Weitere Entscheidung unten: BFH, 03.09.2004

Rechtsprechung
   BFH, 06.09.2006 - IX R 13/05   

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https://dejure.org/2006,4376
BFH, 06.09.2006 - IX R 13/05 (https://dejure.org/2006,4376)
BFH, Entscheidung vom 06.09.2006 - IX R 13/05 (https://dejure.org/2006,4376)
BFH, Entscheidung vom 06. September 2006 - IX R 13/05 (https://dejure.org/2006,4376)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 21 Abs. 1; ; FGO § 100 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1, 2 § 21 Abs. 1
    VuV - Verwirklichung des Tatbestandes; vorab entstandene WK

  • datenbank.nwb.de

    Vermietungstätigkeit durch Ausübungsberechtigten und tatsächlich Nutzenden; Abzug vorab entstandener Werbungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Stillschweigende Überlassung möglich - Vermietungseinkünfte bei Wohnrechtüberlassung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abzug von Renovierungsaufwendungen als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften; Abzug von Kosten der Dachsanierung als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Zurechnung von Vermietungseinkünften; Begriff der ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1
    Dachsanierung; Renovierungskosten; Wohnungsrecht

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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 29.07.1997 - IX R 70/95

    Abzugsfähigkeit von Werbungskosten für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 06.09.2006 - IX R 13/05
    Diese Grundsätze gelten gleichermaßen bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit im Fall des Leerstandes des Gebäudes (vgl. BFH-Urteile vom 5. April 2005 IX R 48/04, BFH/NV 2005, 1299, m.w.N.; vom 17. Dezember 2002 IX R 6/99, BFH/NV 2003, 610; vom 29. Juli 1997 IX R 70/95, BFH/NV 1997, 850).
  • BFH, 17.12.2002 - IX R 6/99

    VuV; Schönheitsreparaturen nach Vermietung aber vor Selbstnutzung

    Auszug aus BFH, 06.09.2006 - IX R 13/05
    Diese Grundsätze gelten gleichermaßen bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit im Fall des Leerstandes des Gebäudes (vgl. BFH-Urteile vom 5. April 2005 IX R 48/04, BFH/NV 2005, 1299, m.w.N.; vom 17. Dezember 2002 IX R 6/99, BFH/NV 2003, 610; vom 29. Juli 1997 IX R 70/95, BFH/NV 1997, 850).
  • BFH, 31.08.2000 - IX B 72/00

    Mietvertrag und unentgeltliches Nutzungsrecht

    Auszug aus BFH, 06.09.2006 - IX R 13/05
    Im Übrigen steht ein noch fortbestehendes (dingliches) Wohnungsrecht, das der Sicherung dient (vgl. BFH-Urteil vom 3. Februar 1998 IX R 38/96, BFHE 185, 379, BStBl II 1998, 539; BFH-Beschluss vom 31. August 2000 IX B 72/00, BFH/NV 2001, 309) und tatsächlich nicht ausgeübt wird, einer schuldrechtlichen Nutzungsvereinbarung nicht entgegen (vgl. BFH-Urteile vom 27. Juli 1999 IX R 64/96, BFHE 190, 125, BStBl II 1999, 826; vom 17. Dezember 2003 IX R 60/98, BFHE 204, 485, BStBl II 2004, 646, und IX R 105/00, BFH/NV 2004, 1273).
  • BFH, 13.10.1992 - IX R 17/88

    Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 06.09.2006 - IX R 13/05
    a) Nicht entscheidend ist, wer rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer des Mietobjekts ist (vgl. BFH-Urteil vom 13. Oktober 1992 IX R 17/88, BFH/NV 1993, 227); maßgebend ist vielmehr, wer als Inhaber (Eigentümer, sonstiger Nutzungsberechtigter, tatsächlich Nutzender) über das mit der Erwerbsgrundlage verbundene Nutzungsverhältnis selbst oder durch einen gesetzlichen Vertreter wirtschaftlich verfügen kann.
  • BFH, 11.03.2003 - IX R 16/99

    VuV: Vermietereigenschaft bei Miteigentum; Aufwendungen vor Veräußerung nach

    Auszug aus BFH, 06.09.2006 - IX R 13/05
    Den objektiven Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht, wer die rechtliche oder tatsächliche Macht hat, eines der in § 21 Abs. 1 EStG genannten Wirtschaftsgüter anderen entgeltlich auf Zeit zum Gebrauch oder zur Nutzung zu überlassen; er muss Träger der Rechte und Pflichten aus einem Miet- oder Pachtvertrag oder einem ähnlichen Vertrag über eine Nutzungsüberlassung sein (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. März 2003 IX R 16/99, BFH/NV 2003, 1043, m.w.N.).
  • BFH, 17.12.2003 - IX R 60/98

    Mietvertrag nach Gundstücksübertragung unter Angehörigen

    Auszug aus BFH, 06.09.2006 - IX R 13/05
    Im Übrigen steht ein noch fortbestehendes (dingliches) Wohnungsrecht, das der Sicherung dient (vgl. BFH-Urteil vom 3. Februar 1998 IX R 38/96, BFHE 185, 379, BStBl II 1998, 539; BFH-Beschluss vom 31. August 2000 IX B 72/00, BFH/NV 2001, 309) und tatsächlich nicht ausgeübt wird, einer schuldrechtlichen Nutzungsvereinbarung nicht entgegen (vgl. BFH-Urteile vom 27. Juli 1999 IX R 64/96, BFHE 190, 125, BStBl II 1999, 826; vom 17. Dezember 2003 IX R 60/98, BFHE 204, 485, BStBl II 2004, 646, und IX R 105/00, BFH/NV 2004, 1273).
  • BFH, 08.02.1983 - VIII R 130/79

    Wirtschaftlicher Zusammenhang von vorab entstandenen Werbungskosten mit

    Auszug aus BFH, 06.09.2006 - IX R 13/05
    Dabei ist der zeitliche Zusammenhang zwischen Aufwendungen und späterer Vermietung kein gesetzliches Tatbestandsmerkmal für den Abzug von Werbungskosten; ihm kommt vielmehr (nur) eine indizielle Bedeutung zu (vgl. BFH-Urteile vom 8. Februar 1983 VIII R 130/79, BFHE 138, 195, BStBl II 1983, 554; vom 4. Juni 1991 IX R 30/89, BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761).
  • BFH, 05.04.2005 - IX R 48/04

    VuV; Aufwendungen für leer stehende Wohnung

  • BFH, 11.01.2005 - IX R 15/03

    Erstattung von Instandsetzungsaufwendungen und Modernisierungsaufwendungen im

  • BFH, 19.11.2003 - IX R 54/00

    VuV: Einkünfteerzielung; Nießbrauchsbestimmung

  • BFH, 25.03.2003 - IX R 21/99

    Einkünfteerzielungsabsicht - Bauherrenmodell mit Wiederkaufsgarantie

  • BFH, 03.02.1998 - IX R 38/96

    Mietvertrag mit Sicherungsnießbrauch

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

  • BFH, 14.05.2003 - XI R 8/02

    Gewerblicher Grundstückshandel - finanzielle Schwierigkeiten, Zwangsverwaltung

  • BFH, 13.01.2015 - IX R 13/14

    Zurechnung von Einnahmen aus Finanztermingeschäften zu den Einkünften aus

    a) Der im Streitfall steuerrechtlich zu beurteilende veräußerungsähnliche Vorgang --die Beendigung des Rechts auf einen Differenzausgleich-- ist gegenüber einer durch § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erfassten Nutzungsüberlassung (vgl. BFH-Urteil vom 6. September 2006 IX R 13/05, BFH/NV 2007, 406) abzugrenzen.
  • BFH, 16.02.2016 - IX R 1/15

    Vergebliche Aufwendungen für den gescheiterten Erwerb eines Immobilienobjekts als

    Ein solcher Abzug ist von dem Zeitpunkt an gegeben, zu dem sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, dass der Entschluss, Einkünfte einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefasst worden ist (BFH-Urteile vom 29. November 1983 VIII R 96/81, BFHE 140, 208, BStBl II 1984, 303; vom 29. Juli 1986 IX R 206/84, BFHE 147, 176, BStBl II 1986, 747; vom 6. September 2006 IX R 13/05, BFH/NV 2007, 406).

    Dies gilt auch dann, wenn die Wohnung in einem bestehenden Gebäude durch Sanierung erst noch hergestellt werden muss (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 406).

  • BFH, 19.02.2019 - IX R 20/17

    Vermietung und Verpachtung - vorab entstandene Werbungskosten - Nießbrauch

    Der Streitfall ist mithin nicht vergleichbar mit den Sachverhalten, die den Senatsurteilen vom 31. Mai 2000 IX R 6/96 (BFH/NV 2001, 24), vom 6. September 2006 IX R 13/05 (BFH/NV 2007, 406) und vom 25. Februar 2009 IX R 3/07 (BFH/NV 2009, 1251) zugrunde lagen.
  • BFH, 31.07.2007 - IX R 30/05

    Längerer Leerstand eines Ferienhauses und Einkünfteerzielungsabsicht

    Diese Grundsätze gelten gleichermaßen bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit im Fall eines Leerstandes des Gebäudes; der Entschluss zur Einkünfteerzielung darf nicht im Zusammenhang mit dem Leerstand aufgegeben worden sein (vgl. BFH-Urteile vom 19. September 1990 IX R 5/86, BFHE 161, 479, BStBl II 1990, 1030; vom 6. September 2006 IX R 13/05, BFH/NV 2007, 406, unter II. 1. b; BFH-Beschluss vom 21. September 2006 IX B 79/06, BFH/NV 2007, 50, m.w.N.).

    b) Für die Feststellung des Bestehens oder der Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht als innere Tatsache können äußere Umstände als Indizien herangezogen werden (vgl. BFH-Urteile vom 8. Februar 1983 VIII R 130/79, BFHE 138, 195, BStBl II 1983, 554; in BFH/NV 2007, 406; BFH-Beschluss vom 19. August 2002 IX B 190/01, BFH/NV 2003, 147), wie z.B. der zeitliche Zusammenhang zwischen Aufwendungen und späterer Vermietung, die Dauer der Renovierung zur Vorbereitung einer Vermietung wie auch, ob absehbar ist, wann die Räume ggf. im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung genutzt werden sollen (vgl. BFH-Urteile vom 13. November 1990 IX R 63/86, BFH/NV 1991, 303; in BFHE 161, 479, BStBl II 1990, 1030).

  • BFH, 14.11.2007 - IX R 51/06

    Umbau- und Renovierungsmaßnahmen an einem mit einem Nießbrauch belasteten

    Festzustellen, wer den Tatbestand der (jeweiligen) Einkunftsart erfüllt, ist Aufgabe des FG als Tatsacheninstanz (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. September 2006 IX R 13/05, BFH/NV 2007, 406, m.w.N.).

    Das kann auch derjenige sein, dem ein Wohnungsrecht entgeltlich oder unentgeltlich, formlos oder konkludent zur Ausübung überlassen wurde (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 406, m.w.N.).

    Dabei ist der zeitliche Zusammenhang zwischen Aufwendungen und späterer Vermietung kein gesetzliches Tatbestandsmerkmal für den Abzug von Werbungskosten; ihm kommt vielmehr (nur) indizielle Bedeutung zu (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 406, unter II. 1. b, m.w.N.).

  • BFH, 17.05.2017 - VI R 1/16

    Vergeblicher Aufwand im Hinblick auf eine angestrebte Vorstandsposition sowie zum

    Ein solcher Abzug ist von dem Zeitpunkt an gegeben, zu dem sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, dass der Entschluss, Einkünfte einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefasst worden ist (BFH-Urteile vom 29. November 1983 VIII R 96/81, BFHE 140, 208, BStBl II 1984, 303; vom 29. Juli 1986 IX R 206/84, BFHE 147, 176, BStBl II 1986, 747; vom 6. September 2006 IX R 13/05, BFH/NV 2007, 406; Vorlagebeschluss des Senats vom 17. Juli 2014 VI R 8/12, BFHE 247, 64).
  • BFH, 15.12.2009 - IX R 55/08

    Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei Miteigentümern -

    Hinsichtlich des objektiven Tatbestands der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung kommt es mithin darauf an, wer die maßgebenden wirtschaftlichen Dispositionsbefugnisse über das Mietobjekt und damit eine Vermietertätigkeit selbst oder durch einen gesetzlichen Vertreter bzw. Verwalter wirtschaftlich ausübt (vgl. BFH-Urteile vom 19. November 2003 IX R 54/00, BFH/NV 2004, 1079; vom 6. September 2006 IX R 13/05, BFH/NV 2007, 406).
  • BFH, 20.06.2023 - IX R 8/22

    Zuwendungsnießbrauch an minderjährige Kinder

    Den objektiven Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht, wer einem anderen eines der in § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG genannten Wirtschaftsgüter entgeltlich auf Zeit zum Gebrauch oder zur Nutzung überlässt; ihm müssen die Rechte und Pflichten aus einem Miet- oder Pachtvertrag oder einem ähnlichen Vertrag über eine Nutzungsüberlassung --rechtlich oder tatsächlich-- zurechenbar sein (vgl. Senatsurteile vom 19.11.2003 - IX R 54/00, BFH/NV 2004, 1079 und vom 06.09.2006 - IX R 13/05, BFH/NV 2007, 406, unter II.1.).
  • FG Hessen, 19.04.2012 - 13 K 698/09

    Zurechnung von Vermietungseinkünften - Für den Verzicht auf ein dingliches

    Den Tatbestand der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung verwirklicht, wer die rechtliche oder tatsächliche Macht hat, eines der in § 21 Abs. 1 EStG genannten Wirtschaftgüter anderen entgeltlich auf Zeit zum Gebrauch oder zur Nutzung zu überlassen; er muss Träger der Rechte und Pflichten aus einem Miet- oder Pachtvertrag oder einem ähnlichen Vertrag über eine Nutzungsüberlassung sein (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 6. September 2006 IX R 13/05, BFH/NV 2007, 406).

    73 selbst oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder Verwalter ausübt (vgl. Urteil des BFH vom 6. September 2006 IX R 13/05, BFH/NV 2007, 406 m.w.N.).

    76 Ein noch fortbestehendes (dingliches) Wohnungsrecht, das der Sicherung dient und tatsächlich nicht ausgeübt wird, steht einer schuldrechtliche Nutzungsvereinbarung nicht entgegen (vgl. Urteil des BFH vom 6. September 2006 IX R 13/05, BFH/NV 2007, 406).

  • FG Baden-Württemberg, 25.04.2017 - 5 K 763/15

    Vorweggenommene Werbungskosten des Eigentümers nach Kauf eines

    Der zeitliche Zusammenhang zwischen Aufwendungen und späterer Vermietung ist hierbei kein gesetzliches Tatbestandsmerkmal für den Abzug von Werbungskosten; ihm kommt vielmehr nur indizielle Bedeutung zu (BFH-Urteile vom 14.11.2007 IX R 51/06, juris und vom 06.09.2006 IX R 13/05, BFH/NV 2007, 406).
  • FG Münster, 10.12.2019 - 2 K 2497/17

    Einkommensteuer - Zur Anerkennung eines Grundstücksübertragungsvertrages zwischen

  • BFH, 21.01.2014 - IX R 10/13

    Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • FG Hessen, 30.07.2009 - 13 K 1121/07

    Zurechnung von Vermietungseinkünften bei Überlassung der Dispositionsbefugnis des

  • BFH, 24.10.2012 - IX R 24/11

    Tatbestandsverwirklichung bei schuldrechtlichem Nutzungsrecht; keine

  • BFH, 29.09.2021 - IX R 2/21

    Zurechnung von Vermietungseinkünften im Fall eines Nutzungsrechts

  • FG Nürnberg, 26.09.2013 - 6 K 325/13

    Vermietungsabsicht bezüglich einer leerstehenden Wohnung

  • BFH, 06.09.2023 - IX B 84/22

    Nichtzulassungsbeschwerde: Grundsätzliche Bedeutung, Fortbildung des Rechts,

  • FG Saarland, 18.12.2012 - 1 K 1628/10

    Einkunftserzielung aus der Vermietung von Wohnungen durch eine

  • FG Nürnberg, 11.10.2012 - 6 K 680/11

    Keine Vermietungsabsicht bei jahrelangem Leerstand

  • BFH, 19.02.2013 - IX R 31/11

    Bindungswirkung des Einkommensteuerbescheids für die Beihilfe; Zurechnung der

  • FG Niedersachsen, 16.02.2010 - 12 K 119/08

    Sachdienlichkeit einer Teil-Einspruchsentscheidung bei abschließender

  • BFH, 29.05.2008 - IX R 46/06

    Zur Einkünfteerzielungsabsicht des Vertretenen bei gesetzlicher Vertretung

  • FG Baden-Württemberg, 23.02.2011 - 4 K 4393/08

    Zurechnung von Vermietungseinkünften bei tatsächlicher Durchführung eines

  • BFH, 21.08.2008 - IX B 36/08

    Verfügungsberechtigter (Vermögensgesetz) als Erzieler von Einkünften aus

  • BFH, 28.05.2008 - IX S 4/08

    Zugangsvoraussetzung für Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Behandlung der

  • BFH, 29.03.2012 - IX B 120/11

    Keine Revisionszulassung bei bloßer Rüge der materiell-rechtlichen Unrichtigkeit

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 13.09.2007 - 2 K 460/05

    Keine Anspruch auf Investitionszulage bei Anschaffung eines Gebäudes nach dem

  • FG München, 25.09.2008 - 15 K 4747/06

    Aufwendungen für ein geplantes Bauvorhaben als vergebliche Werbungskosten im

  • FG Niedersachsen, 27.11.2012 - 2 K 5/12

    Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei unentgeltlicher

  • FG Münster, 23.08.2006 - 1 K 4816/04

    Finanzierungszinsen als Werbungskosten

  • FG Niedersachsen, 29.05.2007 - 13 K 269/04

    Anspruch auf Eigenheimzulage bei Vorliegen eines abgeleiteten Nutzungsrechts;

  • FG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 6 K 2473/07

    Gesellschaftsvertragliche Verlustzuweisung bei Gesellschafterwechsel

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