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   BFH, 24.01.2007 - IX B 84/06   

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https://dejure.org/2007,8920
BFH, 24.01.2007 - IX B 84/06 (https://dejure.org/2007,8920)
BFH, Entscheidung vom 24.01.2007 - IX B 84/06 (https://dejure.org/2007,8920)
BFH, Entscheidung vom 24. Januar 2007 - IX B 84/06 (https://dejure.org/2007,8920)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2; FörderG § 3 S. 2 Nr. 3
    Grund und Boden; unterschiedliche WG; Kaufpreisaufteilung

  • datenbank.nwb.de

    Divergenz bei Abweichung von FG-Rechtsprechung; Modernisierungsaufwendungen und nachträgliche Herstellungsarbeiten; Aufteilung des Kaufpreises auf unterschiedliche Wirtschaftsgüter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 15.12.2005 - IX B 98/05

    Divergenz; Rechtsfortbildung; fehlende Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 24.01.2007 - IX B 84/06
    Eine Divergenz kann nur vorliegen, wenn das Finanzgericht (FG) bei einem gleichen, vergleichbaren oder gleichgelagerten Sachverhalt in ein und derselben entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine von einer Entscheidung des BFH oder des Bundesverfassungsgerichts abweichende Rechtsauffassung vertritt (z.B. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2005 IX B 98/05, BFH/NV 2006, 768).
  • BFH, 27.10.2003 - VII B 196/03

    Steuerberater: Widerruf der Bestellung - Vermögensverfall

    Auszug aus BFH, 24.01.2007 - IX B 84/06
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, wenn die für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder der Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig ist (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Oktober 2003 VII B 196/03, BFH/NV 2004, 232, m.w.N.).
  • BFH, 10.10.2000 - IX R 86/97

    Gesamtkaufpreis

    Auszug aus BFH, 24.01.2007 - IX B 84/06
    Dabei ist eine von den Vertragsparteien vorgenommene Aufteilung des Kaufpreises auf einzelne Wirtschaftsgüter grundsätzlich der Besteuerung zugrunde zu legen (vgl. BFH-Urteile vom 18. Januar 2006 IX R 34/05, BFH/NV 2006, 1634; vom 10. Oktober 2000 IX R 86/97, BFHE 193, 326, BStBl II 2001, 183, m.w.N.).
  • BFH, 18.01.2006 - IX R 34/05

    Teilentgeltliche Übertragung: Bindungswirkung der Kaufpreisaufteilung für FA

    Auszug aus BFH, 24.01.2007 - IX B 84/06
    Dabei ist eine von den Vertragsparteien vorgenommene Aufteilung des Kaufpreises auf einzelne Wirtschaftsgüter grundsätzlich der Besteuerung zugrunde zu legen (vgl. BFH-Urteile vom 18. Januar 2006 IX R 34/05, BFH/NV 2006, 1634; vom 10. Oktober 2000 IX R 86/97, BFHE 193, 326, BStBl II 2001, 183, m.w.N.).
  • BFH, 15.01.1985 - IX R 81/83

    Aufteilung der Anschaffungskosten einer Eigentumswohnung auf Boden- und

    Auszug aus BFH, 24.01.2007 - IX B 84/06
    Daher weicht das FG auch nicht vom Urteil des BFH vom 15. Januar 1985 IX R 81/83 (BFHE 143, 61, BStBl II 1985, 252) ab.
  • FG Berlin-Brandenburg, 22.08.2013 - 10 K 12122/09

    Einkommensteuer 2001 bis 2004

    der Gründe sowie BFH-Beschlüsse vom 09. Juli 2002 - IV B 160/01, BFH/NV 2002, 1563 unter 1. der Gründe ; vom 04.12.2008 IX B 149/08, BFH/NV 2009, 365 und vom 24. Januar 2007 - IX B 84/06, BFH/NV 2007, 1104, unter 1. der Gründe; Thüringer FG, Urteil vom 20. Februar 2008 - III 740/05, EFG 2008, 1140, Tz. 16; Sächsisches FG, Urteil vom 10. Dezember 2008 - 8 K 327/07, Deutsches Steuerrecht - Entscheidungsdienst [DStRE] 2009, 646, Tz. 12; Hessisches FG, Urteil vom 1. November 2011 - 11 K 439/11, EFG 2012, 1129, Tz. 34).

    Diese Grundsätze gelten auch für Fälle der Ermittlung der Bemessungsgrundlage nach dem FördG (BFH-Beschluss vom 24. Januar 2007 - IX B 84/06, BFH/NV 2007, 1104, unter 1. der Gründe; Thüringer FG, Urteil vom 20. Februar 2008 - III 740/05, EFG 2008, 1140, Tz. 16).

    Nach der engsten Auffassung ist dies nur dann gerechtfertigt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Kaufpreis nur zum Schein getroffen wurde oder die Voraussetzungen eines Gestaltungsmissbrauchs i.S.d. § 42 der Abgabenordnung (AO) gegeben sind (so BFH-Beschluss vom 04. Dezember 2008 - IX B 149/08, BFH/NV 2009, 365, der sich insoweit allerdings zu Unrecht auf den Beschluss vom 24. Januar 2007 - IX B 84/06, BFH/NV 2007, 1104, bezieht, in dem diese Voraussetzung nicht aufgestellt wurde; Thüringer FG, Urteil vom 20. Februar 2008 - III 740/05, EFG 2008, 1140, Tz. 16; Hessisches FG, Urteil vom 1. November 2011 - 11 K 439/11, EFG 2012, 1129, Tz. 34).

    Weitergehend wird aber auch angenommen, dass eine Aufteilung des Kaufpreises im Schätzungswege zulässig und geboten sei, wenn Zweifel an der wirtschaftlichen Haltbarkeit der vertraglichen Kaufpreisaufteilung bestehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die vertragliche Kaufpreisaufteilung nicht den Marktgegebenheiten entspricht (so Sächsisches FG, Urteil vom 10. Dezember 2008 - 8 K 327/07, DStRE 2009, 646, Tz. 12; auch der BFH stellt in dem Beschluss vom 24. Januar 2007 - IX B 84/06, BFH/NV 2007, 1104, fest, dass die Vorinstanz "keine nennenswerten Bedenken gegen die vorgenommene Kaufpreisaufteilung" gehabt habe).

  • FG Thüringen, 20.02.2008 - III 740/05

    Bemessungsgrundlage für Abschreibungen nach dem FördG: Aufteilung des

    Im Beschluss vom 24. Januar 2007 (IX B 84/06) hat der BFH nochmals dargelegt, dass, wenn das erworbene Vermögen aus unterschiedlichen Wirtschaftsgütern besteht, eine von den Vertragsparteien vorgenommene Aufteilung des Gesamtkaufpreises auf die unterschiedlichen Wirtschaftsgüter grundsätzlich der Besteuerung zugrunde zu legen ist, solange dagegen keine nennenswerten Bedenken bestehen.

    Was nennenswerte Zweifel im Sinne der o. a. BFH-Rechtsprechung (vgl. z.B. BFH, Beschluss vom 24. Jan. 2007, IX B 84/06), die zu einer abweichenden Aufteilung führen könnten sind, hat die Rechtsprechung bisher nicht definiert.

  • BFH, 04.12.2008 - IX B 149/08

    Kaufpreisaufteilung auf unterschiedliche Wirtschaftsgüter

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), wie sie sich insbesondere aus der Entscheidung des erkennenden Senats vom 24. Januar 2007 IX B 84/06 (BFH/NV 2007, 1104) zu einem mit dem Streitfall vergleichbaren Fall einer Aufteilung nach dem Fördergebietsgesetz erschließt (vgl. in diesem Sinne auch BFH-Beschluss vom 21. August 2007 I B 26/07, BFH/NV 2007, 2354, und BFH-Urteil vom 18. Januar 2006 IX R 34/05, BFH/NV 2006, 1634).
  • BFH, 10.06.2014 - IX B 157/13

    Bindung an das Klagebegehren - Überschreitung des Klagebegehrens bei Entscheidung

    Allerdings sind für Zwecke der Vergünstigung die Aufwendungen für Modernisierungsmaßnahmen und andere nachträgliche Herstellungsarbeiten "wie ein selbständiges unbewegliches Wirtschaftsgut" zu behandeln (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Januar 2007 IX B 84/06, BFH/NV 2007, 1104, m.w.N.).

    b) Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, wenn die für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig ist (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1104, m.w.N.).

  • FG Hessen, 01.11.2011 - 11 K 439/11

    Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung nach §§ 3, 4 FördG

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat zur Bindung des Finanzamtes an die Kaufpreisaufteilung der Vertragsparteien bei Übertragung mehrerer Wirtschaftsgüter mehrfach ausgeführt, dass eine von den Vertragsparteien vorgenommene Aufteilung des Kaufpreises auf einzelne Wirtschaftsgüter grundsätzlich der Besteuerung zugrunde zu legen ist (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 18.01.2006 IX R 34/05 und vom 10.10.2000 IX R 86/97, BFHE 193, 326, BStBl II 2001, 183 sowie BFH-Beschlüsse vom 09.07.2002 IV B 160/01, BFH/NV 2002, 1563; vom 10.03.2009 IX B 175/98, nicht amtlich veröffentlicht, juris; vom 04.12.2008 IX B 149/08, BFH/NV 2009, 365 und vom 24.01.2007 IX B 84/06, BFH/NV 2007, 1104).

    So hat der BFH im Beschluss vom 24.01.2007 (IX B 84/06) nochmals dargelegt, dass, wenn das erworbene Vermögen aus unterschiedlichen Wirtschaftsgütern besteht, eine von den Vertragsparteien vorgenommene Aufteilung des Gesamtkaufpreises auf die unterschiedlichen Wirtschaftsgüter grundsätzlich der Besteuerung zugrunde zu legen ist, solange dagegen keine nennenswerten Bedenken bestehen.

    Dabei sind für Zwecke der Vergünstigung die Aufwendungen für Modernisierungsmaßnahmen und andere nachträgliche Herstellungsarbeiten wie ein selbständiges unbewegliches Wirtschaftsgut zu behandeln (vgl. BFH-Beschluss vom 24.01.2007 IX B 84/06 a.a.O., mit weiteren Nachweisen und FG Thüringen, Urteil vom 20.02.2008 III 740/05, EFG 2008, 1140, bestätigt durch BFH-Beschluss vom 26.08.2008 IX B 63/08, nicht amtlich veröffentlicht, juris).

  • FG Thüringen, 04.06.2008 - IV 92/06

    Ermittlung der Bemessungsgrundlage nach dem Fördergebietsgesetz -

    Der Bundesfinanzhof hat regelmäßig, jüngst auch zu der hier maßgeblichen Rechtsproblematik (Beschluss vom 24. Januar 2007 IX B 84/06, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2007, 1104), entschieden, dass dann, wenn das erworbene Vermögen (hier: Erwerb einer noch zu sanierenden Eigentumswohnung in einem zu sanierenden Mehrfamilienhaus) aus unterschiedlichen Wirtschaftsgütern besteht (Grund und Boden und altes Gebäude), ein dafür gezahlter Gesamtkaufpreis auf diese unterschiedlichen Wirtschaftsgüter aufzuteilen ist.

    Eine von den Vertragsparteien vorgenommene Aufteilung des Gesamtkaufpreises auf die unterschiedlichen Wirtschaftsgüter ist deshalb grundsätzlich immer dann der Besteuerung zugrunde zu legen ist, solange gegen diese vertragliche Aufteilung keine nennenswerten Bedenken (so auch das den Beteiligten übermittelte neutralisierte Urteil des 3. Senats des Thüringer Finanzgerichts vom 20. Februar 2008 III 740/05, Nichtzulassungsbeschwerde vom Finanzamt eingelegt, unter Verweis auf den Beschluss des BFH in BFH/NV 2007, 1104) oder Zweifel an der wirtschaftlichen Haltbarkeit der vertraglichen Kaufpreisaufteilung (Beschluss des BFH vom 9. Juli 2002 IV B 160/01, BFH/NV 2002, 1563) bestehen.

    Das Sächsische Finanzgericht erlaubt eine Schätzung zudem dann, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass die vereinbarten Preise nicht dem Marktwert entsprechen (Urteil vom 7. April 2006 - 5 K 2174/03, zitiert nach Haufe Steuer Office, bestätigt von BFH in BFH/NV 2007, 1104).

  • BFH, 10.06.2014 - IX B 155/13

    Keine notwendige Beiladung der übrigen Erwerber von Eigentumswohnungen -

    Allerdings sind für Zwecke der Vergünstigung die Aufwendungen für Modernisierungsmaßnahmen und andere nachträgliche Herstellungsarbeiten "wie ein selbständiges unbewegliches Wirtschaftsgut" zu behandeln (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Januar 2007 IX B 84/06, BFH/NV 2007, 1104, m.w.N.).

    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, wenn die für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig ist (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1104, m.w.N.).

  • FG Hamburg, 17.10.2019 - 3 K 73/18

    Nennenswerte Zweifel an der vertraglichen Kaufpreisaufteilung

  • FG Baden-Württemberg, 08.05.2019 - 4 K 3176/16

    Offenbarung von in einer Außenprüfung ermittelten Geschäftsdaten für Bestimmung

  • FG Baden-Württemberg, 11.12.2018 - 4 K 3174/16

    Gesonderte Feststellung nach § 180 Abs. 2 AO: Unterlassen der eine Erkennbarkeit

  • FG Baden-Württemberg, 01.07.2014 - 4 K 1995/12

    Gesonderte Feststellung nach § 180 Abs. 2 AO: Unterlassen der eine Erkennbarkeit

  • FG Sachsen, 10.12.2008 - 8 K 327/07

    Ermittlung der Bemessungsgrundlagen für Absetzungen für Abnutzung und

  • BFH, 30.07.2009 - VII B 176/08

    Offenbarung von in einer Außenprüfung ermittelten Geschäftsdaten an die anderen

  • FG München, 23.10.2018 - 12 K 1097/15

    Einkommenssteuer

  • BFH, 21.08.2007 - I B 26/07

    Steuerfreier Veräußerungsgewinn nach § 8b Abs. 2 KStG

  • BFH, 19.08.2013 - X B 44/13

    Revisionszulassung in Fällen, in denen der ursprünglich geltend gemachte

  • BFH, 10.03.2009 - IX B 175/08

    Grundsätze zur Aufteilung des Gesamtkaufpreises für eine Eigentumswohnung sind

  • BFH, 16.07.2013 - X B 15/13

    Revisionszulassung in Fällen, in denen der ursprünglich geltend gemachte

  • BFH, 17.03.2008 - IX B 172/07

    Aufteilung eines einheitlichen Kaufpreises

  • BFH, 29.04.2009 - III B 66/07

    Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - Kindergeld: Behalten

  • FG Baden-Württemberg, 20.11.2019 - 4 K 2226/17

    Offenbarung von in einer Außenprüfung ermittelten Geschäftsdaten an die anderen

  • FG Sachsen, 29.10.2014 - 2 K 1/14

    Gesonderte und einheitliche Feststellung des Sanierungsaufwands für ein

  • FG Baden-Württemberg, 20.11.2019 - 4 K 2227/17

    Offenbarung von in einer Außenprüfung ermittelten Geschäftsdaten an die anderen

  • FG Baden-Württemberg, 26.10.2012 - 10 K 4743/10

    Sanierungskosten eines Baudenkmals: Bindung an Feststellung der

  • FG Sachsen, 29.10.2008 - 2 K 565/06

    Beteiligtenfähigkeit einer Grundstückseigentümergemeinschaft; Aufteilung des

  • FG Baden-Württemberg, 20.11.2019 - 4 K 2228/17

    Offenbarung von in einer Außenprüfung ermittelten Geschäftsdaten an die anderen

  • FG Baden-Württemberg, 20.11.2019 - 4 K 2229/17

    Offenbarung von in einer Außenprüfung ermittelten Geschäftsdaten an die anderen

  • FG Sachsen, 30.06.2015 - 8 V 1125/13

    Aussetzung der Vollziehung von Einkommensteuerbescheiden bis zum Abschluss des

  • FG Baden-Württemberg, 14.11.2011 - 10 K 4270/10

    Keine Bindung an wirtschaftlich nicht nachvollziehbare Kaufpreisaufteilung für zu

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