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   VGH Hessen, 08.12.1987 - IX OE 46/82   

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https://dejure.org/1987,2155
VGH Hessen, 08.12.1987 - IX OE 46/82 (https://dejure.org/1987,2155)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.12.1987 - IX OE 46/82 (https://dejure.org/1987,2155)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. Dezember 1987 - IX OE 46/82 (https://dejure.org/1987,2155)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • bibliotheksurteile.de

    Auflagenhöhe bei Pflichtablieferung | Landesbibliothek, Verlagsrecht

  • wikisource.org

    HessPresseG § 9; Verordnung über die Abgabe von Pflichtexemplaren vom 16. 2. 1970 § 1
    Kostenlose Abgabe von Pflichtexemplaren neu erscheinender Druckwerke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Justiz Hessen (Leitsatz)

    § 9 PresseG HE, DruckWAbgV HE, PfliExplAbgV HE
    Keine kostenlose Pflichtabgabe bei wertvollen Druckwerken in kleiner Auflage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 38, 98
  • NJW 1989, 418
  • NVwZ 1989, 281 (Ls.)
  • afp 1988, 180
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Bayern, 04.11.1992 - 7 B 90.3264
    Das Bundesverfassungsgericht stellt ausdrücklich fest, daß es in der hier vorliegenden Fallgestaltung verfassungsrechtlich unzulässig sei, dem Verleger "die erheblich überdurchschnittlichen Herstellungskosten für ein Pflichtexemplar aufzubürden" (a.a.O. 150); es geht dabei vom Verkaufspreis der Werke aus (vgl. a.a.O. 140; vgl. auch die tatsächlichen Herstellungskosten in HessVGH, NJW 1989, 418/420) und stellt daher auf die anteiligen gesamten Kosten zur Herstellung der kleinen Auflage - einschließlich der Pflichtexemplare - ab, nicht nur auf die Mehrkosten lediglich der zusätzlichen technischen Herstellung der Pflichtexemplare.

    Die darin geforderten Angaben über die Herstellungskosten, den Ladenpreis und gegebenenfalls Subskriptions-, Vorzugs- oder Abonnementspreis sind Elemente, die für die Beurteilung der Angemessenheit einer Entschädigung eine wesentliche Rolle spielen (vgl. LT-Drs. 10/9140, S. 5 - Nr. B 4.2 der Gesetzesbegründung; HessVGH, NJW 1989, 418/420).

  • VG Wiesbaden, 28.05.2015 - 4 K 982/12

    Vorlagepflichtig sind nur solche Medienwerke, die von den hessischen

    Insoweit verweist er auf eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 08.12.1997 (Az.: IX OE 46/82) sowie die Entscheidung des VGH Kassel vom 1. Oktober 1991 (Az.: VI N 1621/86).
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