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   BFH, 11.11.2008 - IX R 14/07   

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BFH, 11.11.2008 - IX R 14/07 (https://dejure.org/2008,2307)
BFH, Entscheidung vom 11.11.2008 - IX R 14/07 (https://dejure.org/2008,2307)
BFH, Entscheidung vom 11. November 2008 - IX R 14/07 (https://dejure.org/2008,2307)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    GG Art 103 Abs. 1; FGO § 96 Abs. 2, § 119 Nr. 3; AO § 163; EStG § 22 Nr. 3

  • openjur.de

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Klageabweisung ohne vorherigen Hinweis nach Wechsel des Berichterstatters; Wirksamkeit eines Verzichts auf mündliche Verhandlung bei Wechsel in der Besetzung des Gerichts

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    GG Art 103 Abs. 1; FGO § 96 Abs. 2, § 119 Nr. 3; AO § 163; EStG § 22 Nr. 3

  • Betriebs-Berater

    Rechtliches Gehör bei Klageabweisung nach Wechsel des Berichterstatters

  • Judicialis

    FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 119; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 96 Abs. 2; FGO § 119; GG Art. 103 Abs. 1
    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Abweisung einer Klage im Widerspruch zu vorangegangenen eindeutigen Berichterstatterschreiben ohne einen entsprechenden richterlichen Hinweis; Verletzung der Anforderungen an ein faires Gerichtsverfahren durch Abweisung einer Klage ...

  • datenbank.nwb.de

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Klageabweisung nach Wechsel des Berichterstatters ohne vorherigen Hinweis

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verletzung der Grundrechte des rechtlichen Gehörs und des fairen Verfahrens durch unzulässige Überraschungsentscheidung ? Unangekündigter Wechsel der von mehreren Schreiben des früheren Berichterstatters abweichenden Rechtsauffassung des Vollsenats des FG im Urteil ohne ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Abweisung einer Klage im Widerspruch zu vorangegangenen eindeutigen Berichterstatterschreiben ohne einen entsprechenden richterlichen Hinweis; Verletzung der Anforderungen an ein faires Gerichtsverfahren durch Abweisung einer Klage ...

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Überrumpelt vom Finanzgericht

Besprechungen u.ä.

  • haufe.de (Entscheidungsanmerkung)

    Überraschungsentscheidung im finanzgerichtlichen Verfahren: Verletzung des rechtlichen Gehörs

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 22 Nr 3, EStG § 11, AO § 163
    Bestechungsgeld; Billigkeitserlass; Schmiergeld

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 223, 308
  • NJW 2009, 943
  • BB 2009, 130
  • DB 2009, 158
  • AnwBl 2009, 116
  • BStBl II 2009, 309
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.03.2008 - IX B 258/07

    Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 11.11.2008 - IX R 14/07
    Vorliegend hat das FG jedoch eine unzulässige Überraschungsentscheidung (vgl. zum Begriff BFH-Beschluss vom 17. März 2008 IX B 258/07, BFH/NV 2008, 1180, m.w.N.) getroffen, nachdem sich der frühere Berichterstatter nicht nur im Erörterungstermin, sondern --ausdrücklich auch im Namen des Senats-- in zwei weiteren Berichterstatterschreiben mit umfangreicher verfassungsrechtlicher wie einfachrechtlicher Begründung dahingehend geäußert hatte, dass die Klage Erfolg haben müsse.
  • BFH, 28.11.2006 - X B 160/05

    Nicht mit Gründen versehenes Urteil

    Auszug aus BFH, 11.11.2008 - IX R 14/07
    Zwar geht die Rechtsprechung grundsätzlich davon aus, dass der in seiner Entscheidung freie Vollsenat im Rahmen einer mündlichen Verhandlung die Beteiligten nicht darauf hinzuweisen brauche, dass er möglicherweise eine Rechtsansicht vertrete, die von einer vor der Entscheidung des Senats bekundeten Auffassung des Berichterstatters abweiche (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. November 2006 X B 160/05, BFH/NV 2007, 480).
  • BFH, 22.10.2003 - I B 39/03

    Wechsel auf der Richterbank

    Auszug aus BFH, 11.11.2008 - IX R 14/07
    Auch lässt ein Wechsel in der Besetzung des Gerichts die Wirksamkeit eines zuvor erklärten Verzichts auf mündliche Verhandlung grundsätzlich unberührt (BFH-Beschlüsse vom 22. Oktober 2003 I B 39/03, BFH/NV 2004, 350; vom 3. Dezember 1995 VIII S 3/96, BFH/NV 1997, 292, m.w.N.).
  • BFH, 03.12.1996 - VIII S 3/96

    Gewerblicher Grundstückshandel im Sonderbetriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 11.11.2008 - IX R 14/07
    Auch lässt ein Wechsel in der Besetzung des Gerichts die Wirksamkeit eines zuvor erklärten Verzichts auf mündliche Verhandlung grundsätzlich unberührt (BFH-Beschlüsse vom 22. Oktober 2003 I B 39/03, BFH/NV 2004, 350; vom 3. Dezember 1995 VIII S 3/96, BFH/NV 1997, 292, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 13.09.2006 - 7 K 71/02

    Ertragsteuerliche Behandlung steuerpflichtiger Bestechungsgelder bei

    Auszug aus BFH, 11.11.2008 - IX R 14/07
    Mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1137, veröffentlichten Urteil entschied das FG, die Ablehnung des beantragten Erlasses durch abweichende Festsetzung der Einkommensteuer 1996, 1997 und 1998 aus Billigkeitsgründen gemäß § 163 AO sei ermessensfehlerfrei.
  • BVerfG, 07.02.2018 - 2 BvR 549/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilprozessuale

    In anderen Fällen verlangt das Recht auf rechtliches Gehör zur Vermeidung einer verbotenen Überraschungsentscheidung, dass die geschaffene Prozesslage zuvor wieder beseitigt wird, zumindest in Form einer gerichtlichen Erklärung, die unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass an der bisherigen Prozesslage nicht mehr festgehalten wird beziehungsweise sich diese erledigt hat (vgl. BVerwGE 17, 172 ; BFH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2012 - XI B 84/12 -, juris, Rn. 15 und vom 2. August 2013 - XI B 97/12 -, juris, Rn. 4 m.w.N.; Hömig, in: ders./Wolff, GG, 11. Aufl. 2016, Art. 103 Rn. 6; vgl. etwa zur Hinweispflicht bei abweichender Beweiswürdigung im Berufungsverfahren BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1999 - 2 BvR 762/98 -, juris, Rn. 12; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. März 2015 - 1 BvR 2819/14 -, juris, Rn. 17; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Oktober 2016 - 2 BvR 1313/16 -, juris, Rn. 11; zur Hinweispflicht vor Eintritt in das vereinfachte Verfahren [§ 495a ZPO] BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. November 2008 - 2 BvR 290/08 -, juris, Rn. 10; zur Hinweispflicht vor Klageabweisung nach Wechsel des Berichterstatters BFHE 223, 308).
  • BFH, 13.02.2019 - XI R 41/17

    Teilwertabschreibung auf Anteile an offenen Immobilienfonds, deren Ausgabe und

    Der im Streitfall mit Wirkung vom 1. Januar 2018 eingetretene Wechsel des zur Entscheidung berufenen Spruchkörpers führt aber nicht zu einer wesentlichen Änderung der Prozesslage (vgl. BFH-Urteil vom 30. August 1994 V R 19/94, BFH/NV 1995, 684, unter II.2.a, Rz 8; BFH-Beschluss vom 3. Dezember 1996 VIII S 3/96, BFH/NV 1997, 292, unter b aa, Rz 5; s.a. BFH-Urteil vom 11. November 2008 IX R 14/07, BFHE 223, 308, BStBl II 2009, 309, unter II., Rz 15).
  • BFH, 18.08.2015 - III B 112/14

    Beweiskraft des Protokolls zur mündlichen Verhandlung - Sachaufklärungspflicht

    aa) Nach der Rechtsprechung des BFH kann eine Überraschungsentscheidung und damit ein Gehörsverstoß bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gegeben sein, wenn die Klage ohne entsprechenden Hinweis an den Kläger abgewiesen wird (vgl. BFH-Urteil vom 11. November 2008 IX R 14/07, BFHE 223, 308, BStBl II 2009, 309, unter II.).
  • BFH, 12.12.2012 - XI B 70/11

    Haftung eines Kommanditisten; Bindung an tatsächliche Feststellungen; Verletzung

    Dies musste sich dem Kläger im Übrigen auch deshalb aufdrängen, weil der Berichterstatter --anders als in dem vom Kläger genannten Fall des BFH-Urteils vom 11. November 2008 IX R 14/07 (BFHE 223, 308, BStBl II 2009, 309)-- seine Ansicht unter den Vorbehalt der Senatsentscheidung stellte und er zudem einschränkend auf den seinerzeitigen Erkenntnisstand verwies.
  • BFH, 26.03.2009 - III B 139/08

    Rechtliches Gehör bei Entscheidung im schriftlichen Verfahren - kein

    Hierdurch soll verhindert werden, dass ein Beteiligter mit dem Urteil von einem rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt "überfahren" wird, der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit dem auch ein Kundiger nach dem bisherigen Verlauf nicht zu rechnen brauchte (z.B. BFH-Urteil vom 29. November 2000 X R 10/00, BFH/NV 2001, 627; vgl. auch BFH-Urteil vom 11. November 2008 IX R 14/07, BFH/NV 2009, 293).
  • BFH, 23.05.2012 - III B 209/11

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung als Verfahrensfehler - Wohnsitz eines

    Hierdurch soll verhindert werden, dass ein Beteiligter mit dem Urteil von einem rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt "überfahren" wird, der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit dem auch ein Kundiger nach dem bisherigen Verlauf nicht zu rechnen brauchte (z.B. BFH-Urteil vom 29. November 2000 X R 10/00, BFH/NV 2001, 627; vgl. auch BFH-Urteil vom 11. November 2008 IX R 14/07, BFHE 223, 308, BStBl II 2009, 309).
  • BFH, 19.01.2012 - X B 4/10

    Überraschungsentscheidung durch Aufhebung eines Beweisbeschlusses

    Hat sich das FG gegenüber den Beteiligten in der den Rechtsstreit betreffenden maßgeblichen Tat- oder Rechtsfrage in der Besetzung geäußert, die später in der Sache entscheidet, dann liegt eine solche Überraschungsentscheidung vor, wenn das FG ohne vorher auf eine Änderung seiner Beurteilung hinzuweisen entgegen der zuvor geäußerten Absicht entscheidet (BFH-Beschluss vom 7. Juli 2003 VIII B 228/02, BFH/NV 2003, 1440, und BFH-Urteil vom 11. November 2008 IX R 14/07, BFHE 223, 308, BStBl II 2009, 309; zur Abgrenzung vgl. auch BFH-Beschluss vom 17. März 2008 IX B 258/07, BFH/NV 2008, 1180).
  • BFH, 19.05.2010 - IX B 16/10

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör

    Von einer unzulässigen Überraschungsentscheidung (vgl. zum Begriff Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. März 2008 IX B 258/07, BFH/NV 2008, 1180, m.w.N., und zur Abgrenzung BFH-Urteil vom 11. November 2008 IX R 14/07, BFHE 223, 308, BStBl II 2009, 309) ist danach nicht auszugehen.
  • BFH, 12.06.2012 - II R 39/11

    Steuerbefreiung für ausschließlich zur Straßenreinigung verwendete Fahrzeuge -

    Eine Überraschungsentscheidung kann zwar vorliegen, wenn das FG im Widerspruch zu seiner vorherigen eindeutigen Äußerung, der Klage werde stattgegeben, die Klage ohne weiteren Hinweis abweist (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. November 2008 IX R 14/07, BFHE 223, 308, BStBl II 2009, 309).
  • BFH, 24.02.2012 - VIII B 108/11

    Entscheidung nach schriftlichem Hinweis des Berichterstatters

    Insoweit unterscheidet sich der Streitfall von dem Sachverhalt, der dem BFH-Urteil vom 11. November 2008 IX R 14/07 (BFHE 223, 308, BStBl II 2009, 309) zugrunde lag.
  • BFH, 20.05.2009 - VIII B 44/08

    Zur Sachaufklärungspflicht des FG bei Vorgängen in der Klägersphäre

  • FG Baden-Württemberg, 30.04.2009 - 7 K 737/09

    Von Dritten an Arbeitnehmer gezahlte Schmiergelder als sonstige Einkünfte -

  • FG Hessen, 28.01.2009 - 3 K 107/05

    Festsetzung von Hinterziehungszinsen bei Zusammenveranlagung gegen nur einen

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