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   VGH Hessen, 08.12.1987 - IX OE 46/82   

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https://dejure.org/1987,2155
VGH Hessen, 08.12.1987 - IX OE 46/82 (https://dejure.org/1987,2155)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.12.1987 - IX OE 46/82 (https://dejure.org/1987,2155)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. Dezember 1987 - IX OE 46/82 (https://dejure.org/1987,2155)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • bibliotheksurteile.de

    Auflagenhöhe bei Pflichtablieferung | Landesbibliothek, Verlagsrecht

  • wikisource.org

    HessPresseG § 9; Verordnung über die Abgabe von Pflichtexemplaren vom 16. 2. 1970 § 1
    Kostenlose Abgabe von Pflichtexemplaren neu erscheinender Druckwerke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Justiz Hessen (Leitsatz)

    § 9 PresseG HE, DruckWAbgV HE, PfliExplAbgV HE
    Keine kostenlose Pflichtabgabe bei wertvollen Druckwerken in kleiner Auflage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 38, 98
  • NJW 1989, 418
  • NVwZ 1989, 281 (Ls.)
  • afp 1988, 180
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 24/78

    Pflichtexemplar

    Auszug aus VGH Hessen, 08.12.1987 - IX OE 46/82
    Das BVerfG hat durch Beschluß vom 14.7.1981 (BVerfGE 58, 137 = NJW 1982, 633) entschieden, § 9 PresseG sei mit Art. 14 I 1 insoweit nicht vereinbar, als der Hessische Kultusminister ermächtigt sei, die Pflicht zur Ablieferung eines Belegstückes von jedem im Geltungsbereich des Gesetzes erscheinenden Druckwerk ausnahmslos ohne Kostenerstattung anzuordnen.

    Jedoch hat das BVerfG in dem vorliegenden Rechtsstreit mit Beschluß vom 15.7.1981 (BVerfGE 58, 137 = NJW 1982, 633; BGBl I 1981, 1186) festgestellt, daß § 9 des Hessischen Gesetzes über Freiheit und Recht der Presse in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.11.1958 (GVBl S. 183) mit Art. 141 1 GG insoweit nicht vereinbar sei, als der Hessische Kultusminister ermächtigt ist, die Pflicht zur Ablieferung eines Belegstücks von jedem im Geltungsbereich des Gesetzes erscheinenden Druckwerk ausnahmslos ohne Kostenerstattung anzuordnen.

  • VGH Bayern, 04.11.1992 - 7 B 90.3264
    Das Bundesverfassungsgericht stellt ausdrücklich fest, daß es in der hier vorliegenden Fallgestaltung verfassungsrechtlich unzulässig sei, dem Verleger "die erheblich überdurchschnittlichen Herstellungskosten für ein Pflichtexemplar aufzubürden" (a.a.O. 150); es geht dabei vom Verkaufspreis der Werke aus (vgl. a.a.O. 140; vgl. auch die tatsächlichen Herstellungskosten in HessVGH, NJW 1989, 418/420) und stellt daher auf die anteiligen gesamten Kosten zur Herstellung der kleinen Auflage - einschließlich der Pflichtexemplare - ab, nicht nur auf die Mehrkosten lediglich der zusätzlichen technischen Herstellung der Pflichtexemplare.

    Die darin geforderten Angaben über die Herstellungskosten, den Ladenpreis und gegebenenfalls Subskriptions-, Vorzugs- oder Abonnementspreis sind Elemente, die für die Beurteilung der Angemessenheit einer Entschädigung eine wesentliche Rolle spielen (vgl. LT-Drs. 10/9140, S. 5 - Nr. B 4.2 der Gesetzesbegründung; HessVGH, NJW 1989, 418/420).

  • VG Wiesbaden, 28.05.2015 - 4 K 982/12

    Vorlagepflichtig sind nur solche Medienwerke, die von den hessischen

    Insoweit verweist er auf eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 08.12.1997 (Az.: IX OE 46/82) sowie die Entscheidung des VGH Kassel vom 1. Oktober 1991 (Az.: VI N 1621/86).
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