Rechtsprechung
BFH, 23.08.2016 - IX R 15/16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Glaubhaftmachung des fehlenden Verschuldens an der Fristversäumung - Büroversehen
- IWW
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes,... § 124 Abs. 1, § 126 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 120 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 FGO, § 56 Abs. 1 FGO, § 155 FGO, § 85 Abs. 2 der Zivilprozessordnung, § 56 Abs. 2 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO
- Bundesfinanzhof
FGO § 56 Abs 1, FGO § 120 Abs 2 S 1, FGO § 56 Abs 2
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Glaubhaftmachung des fehlenden Verschuldens an der Fristversäumung - Büroversehen
- Bundesfinanzhof
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Glaubhaftmachung des fehlenden Verschuldens an der Fristversäumung - Büroversehen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 56 Abs 1 FGO, § 120 Abs 2 S 1 FGO, § 56 Abs 2 FGO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Glaubhaftmachung des fehlenden Verschuldens an der Fristversäumung - Büroversehen - Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur Begründung der Revision; Pflichten des Prozessbevollmächtigten bei Bearbeitung eines Revisionsverfahrens
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur Begründung der Revision; Pflichten des Prozessbevollmächtigten bei Bearbeitung eines Revisionsverfahrens
- rechtsportal.de
FGO § 120 Abs. 2 S. 1 Hs. 1; FGO § 56 Abs. 1
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur Begründung der Revision - datenbank.nwb.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Glaubhaftmachung des fehlenden Verschuldens an der Fristversäumung - Büroversehen
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Büroversehen - die nicht eingetragene Frist und die Wiedereinsetzung
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Privates Veräußerungsgeschäft: Unentgeltliche Überlassung an ein Kind
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 04.04.2016 - 8 K 2166/14
- BFH, 23.08.2016 - IX R 15/16
Wird zitiert von ... (6)
- BFH, 21.10.2020 - VII B 121/19
Zur Auslegung des Klagebegehrens bei mündlicher Verhandlung in Abwesenheit der …
Eine Glaubhaftmachung kann z.B. durch eine anwaltliche Versicherung erfolgen, in der die konkreten Umstände substantiiert und in sich schlüssig dargelegt werden (vgl. hierzu etwa BFH-Beschluss vom 23.08.2016 - IX R 15/16, BFH/NV 2017, 47, Rz 10). - BFH, 28.09.2020 - VIII R 23/18
Zur Wiedereinsetzung in die versäumte Revisionsbegründungsfrist bei fehlerhaftem …
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn nach den glaubhaft gemachten Tatsachen die Möglichkeit offenbleibt, dass die Fristversäumnis vom Prozessbevollmächtigten verschuldet war (BFH-Beschluss vom 23.08.2016 - IX R 15/16, BFH/NV 2017, 47).aa) Nach der Rechtsprechung des BFH gehört es zu den Pflichten eines Bevollmächtigten, im Rahmen eines von ihm geführten Revisionsverfahrens bei der Bearbeitung der Sache eigenständig den Ablauf der Revisionsbegründungsfrist zu prüfen (…z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2013, 213; in BFH/NV 2017, 47, …und vom 16.01.2009 - VII R 31/08, BFH/NV 2009, 951).
Für eine sorgfältige Prüfung besteht Anlass, weil die Revisionsbegründungsfrist auch für einen schwerpunktmäßig mit der Prozessführung beauftragten Rechtsanwalt regelmäßig keine alltägliche Frist ist (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2017, 47).
- BFH, 03.09.2019 - IX R 17/18
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Glaubhaftmachung des fehlenden …
Der Prozessbevollmächtigte ist daher bei der Prüfung der Revisionsbegründungsfrist und der in diesem Zusammenhang erforderlichen Überwachung des Personals zu besonderer Sorgfalt verpflichtet (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 23.08.2016 - IX R 15/16, BFH/NV 2017, 47;… vom 20.07.2016 - I R 6/16, BFH/NV 2016, 1733;… vom 03.04.2013 - V R 24/12, BFH/NV 2013, 970;… vom 06.11.2012 - VIII R 40/10, BFH/NV 2013, 397;… vom 18.01.2007 - III R 65/05, BFH/NV 2007, 945;… vom 24.01.2005 - III R 43/03, BFH/NV 2005, 1312, jeweils m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 06.12.2017 - 1 S 1484/17
Versäumung der Frist zur Berufungsbegründung; Wiedereinsetzung; rechtsanwaltliche …
Die Vorfrist dient dazu, sicherzustellen, dass auch für den Fall von Unregelmäßigkeiten und Zwischenfällen noch eine ausreichende Überprüfungs- und Bearbeitungszeit bis zum Ablauf der zu wahrenden Frist verbleibt (BGH, Beschl. v. 15.08.2007 - XII ZB 82/07 - NJW-RR 2008, 76; Beschl. v. 17.02.2009 - VI ZB 33/07 - juris;… Beschl. v. 24.01.2012, a.a.O.;… vgl. auch allg. zur besonderen Bedeutung von Rechtsmittelbegründungsfristen: BVerwG, Beschl. v. 08.04.1991, a.a.O.; Beschl. v. 07.03.1995 - 9 C 390/94 - NJW 1995, 2122; BFH, Beschl. v. 03.08.2016 - IX R 15/16 - juris Rn. 13, jeweils zur Revisionsbegründungsfrist). - VGH Baden-Württemberg, 01.12.2017 - 1 S 1484/17
Verbindung des Verfahrens über den Wiedereinsetzungsantrag mit dem Verfahren über …
Die Vorfrist dient dazu, sicherzustellen, dass auch für den Fall von Unregelmäßigkeiten und Zwischenfällen noch eine ausreichende Überprüfungs- und Bearbeitungszeit bis zum Ablauf der zu wahrenden Frist verbleibt (BGH, Beschl. v. 15.08.2007 - XII ZB 82/07 - NJW-RR 2008, 76 ; Beschl. v. 17.02.2009 - VI ZB 33/07 - [...];… Beschl. v. 24.01.2012, a.a.O.;… vgl. auch allg. zur besonderen Bedeutung von Rechtsmittelbegründungsfristen: BVerwG, Beschl. v. 08.04.1991, a.a.O.; Beschl. v. 07.03.1995 - 9 C 390/94 - NJW 1995, 2122 ; BFH, Beschl. v. 03.08.2016 - IX R 15/16 - [...] Rn. 13, jeweils zur Revisionsbegründungsfrist). - BFH, 04.05.2020 - VII S 39/19
Zulässigkeit einer Anhörungsrüge
Eine Glaubhaftmachung kann z.B. durch eine anwaltliche Versicherung erfolgen, in der die konkreten Umstände substantiiert und in sich schlüssig dargelegt werden (vgl. hierzu etwa den BFH-Beschluss vom 23.08.2016 - IX R 15/16, BFH/NV 2017, 47, Rz 10).