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   BFH, 08.12.2010 - IX E 6/10   

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https://dejure.org/2010,24675
BFH, 08.12.2010 - IX E 6/10 (https://dejure.org/2010,24675)
BFH, Entscheidung vom 08.12.2010 - IX E 6/10 (https://dejure.org/2010,24675)
BFH, Entscheidung vom 08. Dezember 2010 - IX E 6/10 (https://dejure.org/2010,24675)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Erinnerung gegen Kostenrechnung nach unzulässiger Beschwerde

  • openjur.de

    Erinnerung gegen Kostenrechnung nach unzulässiger Beschwerde

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 128 Abs 4 S 1, GKG § 66 Abs 1, GKG § 66 Abs 3 S 3, GKG § 66 Abs 7 S 2, GKG § 66 Abs 8, GKG § 68 Abs 1 S 5, GKG § 68 Abs 2 S 6
    Erinnerung gegen Kostenrechnung nach unzulässiger Beschwerde

  • Bundesfinanzhof

    Erinnerung gegen Kostenrechnung nach unzulässiger Beschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 128 Abs 4 S 1 FGO, § 66 Abs 1 GKG, § 66 Abs 3 S 3 GKG, § 66 Abs 7 S 2 GKG, § 66 Abs 8 GKG
    Erinnerung gegen Kostenrechnung nach unzulässiger Beschwerde

  • rewis.io

    Erinnerung gegen Kostenrechnung nach unzulässiger Beschwerde

  • ra.de
  • rewis.io

    Erinnerung gegen Kostenrechnung nach unzulässiger Beschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 66
    Rechtmittel gegen den Beschluss der Kostenpflicht einer Beschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Rüge der Fehlerhaftigkeit des BFH-Beschlusses im Erinnerungsverfahren; Erinnerung gegen Kostenrechnung nach unzulässiger Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BFH, 07.11.2012 - XI E 4/12

    Bekanntgabe der Gerichtskostenrechnung an den Prozessbevollmächtigten - Keine

    Einwendungen, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, also gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 1. September 2005 III E 1/05, BFH/NV 2006, 92; vom 8. Dezember 2010 IX E 6/10, BFH/NV 2011, 1365; vom 30. August 2011 IV E 7/11, BFH/NV 2012, 55; vom 19. Oktober 2011 IX E 9/11, BFH/NV 2012, 58), sind weder vorgebracht noch weist die Kostenrechnung die Erinnerungsführerin belastende Rechtsfehler auf.
  • BFH, 20.08.2012 - I E 2/12

    Einwand fehlender Kostenschuldnerschaft als Gegenstand einer Erinnerung

    Die Erinnerung hat aber keinen Erfolg, weil mit ihr nur Einwendungen erhoben werden können, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, also gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert, nicht aber gegen die Kostengrundentscheidung (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 8. Dezember 2010 IX E 6/10, BFH/NV 2011, 1365).
  • BFH, 19.10.2011 - IX E 9/11

    Gerichtskosten - Absehen von einer Festgebühr - Nichterhebung von Kosten wegen

    Mit der Erinnerung nach § 66 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes (GKG) gegen den Kostenansatz können die Kostenschuldner nur solche Einwendungen erheben, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten (vgl. die ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Oktober 2010 IX E 6/10, BFH/NV 2011, 1365).
  • FG Hessen, 01.09.2023 - 11 Ko 886/23

    Keine unrichtige Sachbehandlung durch Abtrennung entscheidungsreifer

    a) Mit der Erinnerung gemäß § 66 Abs. 1 S. 1 GKG "gegen den Kostenansatz" können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, also gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (vgl. BFH-Beschlüsse vom 01.09.2005 - III E 1/05, BFH/NV 2006, 92; vom 08.12.2010 - IX E 6/10, BFH/NV 2011, 1365; vom 19.02.2020 - IX E 6/20, BFH/NV 2020, 707, jeweils m.w.N.).
  • FG Hamburg, 29.07.2011 - 3 KO 129/11

    Statthaftigkeit eines Antrags auf vorläufige Einstellung der

    Er wäre unbegründet, weil eine Erinnerung gegen die dem Gerichtskostenansatz zugrunde liegende gerichtliche Kostenlastentscheidung (hier des rechtskräftigen Urteils) offensichtlich erfolglos oder unzulässig wäre ( BFH vom 8. Dezember 2010 IX E 6/10 , [...]; OVG Sachsen-Anhalt vom 15. Oktober 1992 2 K 5/92, [...]; BGH vom 13. Februar 1992 V ZR 112/90 , NJW 1992, 1458).
  • FG Düsseldorf, 10.01.2023 - 8 Ko 1755/22

    Erheben von Einwendungen gegen die Kostenrechnung i.R.d. Erinnerung

    Die Erinnerung hat indes keinen Erfolg, weil mit ihr nur Einwendungen erhoben werden können, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, also gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (vgl. dazu Bundesfinanzhof (BFH)-Beschlüsse vom 01.09.2005 III E 1/05, BFH/NV 2006, 92, vom 08.12.2010 IX E 6/10, BFH/NV 2011, 1365, vom 30.08.2011 IV E 7/11, BFH/NV 2012, 55 und vom 19.10.2011 IX E 9/11, BFH/NV 2012, 58).
  • FG Düsseldorf, 15.06.2023 - 2 Ko 2692/22

    Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Diese können nicht in zulässiger Weise mit der Erinnerung angegriffen werden (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 08.12.2010 IX E 6/10, und vom 14.04.2008 IX E 2/08, jeweils zitiert nach juris).
  • FG Düsseldorf, 05.07.2022 - 8 Ko 1465/22

    Bekanntgabe der Kostenrechnung an den Bevollmächtigten des erledigten Verfahrens

    Einwendungen, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, also gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 1. September 2005 III E 1/05, BFH/NV 2006, 92, vom 8. Dezember 2010 IX E 6/10, BFH/NV 2011, 1365, vom 30. August 2011 IV E 7/11, BFH/NV 2012, 55 und vom 19. Oktober 2011 IX E 9/11, BFH/NV 2012, 58), sind weder vorgebracht noch weist die Kostenrechnung Frau B belastende Rechtsfehler auf.
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