Weitere Entscheidung unten: BFH, 01.03.2013

Rechtsprechung
   BFH, 20.11.2012 - IX R 10/11   

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https://dejure.org/2012,46027
BFH, 20.11.2012 - IX R 10/11 (https://dejure.org/2012,46027)
BFH, Entscheidung vom 20.11.2012 - IX R 10/11 (https://dejure.org/2012,46027)
BFH, Entscheidung vom 20. November 2012 - IX R 10/11 (https://dejure.org/2012,46027)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Abfindungsfreibetrag/gewerblicher Grundstückshandel/privates Veräußerungsgeschäft

  • openjur.de

    Abfindungsfreibetrag/gewerblicher Grundstückshandel/privates Veräußerungsgeschäft

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 3 Nr 9, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 15 Abs 2, EStG § 22 Nr 3
    Abfindungsfreibetrag/gewerblicher Grundstückshandel/privates Veräußerungsgeschäft

  • Bundesfinanzhof

    Abfindungsfreibetrag/gewerblicher Grundstückshandel/privates Veräußerungsgeschäft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Nr 9 EStG 1997, § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 1997, § 15 Abs 2 EStG 1997, § 22 Nr 3 EStG 1997
    Abfindungsfreibetrag/gewerblicher Grundstückshandel/privates Veräußerungsgeschäft

  • IWW
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Geltendmachung vorweggenommener Betriebsausgaben im Rahmen gewerblichen Grundstückshandels bei geplanter aber nicht realisierbarer Bebauung und Veräußerung von vier Objekten

  • rewis.io

    Abfindungsfreibetrag/gewerblicher Grundstückshandel/privates Veräußerungsgeschäft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerfreiheit von Abfindungen; Begriff der vom Arbeitgeber veranlassten Vertragsauflösung i.S. von § 3 Nr. 9 S. 1 EStG; Voraussetzungen des gewerblichen Grundstückshandels

  • datenbank.nwb.de

    Auflösung eines Dienstverhältnisses; Überschreiten der sog. Drei-Objekt-Grenze; Zahlung einer Gegenleistung für die Abtretung eines Anspruchs aus einem Mietverhältnis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nicht realisiertes Vorhaben: (Noch) kein Grundstückshandel!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewerblicher Grundstückshandel oder privates Veräußerungsgeschäft?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abfindung für den weichenden Gesellschafter-Geschäftsführer

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kriterien zur Bestimmung einer vom Arbeitgeber veranlassten Vertragsauflösung i.S.v. § 3 Nr. 9 S. 1 EStG; Voraussetzungen des gewerblichen Grundstückshandels nach Maßgabe der sog. "3-Objekt-Grenze"

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zu den Voraussetzungen eines gewerblichen Grundstückshandels

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Gewerblicher Grundstückshandel
    Private Vermögensverwaltung
    Voraussetzung
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 20.11.2012 - IX R 10/11
    Werden vor Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren seit Anschaffung bzw. Errichtung mehr als drei Objekte/mindestens vier Objekte veräußert und liegen zwischen den einzelnen Verwertungsmaßnahmen nicht mehr als fünf Jahre, so ist regelmäßig von einem gewerblichen Grundstückshandel auszugehen, weil die äußeren Umstände den Schluss zulassen, dass es dem Steuerpflichtigen zu Beginn seiner Tätigkeiten weniger auf die Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten als auf die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung ankommt (sog. Drei-Objekt-Grenze; z.B. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C.III.; BFH-Urteil vom 20. Juli 2005 X R 74/01, BFH/NV 2005, 2195).

    Steht dagegen aufgrund objektiver Umstände fest, dass der Grundbesitz mit unbedingter Veräußerungsabsicht erworben oder bebaut worden ist, so kann auch die Veräußerung von weniger als vier Objekten gewerblich sein (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291; BFH-Urteile vom 15. März 2005 X R 39/03, BFHE 209, 320, BStBl II 2005, 817, unter B.II.1.g cc, m.w.N.; vom 1. Dezember 2005 IV R 65/04, BFHE 212, 106, BStBl II 2006, 259, betreffend Einkaufspassage).

  • BFH, 10.11.2004 - XI R 51/03

    Zumutbarkeit einer weiteren Zusammenarbeit ist keine Voraussetzung für die

    Auszug aus BFH, 20.11.2012 - IX R 10/11
    Dabei ist nicht die arbeitsrechtliche Beurteilung der Auflösung maßgeblich, sondern allein der Umstand, wer die Auflösung "betrieben" hat, von wem also die (Initiative zur) Beendigung des Dienstverhältnisses ausgegangen ist (vgl. dazu BFH-Urteile vom 11. Januar 1980 VI R 165/77, BFHE 129, 479, BStBl II 1980, 205; vom 10. November 2004 XI R 51/03, BFHE 208, 186, BStBl II 2005, 441, und XI R 64/03, BFHE 207, 336, BStBl II 2005, 181, m.w.N.).

    Ob das Arbeitsverhältnis letztlich einvernehmlich aufgelöst wird, ist unerheblich (BFH-Urteil in BFHE 208, 186, BStBl II 2005, 441).

  • BFH, 10.11.2004 - XI R 64/03

    Abfindung wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des

    Auszug aus BFH, 20.11.2012 - IX R 10/11
    Dabei ist nicht die arbeitsrechtliche Beurteilung der Auflösung maßgeblich, sondern allein der Umstand, wer die Auflösung "betrieben" hat, von wem also die (Initiative zur) Beendigung des Dienstverhältnisses ausgegangen ist (vgl. dazu BFH-Urteile vom 11. Januar 1980 VI R 165/77, BFHE 129, 479, BStBl II 1980, 205; vom 10. November 2004 XI R 51/03, BFHE 208, 186, BStBl II 2005, 441, und XI R 64/03, BFHE 207, 336, BStBl II 2005, 181, m.w.N.).

    Dabei kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass bei Zahlung einer Abfindung der Arbeitgeber die Auflösung gewollt und damit auch veranlasst hat; denn anderenfalls wäre er kaum bereit gewesen, eine Abfindung zu zahlen (vgl. BFH-Urteile vom 10. November 2004 XI R 14/04, BFH/NV 2005, 1247, und in BFHE 207, 336, BStBl II 2005, 181, m.w.N.).

  • BFH, 26.01.2011 - IX R 7/09

    Zum wirtschaftlichen Eigentum in logischer Sekunde - Rechtsstellung eines

    Auszug aus BFH, 20.11.2012 - IX R 10/11
    Damit liegt dem FG-Urteil ein nicht mehr wirksamer Bescheid zugrunde, mit der Folge, dass auch das FG-Urteil keinen Bestand haben kann (BFH-Urteil vom 26. Januar 2011 IX R 7/09, BFHE 232, 463, BStBl II 2011, 540, unter II.1., m.w.N.).

    Der Änderungsbescheid enthält hinsichtlich der streitigen Punkte keine Änderungen; der Senat sieht daher wegen Spruchreife der Sache von einer Zurückverweisung nach § 127 FGO ab (vgl. BFH-Urteil in BFHE 232, 463, BStBl II 2011, 540, unter II.1.).

  • BFH, 23.06.1964 - GrS 1/64

    Einkünfte aus "gewerbsmäßiger Unzucht" (Prostitution); Voraussetzungen für die

    Auszug aus BFH, 20.11.2012 - IX R 10/11
    Dadurch, dass der Kläger sich jedoch zur Weitergabe seiner Rechte aus dem Mietverhältnis --insbesondere der Verlängerungsoption-- verpflichtete, erfüllte er den Tatbestand des § 22 Nr. 3 EStG, weil dies Gegenstand eines entgeltlichen Vertrags war und sich nicht als Veräußerungs- oder veräußerungsähnlicher Vorgang im privaten Bereich darstellte (vgl. ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Urteil des Großen Senats vom 23. Juni 1964 GrS 1/64 S, BFHE 80, 73, BStBl III 1964, 500, und Urteil vom 18. Dezember 2001 IX R 74/98, BFH/NV 2002, 643, m.w.N.).
  • BFH, 11.01.1980 - VI R 165/77

    Steuerliche Behandlung von Abfindungen für Beträge, auf die der Arbeitnehmer bei

    Auszug aus BFH, 20.11.2012 - IX R 10/11
    Dabei ist nicht die arbeitsrechtliche Beurteilung der Auflösung maßgeblich, sondern allein der Umstand, wer die Auflösung "betrieben" hat, von wem also die (Initiative zur) Beendigung des Dienstverhältnisses ausgegangen ist (vgl. dazu BFH-Urteile vom 11. Januar 1980 VI R 165/77, BFHE 129, 479, BStBl II 1980, 205; vom 10. November 2004 XI R 51/03, BFHE 208, 186, BStBl II 2005, 441, und XI R 64/03, BFHE 207, 336, BStBl II 2005, 181, m.w.N.).
  • BFH, 18.12.2001 - IX R 74/98

    Sonstige Einkünfte; Zufluss

    Auszug aus BFH, 20.11.2012 - IX R 10/11
    Dadurch, dass der Kläger sich jedoch zur Weitergabe seiner Rechte aus dem Mietverhältnis --insbesondere der Verlängerungsoption-- verpflichtete, erfüllte er den Tatbestand des § 22 Nr. 3 EStG, weil dies Gegenstand eines entgeltlichen Vertrags war und sich nicht als Veräußerungs- oder veräußerungsähnlicher Vorgang im privaten Bereich darstellte (vgl. ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Urteil des Großen Senats vom 23. Juni 1964 GrS 1/64 S, BFHE 80, 73, BStBl III 1964, 500, und Urteil vom 18. Dezember 2001 IX R 74/98, BFH/NV 2002, 643, m.w.N.).
  • BFH, 13.08.2003 - XI R 18/02

    Steuerbegünstigte Entschädigung und Anteilsveräußerung

    Auszug aus BFH, 20.11.2012 - IX R 10/11
    Dass die Motivationslage des Klägers für die Mitwirkung als Gesellschafter an der Willensbildung der Gesellschaft zugleich durch seine eigenen Vorteile als Arbeitnehmer bestimmt sein konnte, ändert nichts daran, dass die vom FG festgestellte Veranlassung der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch die GmbH möglich war (vgl. auch BFH-Urteil vom 13. August 2003 XI R 18/02, BFHE 203, 420, BStBl II 2004, 106).
  • BFH, 05.05.2004 - XI R 25/03

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 20.11.2012 - IX R 10/11
    Nach der Rechtsprechung des BFH kommt ein gewerblicher Grundstückshandel u.a. durch händlertypisches Verhalten zustande, wenn der Steuerpflichtige eine Anzahl bestimmter Objekte (insbesondere Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen oder unbebaute Grundstücke) kauft oder errichtet und sie in engem zeitlichen Zusammenhang anschließend veräußert (BFH-Urteil vom 5. Mai 2004 XI R 25/03, BFH/NV 2004, 1399).
  • BFH, 26.10.2004 - IX R 53/02

    Steuerbarkeit eines "werthaltigen Tipps" nach § 22 Nr. 3 EstG

    Auszug aus BFH, 20.11.2012 - IX R 10/11
    Insoweit hat der Kläger keinen Vermögensgegenstand in seiner Substanz aufgegeben (vgl. zur Abgrenzung BFH-Urteil vom 26. Oktober 2004 IX R 53/02, BFHE 207, 305, BStBl II 2005, 167).
  • BFH, 10.11.2004 - XI R 14/04

    Abfindung; Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr. 9 EStG; Kündigung des ArbG wegen

  • BFH, 15.03.2005 - X R 39/03

    Gewerblicher Grundstückshandel - Erschließungsunternehmer - Indizwirkung der

  • BFH, 20.07.2005 - X R 74/01

    Gewerblicher Grundstückshandel; Verfassungsmäßigkeit der Gewerbeertragsteuer -

  • BFH, 01.12.2005 - IV R 65/04

    Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit in "Ein-Objekt-Fällen", Verkauf

  • BFH, 11.05.2010 - IX R 39/09

    Ermäßigte Besteuerung von aus Anlass der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses

  • FG Baden-Württemberg, 19.12.2014 - 13 K 3148/11

    Gewerblicher Grundstückshandel durch ein einziges Objekt trotz langjähriger

    Die Rechtsfrage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein gewerblicher Grundstückshandel anzunehmen ist, wenn tatsächlich kein geplantes Objekt errichtet und anschließend veräußert wurde, sondern sich die Tätigkeiten letzten Endes in einem nur geplanten potentiellen Grundstückshandel erschöpft haben, ist durch die höchstrichterliche Rechtsprechung noch nicht geklärt (s. Urteil des BFH vom 20. November 2012 IX R 10/11, BFH/NV 2013, 715).
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Rechtsprechung
   BFH, 01.03.2013 - IX R 10/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,13091
BFH, 01.03.2013 - IX R 10/11 (https://dejure.org/2013,13091)
BFH, Entscheidung vom 01.03.2013 - IX R 10/11 (https://dejure.org/2013,13091)
BFH, Entscheidung vom 01. März 2013 - IX R 10/11 (https://dejure.org/2013,13091)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Vertretungszwang bei Antrag auf Tatbestandsberichtigung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 108, FGO § 62 Abs 4
    Vertretungszwang bei Antrag auf Tatbestandsberichtigung

  • Bundesfinanzhof

    Vertretungszwang bei Antrag auf Tatbestandsberichtigung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 10.07.2002 - IX K 1/02

    Tatbestandsberichtigung durch den BFH; Vertretungszwang

    Auszug aus BFH, 01.03.2013 - IX R 10/11
    Denn hierfür gilt gemäß § 108 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) Vertretungszwang ( § 62 Abs. 4 FGO ; BFH-Beschluss vom 10. Juli 2002 IX K 1/02 , BFH/NV 2002, 1341).
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