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   BFH, 21.11.2013 - IX R 12/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,46859
BFH, 21.11.2013 - IX R 12/12 (https://dejure.org/2013,46859)
BFH, Entscheidung vom 21.11.2013 - IX R 12/12 (https://dejure.org/2013,46859)
BFH, Entscheidung vom 21. November 2013 - IX R 12/12 (https://dejure.org/2013,46859)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    "Aufgabeaufwendungen" als vergebliche Werbungskosten

  • openjur.de

    "Aufgabeaufwendungen" als vergebliche Werbungskosten

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 2, EStG VZ 2005
    "Aufgabeaufwendungen" als vergebliche Werbungskosten

  • Bundesfinanzhof

    "Aufgabeaufwendungen" als vergebliche Werbungskosten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 9 Abs 1 S 2 EStG 2002, EStG VZ 2005
    "Aufgabeaufwendungen" als vergebliche Werbungskosten

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Enthaftungszahlung des Darlehensschuldners als "vergebliche" Werbungskosten bei Aufgabe fehlgeschlagener Immobilieninvestition

  • rewis.io

    "Aufgabeaufwendungen" als vergebliche Werbungskosten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 21; EStG § 9 Abs. 1 S. 1
    Abzugsfähigkeit einer Abfindungszahlung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • datenbank.nwb.de

    Für eine Entlassung aus der Haftung gegenüber einem Darlehensgläubiger geleistetes Entgelt als vergebliche Werbungskosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch vergebliche Aufwendungen sind Werbungskosten!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abzugsfähigkeit einer Abfindungszahlung als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Aufwendung für Kreditablösung als vergebliche Werbungskosten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    "Aufgabeaufwendungen" als vergebliche Werbungskosten

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 15.11.2005 - IX R 3/04

    Vergleichszahlung wegen des Rücktritts vom Vertrag und Prozesskosten als vorab

    Auszug aus BFH, 21.11.2013 - IX R 12/12
    Der durch die Absicht der Einkünfteerzielung begründete Veranlassungszusammenhang wirkt fort, solange er nicht durch eine neue --einkommensteuerlich relevante oder irrelevante-- Veranlassung überlagert wird (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 7. Juni 2006 IX R 45/05, BFHE 214, 176, BStBl II 2006, 803; vom 15. November 2005 IX R 3/04, BFHE 212, 45, BStBl II 2006, 258, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 07.06.2006 - IX R 45/05

    "Aufgabeaufwendungen" als vorab entstandene Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 21.11.2013 - IX R 12/12
    Der durch die Absicht der Einkünfteerzielung begründete Veranlassungszusammenhang wirkt fort, solange er nicht durch eine neue --einkommensteuerlich relevante oder irrelevante-- Veranlassung überlagert wird (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 7. Juni 2006 IX R 45/05, BFHE 214, 176, BStBl II 2006, 803; vom 15. November 2005 IX R 3/04, BFHE 212, 45, BStBl II 2006, 258, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 11.10.2017 - IX R 10/17

    Abzug nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und

    Der Sachverhalt sei nicht vergleichbar mit der BFH-Entscheidung vom 21. November 2013 IX R 12/12 (BFH/NV 2014, 834).

    Die Entscheidung des BFH in BFH/NV 2014, 834 führt zu keinem anderen Ergebnis (dazu unter 2.).

    Die Kläger können sich auch nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des Senats in BFH/NV 2014, 834 berufen.

    a) In der Entscheidung in BFH/NV 2014, 834 war die Zahlung für die Entlassung eines GbR-Gesellschafters aus der gesellschaftsrechtlichen Haftung gegenüber einem Darlehensgläubiger aus einem (weiterbestehenden) Immobiliendarlehen der GbR geleistet worden.

  • BFH, 16.02.2016 - IX R 1/15

    Vergebliche Aufwendungen für den gescheiterten Erwerb eines Immobilienobjekts als

    Der durch die Absicht der Einkünfteerzielung begründete Veranlassungszusammenhang wirkt fort, solange er nicht durch eine der Vermögenssphäre zuzuweisende neue Veranlassung überlagert wird (BFH-Urteile vom 7. Juni 2006 IX R 45/05, BFHE 214, 176, BStBl II 2006, 803, m.w.N.; vom 21. November 2013 IX R 12/12, BFH/NV 2014, 834).
  • FG Niedersachsen, 07.12.2016 - 2 K 177/15

    Abzugsfähigkeit von aufgrund eines Vergleichs zur Ablösung einer Darlehensschuld

    Hiergegen wandten sich die Klage zunächst mit ihrem Einspruch und verwiesen auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) in der Sache IX R 12/12, wonach das für eine Entlassung aus der Haftung gegenüber einem Darlehensgläubiger geleistete Entgelt als vergebliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sein kann, wenn es der Steuerpflichtige aufwendet, um sich aus einer gescheiterten Immobilieninvestition zu lösen und so die Höhe der vergeblich aufgewendeten Kosten zu begrenzen.

    Der durch die Absicht der Einkünfteerzielung begründete Veranlassungszusammenhang wirkt fort, solange er nicht durch eine neue - einkommensteuerlich relevante oder irrelevante - Veranlassung überlagert wird (BFH, Urteile vom 21. November 2013 - IX R 12/12, BFH/NV 2014, 834; v. 7. Juni 2006 - IX R 45/05, BFHE 214, 176, BStBl II 2006, 803; v. 15. November 2005 - IX R 3/04, BFHE 212, 45, BStBl II 2006, 258).

    Vor diesem Hintergrund bedarf es - entgegen der Auffassung des beklagten Finanzamts - auch keiner Prüfung, in welchem Verhältnis die Darlehensgläubigerin die geleistete Zahlung auf Zinsschuld und/oder Darlehensschuld verrechnet hat (s. BFH, Urteil vom 21. November 2013 - IX R 12/12, BFH/NV 2014, 834).

    Das Gericht ist mit seiner Entscheidung dem Urteil des BFH in der Sache IX R 12/12 gefolgt.

  • BFH, 19.07.2022 - IX R 18/20

    Schadenersatzrechtliche Rückabwicklung des Erwerbs einer Kommanditbeteiligung

    Der durch die Absicht der Einkünfteerzielung begründete Veranlassungszusammenhang wirkt fort, solange er nicht durch eine der Vermögenssphäre zuzuweisende neue Veranlassung überlagert wird (Senatsurteile in BFHE 214, 176, BStBl II 2006, 803, m.w.N., und vom 21.11.2013 - IX R 12/12, BFH/NV 2014, 834).
  • BFH, 06.09.2016 - IX R 19/15

    Vermietung und Verpachtung - vorab entstandene Werbungskosten bei gescheiterter

    Sie sind nicht etwa durch den Entschluss veranlasst, die Einkünfteerzielung aufzugeben, sondern (noch) durch die ursprüngliche (nicht realisierbare) Absicht, ein Vermietungsobjekt zu erwerben (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 197, 139, BStBl II 2002, 144; vgl. auch BFH-Urteil vom 21. November 2013 IX R 12/12, BFH/NV 2014, 834 allgemein zu Aufwendungen, die erforderlich sind, um sich aus einer gescheiterten Immobilieninvestition zu lösen und so die Höhe der vergeblich aufgewendeten Kosten zu begrenzen).
  • FG Sachsen, 10.11.2014 - 6 K 687/12

    Darlegung der Vermietungsabsicht bei gescheitertem Erwerb einer Eigentumswohnung

    Auch "vergebliche" Aufwendungen können als Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Steuerpflichtige - nachdem er das Scheitern seiner Investition erkannt hat - etwas aufwendet, um sich aus der vertraglichen Verbindung zu lösen und damit die Einkünfteerzielung zu beenden (Urteil des BFH vom 21. November 2013, IX R 12/12, BFH/NV 2014, 834 m. w. N.).
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