Rechtsprechung
BFH, 21.09.2005 - IX B 90/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 23 Abs. 3 S. 4; GG Art. 3 Abs. 1
Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG - Einbeziehung von AfA-Beträgen - datenbank.nwb.de
§ 23 Abs. 3 Satz 4 EStG verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 27.04.2005 - 10 K 4490/04
- BFH, 21.09.2005 - IX B 90/05
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02
Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist
Auszug aus BFH, 21.09.2005 - IX B 90/05
Wenn sich nach § 23 Abs. 3 Satz 4 EStG die Anschaffungs- oder Herstellungskosten durch die in Anspruch genommenen AfA-Beträge mindern, so ist diese Regelung folgerichtige Ausprägung der durch § 23 Abs. 1 EStG angeordneten Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte, die --abweichend von der Systematik der Überschusseinkünfte im Übrigen-- ebenso wie die Gewinneinkünfte Wertsteigerungen von Wirtschaftsgütern erfasst (vgl. zum Regelungsinhalt den Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Dezember 2003 IX R 46/02, BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284). - BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00
Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten …
Auszug aus BFH, 21.09.2005 - IX B 90/05
§ 23 Abs. 3 Satz 4 EStG verstößt ganz offenbar nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, der gebietet, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 16. März 2005 2 BvL 7/00, BGBl I 2005, 1622, ständige Rechtsprechung).
- BFH, 14.07.2020 - VIII R 37/16
Zur Berücksichtigung von AfA bei der Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung …
Entsprechende AfA sind danach in die Ermittlung des Veräußerungsgewinns einzubeziehen (vgl. BFH-Beschluss vom 21.09.2005 - IX B 90/05, BFH/NV 2006, 55, vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 232, 145, BStBl II 2011, 482, Rz 39).§ 23 Abs. 3 Satz 4 EStG verwirklicht das objektive Nettoprinzip folgerichtig und führt insoweit zu einer Gleichbehandlung der Wertzuwächse im Betriebs- und im Privatvermögen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 55).
- FG Düsseldorf, 28.04.2009 - 17 K 1070/07
Zum Verhältnis der britischen Claw-back-Besteuerung zur deutschen …
Es komme bei steuerbaren Veräußerungsgeschäften zu einer Gleichbehandlung der Wertansätze im Betriebs- und im Privatvermögen ( BFH vom 21.09.2005 IX B 90/05, BFH/NV 2006, 55).Es werden nicht etwa die bisher geltend gemachten Abschreibungsbeträge gestrichen und die Veranlagungen der Jahre geändert, in denen die Abschreibungen geltend gemacht wurden (vgl. hierzu BFH vom 21.09.2005 IX B 90/05, BFH/NV 2006, 55).
- FG Sachsen, 31.07.2013 - 2 K 1885/11
Aufteilung von Gewinnen aus Grundstücksveräußerungen im Rahmen der durch das …
Vielmehr werden sie wie im Betriebsvermögen auch in die Berechnung des Veräußerungsgewinns einbezogen (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 21. September 2005 - IX B 90/05, BFH/NV 2006, 55 ). - FG Berlin-Brandenburg, 05.03.2012 - 7 V 7191/11
Berechnung des Veräußerungsgewinns bei Immobilienveräußerung nach mehr als zwei …
Er habe dem Beschluss des 9. Senats des Bundesfinanzhofes vom 21.09.2005 (IX B 90/05, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofes -BFH/NV- 2006, 55) folgend die Anschaffungskosten der Grundstücke um die in Anspruch genommene AfA gemindert. - FG Berlin-Brandenburg, 05.03.2012 - 7 V 191/11
Art der Ermittlung von Veräußerungsgewinnen bei Immobilien bei noch nicht …
Er habe dem Beschluss des 9. Senats des Bundesfinanzhofes vom 21.09.2005 ( IX B 90/05 , Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofes -BFH/NV- 2006, 55) folgend die Anschaffungskosten der Grundstücke um die in Anspruch genommene AfA gemindert.