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   BFH, 02.12.2014 - IX R 1/14   

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https://dejure.org/2014,50434
BFH, 02.12.2014 - IX R 1/14 (https://dejure.org/2014,50434)
BFH, Entscheidung vom 02.12.2014 - IX R 1/14 (https://dejure.org/2014,50434)
BFH, Entscheidung vom 02. Dezember 2014 - IX R 1/14 (https://dejure.org/2014,50434)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Gebäudefeuerversicherung - Entschädigung zum Neuwert als steuerbare Einnahme - Persönliche Zurechnung von Zahlungen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 8 Abs 1, AO § 39 Abs 1, AO § 39 Abs 2 Nr 1 S 1, BGB § 1061 S 1, VVG § 43 Abs 3, EStG § 26b
    Gebäudefeuerversicherung - Entschädigung zum Neuwert als steuerbare Einnahme - Persönliche Zurechnung von Zahlungen

  • Bundesfinanzhof

    Gebäudefeuerversicherung - Entschädigung zum Neuwert als steuerbare Einnahme - Persönliche Zurechnung von Zahlungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG, § 8 Abs 1 EStG, § 39 Abs 1 AO, § 39 Abs 2 Nr 1 S 1 AO, § 1061 S 1 BGB
    Gebäudefeuerversicherung - Entschädigung zum Neuwert als steuerbare Einnahme - Persönliche Zurechnung von Zahlungen

  • IWW

    § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, §§ ... 74, 88, 93 des Versicherungsvertragsgesetzes, § 8 Abs. 1 EStG, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bis 7 EStG, § 21 EStG, § 1061 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 126 Abs. 4 FGO, § 43 Abs. 3 VVG, § 1045 BGB, § 39 Abs. 1 AO, § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Ertragsteuerliche Behandlung von Versicherungsleistungen nach Abbrennen eines vermieteten Gebäudes

  • Betriebs-Berater

    Entschädigung zum Neuwert als steuerbare Einnahme

  • rewis.io

    Gebäudefeuerversicherung - Entschädigung zum Neuwert als steuerbare Einnahme - Persönliche Zurechnung von Zahlungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebäudefeuerversicherung - Entschädigung zum Neuwert als steuerbare Einnahme - Persönliche Zurechnung von Zahlungen

  • rechtsportal.de

    Ertragsteuerliche Behandlung von Versicherungsleistungen nach Abbrennen eines vermieteten Gebäudes

  • datenbank.nwb.de

    Gebäudefeuerversicherung - Entschädigung zum Neuwert als steuerbare Einnahme - Persönliche Zurechnung von Zahlungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Müssen Zahlungen der Gebäudefeuerversicherung als Einnahmen versteuert werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gebäudefeuerversicherung - und die Entschädigung als steuerbare Einnahme

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Gebäudefeuerversicherung: Entschädigung zum Neuwert als steuerbare Einnahme und persönliche Zurechnung von Zahlungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Leistungen einer Gebäudefeuerversicherung können Einnahme aus Vermietung und Verpachtung sein

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gebäudefeuerversicherung: Entschädigung zum Neuwert ist als Einnahme zu versteuern

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Entschädigungszahlungen einer Feuerversicherung

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Entschädigungen einer Versicherung - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Erstattungen einer Gebäudefeuerversicherung können steuerpflichtige Einnahmen sein

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Versteuerung von Versicherungsleistungen als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Entschädigung durch Feuerversicherung kann einkommensteuerpflichtig sein! (IMR 2015, 1073)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 248, 165
  • NZM 2015, 714
  • BB 2015, 853
  • BB 2017, 2030
  • BStBl II 2015, 493
  • BauR 2015, 1548
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 01.12.1992 - IX R 333/87

    Kein Wahlrecht des Zeitpunktes bei Inanspruchnahme der AfaA

    Auszug aus BFH, 02.12.2014 - IX R 1/14
    Sie mindern auch nicht die Herstellungskosten für den Wiederaufbau des durch Brand zerstörten Gebäudes (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Dezember 1992 IX R 333/87, BFHE 170, 113, BStBl II 1994, 12).

    Er hat dies u.a. ausdrücklich bejaht für Leistungen mit dem Zweck, den in Form von AfaA berücksichtigten Wertverlust auszugleichen (BFH-Beschluss vom 4. September 1990 IX B 10/90, BFH/NV 1991, 164; BFH-Urteile vom 1. Dezember 1992 IX R 189/85, BFHE 170, 111, BStBl II 1994, 11, und in BFHE 170, 113, BStBl II 1994, 12; zustimmend Grube, Deutsche Steuer-Zeitung 2000, 469, 470).

  • BFH, 07.12.2004 - VIII R 70/02

    Bonusaktien als Einnahmen aus Kapitalvermögen

    Auszug aus BFH, 02.12.2014 - IX R 1/14
    Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) gehören nicht nur die für die Überlassung eines Gegenstandes gezahlten Miet- oder Pachtzinsen, sondern auch alle sonstigen Entgelte, die in einem objektiven wirtschaftlichen oder tatsächlichen Zusammenhang mit der Einkunftsart stehen und damit durch sie veranlasst sind (BFH-Urteil vom 14. Dezember 1999 IX R 69/98, BFHE 190, 442, BStBl II 2000, 197; vgl. auch BFH-Urteil vom 7. Dezember 2004 VIII R 70/02, BFHE 208, 546, BStBl II 2005, 468).

    Davon ist allerdings nicht nur dann auszugehen, wenn der maßgebliche Bestimmungsgrund ausschließlich der Erwerbssphäre zuzurechnen ist; ausreichend ist vielmehr eine Mitveranlassung in dem Sinne, dass das auslösende Moment des erhaltenen Vorteils nach der an den Umständen des Einzelfalls auszurichtenden Wertung in signifikantem Ausmaß zumindest auch der Erwerbssphäre zuzuordnen ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 208, 546, BStBl II 2005, 468).

  • BFH, 14.12.1999 - IX R 69/98

    Mietnebenkosten als Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung

    Auszug aus BFH, 02.12.2014 - IX R 1/14
    Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) gehören nicht nur die für die Überlassung eines Gegenstandes gezahlten Miet- oder Pachtzinsen, sondern auch alle sonstigen Entgelte, die in einem objektiven wirtschaftlichen oder tatsächlichen Zusammenhang mit der Einkunftsart stehen und damit durch sie veranlasst sind (BFH-Urteil vom 14. Dezember 1999 IX R 69/98, BFHE 190, 442, BStBl II 2000, 197; vgl. auch BFH-Urteil vom 7. Dezember 2004 VIII R 70/02, BFHE 208, 546, BStBl II 2005, 468).
  • BFH, 07.12.1982 - VIII R 153/81

    Einfamilienhaus - Vorbehaltsnießbrauch - Einheitswertbescheid

    Auszug aus BFH, 02.12.2014 - IX R 1/14
    Insofern wird es auch auf die Gründe ankommen, die dafür leitend waren, diesem die weitere Inanspruchnahme der Absetzung für Abnutzung und AfaA zuzubilligen (vgl. BFH-Urteile vom 28. Juli 1981 VIII R 35/79, BFHE 134, 133, BStBl II 1982, 380; vom 7. Dezember 1982 VIII R 153/81, BFHE 138, 180, BStBl II 1983, 627; vom 2. Oktober 1984 IX R 50/81, BFH/NV 1985, 24).
  • BFH, 23.03.1993 - IX R 67/88

    Ersatzleistungen für nicht im zeitlichen Anwendungsbereich des § 21a EStG

    Auszug aus BFH, 02.12.2014 - IX R 1/14
    Solche Zahlungen sind im Jahr des Zuflusses steuerpflichtige Einnahmen bei der Einkunftsart, bei der die Aufwendungen vorher als Werbungskosten abgezogen worden sind (BFH-Urteil vom 23. März 1993 IX R 67/88, BFHE 171, 183, BStBl II 1993, 748).
  • BFH, 28.07.1981 - VIII R 35/79

    Zur Berechtigung des Vorbehaltsnießbrauchers zur Inanspruchnahme der AfA

    Auszug aus BFH, 02.12.2014 - IX R 1/14
    Insofern wird es auch auf die Gründe ankommen, die dafür leitend waren, diesem die weitere Inanspruchnahme der Absetzung für Abnutzung und AfaA zuzubilligen (vgl. BFH-Urteile vom 28. Juli 1981 VIII R 35/79, BFHE 134, 133, BStBl II 1982, 380; vom 7. Dezember 1982 VIII R 153/81, BFHE 138, 180, BStBl II 1983, 627; vom 2. Oktober 1984 IX R 50/81, BFH/NV 1985, 24).
  • BFH, 01.12.1992 - IX R 189/85

    Zeitpunkt für Abzug von AfaA eines Mietwohnhauses als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 02.12.2014 - IX R 1/14
    Er hat dies u.a. ausdrücklich bejaht für Leistungen mit dem Zweck, den in Form von AfaA berücksichtigten Wertverlust auszugleichen (BFH-Beschluss vom 4. September 1990 IX B 10/90, BFH/NV 1991, 164; BFH-Urteile vom 1. Dezember 1992 IX R 189/85, BFHE 170, 111, BStBl II 1994, 11, und in BFHE 170, 113, BStBl II 1994, 12; zustimmend Grube, Deutsche Steuer-Zeitung 2000, 469, 470).
  • BFH, 13.12.1984 - VIII R 258/80

    Voraussetzungen für die Einordnung der Zinsen für Betriebsschulden als

    Auszug aus BFH, 02.12.2014 - IX R 1/14
    Insofern wird es auch auf die Gründe ankommen, die dafür leitend waren, diesem die weitere Inanspruchnahme der Absetzung für Abnutzung und AfaA zuzubilligen (vgl. BFH-Urteile vom 28. Juli 1981 VIII R 35/79, BFHE 134, 133, BStBl II 1982, 380; vom 7. Dezember 1982 VIII R 153/81, BFHE 138, 180, BStBl II 1983, 627; vom 2. Oktober 1984 IX R 50/81, BFH/NV 1985, 24).
  • BFH, 08.09.1993 - IV B 11/93

    Teilhaberversicherungsprämien keine Betriebsausgaben (§ 4 EStG )

    Auszug aus BFH, 02.12.2014 - IX R 1/14
    Ihr wären die Zahlungen der Versicherung mit dieser Begründung auch dann nicht zuzurechnen, wenn sich der Vorbehaltsnießbraucher die Leistungen der Versicherung zurechnen lassen müsste (vgl. BFH-Urteil vom 16. November 1993 IX R 103/90, BFH/NV 1994, 539).
  • BFH, 02.10.1984 - IX R 50/81

    Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung durch den

    Auszug aus BFH, 02.12.2014 - IX R 1/14
    Insofern wird es auch auf die Gründe ankommen, die dafür leitend waren, diesem die weitere Inanspruchnahme der Absetzung für Abnutzung und AfaA zuzubilligen (vgl. BFH-Urteile vom 28. Juli 1981 VIII R 35/79, BFHE 134, 133, BStBl II 1982, 380; vom 7. Dezember 1982 VIII R 153/81, BFHE 138, 180, BStBl II 1983, 627; vom 2. Oktober 1984 IX R 50/81, BFH/NV 1985, 24).
  • BFH, 16.11.1993 - IX R 103/90

    AfA-Befugnis eines Nießbrauchsberechtigten (§ 21 EStG )

  • FG Hessen, 26.11.2013 - 5 K 3146/10

    Versicherungsleistung als nachträgliche Einnahme aus Vermietung und Verpachtung -

  • BFH, 04.09.1990 - IX B 10/90

    Beschwerde gegen die Versagung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • FG Hessen, 25.09.2019 - 5 K 600/15

    Gezahlte Versicherungsleistungen als nachträgliche Einkünfte aus Vermietung und

    Das nach Abtrennung der Einkommensteuer 2008 und der Verlustfeststellung auf den 31.12.2007 ergangene erstinstanzliche Urteil des Senats vom 26. November 2013, 5 K 3146/10 (EFG 2014, 440), wurde im Revisionsverfahren durch den Bundesfinanzhof - BFH - durch Gerichtsbescheid vom 2. Dezember 2014 (IX R 1/14, BStBl II 2015, 493) aufgehoben und der Rechtsstreit an das Finanzgericht zurückverwiesen.

    Unter Berücksichtigung der Vorgaben des BFH im Urteil vom 2. Dezember 2014 (IX R 1/14) seien im Jahre 2007 dem verstorbenen Ehemann daher lediglich ... EUR als nachträgliche Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen.

    Nach den Ausführungen des BFH im Urteil vom 2. Dezember 2014 (IX R 1/14, a.a.O.) - denen sich der erkennende Senat anschließt und die nachfolgend wiedergeben werden - gehören Entschädigungszahlungen einer Feuerversicherung bei einem im Privatvermögen gehaltenen, vermieteten Grundstück grundsätzlich nicht zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, denn sie werden nicht für die Nutzungsüberlassung geleistet, sondern betreffen im Regelfall die nicht steuerbare Vermögensebene.

    Die Ermittlung der Einkünfte und ihre persönliche Zurechnung geht der Zusammenveranlagung voraus; die Zusammenveranlagung hat nicht die Wirkung, dass der Klägerin die von ihrem Ehemann in Anspruch genommene AfaA als eigene zugerechnet wird, auch wenn sie sich bei ihr aufgrund der Zusammenveranlagung steuerlich ausgewirkt hat (vgl. BFH, Urteil vom 2. Dezember 2014 IX R 1/14, BStBl II 2015, 493).

  • BFH, 19.07.2022 - IX R 18/20

    Schadenersatzrechtliche Rückabwicklung des Erwerbs einer Kommanditbeteiligung

    2. a) Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung i.S. von § 8 Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG sind nicht nur die Miet- oder Pachtzinsen, sondern auch alle sonstigen Entgelte, die in einem objektiven wirtschaftlichen oder tatsächlichen Zusammenhang mit der Einkunftsart stehen und durch sie veranlasst sind (Senatsurteile vom 08.03.2006 - IX R 34/04, BFH/NV 2006, 1280; vom 02.12.2014 - IX R 1/14, BFHE 248, 165, BStBl II 2015, 493, und vom 12.07.2016 - IX R 56/13, BFHE 255, 97, BStBl II 2017, 253).

    Es ist nicht erforderlich, dass der maßgebliche Bestimmungsgrund ausschließlich der Erwerbssphäre zuzurechnen ist; ausreichend ist vielmehr eine Mitveranlassung in dem Sinne, dass das auslösende Moment des erhaltenen Vorteils nach der an den Umständen des Einzelfalls auszurichtenden Wertung in signifikantem Ausmaß zumindest auch der Erwerbssphäre zuzuordnen ist (vgl. BFH-Urteil vom 07.12.2004 - VIII R 70/02, BFHE 208, 546, BStBl II 2005, 468, und Senatsurteil in BFHE 248, 165, BStBl II 2015, 493).

    Sie führen zu Einnahmen, soweit sie Werbungskosten ersetzen (sollen), die zuvor steuermindernd abgezogen worden sind (z.B. Senatsurteil in BFHE 248, 165, BStBl II 2015, 493: Leistungen einer Gebäudefeuerversicherung nach Abzug von einer Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung auf das abgebrannte Gebäude).

  • FG Münster, 10.12.2019 - 2 K 2497/17

    Einkommensteuer - Zur Anerkennung eines Grundstücksübertragungsvertrages zwischen

    Entschädigungszahlungen einer Versicherung bei einem im Privatvermögen gehaltenen, vermieteten Grundstück gehören grundsätzlich nicht zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, denn sie werden nicht für die Nutzungsüberlassung geleistet, sondern betreffen im Regelfall die nicht steuerbare Vermögensebene (vgl. BFH-Urteile vom 2.12.2014 IX R 1/14, BFHE 248, 165, BStBl II 2015, 493 und vom 1.12.1992 IX R 333/87, BFHE 170, 113, BStBl II 1994, 12).

    Ausnahmsweise sind jedoch Einnahmen anzunehmen, soweit die Leistung der Versicherung den Zweck hat, Werbungskosten zu ersetzen (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 2.12.2014 IX R 1/14, BFHE 248, 165, BStBl II 2015, 493).

    Solche Zahlungen sind im Jahr des Zuflusses steuerpflichtige Einnahmen bei der Einkunftsart, bei der die Aufwendungen vorher als Werbungskosten abgezogen worden sind (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 2.12.2014 IX R 1/14, BFHE 248, 165, BStBl II 2015, 493 und vom 23.3.1993 IX R 67/88, BFHE 171, 183, BStBl II 1993, 748).

  • FG Baden-Württemberg, 19.04.2021 - 10 K 577/21

    Zur Pauschalierung der Einkommensteuer gemäß § 37b EStG bei Sachzuwendungen von

    Hiervon ist allerdings nicht nur dann auszugehen, wenn der maßgebliche Bestimmungsgrund ausschließlich der Erwerbssphäre zuzurechnen ist; ausreichend ist vielmehr eine Mitveranlassung in dem Sinne, dass das auslösende Moment des erhaltenen Vorteils nach der an den Umständen des Einzelfalls auszurichtenden Wertung in signifikantem Ausmaß zumindest auch der Erwerbssphäre zuzuordnen ist (BFH-Urteil in BFHE 208, 546, BStBl II 2005, 468; BFH-Urteil vom 2. Dezember 2014 IX R 1/14, BFHE 248, 165, BStBl II 2015, 493).
  • BFH, 12.07.2016 - IX R 56/13

    Einnahme i. S. des § 8 Abs. 1 EStG - Mietzuschuss - Fehlen konstitutiver Merkmale

    Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören nicht nur die Miet- oder Pachtzinsen, sondern auch alle sonstigen Entgelte, die in einem objektiven wirtschaftlichen oder tatsächlichen Zusammenhang mit der Einkunftsart stehen und damit durch sie veranlasst sind (BFH-Urteile vom 8. März 2006 IX R 34/04, BFH/NV 2006, 1280, und vom 2. Dezember 2014 IX R 1/14, BFHE 248, 165, BStBl II 2015, 493).
  • FG Sachsen, 14.10.2014 - 3 K 1566/10

    Gesonderte und einheitliche Feststellung des Veräußerungsgewinns einer

    Dies beträfe möglicherweise insbesondere die Nachholung der im Streitfall offensichtlich unterbliebenen, aber im Jahr 2002 zwingend (vgl. Kulosa in L. Schmidt, EStG, § 7 Rz. 126) vorzunehmenden Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung nach § 7 Abs. 1 Satz 7 EStG, soweit eine Saldierung mit den Entschädigungsleistungen nicht als zulässig erachtet wird (vgl. hierzu zum Meinungsstand Meinert, EFG 2014, S. 442, Anm. zum Urteil des Hessischen FG vom 26. November 2013, Rev. IX R 1/14).
  • FG Hessen, 26.11.2013 - 5 K 3146/10
    des BFH : IX R 1/14.
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