut --trotz deutlicher Hinweise schon im ersten Zurückverweisungsbeschluss (in BFH/NV 2008, 242)-- ohne hinreichende Feststellungen entscheidet, wird die Sache an den Vollsenat des FG zurückverwiesen.

  • BFH, 23.06.2008 - IV B 106/07

    Rechtmäßige Festsetzung eines Verspätungszuschlags

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verlangt von dem erkennenden Gericht vornehmlich, dass es die Beteiligten über den Prozessstoff informiert, ihnen Gelegenheit zur Äußerung gibt, ihre Ausführungen sowie ihre Anträge zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 4. August 2004 1 BvR 1557/01, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2005, 81; BFH-Beschluss vom 6. November 2007 IX B 64/07, BFH/NV 2008, 242).
  • BFH, 29.02.2008 - IV B 21/07

    Zur ordnungsgemäßen Darlegung von Verfahrensmängeln - Tatbestandsberichtigung

    a) Der Anspruch auf rechtliches Gehör verlangt von dem erkennenden Gericht vornehmlich, dass es die Beteiligten über den Prozessstoff informiert, ihnen Gelegenheit zur Äußerung gibt, ihre Ausführungen sowie ihre Anträge zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 4. August 2004 1 BvR 1557/01, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2005, 81, und BFH-Beschluss vom 6. November 2007 IX B 64/07, BFH/NV 2008, 242).
  • BFH, 24.09.2008 - I B 58/08

    Darlegung von Gründen für Revisionszulassung - Voraussetzungen für Pflicht zur

    Der Sache nach zielen die genannten Ausführungen der Klägerin letztlich darauf ab, die Beweiswürdigung seitens des FG in Frage zu stellen; auf diese Weise kann eine Zulassung der Revision nicht erreicht werden (BFH-Beschlüsse vom 13. August 2007 VII B 345/06, BFH/NV 2008, 23; vom 6. November 2007 IX B 64/07, BFH/NV 2008, 242; vom 5. Juni 2008 IX B 249/07, BFH/NV 2008, 1512).
  • BFH, 18.01.2011 - IV B 53/09

    Ladung zur mündlichen Verhandlung mit Postzustellungsurkunde (PZU) - Beweiskraft

    Der Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl. Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO, § 119 Nr. 3 FGO) setzt u.a. voraus, dass sie Gelegenheit haben, sich zu entscheidungserheblichen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern und ihre für wesentlich gehaltenen Rechtsansichten vorzutragen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. November 2007 IX B 64/07, BFH/NV 2008, 242).
  • BFH, 01.09.2008 - IV B 110/07

    Rückübertragungsanspruch nach dem VermG im Rahmen einer Betriebsaufspaltung -

    Zwar verlangt der Anspruch auf rechtliches Gehör von dem erkennenden Gericht, dass es die Ausführungen und Anträge der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 4. August 2004 1 BvR 1557/01, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2005, 81; BFH-Beschluss vom 6. November 2007 IX B 64/07, BFH/NV 2008, 242).
  • BFH, 01.04.2009 - IX B 174/07

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei nicht ordnungsgemäßer Ladung -

    Die Pflicht des Gerichts zur Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl. Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO, § 119 Nr. 3 FGO) erfordert es u.a., den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu entscheidungserheblichen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern und ihre für wesentlich gehaltenen Rechtsansichten vorzutragen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. November 2007 IX B 64/07, BFH/NV 2008, 242).
  • BFH, 16.04.2008 - IV B 7/07

    Darlegung von Verfahrensmängeln: mangelnde Sachaufklärung, Gehörsverletzung

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verlangt von dem erkennenden Gericht vornehmlich, dass es die Beteiligten über den Prozessstoff informiert, ihnen Gelegenheit zur Äußerung gibt, ihre Ausführungen sowie ihre Anträge zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (ständige Rechtsprechung; z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 4. August 2004 1 BvR 1557/01, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2005, 81, und BFH-Beschluss vom 6. November 2007 IX B 64/07, BFH/NV 2008, 242).
  • BFH, 03.08.2017 - IX B 63/17

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei irrtümlicher Abladung -

    Die Pflicht des Gerichts zur Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl. Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--, § 96 Abs. 2 FGO, § 119 Nr. 3 FGO) erfordert es u.a., den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu entscheidungserheblichen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern und ihre für wesentlich gehaltenen Rechtsansichten vorzutragen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. November 2007 IX B 64/07, BFH/NV 2008, 242; vom 1. April 2009 IX B 174/07, juris).
  • BFH, 01.07.2009 - I B 231/08

    Voraussetzungen von grundsätzlicher Bedeutung und greifbarer Gesetzwidrigkeit

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