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   BFH, 11.03.2003 - IX R 16/99   

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BFH, 11.03.2003 - IX R 16/99 (https://dejure.org/2003,1693)
BFH, Entscheidung vom 11.03.2003 - IX R 16/99 (https://dejure.org/2003,1693)
BFH, Entscheidung vom 11. März 2003 - IX R 16/99 (https://dejure.org/2003,1693)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO 1977 § 164 Abs. 2; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 21 Abs. 1; ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 564 a.F.; ; BGB § 1357; ; BGB § 1357 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 § 9 Abs. 1 S. 1
    VuV: Vermietereigenschaft bei Miteigentum; Aufwendungen vor Veräußerung nach Mieterauszug

  • datenbank.nwb.de

    Aufwendungen des Vermieters nach Beendigung seiner Vermietungstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 180 Abs 1 Nr 2a, EStG § 21 Abs 1 Nr 1
    Ehegatten; Einkünfteerzielung; Einkünftezurechnung; Miteigentum

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (31)

  • BFH, 25.06.2002 - IX R 55/99

    Miteigentümer; Verwirklichung des Tatbestandes der Einkunftsart VuV

    Auszug aus BFH, 11.03.2003 - IX R 16/99
    a) Den objektiven Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht, wer die rechtliche oder tatsächliche Macht hat, eines der in § 21 Abs. 1 EStG genannten Wirtschaftsgüter anderen entgeltlich auf Zeit zur Nutzung zu überlassen und Träger der Rechte und Pflichten aus einem Miet- oder Pachtvertrag ist (BFH-Urteile vom 25. Juni 2002 IX R 55/99, BFH/NV 2002, 1556; vom 17. Dezember 1996 IX R 30/94, BFHE 182, 170, BStBl II 1997, 406; vom 27. Januar 1993 IX R 269/87, BFHE 170, 383, BStBl II 1994, 615).

    Festzustellen, wer den Tatbestand der jeweiligen Einkunftsart erfüllt hat, ist vorrangig gegenüber der Frage nach der Zurechnung ggf. gemeinschaftlich erzielter Einkünfte; die Frage nach der Zurechnung gemeinschaftlich erzielter Einkünfte stellt sich nicht mehr, wenn nur ein Miteigentümer allein den objektiven Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung erfüllt (BFH-Urteile vom 30. Juni 1999 IX R 83/95, BFHE 190, 82; in BFH/NV 2002, 1556).

    Gelangt das FG zu dem Ergebnis, der Kläger habe nicht in offener Stellvertretung für die Beigeladene gehandelt und die Beigeladene sei aus dem Mietverhältnis entlassen worden, wird es weiter der zwischen dem Kläger und der Beigeladenen streitigen Frage nachgehen müssen, ob der Kläger als mittelbarer Stellvertreter angesehen und sein Verhalten der Beigeladenen steuerrechtlich zugerechnet werden kann, weil der Kläger mit Wissen und Wollen der Beigeladenen den Mietvertrag abgeschlossen und durchgeführt hat und damit jedenfalls auch für ihre Rechnung tätig geworden ist, so dass die Beigeladene ebenfalls wirtschaftlich die Rechte und Pflichten des Mietverhältnisses getragen hat (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1556, m.w.N.).

  • BFH, 09.07.2002 - IX R 57/00

    Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung

    Auszug aus BFH, 11.03.2003 - IX R 16/99
    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (Einkünfteerzielungsabsicht, vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BFHE 199, 417; vom 9. Juli 2002 IX R 57/00, BFHE 199, 422).

    Dies gilt auch dann, wenn nach dem Beginn der Vermietungstätigkeit das Grundstück aufgrund eines neu gefassten Entschlusses veräußert wird (BFH-Urteile in BFHE 199, 417; in BFHE 199, 422, jeweils unter II. 1. b).

    Die Schlussfolgerungen des FG haben schon dann Bestand, wenn sie zwar nicht zwingend, aber möglich sind (BFH-Urteile in BFHE 199, 422; vom 9. Januar 2001 IX R 31/98, BFH/NV 2001, 1017).

  • BFH, 30.06.1999 - IX R 83/95

    Vermietungseinkünfte bei Miteigentümern

    Auszug aus BFH, 11.03.2003 - IX R 16/99
    Festzustellen, wer den Tatbestand der jeweiligen Einkunftsart erfüllt hat, ist vorrangig gegenüber der Frage nach der Zurechnung ggf. gemeinschaftlich erzielter Einkünfte; die Frage nach der Zurechnung gemeinschaftlich erzielter Einkünfte stellt sich nicht mehr, wenn nur ein Miteigentümer allein den objektiven Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung erfüllt (BFH-Urteile vom 30. Juni 1999 IX R 83/95, BFHE 190, 82; in BFH/NV 2002, 1556).

    Sollte die Beigeladene bei Erwerb der Eigentumswohnung Vermieterin geworden sein, wird es der Frage nachgehen müssen, ob der spätere Mietvertrag lediglich zur Dokumentation des Eigentumswechsels abgeschlossen wurde oder ob die Beigeladene dadurch unter Abänderung des Mietvertrages aus ihrer Stellung als Vermieterin entlassen werden sollte (vgl. BFH-Urteil in BFHE 190, 82, unter 3. b).

  • BFH, 09.07.2002 - IX R 47/99

    Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung

    Auszug aus BFH, 11.03.2003 - IX R 16/99
    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (Einkünfteerzielungsabsicht, vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BFHE 199, 417; vom 9. Juli 2002 IX R 57/00, BFHE 199, 422).

    Dies gilt auch dann, wenn nach dem Beginn der Vermietungstätigkeit das Grundstück aufgrund eines neu gefassten Entschlusses veräußert wird (BFH-Urteile in BFHE 199, 417; in BFHE 199, 422, jeweils unter II. 1. b).

  • BFH, 10.10.2000 - IX R 15/96

    Erhaltungsaufwendungen bei Nutzungswertbesteuerung

    Auszug aus BFH, 11.03.2003 - IX R 16/99
    c) Ob die im Streitfall getätigten Aufwendungen zur Reparatur der Eigentumswohnung als Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzuziehen sind, hängt davon ab, ob sie objektiv in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit stehen und subjektiv zur Förderung der Nutzungsüberlassung ausgeführt wurden (BFH-Urteile vom 10. Oktober 2000 IX R 15/96, BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787; vom 20. Februar 2001 IX R 49/98, BFH/NV 2001, 1022).

    Bei noch auf die Vermietungszeit entfallenden Aufwendungen ist typisierend anzunehmen, dass sie der Einkünfteerzielung dienen und die dadurch entstandenen Aufwendungen grundsätzlich als Werbungskosten zu berücksichtigen sind (vgl. BFH-Urteile in BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787; in BFH/NV 2001, 1022; vom 16. September 1999 IX R 42/97, BFHE 190, 165, BStBl II 2001, 528).

  • BFH, 20.02.2001 - IX R 49/98

    Vermietung - Reparaturen vor Beginn der Selbstnutzung durchführen

    Auszug aus BFH, 11.03.2003 - IX R 16/99
    c) Ob die im Streitfall getätigten Aufwendungen zur Reparatur der Eigentumswohnung als Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzuziehen sind, hängt davon ab, ob sie objektiv in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit stehen und subjektiv zur Förderung der Nutzungsüberlassung ausgeführt wurden (BFH-Urteile vom 10. Oktober 2000 IX R 15/96, BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787; vom 20. Februar 2001 IX R 49/98, BFH/NV 2001, 1022).

    Bei noch auf die Vermietungszeit entfallenden Aufwendungen ist typisierend anzunehmen, dass sie der Einkünfteerzielung dienen und die dadurch entstandenen Aufwendungen grundsätzlich als Werbungskosten zu berücksichtigen sind (vgl. BFH-Urteile in BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787; in BFH/NV 2001, 1022; vom 16. September 1999 IX R 42/97, BFHE 190, 165, BStBl II 2001, 528).

  • BFH, 30.01.1995 - GrS 4/92

    Berücksichtigung des Angehörigen durch die unentgeltliche Nutzungsüberlassung

    Auszug aus BFH, 11.03.2003 - IX R 16/99
    Sollten dem Kläger die Einkünfte alleine zuzurechnen sein, ist zu der Frage, in welcher Höhe er zur Absetzung für Abnutzung berechtigt ist, auf die BFH-Beschlüsse vom 30. Januar 1995 GrS 4/92 (BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281) und vom 23. August 1999 GrS 5/97 (BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774) sowie auf das BFH-Urteil vom 6. März 2001 IX R 64/97 (BFHE 195, 211, BStBl II 2001, 796) zu verweisen.
  • BFH, 23.08.1999 - GrS 5/97

    Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 11.03.2003 - IX R 16/99
    Sollten dem Kläger die Einkünfte alleine zuzurechnen sein, ist zu der Frage, in welcher Höhe er zur Absetzung für Abnutzung berechtigt ist, auf die BFH-Beschlüsse vom 30. Januar 1995 GrS 4/92 (BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281) und vom 23. August 1999 GrS 5/97 (BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774) sowie auf das BFH-Urteil vom 6. März 2001 IX R 64/97 (BFHE 195, 211, BStBl II 2001, 796) zu verweisen.
  • BFH, 06.03.2001 - IX R 64/97

    Bindungswirkung einer Bescheinigung i. S. des § 82 i Abs. 2 EStDV umfasst nicht

    Auszug aus BFH, 11.03.2003 - IX R 16/99
    Sollten dem Kläger die Einkünfte alleine zuzurechnen sein, ist zu der Frage, in welcher Höhe er zur Absetzung für Abnutzung berechtigt ist, auf die BFH-Beschlüsse vom 30. Januar 1995 GrS 4/92 (BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281) und vom 23. August 1999 GrS 5/97 (BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774) sowie auf das BFH-Urteil vom 6. März 2001 IX R 64/97 (BFHE 195, 211, BStBl II 2001, 796) zu verweisen.
  • BFH, 23.01.1990 - IX R 17/85

    Mit dem Gebäudeverkauf zusammenhängende Reparaturkosten keine Werbungskosten bei

    Auszug aus BFH, 11.03.2003 - IX R 16/99
    Denn der innere Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist nicht gegeben, soweit die Aufwendungen allein oder ganz überwiegend durch die Veräußerung des Mietobjekts veranlasst sind (BFH-Urteile vom 31. März 1998 IX R 26/96, BFH/NV 1998, 1212; vom 23. Januar 1990 IX R 17/85, BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465).
  • BFH, 17.12.2002 - IX R 6/99

    VuV; Schönheitsreparaturen nach Vermietung aber vor Selbstnutzung

  • BFH, 15.05.2002 - X R 3/99

    Nachträglicher Schuldzinsenabzug bei einem Liebhaberei-Betrieb

  • LG Marburg, 27.09.2000 - 5 S 36/00

    Rückforderung rechtsgrundlos gezahlter Nebenkosten auch nach Vertragsbeendigung

  • BGH, 24.01.1973 - VIII ZR 163/71

    Auslegung eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses - Rechtsnachfolge in

  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

  • BFH, 11.07.2000 - IX R 48/96

    Schönheitsreparaturen nach Beendigung der Vermietung

  • BFH, 17.12.1996 - IX R 30/94

    Unterbeteiligter an einer Personengesellschaft erzielt keine Einkünfte aus

  • BFH, 08.12.1998 - IX R 49/95

    Keine Einkunftserzielungsabsicht bei Ankaufsrecht

  • BFH, 05.11.2002 - IX R 18/02

    In Eigenregie vermietete Ferienwohnung

  • BFH, 16.09.1999 - IX R 42/97

    Nachträgliche Schuldzinsen bei Vermietung und Verpachtung

  • BFH, 05.09.2000 - IX R 33/97

    A)

  • BFH, 09.01.2001 - IX R 31/98

    Einkommensteuer - Grundstück - Nutzungswert - Kostenmiete - Einliegerwohnung -

  • BFH, 09.07.2002 - IX R 33/01

    Einkünfteerzielungsabsicht; befristete Vermietung

  • BFH, 18.12.2001 - IX R 24/98

    VuV; Renovierungsaufwendungen nach Mieterauszug; Arbeitslohn bei nicht

  • BFH, 27.01.1993 - IX R 269/87

    Steuerliche Behandlung von Immobilienfonds

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

  • BFH, 04.03.1997 - IX R 29/93

    Schuldzinsen, die auf die Zeit zwischen Kündigung und Auseinandersetzung im

  • BFH, 07.11.1995 - IX R 81/93

    Einordnung von Aufwendungen für Malerarbeiten, Schreinerarbeiten, Elektroarbeiten

  • BFH, 31.03.1998 - IX R 26/96

    Abbruchkosten als nachträgliche Werbungskosten

  • LG Berlin, 08.10.2001 - 62 S 210/01

    Ehegatte als Stellvertreter für den Abschluss eines gemeinschaftlichen

  • BFH, 29.06.1995 - VIII R 68/93

    Veräußerungsverlust aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung i. S. des

  • BFH, 18.05.2004 - IX R 49/02

    Vermietung eines im Miteigentum stehenden Wohnhauses

    Festzustellen, wer den Tatbestand der jeweiligen Einkunftsart erfüllt hat, ist vorrangig gegenüber der Frage nach der Zurechnung ggf. gemeinschaftlich erzielter Einkünfte; die Frage nach der Zurechnung gemeinschaftlich erzielter Einkünfte stellt sich nicht mehr, wenn nur ein Miteigentümer allein den objektiven Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung erfüllt (BFH-Urteile vom 30. Juni 1999 IX R 83/95, BFHE 190, 82; vom 11. März 2003 IX R 16/99, BFH/NV 2003, 1043).
  • BFH, 11.07.2017 - IX R 42/15

    Mietverhältnis unter nahen Angehörigen - Einkünfteerzielungsabsicht - Aufgabe der

    Stellt der Steuerpflichtige seine auf Einkünfteerzielung gerichtete Tätigkeit ein, sind die bis zur Beendigung der Vermietungstätigkeit entstandenen Aufwendungen weiterhin durch die ursprünglich zur Erzielung von Einkünften begonnene und unverändert fortgeführte Tätigkeit veranlasst (BFH-Urteil vom 11. März 2003 IX R 16/99, BFH/NV 2003, 1043).

    Hierunter fallen auch Aufwendungen für Abwicklungsmaßnahmen, die die negativen Einkünfte unter Umständen sogar erhöhen (BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 1043).

    Dabei ist davon auszugehen, dass die Vermietungstätigkeit solange andauert, als der Vermieter dem Mieter die Nutzung der Mietsache entgeltlich überlässt, also in der Regel bis zum Ende des Mietverhältnisses (§ 542 des Bürgerlichen Gesetzbuchs --BGB--; BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 1043).

  • BFH, 19.12.2007 - IX R 50/07

    Bindungswirkung der steuerrechtlichen Einordnung von Planungskosten als

    Auf diese neu einsetzende Einkünfteerzielungsabsicht käme es aber nur an, wenn der Kläger mit der Beseitigung der Gebäude zugleich seine auf das Grundstück bezogene Vermietungsabsicht aufgegeben und seine auf Einkünfteerzielung gerichtete Tätigkeit eingestellt hätte (vgl. BFH-Urteil vom 11. März 2003 IX R 16/99, BFH/NV 2003, 1043, m.w.N.).
  • BFH, 16.01.2007 - IX R 69/04

    Befristung und Fortbestehen eines Nießbrauchs - Arbeitnehmeranteile als

    a) Den objektiven Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht, wer die rechtliche oder tatsächliche Macht hat, eines der in § 21 Abs. 1 EStG genannten Wirtschaftsgüter anderen entgeltlich auf Zeit zum Gebrauch oder zur Nutzung zu überlassen; er muss Träger der Rechte und Pflichten aus einem Miet- oder Pachtvertrag oder einem ähnlichen Vertrag über eine Nutzungsüberlassung sein (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. März 2003 IX R 16/99, BFH/NV 2003, 1043, m.w.N.).
  • BFH, 15.12.2009 - IX R 55/08

    Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei Miteigentümern -

    In subjektiver Hinsicht setzt die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung eine Überschusserzielungsabsicht voraus (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Juni 1999 IX R 83/95, BFHE 190, 82; vom 11. März 2003 IX R 16/99, BFH/NV 2003, 1043).
  • FG München, 22.04.2008 - 13 K 1870/05

    Verteilung von größerem Erhaltungsaufwand bei Einkünften aus Vermietung und

    Den objektiven Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht, wer die rechtliche oder tatsächliche Macht hat, eines der in § 21 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) genannten Wirtschaftsgüter einem anderen gegen Entgelt zur Nutzung zu überlassen und Träger der Rechte und Pflichten aus einem Miet- oder Pachtvertrag ist (BFH-Urteile vom 11. März 2003 IX R 16/99, BFH/NV 2003, 1043; vom 23. September 2003 IX R 26/99, BFH/NV 2004, 476; Schmidt/Drenseck, EStG, 26. Aufl. 2007, § 21 Rz. 5; jeweils m.w.N.).

    Denn solange der Vermieter dem Mieter die Nutzung der Mietsache überlässt, dauert die Vermietungstätigkeit an; die Vermietungszeit endet mit dem Wegfall des Nutzungsrechts des Mieters (BFH-Urteil vom 11. März 2003 IX R 16/99, BFH/NV 2003, 1043).

  • BFH, 06.09.2006 - IX R 13/05

    VuV - Verwirklichung des Tatbestandes; vorab entstandene WK

    Den objektiven Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht, wer die rechtliche oder tatsächliche Macht hat, eines der in § 21 Abs. 1 EStG genannten Wirtschaftsgüter anderen entgeltlich auf Zeit zum Gebrauch oder zur Nutzung zu überlassen; er muss Träger der Rechte und Pflichten aus einem Miet- oder Pachtvertrag oder einem ähnlichen Vertrag über eine Nutzungsüberlassung sein (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. März 2003 IX R 16/99, BFH/NV 2003, 1043, m.w.N.).
  • BFH, 19.11.2003 - IX R 54/00

    VuV: Einkünfteerzielung; Nießbrauchsbestimmung

    Den objektiven Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht, wer die rechtliche oder tatsächliche Macht hat, eines der in § 21 Abs. 1 EStG genannten Wirtschaftsgüter anderen entgeltlich auf Zeit zum Gebrauch oder zur Nutzung zu überlassen; er muss Träger der Rechte und Pflichten aus einem Miet- oder Pachtvertrag oder einem ähnlichen Vertrag über eine Nutzungsüberlassung sein (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. März 2003 IX R 16/99, BFH/NV 2003, 1043, m.w.N.).
  • BFH, 07.06.2006 - IX R 14/04

    Grundstücksgemeinschaft; Vermietung an Miteigentümer; Zurechnung von Einkünften

    Dies festzustellen ist vorrangig gegenüber der Frage nach der Zurechnung ggf. gemeinschaftlich erzielter Einkünfte; diese Frage stellt sich nicht mehr, wenn nur ein Miteigentümer allein den objektiven Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung erfüllt (BFH-Urteile vom 30. Juni 1999 IX R 83/95, BFHE 190, 82, BFH/NV 2000, 118; vom 11. März 2003 IX R 16/99, BFH/NV 2003, 1043).
  • BFH, 19.12.2007 - IX R 30/07

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (z.B. BFH-Urteile vom 25. März 2003 IX R 56/00, BFH/NV 2003, 1170; vom 11. März 2003 IX R 16/99, BFH/NV 2003, 1043, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 28.03.2007 - IX R 46/05

    VuV: WK-Abzug für Gutachterkosten?

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2017 - 3 K 1565/15

    Gesellschafterwechsel und deren Beteiligung am erwirtschafteten Ergebnis

  • BFH, 20.01.2009 - IX R 18/07

    Überquotale Aufwandstragung durch Miteigentümer

  • FG Hessen, 06.04.2006 - 3 K 1524/04

    Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht bei Veräußerung einer vermieteten Wohnung

  • FG Köln, 16.01.2008 - 14 K 4709/04

    Anforderungen an den Nachweis des Einbaus einer teuren Einbauküche in eine

  • BFH, 14.07.2004 - IX R 56/01

    VuV: Einkünfteerzielungsabsicht

  • BFH, 23.09.2003 - IX R 26/99

    Erbfall; Eintritt in Mietverträge

  • FG Baden-Württemberg, 23.02.2011 - 4 K 4393/08

    Zurechnung von Vermietungseinkünften bei tatsächlicher Durchführung eines

  • FG Hessen, 24.09.2015 - 11 K 3189/09

    § 9 Abs.1 , § 7 EStG

  • BFH, 14.10.2003 - IX R 18/01

    Erhaltungsaufwendungen nach Wegfall der Nutzungswertbesteuerung

  • FG Saarland, 18.12.2012 - 1 K 1628/10

    Einkunftserzielung aus der Vermietung von Wohnungen durch eine

  • FG Niedersachsen, 19.06.2020 - 2 K 181/17

    Zurechnung der Vermietungseinkünfte den Miteigentümern des Teileigentums

  • BFH, 07.12.2006 - IX B 34/06

    VuV; WK-Abzug

  • FG Niedersachsen, 19.07.2012 - 10 K 41/12

    Vermietungsabsicht bei jahrelangem Leerstand eines ohne Sanierung nicht

  • BFH, 29.05.2008 - IX R 46/06

    Zur Einkünfteerzielungsabsicht des Vertretenen bei gesetzlicher Vertretung

  • FG Düsseldorf, 17.03.2005 - 11 K 2075/02

    Verluste aus Vermietung und Verpachtung; Überschusserzielungsabsicht; unbebautes

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 13.09.2007 - 2 K 460/05

    Keine Anspruch auf Investitionszulage bei Anschaffung eines Gebäudes nach dem

  • FG Niedersachsen, 20.06.2007 - 12 K 342/04

    Zeitpunkt des steuerlichen Endes der Vermietungsabsicht im Falle des Abbruchs

  • FG Münster, 06.05.2004 - 3 K 2356/02

    Schuldzinsenabzug nach Ablauf der großen Übergangsregelung

  • FG Niedersachsen, 27.11.2012 - 2 K 5/12

    Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei unentgeltlicher

  • FG Köln, 10.02.2009 - 14 K 4709/04

    Voraussetzungen für eine Abzugsfähigkeit von Investitionen in eine hochwertige

  • FG Niedersachsen, 27.03.2009 - 1 K 11543/05

    Einkünfte i.S.d. § 2 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) aus Vermietung und

  • FG Hamburg, 22.11.2004 - VI 111/01

    Renovierung vor Selbstnutzung

  • FG Hessen, 30.07.2009 - 13 K 1121/07

    Zurechnung von Vermietungseinkünften bei Überlassung der Dispositionsbefugnis des

  • FG Niedersachsen, 15.04.2010 - 10 K 11283/09

    Notwendigkeit des Nachweises der Vermietungsabsicht bei leerstehender Wohnung im

  • FG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 11 K 11245/08

    Sachbezug durch private Nutzung eines vom Arbeitgeber überlassenen betrieblichen

  • FG München, 16.12.2009 - 10 K 3037/08

    Keine vorab entstandenen Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung bei

  • FG Sachsen-Anhalt, 12.12.2014 - 1 K 1008/09

    Grundstück im Alleineigentum kein Betriebsvermögen eines Dritten - Wegfall der

  • FG Hamburg, 15.09.2005 - V 106/05

    Keine Einkünfteerzielung durch Einräumung eines Wohnrechts; Eintragung eines

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