Rechtsprechung
BFH, 09.07.2003 - IX R 102/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- IWW
- Simons & Moll-Simons
EStG § 2 Abs. 1, § 9 Abs. 1, § 21 Abs. 1
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 2 Abs. 1 § 9 Abs. 1 § 21 Abs. 1
Einkünfteerzielungsabsicht bei leer stehender Wohnung - datenbank.nwb.de
WK-Abzug für leer stehende Wohnung bei parallel geschalteten Vermietungs- und Verkaufsanzeigen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Einkünfteerzielungsabsicht bei leerstehender Wohnung
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Werbungskosten für leer stehende Wohnung, die in erster Linie zur Vermietung und nur hilfsweise zum Verkauf angeboten wird ? Keine endgültige Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht ? Feststellungslast
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- IWW (Kurzinformation)
Vermietung - Werbungskosten für leer stehendes Vermietungsobjekt
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Auch bei Leerstand kann Einkünfteerzielungsabsicht bestehen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Abziehbarkeit von Aufwendungen für eine Wohnung, die nach auf Dauer angelegter Vermietung leer steht, als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Endgültige Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht; Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit der ...
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Aufwendungen für nur vorübergehend nicht vermietete Wohnung grundsätzlich abziehbar
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 02.11.2000 - 10 K 224/99
- BFH, 09.07.2003 - IX R 102/00
Papierfundstellen
- BFHE 203, 86
- NJW 2004, 96
- NZM 2004, 33
- BB 2003, 2551
- DB 2003, 2527
- BStBl II 2003, 940
Wird zitiert von ... (67) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 09.07.2002 - IX R 47/99
Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung
Auszug aus BFH, 09.07.2003 - IX R 102/00
Dagegen liegt ein gegen die Einkünfteerzielungsabsicht sprechendes Indiz vor, wenn der Steuerpflichtige ein bebautes Grundstück innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs --von in der Regel bis zu fünf Jahren-- seit der Anschaffung oder Herstellung wieder veräußert und innerhalb dieser Zeit nur einen Werbungskostenüberschuss erzielt (z.B. BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BFHE 199, 417, BStBl II 2003, 580).c) Für die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit der Vermietungsbemühungen als Voraussetzungen einer fortbestehenden Einkünfteerzielungsabsicht, deren Feststellung und Würdigung im Wesentlichen dem FG als Tatsacheninstanz obliegt, trägt der Steuerpflichtige allerdings die Feststellungslast (BFH in BFHE 199, 417, BStBl II 2003, 580).
- FG Baden-Württemberg, 02.11.2000 - 10 K 224/99
Kein Werbungskostenabzug für leerstehende Wohnung bei parallel geschalteten …
Auszug aus BFH, 09.07.2003 - IX R 102/00
Seine Entscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 427 veröffentlicht. - BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94
Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung
Auszug aus BFH, 09.07.2003 - IX R 102/00
Nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, einen solchen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771). - BFH, 02.03.1993 - IX R 69/89
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung
Auszug aus BFH, 09.07.2003 - IX R 102/00
b) Nach diesen Maßstäben sind Aufwendungen für eine Wohnung, die nach vorheriger auf Dauer angelegter Vermietung --wie im Streitfall-- leer steht, jedenfalls als Werbungskosten abziehbar, solange der Steuerpflichtige den Entschluss zur Einkünfteerzielung im Zusammenhang mit dem Leerstand der Wohnung nicht endgültig aufgegeben hat (vgl. BFH-Urteil vom 2. März 1993 IX R 69/89, BFH/NV 1993, 532: Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht durch --unbedingten-- (Makler-)Auftrag zur Veräußerung eines leer stehenden Hauses).
- BFH, 11.12.2012 - IX R 14/12
Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen
Demgegenüber sind Aufwendungen für eine Wohnung, die nach vorheriger (auf Dauer angelegter) Vermietung leersteht, auch während der Zeit des Leerstands als Werbungskosten abziehbar, solange der Steuerpflichtige den ursprünglichen Entschluss zur Einkünfteerzielung im Zusammenhang mit dem Leerstand der Wohnung nicht endgültig aufgegeben hat (vgl. BFH-Urteile vom 9. Juli 2003 IX R 102/00, BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940;… IX R 48/02, BFH/NV 2004, 170;… vom 5. April 2005 IX R 48/04, BFH/NV 2005, 1299).c) Die Einzelfallumstände, aus denen sich der endgültige Entschluss zu vermieten ergibt, sind in erster Linie ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen des Steuerpflichtigen (BFH-Urteile in BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940, und in BFHE 223, 186, BStBl II 2009, 848).
Das FG entscheidet nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung, ob im Einzelfall eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt; es ist bei seiner tatrichterlichen Würdigung nicht an starre Regeln für das Gewichten einzelner Umstände gebunden (BFH-Urteile vom 14. Juli 2004 IX R 56/01, BFH/NV 2005, 37, unter II. 2. c, und in BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940).
- BFH, 11.07.2017 - IX R 42/15
Mietverhältnis unter nahen Angehörigen - Einkünfteerzielungsabsicht - Aufgabe der …
Hat der Steuerpflichtige den Entschluss auf Dauer zu vermieten endgültig gefasst, gilt die Regelvermutung für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht für die Dauer seiner Vermietungstätigkeit grundsätzlich auch dann, wenn er die vermietete Immobilie aufgrund eines neu gefassten Entschlusses veräußert (vgl. BFH-Urteile vom 9. Juli 2003 IX R 102/00, BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940, …und vom 11. Dezember 2012 IX R 9/12, BFH/NV 2013, 718).Steht die Wohnung sodann nach vorheriger auf Dauer angelegter Vermietung leer, sind die hierauf getätigten Aufwendungen solange noch als Werbungskosten abziehbar, als der Steuerpflichtige den ursprünglichen Entschluss zur Einkünfteerzielung im Zusammenhang mit dem Leerstand der Wohnung nicht endgültig aufgegeben hat (BFH-Urteil in BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940).
Das FG hat sich hierfür im Wesentlichen auf die Senatsrechtsprechung zum Fortbestehen der Vermietungsabsicht bei länger andauerndem Leerstand bei einer vorangehenden auf Dauer angelegten Vermietung gestützt (BFH-Urteile in BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940, und in BFH/NV 2013, 718).
Zugunsten des Klägers ist vielmehr davon auszugehen, dass die durch die Aufnahme der Vermietungstätigkeit gefasste Einkünfteerzielungsabsicht jedenfalls für die Dauer der Vermietungstätigkeit fortbesteht, auch wenn er die vermietete Immobilie aufgrund eines neu gefassten Entschlusses später veräußert (BFH-Urteil in BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940).
- BFH, 28.10.2008 - IX R 1/07
Zum Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer nach Selbstnutzung leer …
Darin liegt entgegen der Revision der Unterschied zu dem Fall, über den der BFH in seinem Urteil vom 9. Juli 2003 IX R 102/00 (BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940) entscheiden musste.Derartige Umstände, aus denen sich der endgültige Entschluss zu vermieten ergibt, sind ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen des Steuerpflichtigen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940).
Es entscheidet nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung, ob im Einzelfall Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt und ist bei seiner tatrichterlichen Würdigung nicht an starre Regeln für das Gewichten einzelner Umstände gebunden (…BFH-Urteile vom 14. Juli 2004 IX R 56/01, BFH/NV 2005, 37, unter II. 2. c; in BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940, und BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 585).
- BFH, 11.08.2010 - IX R 3/10
Einkünfteerzielungsabsicht bei langjähriger Renovierung - Vorab entstandene …
Derartige Umstände, aus denen sich der endgültige Entschluss zu vermieten ergibt, sind zum einen ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen des Steuerpflichtigen (BFH-Urteile vom 9. Juli 2003 IX R 102/00, BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940, und in BFHE 223, 186, BStBl II 2009, 848). - BFH, 09.07.2013 - IX R 21/12
Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung
Eine andere Beurteilung lasse sich auch nicht auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. Juli 2003 IX R 102/00 (BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940) stützen, worin der BFH zwar feststellte, dass eine Vermietungsabsicht --nach dem Ende einer auf Dauer angelegten Vermietung-- so lange nicht aufgegeben werde, wie sich der Steuerpflichtige ernsthaft und nachhaltig um eine erneute Vermietung bemühe, selbst wenn er daneben Verkaufsbemühungen unternehme.Das FG entscheidet nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung, ob im Einzelfall eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt; es ist bei seiner tatrichterlichen Würdigung nicht an starre Regeln für das Gewichten einzelner Umstände gebunden (vgl. BFH-Urteile vom 14. Juli 2004 IX R 56/01, BFH/NV 2005, 37, unter II.2.c, und in BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940).
- FG Düsseldorf, 03.11.2016 - 11 K 2694/13
Feststellung einer Einkünfteerzielungsabsicht zur Vermietung im Rahmen der …
Die Einzelfallumstände, aus denen sich der endgültige Entschluss zu vermieten ergibt, sind in erster Linie ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen des Steuerpflichtigen (BFH Urteil vom 9.7.2003 IX R 102/00, BStBl. II 2003, 940;… BFH Urteil vom 9.7.2003 IX R 30/00, BFH/NV 2004, 1382).Eine gleichzeitig bestehende Verkaufsabsicht steht einer Vermietungsabsicht nicht zwingend entgegen, der Steuerpflichtige trägt aber in jedem Fall die Feststellungslast für seine ernsthaften und nachhaltigen Vermietungsbemühungen (BFH Urteil vom 9.7.2003 IX R 102/00, BStBl. II 2003, 940;… BFH Urteil vom 9.7.2003 IX R 30/00, BFH/NV 2004, 1382).
- BFH, 19.12.2007 - IX R 50/07
Bindungswirkung der steuerrechtlichen Einordnung von Planungskosten als …
(1) Sie prüft nicht grundstücksbezogen, ob der Kläger seine Absicht nachträglich aufgegeben hat (vgl. dazu BFH-Urteil vom 9. Juli 2003 IX R 102/00, BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940), sondern geht der Frage nach, ob der Kläger bereits im Streitjahr 2002 seine Absicht, das erneut zu bebauende Grundstück zu vermieten, nach außen dokumentiert. - BFH, 12.05.2009 - IX R 18/08
Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung als vorab entstandene Werbungskosten - …
Derartige Umstände, aus denen sich der endgültige Entschluss zu vermieten ergibt, sind zum einen ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen des Steuerpflichtigen (BFH-Urteile vom 9. Juli 2003 IX R 102/00, BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940, und in BFHE 223, 186).Das FG entscheidet nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung, ob im Einzelfall eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt; es ist bei seiner tatrichterlichen Würdigung nicht an starre Regeln für das Gewichten einzelner Umstände gebunden (BFH-Urteile vom 14. Juli 2004 IX R 56/01, BFH/NV 2005, 37, unter II. 2. c, und in BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940).
- FG Niedersachsen, 25.02.2020 - 9 K 112/18
Möglichkeit der Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheides …
Demgegenüber ist die Einkünfteerzielungsabsicht nach Maßgabe der Grundsätze des Urteils in BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771 auch dann zu bejahen, wenn der Steuerpflichtige nach dem Beginn seiner Vermietungstätigkeit das bebaute Grundstück aufgrund eines neu gefassten Entschlusses veräußert (BFH-Urteile vom 9. Juli 2003 IX R 102/00, BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940, und vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BFHE 199, 417, BStBl II 2003, 580; siehe auch FG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. April 2013 5 K 3591/09, juris, rkr). - BFH, 12.07.2006 - IX R 47/05
Erbbaurecht: Fremdfinanzierung, Aufgabe der Vermietungsabsicht
Eine solche endgültige Aufgabe ist nach ständiger Rechtsprechung nicht anzunehmen, solange sich der Steuerpflichtige ernsthaft und nachhaltig um eine Vermietung bemüht, selbst wenn er das Vermietungsobjekt daneben auch zum Erwerb anbietet (BFH-Urteil vom 9. Juli 2003 IX R 102/00, BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940;… vom 9. Juli 2003 IX R 30/00, BFH/NV 2004, 1382;… vom 14. Oktober 2003 IX R 11/03, BFH/NV 2004, 1384;… vom 14. Juli 2004 IX R 56/01, BFH/NV 2005, 37;… vom 5. April 2005 IX R 48/04, BFH/NV 2005, 1299).- die eventuelle Verkaufsabsicht nur neben die gleichermaßen fortbestehende (ernsthafte) Absicht zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung getreten ist, letztere also nicht endgültig aufgegeben wurde (BFH-Urteile in BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940;… in BFH/NV 2004, 1382;… in BFH/NV 2004, 1384;… in BFH/NV 2005, 37;… in BFH/NV 2005, 1299) oder .
b) Für das Streitjahr 1994 ist nach den bindenden tatsächlichen Feststellungen des FG angesichts der unverändert auch nach dem Erwerb des Grundstücks fortgesetzten Vermietungstätigkeit nach den Grundsätzen der BFH-Urteile in BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940 und in BFH/NV 2004, 1382 nicht allein wegen des Erwerbs eine endgültige Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht anzunehmen.
- BFH, 27.10.2005 - IX R 3/05
Einkünfteerzielungsabsicht bei Gebäude unter Denkmalschutz
- FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2017 - 3 K 1565/15
Gesellschafterwechsel und deren Beteiligung am erwirtschafteten Ergebnis
- BFH, 11.12.2012 - IX R 9/12
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11. 12. 2012 IX R 14/12 - …
- FG Köln, 28.04.2009 - 8 K 1214/07
Nachweis der Vermietungsabsicht bei Leerstand
- FG Köln, 19.04.2006 - 5 K 3607/04
Geltendmachung von Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung als Werbungskosten; …
- FG Niedersachsen, 23.04.2013 - 15 K 401/10
Feststellbarkeit der Einkünfteerzielungsabsicht nach Entmietung und jahrelangem …
- FG Nürnberg, 16.06.2010 - 3 K 910/08
Fehlende Einkünfteerzielungsabsicht nach Aufhebung eines Mietvertrags
- BFH, 14.07.2004 - IX R 56/01
VuV: Einkünfteerzielungsabsicht
- FG Düsseldorf, 09.07.2012 - 9 K 4673/08
Anerkennung nachträglicher Schuldzinsen aus Vermietung und Verpachtung nach …
- FG Nürnberg, 27.01.2017 - 4 K 764/16
Streit wegen verbilligter Vermietung
- FG Köln, 13.10.2004 - 14 K 2088/00
Finanzierungsaufwand bei Berlin-Darlehen
- BFH, 29.12.2006 - IX B 139/05
VuV: Einkünfteerzielungsabsicht
- FG Köln, 15.12.2011 - 10 K 1365/09
Nachweis der Vermietungsabsicht bei VuV
- FG Bremen, 13.08.2007 - 4 K 139/04
Anerkennung von aus einer Vermietung und Verpachtung entstandenen Verlusten in …
- FG Hessen, 24.09.2015 - 11 K 3189/09
§ 9 Abs.1 , § 7 EStG
- BFH, 18.01.2006 - IX R 18/04
Kurzfristige Veräußerung Indiz gegen Einkünfteerzielungsabsicht
- BFH, 05.04.2005 - IX R 48/04
VuV; Aufwendungen für leer stehende Wohnung
- FG Düsseldorf, 09.09.2010 - 16 K 261/08
Notwendigkeit des Vorliegens einer Einkünfteerzielungsabsicht für die …
- BFH, 07.09.2012 - IX B 125/11
Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage - Darlegung einer Divergenz - …
- BFH, 24.02.2010 - IX B 53/09
Einkünfteerzielungsabsicht bei befristetem Mietvertrag - Vermietungsabsicht und …
- FG Berlin-Brandenburg, 08.07.2009 - 7 K 3007/05
Nachweis einer ernsthaften Vermietungsabsicht für leerstehende, bisher noch nicht …
- FG Hamburg, 12.09.2018 - 2 K 151/17
Dauerhafte Vermietungsabsicht bei Abschluss eines Mietvertrages mit …
- FG Hamburg, 11.04.2011 - 6 K 257/09
Einkommensteuer: Einkünfteerzielungsabsicht bei Sanierung einer leer stehenden, …
- BFH, 09.07.2003 - IX R 48/02
Werbungskostenabzug bei einer leer stehenden Mietwohnung
- BFH, 09.07.2003 - IX R 30/00
Einkünfteerzielungsabsicht bei VuV: leerstehende Wohnung
- FG Düsseldorf, 08.04.2008 - 13 K 1896/05
Werbungskostenabzug nur bei ernsthaftem Bemühen um eine Vermietung
- BFH, 14.10.2003 - IX R 11/03
Einkünfteerzielungsabsicht bei VuV: leerstehende Wohnung
- FG Nürnberg, 26.09.2012 - 5 K 494/11
Einkünfteerzielungsabsicht bei Eigennutzung kurze Zeit nach Erwerb
- FG München, 17.09.2009 - 5 K 942/07
Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung einer Gewerbeimmobilie; Werbungskosten …
- FG Baden-Württemberg, 21.04.2004 - 12 K 283/01
Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung: Aufwendungen …
- FG München, 24.07.2018 - 2 K 2058/17
Beendigung der Selbstnutzung der Doppelhaushälfte und deren Vermietung
- FG Nürnberg, 25.06.2009 - 4 K 1561/07
Typisierende Annahme der Einnahmeüberschusserzielungsabsicht bei Einkünften aus …
- FG Köln, 17.04.2007 - 10 K 4626/06
Erzielung eines Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten im Bereich der …
- BFH, 12.10.2006 - IX B 202/05
VuV; Einkünfteerzielungsabsicht
- BFH, 22.06.2007 - IX B 121/06
Vorliegen von Indizien für die Aufgabe einer Einkünfteerzielungsabsicht ist eine …
- BFH, 21.09.2006 - IX B 79/06
Zur Vermietungsabsicht und deren Nachweis; Verlust des Rügerechts bei …
- FG Düsseldorf, 04.08.2006 - 1 K 2312/04
Vermietung und Verpachtung; Grundbesitzabgaben; Vorweggenommene Werbungskosten; …
- FG Thüringen, 15.07.2014 - 3 K 538/13
Objektiver Nachweis der Vermietungsabsicht einer erworbenen, aufgrund von …
- BFH, 19.09.2008 - IX B 103/08
Nichtzulassungsbeschwerde - Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht
- BFH, 15.12.2005 - IX B 103/05
Selbst genutzte Wohnung: Verkaufs- oder Vermietungsabsicht?; grundsätzliche …
- FG Niedersachsen, 23.04.2012 - 3 K 445/10
Abziehbarkeit von für ein Vermietungsobjekt angefallenen Aufwendungen als …
- FG Rheinland-Pfalz, 23.07.2008 - 2 K 2541/05
Einkunftserzielungsabsicht bei jahrelangem Leerstand von Wohnungen
- FG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - 2 K 894/05
Nachweis der Vermietungsabsicht
- FG Bremen, 11.06.2004 - 1 K 265/03
Keine Einkunftserzielungsabsicht für eine vorrangig zum Verkauf bestimmte, nur …
- FG Sachsen, 08.07.2009 - 2 K 509/09
Kein ausreichender Nachweis einer ernsthaften Vermietungsabsicht für sechs Jahre …
- FG München, 07.08.2007 - 6 K 3097/06
Wegfall der Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung
- FG Sachsen-Anhalt, 30.11.2011 - 2 K 17/06
Keine eindeutige Vermietungsabsicht
- FG Niedersachsen, 19.07.2007 - 10 K 583/03
Abzugsfähigkeit der auf Leerstandszeiten entfallenden Aufwendungen bei der …
- FG München, 23.10.2018 - 12 K 1097/15
Einkommenssteuer
- FG Köln, 14.11.2012 - 4 V 2408/12
Absichtsänderung von Selbstnutzung in Fremdvermietung
- FG Hessen, 14.11.2007 - 1 K 1315/05
Einkünfteerzielungsabsicht bei leerstehender Wohnung
- FG Hessen, 14.11.2007 - 1 K 335/05
Einkünfteerzielungsabsicht bei leerstehender Wohnung
- FG Hamburg, 02.03.2005 - VI 54/03
Gewinnerzielungsabsicht bei Verträgen unter nahen Angehörigen
- FG München, 31.01.2013 - 10 K 1093/10
Häusliches Arbeitszimmer: Mittelpunkt der Tätigkeit eines Fütterungsberaters und …
- FG Sachsen-Anhalt, 09.12.2010 - 5 K 376/09
Aufwendungen für leerstehende Wohnung als vorab entstandene Werbungskosten - …
- FG München, 11.09.2013 - 10 K 645/12
Fehlende Vermietungsabsicht
- FG München, 10.05.2004 - 9 V 1082/04
Bestimmung der Voraussetzungen für die Absetzbarkeit der Aufwendungen für eine …