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   BFH, 06.12.2016 - IX R 12/15   

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https://dejure.org/2016,54959
BFH, 06.12.2016 - IX R 12/15 (https://dejure.org/2016,54959)
BFH, Entscheidung vom 06.12.2016 - IX R 12/15 (https://dejure.org/2016,54959)
BFH, Entscheidung vom 06. Dezember 2016 - IX R 12/15 (https://dejure.org/2016,54959)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Nachträgliche Anschaffungskosten bei Finanzierungsmaßnahmen eines unternehmerisch beteiligten Aktionärs - Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 17 Abs 1, EStG § 17 Abs 2, EStG § 17 Abs 4, HGB § 255 Abs 1 S 2, BGB § 133, BGB § 157, BGB § 314 Abs 1, AktG § 57, GmbHG § 32a
    Nachträgliche Anschaffungskosten bei Finanzierungsmaßnahmen eines unternehmerisch beteiligten Aktionärs - Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG

  • Bundesfinanzhof

    Nachträgliche Anschaffungskosten bei Finanzierungsmaßnahmen eines unternehmerisch beteiligten Aktionärs - Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 1 EStG 1997, § 17 Abs 2 EStG 1997, § 17 Abs 4 EStG 1997, § 255 Abs 1 S 2 HGB, § 133 BGB
    Nachträgliche Anschaffungskosten bei Finanzierungsmaßnahmen eines unternehmerisch beteiligten Aktionärs - Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG

  • IWW

    § 17 Abs. 2 des Einkommensteuergesetze... s, § 17 des Einkommensteuergesetzes, § 17 EStG, § 17 Abs. 2 EStG, § 314 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 17 Abs. 1, 2, 4 EStG, § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG, § 255 Abs. 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 32a des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, § 32a Abs. 1 GmbHG, § 32a Abs. 2 GmbHG, § 32a Abs. 3 Satz 1 GmbHG, § 32a Abs. 1, 3 GmbHG, § 57 Abs. 1 des Aktiengesetzes, § 118 Abs. 2 FGO, § 314 Abs. 1 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 135 Abs. 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung eines krisenbestimmten Darlehens als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung

  • Betriebs-Berater

    Nachträgliche Anschaffungskosten bei Finanzierungsmaßnahmen eines unternehmerisch beteiligten Aktionärs - Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG

  • rewis.io

    Nachträgliche Anschaffungskosten bei Finanzierungsmaßnahmen eines unternehmerisch beteiligten Aktionärs - Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachträgliche Anschaffungskosten bei Finanzierungsmaßnahmen eines unternehmerisch beteiligten Aktionärs - Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung eines krisenbestimmten Darlehens als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung

  • datenbank.nwb.de

    Nachträgliche Anschaffungskosten bei Finanzierungsmaßnahmen eines unternehmerisch beteiligten Aktionärs - Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung aufgrund krisenbestimmten Darlehens eines unternehmerisch beteiligten Aktionärs an die AG vor MoMiG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nachträgliche Anschaffungskosten bei Finanzierungsmaßnahmen eines unternehmerisch beteiligten Aktionärs ? Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Finanzierungsmaßnahmen eines unternehmerisch beteiligten Aktionärs - als nachträgliche Anschaffungskosten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Nachträgliche Anschaffungskosten bei Finanzierungsmaßnahmen eines unternehmerisch beteiligten Aktionärs

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Nachträgliche Anschaffungskosten bei Finanzierungsmaßnahmen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausfall eines Darlehens durch einen Aktionär als nachträgliche Anschaffungskosten

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Nachträgliche Anschaffungskosten bei Finanzierungsmaßnahmen eines unternehmerisch beteiligten Aktionärs

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Anschaffungskosten
    Sonderfälle der Anschaffungskosten-Ermittlung
    Verschiedenes

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 17 Abs 2, EStG § 17 Abs 4
    Nachträgliche Anschaffungskosten, Aktionärsverzeichnis, Auflösungsverlust, Darlehen, Wesentliche Beteiligung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 256, 129
  • NJW-RR 2017, 492
  • ZIP 2017, 519
  • BB 2017, 1010
  • DB 2017, 461
  • BStBl II 2017, 388
  • NZG 2017, 430
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 02.04.2008 - IX R 76/06

    Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung: Nachträgliche Anschaffungskosten bei

    Auszug aus BFH, 06.12.2016 - IX R 12/15
    Entsprechendes gilt für die aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft entstehenden Verluste (BFH-Urteil vom 2. April 2008 IX R 76/06, BFHE 221, 7, BStBl II 2008, 706, m.w.N.).

    a) Auflösungsverlust i.S. des § 17 Abs. 1, 2 und 4 EStG ist der Betrag, um den die im Zusammenhang mit der Auflösung der Gesellschaft vom Steuerpflichtigen persönlich getragenen Kosten (entsprechend den Veräußerungskosten nach § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG) sowie seine Anschaffungskosten den gemeinen Wert des dem Steuerpflichtigen zugeteilten oder zurückgezahlten Vermögens der Kapitalgesellschaft übersteigen (BFH-Urteil in BFHE 221, 7, BStBl II 2008, 706).

    Da Finanzierungsmaßnahmen lediglich unter diesen Voraussetzungen als funktionelles Eigenkapital zu beurteilen sind, führen sie nur dann zu nachträglichen Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB, wenn der Aktionär an der Aktiengesellschaft im vorgenannten Sinne unternehmerisch beteiligt ist (BFH-Urteile in BFHE 221, 7, BStBl II 2008, 706; vom 8. Februar 2011 IX R 53/10, juris).

  • BGH, 09.10.1986 - II ZR 58/86

    Erstreckung des Rückzahlungsverbots auf in der Absicht der Krisenfinanzierung

    Auszug aus BFH, 06.12.2016 - IX R 12/15
    Fällt der Gesellschafter bei Auflösung der Gesellschaft mit einem solchen "krisenbestimmten" Darlehen aus, führt das grundsätzlich zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die Beteiligung in Höhe des Nennwerts des Darlehens, da bei den "krisenbestimmten" Darlehen die Bindung bereits mit dem Verzicht auf eine ordentliche und außerordentliche Kündigung im Zeitpunkt der Krise eintritt (vgl. u.a. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 9. Oktober 1986 II ZR 58/86, Betriebs-Berater --BB-- 1987, 80) und deshalb --im Unterschied zum "stehengelassenen Darlehen"-- der Verlust des Darlehens auf diesem Verzicht und nicht nur auf den später eintretenden gesetzlichen Rechtsfolgen der Krise beruht (BFH-Urteil vom 13. Juli 1999 VIII R 31/98, BFHE 189, 390, BStBl II 1999, 724).

    Den maßgeblichen Vorgaben der Investoren konnte daher nur ein Ausschluss des außerordentlichen Kündigungsrechts des Klägers für die Laufzeit des Darlehens bis zum 30. Juni 2004 (ggf. verlängert bis zur Überwindung einer Unternehmenskrise) genügen (vgl. BGH-Urteil in BB 1987, 80).

  • BFH, 08.02.2011 - IX R 53/10

    Zur Frage der unternehmerischen Beteiligung eines Aktionärs

    Auszug aus BFH, 06.12.2016 - IX R 12/15
    Maßgebend dafür ist, ob ein Gesellschafter der Gesellschaft in einem Zeitpunkt, in dem ihr die Gesellschafter als ordentliche Kaufleute Eigenkapital zugeführt hätten (Krise der Gesellschaft), stattdessen ein Darlehen gewährt oder eine dem Darlehen wirtschaftlich entsprechend andere Rechtshandlung ausführt (§ 32a Abs. 1 und 3 GmbHG a.F.; ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 8. Februar 2011 IX R 53/10, juris, m.w.N.).

    Da Finanzierungsmaßnahmen lediglich unter diesen Voraussetzungen als funktionelles Eigenkapital zu beurteilen sind, führen sie nur dann zu nachträglichen Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB, wenn der Aktionär an der Aktiengesellschaft im vorgenannten Sinne unternehmerisch beteiligt ist (BFH-Urteile in BFHE 221, 7, BStBl II 2008, 706; vom 8. Februar 2011 IX R 53/10, juris).

  • BFH, 13.07.1999 - VIII R 31/98

    Darlehensverluste bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus BFH, 06.12.2016 - IX R 12/15
    Fällt der Gesellschafter bei Auflösung der Gesellschaft mit einem solchen "krisenbestimmten" Darlehen aus, führt das grundsätzlich zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die Beteiligung in Höhe des Nennwerts des Darlehens, da bei den "krisenbestimmten" Darlehen die Bindung bereits mit dem Verzicht auf eine ordentliche und außerordentliche Kündigung im Zeitpunkt der Krise eintritt (vgl. u.a. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 9. Oktober 1986 II ZR 58/86, Betriebs-Berater --BB-- 1987, 80) und deshalb --im Unterschied zum "stehengelassenen Darlehen"-- der Verlust des Darlehens auf diesem Verzicht und nicht nur auf den später eintretenden gesetzlichen Rechtsfolgen der Krise beruht (BFH-Urteil vom 13. Juli 1999 VIII R 31/98, BFHE 189, 390, BStBl II 1999, 724).
  • BFH, 06.05.2014 - IX R 44/13

    Nachträgliche Anschaffungskosten bei Verzicht auf Kleinanlegerprivileg

    Auszug aus BFH, 06.12.2016 - IX R 12/15
    Die Grundsätze aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. Mai 2014 IX R 44/13 (BFHE 245, 511, BStBl II 2014, 781) seien auf den Streitfall nicht übertragbar.
  • FG Hessen, 23.09.2014 - 9 K 3123/11

    Behandlung eines Gesellschafterdarlehens als kapitalersetzendes

    Auszug aus BFH, 06.12.2016 - IX R 12/15
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 23. September 2014  9 K 3123/11 aufgehoben und der Bescheid zum 31. Dezember 2001 über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer vom 1. April 2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 13. Juli 2009 dahingehend geändert, dass in Höhe von 255.645,94 EUR nachträgliche Anschaffungskosten im Sinne von § 17 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes berücksichtigt werden.
  • BFH, 13.10.2015 - IX R 41/14

    Verlust aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen -

    Auszug aus BFH, 06.12.2016 - IX R 12/15
    Die Entstehung eines im Jahre 2001 zu berücksichtigenden Auflösungsverlustes setzt voraus, dass mit Zuteilungen und Rückzahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen nicht mehr zu rechnen ist und feststeht, ob und in welcher Höhe noch nachträgliche Anschaffungskosten oder sonstige im Rahmen des § 17 Abs. 2 EStG zu berücksichtigende wesentliche Aufwendungen anfallen werden (vgl. u.a. zuletzt BFH-Urteile vom 1. Juli 2014 IX R 47/13, BFHE 246, 188, BStBl II 2014, 786, und vom 13. Oktober 2015 IX R 41/14, BFH/NV 2016, 385, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 25.05.2011 - IX R 54/10

    Nachträgliche Anschaffungskosten

    Auszug aus BFH, 06.12.2016 - IX R 12/15
    c) Auf die Prüfung, wann die Krise eingetreten ist und wann der Gesellschafter hiervon Kenntnis erlangt hat, kann verzichtet werden, wenn der Gesellschafter --wie beispielsweise bei einem Rangrücktritt-- schon zu einem früheren Zeitpunkt mit bindender Wirkung gegenüber der Gesellschaft oder den Gesellschaftsgläubigern erklärt, dass er das Darlehen auch in der Krise stehenlassen werde (vgl. BFH-Urteile vom 7. Dezember 2010 IX R 16/10, BFH/NV 2011, 778, unter II.2.b, und vom 25. Mai 2011 IX R 54/10, BFH/NV 2011, 2029, unter II.1.a).
  • BGH, 26.03.1984 - II ZR 171/83

    Begriff des beherrschenden Einflusses; Behandlung kapitalersetzender

    Auszug aus BFH, 06.12.2016 - IX R 12/15
    Eine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat oder eine Vorstandsfunktion genügen dafür nicht (ständige Rechtsprechung des BGH vom 9. Mai 2005 II ZR 66/03, Deutsches Steuerrecht 2005, 1416, und vom 26. März 1984 II ZR 171/83, BGHZ 90, 381).
  • BGH, 09.05.2005 - II ZR 66/03

    Rückforderung von Finanzierungshilfen eines Aktionärs; Anwendbarkeit der

    Auszug aus BFH, 06.12.2016 - IX R 12/15
    Eine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat oder eine Vorstandsfunktion genügen dafür nicht (ständige Rechtsprechung des BGH vom 9. Mai 2005 II ZR 66/03, Deutsches Steuerrecht 2005, 1416, und vom 26. März 1984 II ZR 171/83, BGHZ 90, 381).
  • BFH, 29.11.2007 - IV R 62/05

    Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Inkassotätigkeit

  • BFH, 07.12.2010 - IX R 16/10

    Finanzierungshilfen eines Gesellschafters zu Gunsten seiner GmbH und seiner

  • BFH, 01.07.2014 - IX R 47/13

    Realisierungszeitpunkt eines Auflösungsverlusts bei insolvenzfreier Liquidation

  • BFH, 11.04.2017 - IX R 50/15

    Wahrung der Festsetzungsfrist bei Bekanntgabe unmittelbar gegenüber dem

    Auf dieses Urteil bezieht sich die Rechtsprechung des Senats zu eigenkapitalersetzenden Finanzierungsleistungen eines Aktionärs stets ohne jede Einschränkung (vgl. Senatsurteile vom 2. April 2008 IX R 76/06, BFHE 221, 7, BStBl II 2008, 706; vom 8. Februar 2011 IX R 53/10, GmbH-Rundschau 2011, 721, und vom 6. Dezember 2016 IX R 12/15, BFHE 256, 129, BStBl II 2017, 388).
  • BFH, 11.10.2017 - IX R 29/16

    Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften - Feststellung der Krise -

    Vielmehr sind auch bei unklarem Ausschluss der Kündigungsmöglichkeit die Umstände des Falles zu berücksichtigen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 6. Dezember 2016 IX R 12/15, BFHE 256, 129, BStBl II 2017, 388).
  • BFH, 04.02.2020 - IX R 18/19

    Ermittlung der Anschaffungskosten bei Veräußerung eines Teils von zu

    Die tatsächlichen Feststellungen des FG sind vom Revisionsgericht nur daraufhin zu prüfen, ob das FG im Rahmen der Gesamtwürdigung von zutreffenden Kriterien ausgegangen ist, alle maßgeblichen Beweisanzeichen in seine Beurteilung einbezogen und dabei nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. BFH-Urteile vom 29.11.2007 - IV R 62/05, BFHE 220, 85, BStBl II 2008, 557; vom 06.12.2016 - IX R 12/15, BFHE 256, 129, BStBl II 2017, 388).
  • FG Thüringen, 23.05.2019 - 3 K 326/18

    Abzug von Schuldzinsen für die Refinanzierung eines Gesellschafterdarlehens als

    d.) Auch soweit der Beklagte auf eine Einschätzung durch den Insolvenzverwalter vom 02.10.2012 verweist, wonach bereits im Jahr 2011 erkennbar gewesen sei, dass eine Auszahlung von Restvermögen auf die Grundkapitalanteile des Klägers mit Nennwert 58.500 ? mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht erfolgen werde und dass voraussichtlich auch keine Auszahlung für eigenkapitalersetzende Darlehen stattfinden werde und diesbezüglich unter Verweis auf BFH-Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 06.12.2016 IX R 12/15, BFHE 256, 129, BStBl II 2017, 388) geltend macht, dass die Gewährung eines krisenbestimmten Darlehens an ein Unternehmen durch einen an dem Unternehmen beteiligten Gesellschafter lediglich zu nachträglichen Anschaffungskosten der Beteiligung führen könne, rechtfertigt auch dieser Vortrag aus folgenden Gründen keine andere rechtliche Wertung:.
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