Rechtsprechung
   BFH, 13.03.1990 - IX R 104/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1193
BFH, 13.03.1990 - IX R 104/85 (https://dejure.org/1990,1193)
BFH, Entscheidung vom 13.03.1990 - IX R 104/85 (https://dejure.org/1990,1193)
BFH, Entscheidung vom 13. März 1990 - IX R 104/85 (https://dejure.org/1990,1193)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,1193) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
    Die Tatbestände des § 21 EStG
    Unbewegliches Vermögen
    Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche
    Grundstücksumsätze, Umsatzsteuer
    Vorsteuerabzug und -aufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG
    Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG
    Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand und Erhaltungsaufwendungen
    Erhaltungsaufwendungen

Papierfundstellen

  • BFHE 160, 29
  • NJW 1990, 1934
  • NJW-RR 1990, 1036 (Ls.)
  • BB 1990, 1125
  • BB 1990, 1463
  • DB 1990, 1167
  • BStBl II 1990, 514
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 11.12.1973 - VIII R 174/71

    Spüle - Kochherd - Abschreibungsbegünstigte Ausstattung - Einfamilienhaus -

    Auszug aus BFH, 13.03.1990 - IX R 104/85
    Der erkennende Senat schließt sich der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) an, wonach von einer Einbauküche nur die Spüle und - entsprechend der regionalen Verkehrsauffassung - der Kochherd unselbständige Gebäudebestandteile sind (Urteile vom 11. Dezember 1973 VIII R 171/71, BFHE 112, 241, BStBl II 1974, 474; vom 11. Dezember 1973 VIII R 174/71, BFHE 113, 10, BStBl II 1974, 631, und vom 2. April 1974 VIII R 96/69, BFHE 112, 251, BStBl II 1974, 479).
  • BFH, 12.01.1990 - VI R 29/86

    Das Abzugsverbot für den Privatbereich berührende unangemessen hohe

    Auszug aus BFH, 13.03.1990 - IX R 104/85
    Abgesehen davon, daß nach dem zur Veröffentlichung bestimmten BFH-Urteil vom 12. Januar 1990 VI R 29/86 § 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG für den Bereich der Werbungskosten nicht gilt, sind vorliegend im Hinblick auf die Gesamtaufwendungen für die Einbauküche keine Anhaltspunkte gegeben, daß die Kläger für Spüle und Herd nach allgemeiner Verkehrsauffassung unangemessen viel aufgewendet hätten.
  • BFH, 11.08.1989 - IX R 87/86

    Unmittelbar nach der Anschaffung und vor Bezug eines Einfamilienhauses

    Auszug aus BFH, 13.03.1990 - IX R 104/85
    Da die Aufwendungen der Kläger im Verhältnis zum Kaufpreis (Gebäudeanteil 67.682 DM) nicht so hoch waren, um eine wesentliche Verbesserung der Eigentumswohnung anzunehmen, sind sie ferner nicht im Hinblick auf ihre Anschaffungsnähe Anschaffungskosten oder Herstellungskosten (vgl. Senatsurteile vom 11. August 1989 IX R 87/86, BFHE 158, 326, BStBl II 1990, 130, und IX R 44/86, BFHE 158, 240, BStBl II 1990, 53).
  • BFH, 11.12.1973 - VIII R 171/71

    Aufwendungen - Küchenspüle - Eigenheim - Abschreibung - Anschaffungskosten -

    Auszug aus BFH, 13.03.1990 - IX R 104/85
    Der erkennende Senat schließt sich der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) an, wonach von einer Einbauküche nur die Spüle und - entsprechend der regionalen Verkehrsauffassung - der Kochherd unselbständige Gebäudebestandteile sind (Urteile vom 11. Dezember 1973 VIII R 171/71, BFHE 112, 241, BStBl II 1974, 474; vom 11. Dezember 1973 VIII R 174/71, BFHE 113, 10, BStBl II 1974, 631, und vom 2. April 1974 VIII R 96/69, BFHE 112, 251, BStBl II 1974, 479).
  • BFH, 16.09.1986 - IX R 126/84

    Rechtmäßigkeit der Ablehung geltend gemachter erhöhter Absetzungen - Steuerliche

    Auszug aus BFH, 13.03.1990 - IX R 104/85
    Für den Fall, daß das FG zu dem Ergebnis kommen sollte, bei den Aufwendungen für Spüle und Herd handele es sich um Herstellungskosten, weist der Senat noch darauf hin, daß dies nicht zu einer Umqualifizierung der Instandsetzungsaufwendungen in Herstellungskosten führt, weil vorliegend die Ausstattung der Küche und die Renovierung keine einheitliche Baumaßnahme in der Art einer Generalüberholung der Eigentumswohnung ist (vgl. BFH-Urteil vom 16. September 1986 IX R 126/84, BFH/NV 1987, 149 mit weiteren Hinweisen).
  • BFH, 11.08.1989 - IX R 44/86

    Im Verhältnis zum Kaufpreis hoher Erhaltungsaufwand ist nur im Rahmen der AfA bei

    Auszug aus BFH, 13.03.1990 - IX R 104/85
    Da die Aufwendungen der Kläger im Verhältnis zum Kaufpreis (Gebäudeanteil 67.682 DM) nicht so hoch waren, um eine wesentliche Verbesserung der Eigentumswohnung anzunehmen, sind sie ferner nicht im Hinblick auf ihre Anschaffungsnähe Anschaffungskosten oder Herstellungskosten (vgl. Senatsurteile vom 11. August 1989 IX R 87/86, BFHE 158, 326, BStBl II 1990, 130, und IX R 44/86, BFHE 158, 240, BStBl II 1990, 53).
  • BFH, 02.04.1974 - VIII R 96/69

    Anschaffungskosten - Herstellungskosten - Mietwohngebäude - Appartementhaus -

    Auszug aus BFH, 13.03.1990 - IX R 104/85
    Der erkennende Senat schließt sich der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) an, wonach von einer Einbauküche nur die Spüle und - entsprechend der regionalen Verkehrsauffassung - der Kochherd unselbständige Gebäudebestandteile sind (Urteile vom 11. Dezember 1973 VIII R 171/71, BFHE 112, 241, BStBl II 1974, 474; vom 11. Dezember 1973 VIII R 174/71, BFHE 113, 10, BStBl II 1974, 631, und vom 2. April 1974 VIII R 96/69, BFHE 112, 251, BStBl II 1974, 479).
  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des

    Auszug aus BFH, 13.03.1990 - IX R 104/85
    Die einkommensteuerrechtliche Einordnung einer Anlage oder Einrichtung als unselbständiger Gebäudebestandteil richtet sich seit dem Beschluß des Großen Senats vom 26. November 1974 GrS 5/71 (BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132) danach, ob sie nach der allgemeinen Verkehrsanschauung in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude als solchem steht.
  • BFH, 03.08.2016 - IX R 14/15

    Zur steuerlichen Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer

    Demgegenüber ist ein solcher Zusammenhang nicht gegeben bei Bestandteilen, die dem über die bloße Gebäudenutzbarkeit hinausgehenden Wohnen selbst (einschließlich der Haushaltsführung) dienen (vgl. BFH-Urteil vom 13. März 1990 IX R 104/85, BFHE 160, 29, BStBl II 1990, 514, sowie den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26. November 1974 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132).

    Gleiches galt für einen Herd, soweit er nach der --allerdings regional durchaus unterschiedlichen-- Verkehrsauffassung für die Ausstattung einer Wohnung als erforderlich angesehen wurde (vgl. BFH-Urteile vom 11. Dezember 1973 VIII R 171/71, BFHE 112, 241, BStBl II 1974, 474; VIII R 174/71, BFHE 113, 10, BStBl II 1974, 631; vom 2. April 1974 VIII R 96/69, BFHE 112, 251, BStBl II 1974, 479; in BFHE 160, 29, BStBl II 1990, 514; vom 15. Mai 1990 IX R 173/88, BFH/NV 1991, 148; vom 30. Juli 1991 IX R 32/89, BFH/NV 1991, 818).

    Der Senat geht, abweichend von seiner früheren Rechtsauffassung im BFH-Urteil in BFHE 160, 29, BStBl II 1990, 514 davon aus, dass es sich bei den einzelnen Elementen einer Einbauküche --einschließlich Spüle, Herd und aller fest eingebauten elektrischen Geräte-- um ein einheitliches Wirtschaftsgut handelt.

    Soweit der Senat in seinem Urteil in BFHE 160, 29, BStBl II 1990, 514 noch eine abweichende Rechtsauffassung vertreten hat, hält er hieran nicht mehr fest.

  • FG Schleswig-Holstein, 28.01.2015 - 2 K 101/13

    Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche in

    Aufwendungen für eine Einbauküche gehörten insoweit zu den Herstellungskosten des Gebäudes, als sie auf die Spüle und den Kochherd entfielen (Urteil des BFH vom 30. März 1990, IX R 104/85, BFHE 160, 29, BStBl II 190, 514).

    Eine hierzu abweichende Auffassung vertritt möglicherweise der BFH in seinem Urteil vom 13. März 1990 (IX R 104/85, BFHE 160, 29, BStBl II 1990, 514), aus dem sich ergibt, dass "eine serienmäßig hergestellte Einbauküche regelmäßig nicht als einheitliches Wirtschaftsgut" zu betrachten ist und "die einzelnen Küchenbauteile ... nach einem Ausbau für sich an anderer Stelle verwendbar" sind.

    Ausgenommen von dieser Beurteilung sind nur die der Sanitäreinrichtung des Bades vergleichbare Spüle und der Kochherd, weil ohne diese Ausstattung das Bauwerk als Wohngebäude unfertig wäre (Urteil des BFH vom 30. März 1990, IX R 104/85, BFHE 160, 29, BStBl II 190, 514).

    Die Revision war zuzulassen, da der Senat mit seiner Auffassung möglicherweise von der im Urteil vom 30. März 1990, IX R 104/85, BFHE 160, 29, BStBl II 1990, 514 vertretenen Auffassung des BFH abweicht und die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung somit eine Entscheidung des BFH erfordert, § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO.

  • BFH, 29.03.2001 - III R 1/99

    Anlaufhemmung bei Investitionszulage

    Die Aufwendungen für die Spüle und den Herd gehörten zu den Herstellungskosten des Gebäudes bzw. bei Ersatz für schon vorher vorhandene Gebäudebestandteile zu den Erhaltungsaufwendungen (vgl. BFH-Urteil vom 13. März 1990 IX R 104/85, BFHE 160, 29, BStBl II 1990, 514).

    Zur Frage der Anschaffung oder Herstellung von gemäß § 2 Satz 2 Nr. 1 InvZulG 1991 nicht zulagenbegünstigter geringwertiger Wirtschaftsgüter nimmt der Senat auf das zu einer aus genormten Teilen zusammengesetzten Schreibtischkombination ergangene Urteil vom 21. Juli 1998 III R 110/95 (BFHE 186, 572, BStBl II 1998, 789) Bezug sowie zur ertragsteuerlichen Beurteilung einer Einbauküche auf das Urteil des BFH vom 13. März 1990 IX R 104/85 (BFHE 160, 29, BStBl II 1990, 514, m.w.N.).

  • BFH, 28.09.1990 - III R 178/86

    Zur Abgrenzung des selbständigen Wirtschaftsgutes bei Verbindung von beweglichen

    Die selbständige Bewertbarkeit einer dienenden beweglichen Sache geht regelmäßig verloren, wenn die Hauptsache ohne die Verbindung mit der dienenden Sache unvollständig erscheint oder gar ein negatives Gepräge hat (Anschluß an die BFH-Urteile vom 28. Juni 1983 VIII R 179/79, BFHE 139, 509, BStBl II 1984, 196, und vom 13. März 1990 IX R 104/85, BFHE 160, 29, BStBl II 1990, 514).

    bb) Diese Grundsätze gelten auch, wenn es um die Beurteilung beweglicher Sachen im Verhältnis zu Gebäuden geht (vgl. aus jüngster Zeit BFH-Urteil vom 13. März 1990 IX R 104/85, BFHE 160, 29, BStBl II 1990, 514, zu Aufwendungen für eine Einbauküche).

  • BFH, 21.07.1994 - IX B 78/94

    Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides - Räumung

    Aufgrund der dem Gericht vorliegenden präsenten Beweismittel kam eine weitere Aussetzung über den vom Gericht gewährten Rahmen nicht in Betracht, da offensichtlich in den geltend gemachten "Instandsetzungskosten" von insgesamt 159.931,00 DM Aufwendungen für eine Einbauküche von 30.000,00 DM (vgl. hierzu Senatsurteil vom 13. März 1990 IX R 104/85, BFHE 160, 29, BStBl II 1990, 514), Aufwendungen für Bau-und Sanitärmaßnahmen an Bad und Schwimmbad in Höhe von insgesamt 75.800,00 DM sowie hiermit im Zusammenhang stehende Aufwendungen für Statiker und Architekten in Höhe von 15.570,00 DM enthalten sind, die jedenfalls bei der gebotenen summarischen Betrachtung keine uneingeschränkt abziehbaren Erhaltungsaufwendungen darstellen.
  • FG Hamburg, 23.05.2000 - I 196/98

    Durch Privatfahrt verursachte Unfallkosten als Betriebsausgaben

    Zwar sprechen sich Teile der Literatur dafür aus, im Rahmen der Überschussermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG beim Entnahmeeigenverbrauch ebenso wie beim Aufwendungseigenverbrauch auf den späteren Zeitpunkt der Bezahlung bzw. des Abflusses (§ 11 EStG ) der darauf entfallenden Umsatzsteuer abzustellen (Blümich/Lindberg, EStG , § 12 Rd. 145; Frotscher/Dürr, EStG , § 12 Rd. 266; Nolde in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG , § 12 Rd. 101; Schmidt/Drenseck, EStG , 18. Aufl., § 12 Rd. 53; o.V. Anm. HFR 1990, 552; ferner ohne Unterscheidung der Gewinnermittlungsarten Schmidt/Heinicke, EStG , 18. Aufl., § 4 Rd. 360 "Umsatzsteuer").

    Gegen die vereinfachende Verwaltungspraxis der Hinzurechnung der Umsatzsteuer im Jahr der Nutzungsentnahme bestehen danach jedoch dann keine Bedenken, wenn der Steuerpflichtige sich dieser Handhabung anschließt (vgl. Anm. HFR 1990, 552).

  • FG Münster, 20.07.2005 - 14 K 834/04

    Vermietung und Verpachtung; Werbungskosten; Selbstnutzung; Einkommensteuer 2000

    Die Kl. sind weiter der Ansicht, dass ihre Aufwendungen für die Einbauküche, den Schlafzimmerschrank und die Garderobe als wesentliche Bestandteile des erworbenen ZFH in die AfA-Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 13.03.1990 - IX R 104/85 - Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1990, 514).

    Nach der regionalen Verkehrsauffassung ist ein Gebäude nicht unfertig, wenn die Küche nicht mit einem Kochherd ausgestattet ist (BFH, in BStBl. II 1990, 514).

  • BFH, 30.07.1991 - IX R 32/89

    Anforderungen an Werbungskostenabzug für Erhaltungsaufwand

    Nach der Entscheidung des erkennenden Senats vom 13. März 1990 IX R 104/85 (BFHE 160, 29, BStBl II 1990, 514) gehören Aufwendungen für eine Einbauküche nur insoweit zu den Herstellungskosten des Gebäudes, als sie auf die Spüle und den - nach der regionalen Verkehrsauffassung erforderlichen - Kochherd entfallen.
  • BFH, 24.08.1990 - IX B 119/89

    Beurteilung von Aufwendungen von Erwerbern, die sie im Zusammenhang mit der

    Zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Eigentumswohnung gehören nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 13. März 1990 IX R 104/85 (BFHE 160, 29, BStBl II 1990, 514) nur die Aufwendungen für die Spüle und - entsprechend der regionalen Verkehrsauffassung - die Aufwendungen für den Kochherd, weil es sich insoweit um unselbständige Gebäudebestandteile handelt.
  • BFH, 15.05.1990 - IX R 173/88

    Steuerrechtliche Beurteilung der Grundausstattung einer Einbauküche

    Wie der Senat mit Urteil vom 13. März 1990 IX R 104/85 BFHE 160, 29, BStBl II 1990, 514 entschieden hat, sind - wie schon nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH - nur die Spüle und - entsprechend der regionalen Verkehrsauffassung - der Kochherd unselbständige Gebäudebestandteile.
  • VG München, 08.11.2010 - M 8 K 09.4231

    Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmälern; Bescheinigungsfähigkeit von Herd und Spüle

  • FG Bremen, 05.11.1997 - 496124K 3

    Zulässigkeit der Berücksichtigung von Aufwendungen für eine Kücheneinrichtung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht