Rechtsprechung
BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 7, § 7 Abs. 4; HGB § 255 Abs. 2 Satz 1
- Kanzlei Prof. Schweizer
Grundsatzurteil zur Abgrenzung zwischen Erhaltungs- und Herstellungsaufwand bei Instandsetzung oder Modernisierung eines Gebäudes
- Wolters Kluwer
Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Einkommenssteuer; Herstellungsaufwand; AfA; Absetzung für Abnutzung; Modernisierungsaufwendungen; Instandsetzungsaufwendungen; Gebrauchswerterhöhung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Luxussanierung gilt steuerlich wie ein Neubau
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 177, 454
- NJW 1995, 2807 (Ls.)
- BB 1995, 1838
- DB 1995, 1841
- BStBl II 1996, 632
Wird zitiert von ... (160)
- BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97
Anschaffungsnaher Aufwand; Divergenzanfrage
Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die für sich allein noch als Erhaltungsmaßnahmen zu beurteilen wären, können in ihrer Gesamtheit zu einer wesentlichen Verbesserung gemäß § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB führen, wenn dadurch der Gebrauchswert (das Nutzungspotential) eines Wohngebäudes gegenüber dem Zustand im Zeitpunkt des Erwerbs deutlich erhöht wird (Bestätigung des BFH-Urteils vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632).Welche Aufwendungen zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen, bestimmt sich für die Gewinneinkünfte und Überschusseinkünfte, mithin auch für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, nach § 255 HGB (vgl. allg. BFH-Beschluss vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830, 835, zu C. III. 1. c dd; ferner BFH-Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 1. b, zu Herstellungskosten, und vom 17. Dezember 1996 IX R 47/95, BFHE 182, 178, BStBl II 1997, 348, zu Anschaffungskosten; vgl. auch Amtliches Einkommensteuer-Handbuch --EStH-- 2001, H 32a).
Das gilt sowohl für den Austausch von Ofenheizungen gegen Gas-Etagenheizungen (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juli 1979 VIII R 162/78, BFHE 128, 385, BStBl II 1980, 7; BMF-Erlass vom 16. Dezember 1996, BStBl I 1996, 1442, Tz. 2.3.) als auch für die Modernisierung der Bäder (BFH-Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu II.) und den Austausch von einfachverglasten Fenstern gegen Isolierglasfenster (vgl. BFH-Urteil vom 28. April 1998 IX R 66/95, BFHE 186, 220, BStBl II 1998, 515).
Der Umstand, dass der Vermieter aufgrund des Einbaus von Isolierglasfenstern eine höhere Miete verlangen kann (vgl. jetzt § 559 BGB) erlaubt allein nicht den Schluss auf eine wesentliche Verbesserung i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB (vgl. BFH-Urteile in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b ee, …und vom 13. Oktober 1998 IX R 38/95, BFH/NV 1999, 603, zu 1. b cc; BMF in BStBl I 1996, 1442, Tz. 3.2.).
bb) Übliche, d.h. normalerweise anfallende Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen werden den Gebrauchswert eines Gebäudes insgesamt nicht so deutlich erhöhen, dass es dadurch i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB wesentlich verbessert wird (vgl. BFH-Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b cc; vgl. auch BMF in BStBl I 1996, 1442, Tz. 3.2.).
cc) Allerdings können Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die für sich allein noch als Erhaltungsmaßnahmen zu beurteilen wären, in ihrer Gesamtheit zu einer wesentlichen Verbesserung i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB führen, wenn dadurch der Gebrauchswert (das Nutzungspotential) des Gebäudes gegenüber dem ursprünglichen Zustand, d.h. hier dem Zustand im Zeitpunkt des Erwerbs, deutlich erhöht wird (BFH-Urteile in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 2. c und 3. b cc, und in BFH/NV 1999, 603; vgl. entsprechend zum Zustand bei Herstellung BFH-Urteil in BFHE 128, 385, BStBl II 1980, 7).
Als ein Beispiel hat der BFH angeführt, dass im Rahmen der Baumaßnahmen außergewöhnlich hochwertige Materialien in erheblichem Umfang verwendet werden (BFH-Urteile in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b cc, und vom 19. September 1995 IX R 37/93, BFHE 178, 425, 427, BStBl II 1996, 131).
Wie sich aus dem Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632 (zu I. 3. b cc: "etwa") ergibt, ist eine wesentliche Verbesserung i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB aber nicht nur in dem angeführten Beispiel denkbar, sondern immer dann, wenn der Gebrauchswert (Nutzungspotential) eines Gebäudes von einem sehr einfachen auf einen mittleren oder von einem mittleren auf einen sehr anspruchsvollen Standard gehoben wird.
Ist nicht nur das Zweckmäßige, sondern sogar das Mögliche vorhanden und das vor allem unter Verwendung außergewöhnlich hochwertiger Materialien, dann wird es sich um einen sehr anspruchsvollen Standard handeln (vgl. BFH-Urteile in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b cc, und in BFHE 178, 425, 427, BStBl II 1996, 131, zu 1. a betr. Herstellungskosten).
Wenn daher im Zuge der Baumaßnahmen diese Einrichtungen nicht nur in zeitgemäßer Form ersetzt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b bb, m.w.N.), sondern darüber hinaus in ihrer Funktion (Gebrauchswert) deutlich erweitert und ergänzt werden und dadurch der Wohnkomfort des Hauses insgesamt deutlich gesteigert wird, dann wird ein Wohnhaus dadurch wesentlich verbessert.
Wenn auch einzelne dieser Maßnahmen noch nicht zu einer wesentlichen Verbesserung führen, so kann doch ein Bündel derartiger Baumaßnahmen, bei dem mindestens drei der o.g. wesentlichen Bereiche betroffen sind, ein Gebäude gegenüber seinem Zustand bei Erwerb (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 2. c. und II.) in seinem Standard heben und es damit i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB wesentlich verbessern.
Derartig gebündelte Baumaßnahmen und die damit bautechnisch zusammenhängenden Baumaßnahmen (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b cc, und in BFHE 181, 50, BStBl II 1996, 649) können insgesamt zu Herstellungskosten führen.
dd) Nach der neueren Rechtsprechung des BFH sind die Baumaßnahmen insgesamt nicht allein deshalb als Herstellungskosten zu werten, weil sie zeitlich zusammenhängend vorgenommen wurden und die Aufwendungen insgesamt hoch sind (grundlegend BFH-Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b).
cc) In seinen neueren Entscheidungen hat der BFH bei "erheblichen Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten" unter Berücksichtigung ihrer Anschaffungsnähe eine wesentliche Verbesserung gemäß § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB durch eine erhebliche Erhöhung des Nutzungswerts des Gebäudes angenommen, weil diese "wegen der Art der Baumaßnahmen und der Höhe des dadurch bedingten Aufwands im Verhältnis zur Höhe des Kaufpreises offenkundig" sei (z.B. BFH-Urteile vom 29. Oktober 1991 IX R 117/90, BFHE 166, 203, BStBl II 1992, 285, zu 2.; in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu 3. a); in BFH/NV 1999, 776).
Ob das Gebäude durch Baumaßnahmen wesentlich verbessert worden ist, ist eine Tatfrage, deren Feststellung dem FG im einzelnen Fall obliegt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b ff.; vom 10. Mai 1996 IX R 62/94, BFHE 178, 46, BStBl II 1996, 639, zu I. 2. c dd).
Wäre das der Fall, müssten die Kosten einer sog. Generalüberholung regelmäßig Herstellungskosten sein; das hat der BFH aber seit dem Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632 verneint; zustimmend BMF in BStBl I 1996, 1442.
Der vom Gesetz geforderte Vergleich zwischen dem Zustand bei Erwerb und dem nach Durchführung der Baumaßnahmen stellt sich bei allen größeren Baumaßnahmen, seien sie in zeitlicher Nähe zur Anschaffung durchgeführt oder nicht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 2. c und II.; vgl. ferner BMF, BStBl I 1996, 1442, Tz. 3).
Kommt der Steuerpflichtige dieser Mitwirkungspflicht nicht nach und sind umfangreiche Baumaßnahmen, die Installationen und Fenster betreffen (vgl. dazu oben zu II. 3. a cc), durchgeführt worden, kann Indiz für eine wesentliche Verbesserung i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB eine erheblich erhöhte Miete sein, wenn sie auf diese Baumaßnahmen zurückzuführen ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b ee).
- BFH, 25.08.2009 - IX R 20/08
Anschaffungsnahe Aufwendungen i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG bei einheitlich zu …
Sie regelt lediglich, welche Kosten "zu den Herstellungskosten gehören", d.h. wie die Herstellungskosten der Höhe nach zu bemessen, welche Arten von anlässlich der Herstellung auftretenden Kosten darin einzubeziehen sind (BFH-Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, m.w.N.). - BFH, 12.09.2001 - IX R 52/00
Die Begriffsbestimmung der Anschaffungskosten
Welche Aufwendungen zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen, bestimmt sich für die Gewinneinkünfte und Überschusseinkünfte, mithin auch für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, nach § 255 HGB (vgl. allg. BFH-Beschluss vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830, 835, zu C. III. 1. c dd; ferner BFH-Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 1. b zu Herstellungskosten, und vom 17. Dezember 1996 IX R 47/95, BFHE 182, 178, BStBl II 1997, 348, zu Anschaffungskosten; vgl. auch Amtliches Einkommensteuer-Handbuch --EStH-- 2001, H 32a).Ist nicht nur das zweckmäßige, sondern sogar das Mögliche vorhanden und das vor allem unter Verwendung außergewöhnlich hochwertiger Materialien, dann wird es sich um einen sehr anspruchsvollen Standard handeln (vgl. BFH-Urteile in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b cc, und vom 19. September 1995 IX R 37/93, BFHE 178, 425, 427, BStBl II 1996, 131, zu 1. a betr. Herstellungskosten).
- BFH, 17.06.1997 - IX R 30/95
Anschaffungsnaher Aufwand bei Erbfolge
Der große Umfang der Baumaßnahmen und die Höhe der Aufwendungen allein haben nicht zur Folge, daß Herstellungskosten gegeben sind (BFH-Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu 3. b).Bei einem Gebäude ist eine Erweiterung u. a. gegeben, wenn seine Substanz vermehrt, seine nutzbare Fläche vergrößert wird oder wenn Bestandteile eingebaut werden, die bisher nicht vorhanden waren (BFH-Urteil vom 19. September 1995 IX R 37/93, BFHE 178, 425, BStBl II 1996, 131), z. B. wenn neuer Wohnraum durch einen Anbau (vgl. BFH-Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter Hinweis auf § 17 Abs. 2 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes), den Ausbau eines Dachgeschosses (BFH-Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 69/92, BFHE 178, 36, BStBl II 1996, 630; ähnlich BFH-Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 88/90, BFHE 178, 32, BStBl II 1996, 628, …und vom 19. Dezember 1995 IX R 88/93, BFH/NV 1996, 537), oder den Ausbau eines Lichthofes geschaffen wird (BFH-Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 2/94, BFHE 178, 42, BStBl II 1996, 637).
Was unter einer wesentlichen Verbesserung i. S. des § 255 Abs. 2 HGB zu verstehen ist, hat der erkennende Senat u. a. im Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b näher ausgeführt.
Das ist noch nicht allein deshalb der Fall, weil hohe Aufwendungen getätigt oder eine werterhöhende Modernisierung durchgeführt wurde, die z. B. einem Wohnhaus den modernen Wohnkomfort wiedergibt, der dem ursprünglichen entspricht, m. a. W. wenn es den Zeitumständen angepaßt wird (BFH-Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b aa).
Eine wesentliche Verbesserung des Hauses i. S. des § 255 Abs. 2 HGB ist nur dann gegeben, wenn durch die Baumaßnahmen vorhandener Raum einer maßgebend höherwertigen Nutzung zugeführt wird (BFH-Urteile in BFHE 178, 36, BStBl II 1996, 630, und in BFHE 177, 454, 460, BStBl II 1996, 632;… vgl. auch Knop/Küting, in: Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung, Bd. I a, 4. Aufl. Stuttgart 1995, § 255 Rn. 379: "zusätzliches Nutzungspotential";… Rn. 381: "wesentlich verändert").
Das sind jedoch typische Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die auch dann nicht Herstellungskosten werden, wenn sie umfangreich sind und zu einer Werterhöhung des Hauses geführt haben (BFH-Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b aa).
Im zweiten Rechtszug wird das FG zu prüfen haben, ob entsprechend den durch die neuere Rechtsprechung des Senats (insbesondere Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632) aufgestellten Kriterien die Baumaßnahmen eine wesentliche Verbesserung des Gebäudes bewirkt haben.
Sie sind von den Herstellungskosten ggf. im Wege der Schätzung zu trennen (BFH-Urteile in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, und in BFHE 181, 50, BStBl II 1996, 649; vgl. auch Schreiben des BMF vom 16. Dezember 1996 IV 3 - S 2211 - 69/96, BStBl I 1996, 1442, unter II.).
- BFH, 16.01.2007 - IX R 39/05
Aufwand für Umbau eines Großraumbüros in Einzelbüros als sofort abziehbarer …
bb) Eine wesentliche Verbesserung ist bei einem Wohngebäude immer dann gegeben, wenn der Gebrauchswert (das Nutzungspotential; vgl. BFH-Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 3. b bb) des Gebäudes durch die Baumaßnahmen in bestimmter Weise gehoben wird. - FG Münster, 29.01.2015 - 12 K 3193/12
Einkommensteuerliche Bewertung von Aufwendungen als Herstellungskosten oder als …
Von einer Aufteilung in Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen kann nur insoweit abgesehen werden, als die Herstellungs- und Erhaltungsarbeiten in einem engen räumlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen und in ihrer Gesamtheit eine einheitliche Baumaßnahme bilden; ein sachlicher Zusammenhang in diesem Sinne liegt vor, wenn die einzelnen Baumaßnahmen bautechnisch ineinandergreifen (BFH, Urteil vom 22.12.1995 IX R 116/92, BStBl II 1996, 632). - BFH, 13.10.1998 - IX R 38/95
Erhaltungs- oder Herstellungsaufwand bei "wesentlicher Verbesserung"
Diese handelsrechtliche Begriffsbestimmung gilt ebenso für das Steuerrecht, und zwar auch für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Senatsurteil vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632).a) Die Herstellung eines Gebäudes im Sinne dieser Vorschrift liegt auch dann vor, wenn ein Gebäude so sehr abgenutzt ist, daß es unbrauchbar geworden ist (Vollverschleiß) und durch die Instandsetzungsarbeiten unter Verwendung der übrigen noch nutzbaren Teile die Brauchbarkeit des Gebäudes wiederhergestellt wird (vgl. Senatsurteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 2. a der Gründe).
Die Merkmale einer solchen wesentlichen Verbesserung sind nicht damit zu begründen, es liege eine sog. "Generalüberholung" vor; dieser Begriff hat keine eigenständige steuerrechtliche Bedeutung (Senatsurteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 4. a der Gründe).
Vielmehr ist eine Verbesserung (erst) dann wesentlich, wenn über die zeitgemäße Erneuerung hinaus der Gebrauchswert des Hauses im Ganzen deutlich erhöht wird, etwa durch Verwendung außergewöhnlich hochwertiger Materialien in erheblichem Umfang oder eine besondere bauliche Gestaltung (Senatsurteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 3. b).
Sie sind jedoch ebenfalls als Herstellungskosten zu beurteilen, wenn sie mit den über eine zeitgemäße substanzerhaltende Erneuerung hinausgehenden Maßnahmen bautechnisch ineinandergreifen (Senatsurteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 3. b cc).
Das FG hat jedoch entgegen dem Senatsurteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, das es noch nicht berücksichtigen konnte, die strittigen Aufwendungen allein aufgrund ihrer Höhe sowie aufgrund von Umfang und Art der Baumaßnahmen als Herstellungskosten beurteilt, weil eine sog. "Generalüberholung" vorliege.
Dies setzt jedoch voraus, daß die Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen die Bausubstanz verändern, die im wesentlichen die Lebensdauer des Gebäudes bestimmt, insbesondere tragende Wände und Fundamente (vgl. Senatsurteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 3. b dd).
Zwar können Steigerungen der Miete ein Indiz für einen deutlich gesteigerten Gebrauchswert sein, aber nur, soweit sie nicht auf zeitgemäßen bestandserhaltenden Erneuerungen beruhen (Senatsurteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 3. b ee).
Das FG wird nach den Maßstäben des Urteils in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632 den Sachverhalt insgesamt neu zu würdigen haben.
Soweit sich die tatsächlichen Voraussetzungen einer wesentlichen Verbesserung i. S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB nicht mehr feststellen lassen und dies nicht auf der Verletzung der Mitwirkungspflicht des Klägers beruht, sind die Aufwendungen ebenfalls als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG sofort abziehbar (vgl. Senatsurteil in BFHE 177, 454, 462, BStBl II 1996, 632, unter I. 3. b ff).
- BFH, 03.12.2002 - IX R 64/99
Anschaffungsnaher Aufwand bei unentgeltlichem Gebäudewert
a) Die Herstellung eines Gebäudes im Sinne dieser Vorschrift kann zwar auch dann vorliegen, wenn ein Gebäude so sehr abgenutzt ist, dass es unbrauchbar geworden ist (Vollverschleiß) und durch die Instandsetzungsarbeiten unter Verwendung der übrigen noch nutzbaren Teile die Brauchbarkeit des Gebäudes wiederhergestellt wird (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 2. a).Waren die ursprünglichen Herstellungskosten (oder im Falle des Erwerbs die Anschaffungskosten) vor den Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen bereits verändert worden, etwa durch anderweitige nachträgliche Herstellungs- oder Anschaffungskosten oder eine Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung --AfaA-- (§ 7 Abs. 1 letzter Satz EStG), so ist der für die geänderte AfA-Bemessungsgrundlage maßgebende Zustand mit dem nunmehr durch die ausgeführten Arbeiten erreichten Zustand zu vergleichen (BFH-Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 2. c).
Wenn daher im Zuge der Baumaßnahmen diese Einrichtungen nicht nur in zeitgemäßer Form ersetzt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b bb, m.w.N.), sondern darüber hinaus in ihrer Funktion (Gebrauchswert) deutlich erweitert und ergänzt werden und dadurch der Wohnkomfort des Hauses insgesamt deutlich gesteigert wird, dann wird ein Wohnhaus dadurch wesentlich verbessert.
Derartig gebündelte Baumaßnahmen und die damit bautechnisch zusammenhängenden Baumaßnahmen (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b cc, und vom 16. Juli 1996 IX R 34/94, BFHE 181, 50, BStBl II 1996, 649) können insgesamt zu Herstellungskosten führen.
- BFH, 13.10.1998 - IX R 61/95
Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen
Diese handelsrechtliche Begriffsbestimmung gilt ebenso für das Steuerrecht, und zwar auch für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Senatsurteil vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632).a) Die Herstellung eines Gebäudes im Sinne dieser Vorschrift liegt auch dann vor, wenn ein Gebäude so sehr abgenutzt ist, daß es unbrauchbar geworden ist (Vollverschleiß) und durch die Instandsetzungsarbeiten unter Verwendung der übrigen noch nutzbaren Teile die Brauchbarkeit des Gebäudes wiederhergestellt wird (vgl. Senatsurteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 2. a der Gründe).
Die Merkmale einer solchen wesentlichen Verbesserung sind entgegen der Auffassung des FG nicht mit dem Argument zu begründen, es liege eine sog. "Generalüberholung" vor; dieser Begriff hat keine eigenständige steuerrechtliche Bedeutung (Senatsurteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 4. a der Gründe).
Vielmehr ist eine Verbesserung erst dann wesentlich, wenn über die zeitgemäße Erneuerung hinaus der Gebrauchswert des Hauses im Ganzen deutlich erhöht wird, etwa durch Verwendung außergewöhnlich hochwertiger Materialien in erheblichem Umfang oder eine besondere bauliche Gestaltung (Senatsurteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 3. b).
Aufwendungen verlieren ihre Rechtsnatur als Werbungskosten nicht dadurch, daß sie nicht jeweils in dem Jahr erbracht werden, in dem der bauliche Zustand Instandhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen erfordert hätte; der Steuerpflichtige ist in der Entscheidung frei, wann und in welcher Höhe er solche Aufwendungen macht (Senatsurteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 4. b).
Sie sind nur dann als Herstellungskosten zu beurteilen, wenn sie mit den über eine zeitgemäße substanzerhaltende Erneuerung hinausgehenden Maßnahmen bautechnisch ineinandergreifen (Senatsurteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 3. b cc).
Im übrigen wird das FG den Sachverhalt nach den Maßstäben des Urteils in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632 insgesamt neu zu würdigen haben.
- BFH, 28.04.1998 - IX R 66/95
Anschaffungsnaher Aufwand bei unentgeltlichem Erwerb
Nach der neueren Rechtsprechung des Senats sind Aufwendungen nicht allein deshalb als Herstellungskosten zu behandeln, weil sie im Rahmen einer sog. Generalüberholung angefallen sind (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 4. a).Maßgeblich ist allein, ob die Aufwendungen gemäß § 255 Abs. 2 HGB als Herstellungskosten zu werten sind (vgl. BFH in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 1. b, 2.).
Nach den bindenden (vgl. § 118 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) Feststellungen des FG ist davon auszugehen, daß es durch die Baumaßnahmen weder erweitert noch über seinen ursprünglichen Zustand hinaus wesentlich verbessert worden ist (vgl. dazu BFH in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 2. a, b).
Eine Verbesserung i.S. des § 255 Abs. 2 HGB ist nicht gegeben bei einer zwar werterhöhenden Modernisierung, die aber dem Haus lediglich den zeitgemäßen Wohnkomfort wiedergibt, den es ursprünglich besessen hat, bzw. die das Haus lediglich in ordnungsgemäßem Zustand entsprechend seinem ursprünglichen Zustand erhalten oder diesen Zustand in zeitgemäßer Form wiederherstellen sollen (BFH in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b, aa, bb).
Es gibt keinen Anhaltspunkt für eine Erweiterung des Hauses oder dafür, daß die Maßnahmen geeignet gewesen seien, das "Nutzungspotential" des Hauses zu erhöhen (vgl. dazu BFH in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b, bb, a.E.).
- BFH, 19.11.2003 - I R 77/01
Rückstellung und Teilwertabschreibung bei Schadstoffbelastung
- BFH, 25.09.2007 - IX R 28/07
Wirtschaftsgutsbezogene Prüfung, ob Baumaßnahme zu Herstellungskosten oder zu …
- BFH, 23.11.2004 - IX R 59/03
Umbaukosten als Herstellungskosten i. S. des § 255 HGB
- BFH, 27.09.2001 - X R 55/98
Nachträgliche HK; Funktionsänderung eines Gebäudes
- BFH, 14.07.2004 - IX R 52/02
Einbau einer Solaranlage als Erhaltungsaufwand
- BFH, 13.10.1998 - IX R 72/95
Herstellungs- oder Werbungskosten bei Generalüberholung
- BFH, 10.05.1995 - IX R 62/94
Aufwendungen für Baumaßnahmen in verschiedenen Stockwerken, die teils …
- BFH, 20.08.2002 - IX R 40/97
Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen
- BFH, 22.09.2009 - IX R 21/08
Zur Abgrenzung von Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen, keine …
- BFH, 20.08.2002 - IX R 98/00
Zum anschaffungsnahen Aufwand
- FG Baden-Württemberg, 20.09.1996 - 9 K 204/93
Telefon und Fernsehgerät als Krankenhauskosten
- BFH, 16.07.1996 - IX R 34/94
Kosten der Dachinstandsetzung als Herstellungskosten, soweit diese durch den …
- BFH, 17.12.1997 - X R 54/96
Voraussetzungen der steuerlichen Begünstigung der Anschaffung eines Hauses - …
- FG Niedersachsen, 12.04.2007 - 10 K 415/00
Aufwendungen für die Entkontaminierung von Grundstücken als nachträgliche …
- BFH, 25.01.2006 - I R 58/04
Umbau einer betrieblichen Halle als wesentliche Verbesserung - beschränkte …
- BFH, 09.05.1995 - IX R 88/90
1. Auch die nur unwesentliche Vergrößerung der nutzbaren Fläche eines Gebäudes …
- BFH, 21.02.2001 - X S 10/00
Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand; AdV
- FG Köln, 19.01.2007 - 10 K 3821/03
Sofortige Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein zur Einkunftserzielung …
- BFH, 29.01.2003 - III R 53/00
Eigenheimzulage: Anschaffung einer Wohnung mit Mängeln
- BFH, 10.10.2000 - IX R 15/96
Erhaltungsaufwendungen bei Nutzungswertbesteuerung
- BFH, 22.12.2011 - III R 37/09
Kumulationsverbot bei dem Zusammentreffen von Investitionszulage und erhöhten …
- FG Münster, 22.01.2020 - 13 K 3039/16
Zur Abgrenzung zwischen Herstellungskosten und sofort abziehbarem …
- BFH, 21.11.2000 - IX R 40/98
Abgrenzung von Herstellungskosten/Erhaltungsaufwendungen
- BFH, 09.05.1995 - IX R 69/92
Mietwohnhaus - Herstellungskosten - Aufwendungen
- BFH, 04.03.1998 - X R 151/94
Umbaumaßnahmen: Abbruchkosten und Teilwertabschreibung
- BFH, 25.03.2009 - V R 9/08
Vorsteueraufteilung bei gemischt genutztem Dachgeschossausbau - in § 255 Abs. 2 …
- BFH, 17.12.1996 - IX R 47/95
Wann sind Umbau- und Modernisierungsaufwendungen Anschaffungskosten?
- FG Saarland, 14.07.2000 - 1 K 79/00
1. Werbungskosten eines ehrenamtlichen Gewerkschaftsmitgliedes 2. Abgrenzung von …
- BFH, 20.08.2002 - IX R 70/00
Zum anschaffungsnahen Aufwand
- FG Düsseldorf, 25.08.1999 - 9 K 3129/97
Vermietung und Verpachtung; Anschaffungsnahe Herstellungsaufwendungen; …
- BFH, 15.05.2002 - X R 36/99
Herstellung einer Wohnung - Vollverschleiß
- FG Thüringen, 31.01.2001 - III 1197/99
EigZulG : keine Anwendbarkeit des Fördergrundbetrages für Neubauten bei …
- BFH, 09.09.1998 - I R 6/96
Verpflichtung zur Vorlage an den EuGH bei Bilanzsteuerfragen?
- FG Thüringen, 12.07.2000 - III 1649/99
Eigenheimzulage bei Erwerb einer Eigentumswohnung im sanierten Zustand
- BFH, 19.12.1995 - IX R 88/93
Einfamilienhaus: Instandsetzungs- und Aufstockungsarbeiten
- FG Niedersachsen, 17.08.2006 - 14 K 210/02
Zuordnung von Aufwendungen für das Anbringen einer Fassadenbekleidung bei …
- FG Thüringen, 31.01.2001 - III 1104/99
EigZulG : keine Anwendbarkeit des Fördergrundbetrages für Neubauten bei …
- BFH, 20.08.2002 - IX R 21/00
Anschaffungsnaher Aufwand; wesentliche Verbesserung i.S.d. § 255 Abs. 2 HGB
- FG Rheinland-Pfalz, 13.11.2019 - 2 K 2304/17
Abzugsfähigkeit von Kosten für bauhandwerkliche Maßnahmen als …
- BFH, 23.10.2019 - IX B 47/19
Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz
- BFH, 20.08.2002 - IX R 10/02
Anschaffungsnaher Aufwand; Reparaturarbeiten
- FG Baden-Württemberg, 20.09.2000 - 12 K 298/00
Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand/sofort abziehbare Werbungskosten …
- BFH, 16.12.1998 - X R 89/95
Anschaffungsnaher Aufwand bei Erwerb durch Zwangsversteigerung
- BFH, 05.03.2007 - IX B 189/06
NZB: Umbaumaßnahme als Herstellung eines neuen WG ?
- BFH, 26.07.2012 - III R 72/10
Änderung eines bestandskräftigen Investitionszulagenbescheids wegen …
- FG Rheinland-Pfalz, 14.10.1997 - 2 K 1875/95
- BFH, 01.10.1997 - X R 149/94
Renovierungsaufwendungen bei teilentgeltlichem Erwerb
- BFH, 20.08.2002 - IX R 61/99
Anschaffungsnaher Aufwand; Verbesserung der Nutzungsmöglichkeit in zwei …
- FG Niedersachsen, 13.03.2001 - 15 K 208/98
Anschaffungsnaher Aufwand, verdeckte Mängel
- BFH, 20.08.2002 - IX R 73/99
Anschaffungsnaher Aufwand; Baumaßnahmen über mehrere Jahre
- BFH, 19.09.1995 - IX R 37/93
Herstellungskosten - Sondereigentum
- BFH, 30.06.2005 - V R 46/02
Umbau eines Altbaus; Errichtung eines neuen Gebäudes
- BFH, 20.08.2002 - IX R 95/00
Anschaffungsnaher Aufwand; deutliche Erhöhung des Nutzungswerts
- FG München, 11.12.2009 - 1 K 2187/07
Aufwendungen für den Abbruch einer sanierungsbedürftigen Garage und das …
- FG Baden-Württemberg, 10.09.2003 - 5 K 341/00
Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwand bei Umbau einer Wohnung in zwei …
- BFH, 17.06.1998 - IX B 61/98
Vermutung anschaffungsnaher Aufwendungen widerlegbar
- BFH, 14.02.1996 - X R 127/92
Ist ein Schwimmbad im Einfamilienhaus nach § 10e EStG abziehbar?
- BFH, 25.06.2002 - IX R 10/98
Erhöhte Absetzungen nach dem BerlinFG
- FG München, 08.11.2000 - 1 K 5116/98
Aufwendungen für den Ausbau eines Dachgeschosses als Renovierungs- oder als …
- BFH, 10.11.1999 - X R 158/96
Prozesskosten wegen einer Baugenehmigung
- BFH, 15.10.1996 - IX R 49/94
Erhaltungsaufwand bei vermieteten Wohngebäuden
- BFH, 14.05.2003 - X R 32/00
Vollverschleiß; Herstellung eines neuen Gebäudes
- FG Saarland, 14.06.2000 - 1 K 327/98
Anschaffungsnaher Aufwand trotz Überschreitung der Drei-Jahres-Grenze
- FG Baden-Württemberg, 24.09.1998 - 14 K 128/93
Abgrenzung zwischen Herstellungs- und Erhaltungsaufwand; Ermittlung des Gewinns …
- FG Saarland, 07.02.2006 - 1 K 330/02
Herstellungs-, Anschaffungs- und Erhaltungsaufwand bei komplexen …
- FG Schleswig-Holstein, 16.02.2001 - V 231/98
Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten bei Gebäudemodernisierung; …
- BFH, 05.06.2003 - III R 49/01
Neuherstellung einer Wohnung durch Renovierung?
- BFH, 18.07.2001 - X B 110/00
Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungserfordernis - Divergenz - Unrichtigkeit …
- BFH, 25.08.1999 - X R 57/96
Wiederaufbau und Renovierung einer durch Brand zerstörten Wohnung; …
- BFH, 13.08.1996 - IX R 46/94
Aufwendungen für den Umbau und die Modernisierung einer zeitweilig geräumten, …
- FG Sachsen-Anhalt, 07.10.2021 - 4 K 550/20
Werbungskostenabzug bei Eigenbedarfskündigung und Zusammenlegung von Wohnungen
- FG Schleswig-Holstein, 08.02.2002 - III 83/99
Zur Qualifizierung von Bauaufwendungen als Herstellungskosten
- FG Köln, 16.05.2000 - 14 K 8826/99
Beibehaltung der Rechtsprechung zum anschaffungsnahen Aufwand
- FG Rheinland-Pfalz, 31.08.1999 - 3 K 1234/98
Anspruch auf Abänderung eines Körperschaftsteuerbescheides; Keine Unterberechung …
- FG Düsseldorf, 17.03.2005 - 11 K 691/03
Eigenheimzulage; Neuherstellung; Umbau; Zusammenlegung von Räumen; …
- BFH, 14.05.2003 - X R 47/00
Herstellung einer Wohnung
- BFH, 20.08.2002 - IX R 2/01
Anschaffungsnaher Aufwand, Reparaturen
- FG Nürnberg, 18.05.2000 - III 172/97
Aufwendungen für umfangreiche
- FG Berlin, 18.12.1997 - IV 368/95
- BFH, 15.02.2005 - IX R 36/04
HK - Zusammenhang mit Dachausbau
- BFH, 17.07.2003 - III R 48/01
Eigenheimzulage: Abgrenzung zw. Instandsetzung und Neuherstellung
- BFH, 22.01.2003 - X R 13/00
Anschaffungsnaher Aufwand; Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG
- BFH, 08.05.2001 - IX R 63/98
Grundstückserwerb gegen Sanierungsverpflichtung; Wohngrundstück
- FG Nürnberg, 06.10.2000 - I 207/98
Verhältnis der anschaffungsnahen Aufwendungen
- FG Baden-Württemberg, 07.04.2000 - 9 K 87/97
Einbau von Fenstergittern als nachträgliche Herstellungskosten
- FG Nürnberg, 15.12.1999 - V 490/97
- BFH, 05.03.2007 - X B 171/06
NZB: Herstellen einer Wohnung
- BFH, 05.06.2003 - III R 54/00
Herstellen einer Wohnung i. S. des § 2 EigZulG durch umfangreiche Renovierung und …
- BFH, 05.06.2003 - III R 43/02
EigZul: Neuherstellung einer Wohnung durch Renovierung?
- FG Nürnberg, 05.02.2003 - III 85/01
Umbau einer Wohnung in ein Büro führt zu Herstellungsaufwand
- BFH, 22.01.2003 - X R 29/98
Anschaffungsnaher Aufwand
- BFH, 09.05.1995 - IX R 17/93
Ermittlung des Nutzungswerts der Wohnungen eines selbstgenutzten …
- BFH, 22.01.2003 - X R 45/99
Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG; Disagio
- BFH, 14.05.2002 - IX R 80/00
Große Übergangslösung; Ausbauten und Erweiterungen an einer selbstgenutzten …
- BFH, 22.01.2003 - X R 69/01
Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG; anschaffungsnaher Aufwand
- BFH, 03.12.2002 - IX R 71/00
Anschaffungskosten; Standarderhöhung
- FG Baden-Württemberg, 07.07.2005 - 8 K 263/04
Abgrenzung Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand bei Dachbalkonüberdachung zur …
- FG München, 30.01.2001 - 6 K 5221/99
Anschaffungsnaher Aufwand
- FG München, 19.12.2000 - 6 K 5221/99
Betriebsaugabenabzug für erst nach dem Auslaufen der großen Übergangsregelung …
- FG Baden-Württemberg, 18.02.1999 - 3 K 84/95
Übernommene Kapitalerhöhungskosten keine vGA
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2009 - 2 K 320/06
Keine Anspruch auf Investitionszulage für Herstellungsarbeiten, für die bereits …
- FG Nürnberg, 04.06.2003 - II 50/02
Kein Erhaltungsaufwand in der Herstellungsphase eines Neubaus
- BFH, 20.08.2002 - IX R 95/99
- FG Hamburg, 02.03.2001 - II 387/99
Berücksichtigung des Umbaus von zwei Einzelzimmern in eine Zweizimmerwohnung als …
- FG Baden-Württemberg, 19.06.1997 - 14 K 542/91
- BFH, 15.11.1995 - X R 8/94
Wohnungsinstandsetzung kein Ausbau
- FG Münster, 24.06.2020 - 1 K 609/19
Einordnung von Aufwendungen für Umbauarbeiten als sofort abzugsfähiger …
- FG Schleswig-Holstein, 26.02.2002 - II 735/98
Zusätzlicher Einbau eines solaren Zusatzmoduls in eine funktionstüchtige …
- BFH, 21.07.1998 - III B 32/98
InvZul; Einbruchmeldeanlage im Kreditinstitut als InvZul-begünstigtes bewegliches …
- FG Nürnberg, 13.08.2002 - II 182/00
Verzicht auf die Steuerbefreiung bei Vermietung eines Gebäudes an ein …
- FG Berlin, 02.05.2001 - 2 K 2227/97
Ein in ein Schulgebäude durch ein Versorgungsunternehmen fest eingebautes …
- FG Hessen, 23.02.2000 - 5 K 1280/99
Anschaffungsnaher Aufwand; Herstellungskosten; Schönheitsreparaturen; versteckter …
- FG Düsseldorf, 30.06.2003 - 7 K 6600/01
Sonderausgabenabzug; Kirchensteuer; Erstattungsüberhang; Folgejahr; Rückwirkendes …
- FG Rheinland-Pfalz, 15.04.2002 - 5 K 3158/00
Altbausanierung als "Neuherstellung"
- FG Münster, 23.01.2002 - 8 K 6315/99
Kein Erlassanspruch bei unberechtigt geltend gemachter Vorsteuer
- BFH, 15.11.1995 - X R 12/95
Anforderungen für einen Abzugsbetrag für die Herstellung einer Wohnung
- FG Baden-Württemberg, 07.12.2004 - 11 K 271/00
Dachgeschosserneuerung und Aufstockung als Neubau eines fremden Wohnzwecken …
- FG Niedersachsen, 23.05.2000 - 15 K 192/97
Instandsetzungsaufwendungen in Höhe von 24 % der Anschaffungskosten eines …
- FG Thüringen, 24.02.2000 - III 1269/99
Kein Abzug von anschaffungsnahen Aufwand als Vorkosten nach § 10i EStG
- FG Münster, 21.01.2000 - 4 K 7316/98
Rechtliche Einordnung und Voraussetzungen anschaffungsnahen Aufwandes
- FG Niedersachsen, 12.06.2003 - 11 K 188/98
Anforderungen an den Nachweis steuermindernder Aufwendungen und eines …
- FG Düsseldorf, 20.10.2000 - 3 K 3824/95
Vermietung und Verpachtung; Anschaffungsnaher Aufwand; Aufgriffsgrenze; …
- FG Münster, 19.12.2000 - 15 K 7506/98
Abgrenzung zu anschaffungsnahen Aufwendungen für ein Gebäude
- FG Düsseldorf, 27.05.1999 - 13 K 6803/96
Anschaffungsnaher Aufwand: Überschreiten der Aufgriffsgrenze
- BFH, 27.06.1995 - IX R 29/90
Annahme von Werbungskosten bei bestehendem Veranlassungszusammenhang zwischen den …
- OVG Niedersachsen, 25.01.2001 - 11 L 2863/00
Krankenhaus - zur Erneuerung von Bettenaufzügen; hier: Innovationskosten
- FG Rheinland-Pfalz, 28.10.1999 - 6 K 1660/96
Wertermittlung bei Grundstücken; Aufteilung von Anschaffungskosten eines bebauten …
- FG Hamburg, 22.01.1998 - I 1099/97
Einstufung von Instandhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen in den ersten …
- FG Berlin, 17.12.1998 - 4243/96
- FG Bremen, 10.12.1997 - 496063K 3
Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand - versteckte Mängel
- FG Baden-Württemberg, 20.12.1995 - 5 K 298/94
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen in der Bauphase oder Anschaffungsphase einer …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2009 - 3 K 320/06
Voraussetzungen für eine Investitionszulage gem. § 3 Investitionszulagengesetz …
- FG Hessen, 15.08.2002 - 5 K 4799/00
Herstellungskosten; Renovierung; Wesentliche Verbesserung; Neue Bundesländer; …
- FG Baden-Württemberg, 14.02.2001 - 2 K 237/99
Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten bei grundlegender Überholung nicht mehr …
- FG Rheinland-Pfalz, 16.06.2000 - 3 K 1154/00
Zur Abgrenzung von nachträglichen Herstellungskosten
- FG Hessen, 14.06.2000 - 2 K 4802/97
Eigenheimzulagegesetz; Wohnraumerweiterung; Grund und Boden; Heizung; Ersetzen; …
- BFH, 20.02.1998 - IX B 143/97
- BFH, 22.10.1997 - X B 271/96
- FG München, 16.12.1999 - 13 K 143/96
Aufteilung eines Grundstückskaufpreises; zu den tatsächlichen Voraussetzungen …
- BFH, 10.05.1995 - IX R 4/92
Steuerrechtliche Beurteilung von Reparaturkosten und Modernisierungskosten die in …
- FG Baden-Württemberg, 07.12.2004 - 11 K 271/04
Degressive AfA bei Neuaufbau eines Daches
- FG Rheinland-Pfalz, 14.04.2000 - 3 K 3249/99
Aufwendungen für den Einbau einer Heizung als
- FG München, 05.08.1998 - 1 K 591/96
Steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungsaufwendungen; Instandsetzung und …
- FG Hessen, 29.09.1997 - 4 K 2488/93
- FG Baden-Württemberg, 24.02.1999 - 12 K 126/97
Berücksichtigungsfähigkeit von Kosten für das Auswechseln von Fenstern; …
- FG Nürnberg, 17.06.1998 - V 189/96
- FG München, 02.08.1996 - 1 V 593/96
Berücksichtigung von Aufwendungen als Herstellungskosten; Instandsetzung und …
- FG München, 23.04.2002 - 6 K 920/00
Abgrenzung von Instandhaltungsaufwendungen zu anschaffungsnahem …
- FG Berlin, 16.12.1999 - 1 K 1487/98
- FG Saarland, 25.10.1995 - 1 K 378/92
Einkommensteuer; keine anschaffungsnahen Herstellungskosten bei Erfüllung …