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   BFH, 27.10.2017 - IX B 90/17   

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BFH, 27.10.2017 - IX B 90/17 (https://dejure.org/2017,46715)
BFH, Entscheidung vom 27.10.2017 - IX B 90/17 (https://dejure.org/2017,46715)
BFH, Entscheidung vom 27. Oktober 2017 - IX B 90/17 (https://dejure.org/2017,46715)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 118 Abs 2, EStG § 17 Abs 4, EStG VZ 2013
    Nichtzulassungsbeschwerde - Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • Bundesfinanzhof

    Nichtzulassungsbeschwerde - Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 118 Abs 2 FGO, § 17 Abs 4 EStG 2009, EStG VZ 2013
    Nichtzulassungsbeschwerde - Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative der Finanzgerichtsordnung, § 118 Abs. 2 FGO, § 17 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betr. den Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes gem. § 17 Abs. 4 EStG anlässlich der Liquidation oder Insolvenz einer Kapitalgsellschaft mangels Darlegung eines Divergenzfalls

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde, Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auflösungsverlust - und die Nichtzulassungsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 10.05.2016 - IX R 16/15

    Entstehung eines Auflösungsverlusts gemäß § 17 Abs. 4 EStG bei nachträglichen

    Auszug aus BFH, 27.10.2017 - IX B 90/17
    Im Übrigen deckt sich die angefochtene Entscheidung in ihren rechtlichen Ausführungen mit der ständigen Rechtsprechung des BFH zum Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Auflösungsverlusts nach § 17 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes anlässlich der Liquidation oder Insolvenz einer Kapitalgesellschaft (vgl. u.a. zuletzt BFH-Urteil vom 10. Mai 2016 IX R 16/15, BFH/NV 2016, 1681, m.w.N.).
  • BFH, 12.02.2015 - V R 28/14

    Zur Beteiligung eines Dritten i. S. von § 174 Abs. 5 AO

    Auszug aus BFH, 27.10.2017 - IX B 90/17
    Die von den Klägern behauptete Divergenz zu den BFH-Urteilen vom 9. August 1989 I R 181/85 (BFHE 158, 31, BStBl II 1989, 990), vom 29. Januar 2009 VI R 12/06 (BFH/NV 2009, 1105), vom 18. April 2007 XI R 47/05 (BFHE 217, 18, BStBl II 2007, 736) und vom 12. Februar 2015 V R 28/14 (BFHE 248, 512, BStBl II 2017, 10) liegt nicht vor.
  • BFH, 08.05.2013 - III B 140/12

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz und einer Verletzung der

    Auszug aus BFH, 27.10.2017 - IX B 90/17
    Die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung setzt voraus, dass das Finanzgericht (FG) in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, dass dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen rechtserheblich war, dass die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind, dass die abweichend beantwortete Rechtsfrage im Revisionsverfahren geklärt werden kann und dass eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich ist (vgl. BFH-Beschluss vom 8. Mai 2013 III B 140/12, BFH/NV 2013, 1248).
  • BFH, 12.01.2024 - VI B 37/23

    Zu den Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch

    Das angefochtene Urteil und die vorgebliche Divergenzentscheidung müssen dabei dieselbe Rechtsfrage betreffen und zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sein (z.B. BFH-Beschlüsse vom 27.10.2017 - IX B 90/17, Rz 2 und vom 08.05.2018 - VIII B 124/17, Rz 11; Senatsbeschluss vom 16.10.2020 - VI B 13/20, Rz 15).
  • BFH, 08.05.2018 - VIII B 124/17

    Keine Berücksichtigung des sog. Sanierungserlasses im finanzgerichtlichen

    a) Die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung setzt voraus, dass das FG in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, dass dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen rechtserheblich war, dass die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind, dass die abweichend beantwortete Rechtsfrage im Revisionsverfahren geklärt werden kann und dass eine Entscheidung des BFH zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich ist (BFH-Beschluss vom 27. Oktober 2017 IX B 90/17, BFH/NV 2018, 213, Rz 2).
  • BFH, 07.08.2018 - IX E 1/18

    Streitwert in Fällen der Verlustberücksichtigung

    Die Erinnerung gegen die Kostenrechnung des Bundesfinanzhofs Kostenstelle vom 07. Dezember 2017 KostL 1614/17 (IX B 90/17) wird zurückgewiesen.
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BFH, Entscheidung vom 07.12.2017 - IX B 90/17 (https://dejure.org/2017,103136)
BFH, Entscheidung vom 07. Dezember 2017 - IX B 90/17 (https://dejure.org/2017,103136)
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