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   BFH, 29.02.2012 - IX R 13/11   

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https://dejure.org/2012,18343
BFH, 29.02.2012 - IX R 13/11 (https://dejure.org/2012,18343)
BFH, Entscheidung vom 29.02.2012 - IX R 13/11 (https://dejure.org/2012,18343)
BFH, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - IX R 13/11 (https://dejure.org/2012,18343)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Geschlossener Immobilienfonds als Hersteller - Eigenkapitalvermittlungsprovisionen eines gewerblichen Immobilienfonds als Anschaffungskosten oder Herstellungskosten

  • openjur.de

    Geschlossener Immobilienfonds als Hersteller; Eigenkapitalvermittlungsprovisionen eines gewerblichen Immobilienfonds als Anschaffungskosten oder Herstellungskosten

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 119 Nr 3, EStG § 6 Abs 1 Nr 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 1a, EStG § 9, EStG § 21 Abs 1 Nr 1
    Geschlossener Immobilienfonds als Hersteller - Eigenkapitalvermittlungsprovisionen eines gewerblichen Immobilienfonds als Anschaffungskosten oder Herstellungskosten

  • Bundesfinanzhof

    Geschlossener Immobilienfonds als Hersteller - Eigenkapitalvermittlungsprovisionen eines gewerblichen Immobilienfonds als Anschaffungskosten oder Herstellungskosten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 119 Nr 3 FGO, § 6 Abs 1 Nr 1 EStG 2002, § 6 Abs 1 Nr 1a EStG 2002, § 9 EStG 2002, § 21 Abs 1 Nr 1 EStG 2002
    Geschlossener Immobilienfonds als Hersteller - Eigenkapitalvermittlungsprovisionen eines gewerblichen Immobilienfonds als Anschaffungskosten oder Herstellungskosten

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Geltendmachung von Werbungskosten eines geschlossenen Immobilienfonds

  • rewis.io

    Geschlossener Immobilienfonds als Hersteller - Eigenkapitalvermittlungsprovisionen eines gewerblichen Immobilienfonds als Anschaffungskosten oder Herstellungskosten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1, 1a; EStG § 9; EStG § 21
    Steuerliche Behandlung von Eigenkapitalvermittlungsprovisionen eines gewerblichen Immobilienfonds als Anschaffungskosten oder Herstellungskosten

  • datenbank.nwb.de

    Hersteller bei geschlossenen Immobilienfonds; Behandlung von Eigenkapitalvermittlungsprovisionen eines gewerblichen Immobilienfonds als Anschaffungskosten oder Herstellungskosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geschlossener Immobilienfond: Wann Hersteller oder Erwerber?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 08.05.2001 - IX R 10/96

    Werbungskosten bei Beteiligung an Immobilienfonds

    Auszug aus BFH, 29.02.2012 - IX R 13/11
    Gleiches gilt hinsichtlich einer etwaigen modellimmanenten Verknüpfung von Verträgen, in denen besondere Entgelte für verschiedene Dienstleistungen vereinbart werden (Anschluss an BFH-Urteile vom 8. Mai 2001 IX R 10/96, BFHE 195, 310, BStBl II 2001, 720, sowie vom 28. Juni 2001 IV R 40/97, BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717).

    So steht dem Abzug von Aufwendungen als Werbungskosten, die ein Anleger, der sich an einem Immobilienfonds beteiligt, als "Gebühren" für in gesonderten Verträgen vereinbarte Dienstleistungen (z.B. Mietgarantie, Treuhänderleistung) entrichtet, § 42 der Abgabenordnung (AO) entgegen, wenn aufgrund der modellimmanenten Verknüpfung aller Verträge diese Aufwendungen in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Erlangung des Eigentums an der bezugsfertigen Immobilie stehen (BFH-Urteil vom 8. Mai 2001 IX R 10/96, BFHE 195, 310, BStBl II 2001, 720).

    Die angemessene Gestaltung bestünde in derartigen Fällen in der Vereinbarung eines Gesamtkaufpreises, so dass die genannten Entgelte wie Anschaffungskosten zu werten sind (BFH-Urteil in BFHE 195, 310, BStBl II 2001, 720).

  • BFH, 28.06.2001 - IV R 40/97

    Eigenkapitalvermittlungsprovision bei Immobilienfonds

    Auszug aus BFH, 29.02.2012 - IX R 13/11
    Gleiches gilt hinsichtlich einer etwaigen modellimmanenten Verknüpfung von Verträgen, in denen besondere Entgelte für verschiedene Dienstleistungen vereinbart werden (Anschluss an BFH-Urteile vom 8. Mai 2001 IX R 10/96, BFHE 195, 310, BStBl II 2001, 720, sowie vom 28. Juni 2001 IV R 40/97, BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717).

    a) Zur Behandlung von Eigenkapitalvermittlungsprovisionen eines gewerblichen Immobilienfonds als Anschaffungskosten oder Herstellungskosten ist in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) anerkannt, dass die von einem in der Rechtsform einer gewerblich geprägten KG geführten Immobilienfonds gezahlte Eigenkapitalvermittlungsprovisionen in der Steuerbilanz der KG in voller Höhe als Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Fondsimmobilie zu behandeln sind, wenn sich die Kommanditisten aufgrund eines vom Projektanbieter vorformulierten Vertragswerks an dem Fonds beteiligen (BFH-Urteil vom 28. Juni 2001 IV R 40/97, BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717).

  • BFH, 12.09.2001 - IX R 52/00

    Die Begriffsbestimmung der Anschaffungskosten

    Auszug aus BFH, 29.02.2012 - IX R 13/11
    Wird ein Gebäude ab dem Zeitpunkt des Erwerbs vom Erwerber durch Vermietung genutzt, ist es insoweit betriebsbereit gemäß § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB (BFH-Urteil vom 12. September 2001 IX R 52/00, BFHE 198, 85, BStBl II 2003, 574).

    (2.1) Zwar sind Baumaßnahmen als Anschaffungskosten zu beurteilen, wenn sie im Rahmen eines sog. Modernisierungsmodells gleichzeitig mit dem Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung in einem Altbau in Auftrag gegeben und alsbald durchgeführt werden (BFH-Urteile in BFHE 198, 85, BStBl II 2003, 574, unter II.2.b bb; vom 30. Juli 1991 IX R 43/89, BFHE 165, 245, BStBl II 1991, 918).

  • BFH, 30.07.1991 - IX R 43/89

    Anteilige Kosten des Käufers für künftige Renovierung des Gemeinschaftseigentums

    Auszug aus BFH, 29.02.2012 - IX R 13/11
    (2.1) Zwar sind Baumaßnahmen als Anschaffungskosten zu beurteilen, wenn sie im Rahmen eines sog. Modernisierungsmodells gleichzeitig mit dem Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung in einem Altbau in Auftrag gegeben und alsbald durchgeführt werden (BFH-Urteile in BFHE 198, 85, BStBl II 2003, 574, unter II.2.b bb; vom 30. Juli 1991 IX R 43/89, BFHE 165, 245, BStBl II 1991, 918).
  • BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97

    Anschaffungsnaher Aufwand; Divergenzanfrage

    Auszug aus BFH, 29.02.2012 - IX R 13/11
    anschaffungsnahe Aufwendungen sind --vorbehaltlich einer speziellen gesetzlichen Regelung-- nicht allein wegen ihrer Höhe oder ihrer zeitlichen Nähe zur Anschaffung eines Gebäudes als Herstellungskosten zu beurteilen; soweit sie nicht der Herstellung oder Erweiterung eines Gebäudes dienen, stellen sie nur dann Herstellungskosten dar, wenn sie zu seiner wesentlichen Verbesserung gemäß § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB führen (BFH-Urteil vom 12. September 2001 IX R 39/97, BFHE 198, 74, BStBl II 2003, 569).
  • BFH, 15.09.2004 - I R 7/02

    Renovierungskosten als "anschaffungsnaher Aufwand" - unentgeltliche Übertragung

    Auszug aus BFH, 29.02.2012 - IX R 13/11
    Aufwendungen für die Instandsetzung eines Gebäudes, die weder der Herstellung der Betriebsbereitschaft noch der Erweiterung oder der wesentlichen Verbesserung des Gebäudes dienen, sind für Veranlagungszeiträume bis 2003 nicht allein wegen ihrer zeitlichen Nähe zum Anschaffungsvorgang aktivierungspflichtig (BFH-Urteil vom 15. September 2004 I R 7/02, BFHE 207, 429, BStBl II 2005, 867).
  • BFH, 25.08.2009 - IX R 20/08

    Anschaffungsnahe Aufwendungen i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG bei einheitlich zu

    Auszug aus BFH, 29.02.2012 - IX R 13/11
    Insbesondere sind sie Bestandteil des gesamten Modernisierungskonzepts (vgl. dazu BFH-Urteil vom 25. August 2009 IX R 20/08, BFHE 226, 256, BStBl II 2010, 125).
  • FG Berlin-Brandenburg, 15.03.2011 - 6 K 6133/07

    Sofort abziehbare Werbungskosten bei den Einkünften eines geschlossenen

    Auszug aus BFH, 29.02.2012 - IX R 13/11
    Es entschied mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 1524 veröffentlichten Urteil, es sei erklärungsgemäß ein Werbungskostenüberschuss in Höhe von ... EUR festzustellen.
  • BFH, 26.04.2018 - IV R 33/15

    Fondsetablierungskosten bei modellhafter Gestaltung eines geschlossenen

    Nach zwischenzeitlich ständiger Rechtsprechung des BFH sind Aufwendungen eines in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG geführten geschlossenen Fonds für die Fondsetablierung in der Steuerbilanz der KG in voller Höhe als Anschaffungskosten der in gesamthänderischer Verbundenheit erworbenen Wirtschaftsgüter zu behandeln, wenn sich die Kommanditisten aufgrund eines vom Projektanbieter vorformulierten Vertragswerks an dem Fonds beteiligen (z.B. BFH-Urteile vom 14. April 2011 IV R 8/10, BFHE 233, 226, BStBl II 2011, 709; IV R 15/09, BFHE 233, 206, BStBl II 2011, 706; IV R 50/08; IV R 36/08; vom 28. Juni 2001 IV R 40/97, BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717; ferner BFH-Urteile vom 8. Mai 2001 IX R 10/96, BFHE 195, 310, BStBl II 2011, 720, und vom 29. Februar 2012 IX R 13/11).
  • FG Hamburg, 08.12.2015 - 6 K 184/12

    Während der Investitionsphase eines Private Equity-/Venture Capital-Fonds

    Die angemessene Gestaltung bestünde in derartigen Fällen in der Vereinbarung eines Gesamtkaufpreises, so dass die genannten Entgelte nach § 42 AO bereits auf der Ebene der Gesellschaft den Anschaffungskosten zuzuordnen seien (BFH-Urteile vom 29.02.2012 IX R 13/11, BFH/NV 2012, 1422; vom 14.04.2011 IV R 15/09, BFHE 233, 206, BStBl II 2011; vom 14.04.2011 IV R 8/10, BFHE 233, 226, BStBl II 2011, 709).
  • FG Hamburg, 18.06.2015 - 2 K 145/13

    (Einkommensteuer: Fondsetablierungskosten eines Zweitmarktfonds als

    Die beigetretenen Kommanditisten hatten zu keinem Zeitpunkt eine "echte" Wahlmöglichkeit bezüglich unterschiedlicher Investitionskonzepte im Sinn einer echten Auswahl zwischen unterschiedlichen Konzepten (vgl. diesbezüglich zur Abgrenzung der Anschaffung von der Herstellung einer Immobilie BFH-Urteil vom 29. Februar 2012 IX R 13/11, BFH/NV 2012, 1422; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. März 2011 6 K 6133/07, EFG 2011, 1524).
  • FG Sachsen, 03.09.2015 - 6 K 1537/13

    Bindungswirkung der Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde für die Höhe der

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind Aufwendungen für Maßnahmen, die gleichzeitig mit dem Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung in einem Altbau in Auftrag gegeben und alsbald durchgeführt werden, Anschaffungskosten; auf etwaige Voraussetzungen einer Herstellung kommt es insofern nicht an (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. Februar 2012, IX R 13/11, BFH/NV 2012, 1422 m. w. N., Beschluss des BFH vom 10. Dezember 2004, IX B 100/04, BFH/NV 2005, 697 m. w. N. sowie grundlegend Urteil des BFH vom 12. September 2001, IX R 52/00, BStBl. II 2003, 574 m. w. N.).
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