Rechtsprechung
   BFH, 17.11.1987 - IX R 16/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,11361
BFH, 17.11.1987 - IX R 16/83 (https://dejure.org/1987,11361)
BFH, Entscheidung vom 17.11.1987 - IX R 16/83 (https://dejure.org/1987,11361)
BFH, Entscheidung vom 17. November 1987 - IX R 16/83 (https://dejure.org/1987,11361)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,11361) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 10.06.1986 - IX R 7/82

    Beurteilung von Barleistungen einschließlich der Erhöhungsbeträge als Leibrente

    Auszug aus BFH, 17.11.1987 - IX R 16/83
    Vielmehr fehlt nach der Rechtsprechung des BFH das Merkmal der Gleichmäßigkeit schon dann, wenn die Leistungen von den jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnissen des Gebers oder des Empfängers oder von einer anderen variablen Bemessungsgrundlage (z. B. Umsatz oder Gewinn) abhängen (Urteile vom 20. Mai 1980 VI R 108/77, BFHE 130, 520, BStBl II 1980, 573; vom 10. Juni 1986 IX R 7/82, BFH/NV 1987, 26).

    Dies darf jedoch nicht dazu führen, daß Geldzahlungen, die die Vertragsparteien als einheitliche wiederkehrende Leistungen gewollt und vereinbart haben, in einen gleichmäßigen Sockelbetrag als Mindestleibrente und Erhöhungsbeträge als dauernde Last aufgespalten werden (so bereits BFH-Urteile vom 30. Mai 1980 VI R 153/77, BFHE 130, 524, BStBl II 1980, 575; in BFH/NV 1987, 26; Urteil des FG Baden-Württemberg vom 27. Juni 1986 II (III) 209/83, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1986, 557).

    Nur unter dieser Voraussetzung kann eine auf einem besonderen Verpflichtungsgrund beruhende dauernde Last i. S. von § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG angenommen werden (Urteil in BFH/NV 1987, 26).

  • BFH, 30.10.1984 - IX R 2/84

    Steuerliche Behandlung von Versorgungsleistungen bei

    Auszug aus BFH, 17.11.1987 - IX R 16/83
    Dabei hat die Rechtsprechung die "bloße" Bezugnahme auf § 323 der Zivilprozeßordnung (ZPO) in dem Sinne, daß eine Abänderung nicht ausgeschlossen sein solle, schon als ausreichend angesehen, um das Merkmal der Gleichmäßigkeit der Rentenleistungen zu verneinen und damit eine dauernde Last für gegeben zu erachten (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. Oktober 1984 IX R 2/84, BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610).

    Bei privaten Versorgungsleistungen aufgrund eines Vermögensübertragungsvertrages ist zu unterscheiden, ob es sich im vorstehenden Sinne um mit dem Ertragsanteil abziehbare Leibrenten, vollen Umfangs berücksichtigungsfähige dauernde Lasten oder nicht als Sonderausgaben abziehbare einmalige Vermögenszuwendungen handelt (Urteil in BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610).

  • BFH, 30.05.1980 - VI R 153/77

    Übergabevertrag - Gewinnanteil - Sonderausgaben - Mindestbetrag

    Auszug aus BFH, 17.11.1987 - IX R 16/83
    Dies darf jedoch nicht dazu führen, daß Geldzahlungen, die die Vertragsparteien als einheitliche wiederkehrende Leistungen gewollt und vereinbart haben, in einen gleichmäßigen Sockelbetrag als Mindestleibrente und Erhöhungsbeträge als dauernde Last aufgespalten werden (so bereits BFH-Urteile vom 30. Mai 1980 VI R 153/77, BFHE 130, 524, BStBl II 1980, 575; in BFH/NV 1987, 26; Urteil des FG Baden-Württemberg vom 27. Juni 1986 II (III) 209/83, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1986, 557).
  • BFH, 24.01.1979 - I R 202/75

    Umwandlungs-Steuergesetz - Umwandlung einer Kapitalgesellschaft -

    Auszug aus BFH, 17.11.1987 - IX R 16/83
    Eine Ausnahme von dem steuerlichen Rückwirkungsverbot hat die Rechtsprechung dann zugelassen, wenn es sich nur um eine kurze Zeitspanne handelt und die Anerkennung der Rückbeziehung nach den Umständen des Falles vertretbar erscheint, insbesondere wenn mit dieser Gestaltung kein steuerlicher Vorteil erstrebt wird (BFH-Urteil vom 24. Januar 1979 I R 202/75, BFHE 128, 33, BStBl II 1979, 581).
  • BFH, 20.05.1980 - VI R 108/77

    Abgrenzung - Leibrente - Außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus BFH, 17.11.1987 - IX R 16/83
    Vielmehr fehlt nach der Rechtsprechung des BFH das Merkmal der Gleichmäßigkeit schon dann, wenn die Leistungen von den jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnissen des Gebers oder des Empfängers oder von einer anderen variablen Bemessungsgrundlage (z. B. Umsatz oder Gewinn) abhängen (Urteile vom 20. Mai 1980 VI R 108/77, BFHE 130, 520, BStBl II 1980, 573; vom 10. Juni 1986 IX R 7/82, BFH/NV 1987, 26).
  • FG Baden-Württemberg, 27.06.1986 - II (III) 209/83
    Auszug aus BFH, 17.11.1987 - IX R 16/83
    Dies darf jedoch nicht dazu führen, daß Geldzahlungen, die die Vertragsparteien als einheitliche wiederkehrende Leistungen gewollt und vereinbart haben, in einen gleichmäßigen Sockelbetrag als Mindestleibrente und Erhöhungsbeträge als dauernde Last aufgespalten werden (so bereits BFH-Urteile vom 30. Mai 1980 VI R 153/77, BFHE 130, 524, BStBl II 1980, 575; in BFH/NV 1987, 26; Urteil des FG Baden-Württemberg vom 27. Juni 1986 II (III) 209/83, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1986, 557).
  • BFH, 18.03.1980 - VIII R 69/78

    Anläßlich einer Betriebsübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge

    Auszug aus BFH, 17.11.1987 - IX R 16/83
    Dazu steht auch das Urteil des BFH vom 18. März 1980 VIII R 69/78 (BFHE 130, 446, BStBl II 1980, 501) in seinem rechtlichen Ausgangspunkt nicht in Widerspruch.
  • BFH, 30.10.2001 - VIII R 29/00

    Sofort beginnende Rentenversicherung gegen bankfinanzierte Einmalzahlung

    Darüber hinaus erübrigt sich --im Hinblick auf die steuerrechtliche Qualifikation der streitigen Gebühren-- auch eine Stellungnahme dazu, ob in Fällen der garantierten Mindestrente mit Überschussbeteiligung die gesamte Versicherungsleistung als Leibrente mit ihrem Ertragsanteil (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG i.V.m. § 55 Abs. 1 Nr. 3 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung --EStDV--; so BMF-Schreiben in BStBl I 1998, 1508) anzusetzen ist oder die betragsmäßig nicht im Voraus bestimmten Überschussanteile in nomineller Höhe als wiederkehrende Bezüge (§ 22 Nr. 1 Satz 1 EStG) zu erfassen sind (so --zunächst-- OFD Hannover, Verfügung vom 2. Mai 1997, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1997, 1083; vgl. auch OFD Cottbus, Verfügung vom 22. Oktober 1998, FR 1998, 1060; Niedersächsisches FG, Urteil vom 16. April 1996 XV 42/93, EFG 1996, 978) oder ob --ggf. beschränkt auf die außerrechnungsmäßigen Zinsen (Schmitz, FR 1998, 713, 718, 722)-- Kapitaleinkünfte nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG erzielt werden (ablehnend Niedersächsisches FG in EFG 1996, 978; vgl. zum Erfordernis der gleichbleibenden Leistung einer Leibrente Großer Senat des BFH in BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78, zu Abschn. C. II. 2.; zur Aufspaltung bei Vereinbarung fester Mindestleistungen vgl. BFH-Urteile vom 30. Mai 1980 VI R 153/77, BFHE 130, 524, BStBl II 1980, 575; vom 17. November 1987 IX R 16/83, BFH/NV 1988, 294; Fischer in Kirchhof/Söhn, a.a.O., § 22 RdNr. A 146; Schmidt/Heinicke, a.a.O., § 22 Rz. 38).
  • BFH, 25.04.1990 - X R 38/86

    Altenteilsleistungen als dauernde Last abziehbar, auch wenn Abänderbarkeit der

    Der IX. Senat kommt nur dann zur Annahme einer dauernden Last, wenn die Parteien des Übergabevertrages die Abänderbarkeit ausdrücklich vorbehalten haben; solches war der Fall in den Urteilen vom 28. Januar 1986 IX R 1/80 (BFH/NV 1986, 457), in BFHE 146, 442, BStBl II 1986, 674, vom 10. Juni 1986 IX R 7/82 (BFH/NV 1987, 26), vom 17. November 1987 IX R 16/83 (BFH/NV 1988, 294), in BFHE 152, 203, BStBl II 1988, 404.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht