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   BFH, 11.08.1987 - IX R 163/83   

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BFH, 11.08.1987 - IX R 163/83 (https://dejure.org/1987,1375)
BFH, Entscheidung vom 11.08.1987 - IX R 163/83 (https://dejure.org/1987,1375)
BFH, Entscheidung vom 11. August 1987 - IX R 163/83 (https://dejure.org/1987,1375)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 11 Abs. 2 Satz 1; AO 1977 § 42

  • Wolters Kluwer

    Zeitpunkt der Leistung - Bankkonto - Überweisung - Unbare Zahlung - Eingang des Überweisungsauftrags - Gutschrift auf Sperrkonto - Verpfändung von Guthaben - Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten - Leistung im voraus - Wirtschaftlich vernünftiger Grund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 42; EStG § 11 Abs. 2 S. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    - Abflußzeitpunkt bei Banküberweisung auf Sperrkonto - Vorauszahlung als Gestaltungsmißbrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 152, 440
  • BB 1988, 1167
  • DB 1988, 1142
  • BStBl II 1989, 702
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.01.1986 - IX R 51/80

    Zum Zeitpunkt des Abflusses von Ausgaben, die durch Überweisungsauftrag geleistet

    Auszug aus BFH, 11.08.1987 - IX R 163/83
    Unbare Zahlungen, die im Wege der Überweisung von einem Bankkonto bewirkt werden, sind grundsätzlich im Zeitpunkt des Eingangs des Überweisungsauftrags bei der Überweisungsbank abgeflossen und damit i.S. des § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG geleistet, selbst wenn sie auf einem Sperrkonto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben werden und das Guthaben daran anschließend der Bank verpfändet wird (Anschluß an BFH-Urteil vom 14. Januar 1986 IX R 51/80, BFHE 146, 48, BStBl II 1986, 453).

    Unbare Zahlungen, die im Wege der Überweisung bewirkt werden, sind grundsätzlich im Zeitpunkt des Eingangs des Überweisungsauftrags bei der Überweisungsbank abgeflossen und damit i.S. des § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG geleistet (vgl. BFH-Urteil vom 14. Januar 1986 IX R 51/80, BFHE 146, 48, BStBl II 1986, 453).

    Sollte das FG aufgrund seiner tatsächlichen Feststellungen zu dem Ergebnis gelangen, daß der Überweisungsauftrag erst nach dem 31. Dezember 1976 bei der Überweisungsbank eingegangen ist oder daß die sonstigen Voraussetzungen des Urteils in BFHE 146, 48, BStBl II 1986, 453 nicht vorlagen, so ist die Klage schon aus diesem Grund abzuweisen, da unbeschadet der Frage, ob überhaupt ein Abfluß von Leistungen aus dem Vermögensbereich der Kläger vorliegt und ob die Aufwendungen überhaupt -ganz oder teilweise- als Werbungskosten anzuerkennen sind, dieser Vorgang dann nicht dem Veranlagungszeitraum 1976 zuzuordnen ist.

  • BFH, 29.10.1985 - IX R 107/82

    Bauherrenmodell - Werbungskosten - Rechtsmißbrauch - Einkommensteuer

    Auszug aus BFH, 11.08.1987 - IX R 163/83
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 29. Oktober 1985 IX R 107/82 (BFHE 145, 351, BStBl II 1986, 217) ausgesprochen, daß in der Vereinbarung unangemessen hoher Gebühren bei den sog. Bauherrenmodellen zur Erlangung von sofort abziehbaren Werbungskosten ein Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts liegen kann.

    In einem solchen Fall kann die bürgerlich-rechtliche Gestaltung rechtsmißbräuchlich sein, wenn sie, gemessen an dem erstrebten Ziel, unangemessen, also ungewöhnlich ist, der Steuerminderung dienen soll und bei sinnvoller, Ziel und Zweck der Rechtsordnung berücksichtigender Auslegung vom Gesetz mißbilligt wird (vgl. im einzelnen Urteil in BFHE 145, 351, BStBl II 1986, 217).

  • BFH, 09.07.1987 - IV R 87/85

    Bauherrengemeinschaft - Werbungskosten - Entgelte - Betriebseinnahmen -

    Auszug aus BFH, 11.08.1987 - IX R 163/83
    Nach der Rechtsprechung des BFH rechtfertigt der Umstand, daß Leistungen auf ein Sperrkonto des Zahlungsempfängers überwiesen wurden und daß das Guthaben daran anschließend der Bank verpfändet wurde, nicht den Schluß, daß damit die Leistungen dem Zahlungsempfänger nicht i.S. von § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG zugeflossen seien (vgl. Urteile vom 23. April 1980 VIII R 156/75, BFHE 131, 41, BStBl II 1980, 643 zu Leistungen auf ein Sperrkonto; vom 9. Juli 1987 IV R 87/85, BFHE 150, 345, Der Betrieb 1987, 2183 zur Leistung auf ein Sperrkonto und Verpfändung des Guthabens).
  • BFH, 23.04.1980 - VIII R 156/75

    Kontosperrung - Grundstückserwerb - Kaufpreiszahlung - Rücktrittsrecht -

    Auszug aus BFH, 11.08.1987 - IX R 163/83
    Nach der Rechtsprechung des BFH rechtfertigt der Umstand, daß Leistungen auf ein Sperrkonto des Zahlungsempfängers überwiesen wurden und daß das Guthaben daran anschließend der Bank verpfändet wurde, nicht den Schluß, daß damit die Leistungen dem Zahlungsempfänger nicht i.S. von § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG zugeflossen seien (vgl. Urteile vom 23. April 1980 VIII R 156/75, BFHE 131, 41, BStBl II 1980, 643 zu Leistungen auf ein Sperrkonto; vom 9. Juli 1987 IV R 87/85, BFHE 150, 345, Der Betrieb 1987, 2183 zur Leistung auf ein Sperrkonto und Verpfändung des Guthabens).
  • BFH, 23.09.1986 - IX R 113/82

    Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts bei Vorauszahlung von sog.

    Auszug aus BFH, 11.08.1987 - IX R 163/83
    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 23. September 1986 IX R 113/82 (BFHE 148, 250, BStBl II 1987, 219) ausgeführt hat, sind im voraus entrichtete Leistungen nicht im Jahr ihrer Zahlung als Werbungskosten abziehbar, wenn sie ohne wirtschaftlich vernünftigen Grund vorausgezahlt worden sind.
  • BFH, 08.03.2016 - VIII B 58/15

    Umsatzsteuervorauszahlung IV. Quartal; Abfluss von Betriebsausgaben bei unbarer

    Es bestehen keine Zweifel, dass die Rechtsprechung des BFH zum Abfluss von Betriebsausgaben bei unbaren Zahlungen per Überweisung (BFH-Urteile vom 14. Januar 1986 IX R 51/80, BFHE 146, 48, BStBl II 1986, 453; vom 11. August 1987 IX R 163/83, BFHE 152, 440, BStBl II 1989, 702) auf den vorliegenden Fall zu übertragen ist.
  • FG Rheinland-Pfalz, 18.03.2013 - 5 K 1875/10

    Beim Kreditkartengeschäft wird mit der Unterschrift des Belastungsbelegs die

    Mit Urteil vom 11. August 1987 hat der BFH festgehalten, dass unbare Zahlungen, die im Wege der Überweisung bewirkt werden, grundsätzlich im Zeitpunkt des Eingangs des Überweisungsauftrags bei der Überweisungsbank abgeflossen sind (BFH-Urteil vom 11. August 1987, IX R 163/83, BStBl II 1989, 702).

    Nach den oben aufgeführten Kommentierungen zum Abflusszeitpunkt bei Kreditkartenzahlungen, dem Umstand, dass der Gesetzgeber in den Bundestagsdrucksachen zu § 675f Abs. 3 BGB als "Zahlungsvorgang" ausdrücklich auch die Bereitstellung von Buchgeldbeträgen als tatsächlichen Geldfluss bezeichnet hat, und den BFH-Urteilen vom 11. August 1987 (IX R 163/83, a. a. O. - zu Überweisungen -) und vom 24. September 1985 (IX R 2/80, a. a. O. - zu Scheckbegebungen -), in denen der BFH einmal festgehalten hat, dass unbare Zahlungen durch Überweisungen im Zeitpunkt des Eingangs des Überweisungsauftrags bewirkt sind, und zum anderen bei der Begebung eines Schecks die Leistungshandlung bewirkt ist, wenn der Scheckaussteller die uneingeschränkte Verfügungsgewalt über die Scheckurkunde verloren hat, geht der Senat im Streitfall davon aus, dass der Kläger mit der Bezahlung mittels Visa-Card - mit der die Unterschrift des Belastungsbeleges durch den Karteninhaber zwangsläufig einhergeht - bei der Firma X spätestens am 9. Dezember 1996 die Leistungshandlung hinsichtlich des Buchgeldbetrages vorgenommen und der Firma X an diesem Tag die wirtschaftliche Verfügungsmacht über den Buchgeldbetrag in Höhe von 7.523,00 DM verschafft hat.

  • BFH, 06.03.1997 - IV R 47/95

    1. Zinsabfluß im Zeitpunkt der Soll-Buchung auf dem Kontokorrentkonto, solange

    Weist das Konto die nötige Deckung auf, genügt sogar die Erteilung des Überweisungsauftrags (BFH-Urteile vom 14. Januar 1986 IX R 51/80, BFHE 146, 48, BStBl II 1986, 453; vom 11. August 1987 IX R 163/83, BFHE 152, 440, BStBl II 1989, 702).
  • BFH, 14.11.1989 - IX R 197/84

    Beteiligte an einem Bauherrenmodell sind im Regelfall Erwerber; die gesamten

    Dem Abzug der Ausgabe im Jahr der Zahlung steht dann § 42 AO 1977 (§ 6 StAnpG) entgegen (Urteile des Senats vom 23. September 1986 IX R 113/82, BFHE 148, 250, BStBl II 1987, 219; vom 11. August 1987 IX R 163/83, BFHE 152, 440, 446, BStBl II 1989, 702).
  • BFH, 03.12.2019 - VIII R 23/17

    Verfahrensgegenstand bei Ergehen mehrerer Änderungsbescheide während des

    Unbare Zahlungen, die im Wege der Überweisung von einem Bankkonto bewirkt werden, sind grundsätzlich im Zeitpunkt des Überweisungsauftrages abgeflossen (z.B. BFH-Urteil vom 11.08.1987 - IX R 163/83, BFHE 152, 440, BStBl II 1989, 702; vgl. auch BFH-Beschluss vom 08.03.2016 - VIII B 58/15, BFH/NV 2016, 1008).
  • BFH, 07.07.2005 - IX R 7/05

    Arbeitgeberbeitrag für eine Direktversicherung im Zeitpunkt des

    Denn sie hat ihre Bank im Dezember 1995 zur Zahlung angewiesen und damit nach den Feststellungen des FG die wirtschaftliche Verfügungsmacht über den Geldbetrag verloren (vgl. BFH-Urteile vom 24. August 2004 IX R 28/02, BFH/NV 2005, 49, und vom 11. August 1987 IX R 163/83, BFHE 152, 440, BStBl II 1989, 702).
  • BGH, 06.02.1991 - VIII ZR 26/90

    Überwachungspflicht des Treuhänders eines Bauherrenmodells; Haftung für

    Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs in DB 1988, 1142, auf die sich die Revision dabei stützt, besagt lediglich, eine Zahlung auf ein Konto des Zahlungsempfängers stelle eine Leistung im steuerlichen Sinn auch dann dar, wenn der Zahlungsempfänger in der Verfügung über dieses Konto beschränkt sei, wobei die Verfügungsbeschränkung auch darin bestehen könne, daß er nur gemeinsam mit dem Leistenden berechtigt sei.
  • FG Köln, 09.11.2017 - 11 K 188/17

    Abziehbarkeit einer Umsatzsteuervorauszahlung als Betriebsausgabe hinsichtlich

    Denn die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Abfluss von Betriebsausgaben bei unbaren Zahlungen per Überweisung (vgl. nur BFH-Urteile vom 14.1.1986 - IX R 51/80, BStBl. II 1986, 453 und vom 11.8.1987 - IX R 163/83, BStBl. II 1989, 702) ist auf den vorliegenden Fall zu übertragen.
  • BFH, 24.08.2004 - IX R 28/02

    Zahlungszeitpunkt bei Überweisung

    Als "Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung" wertet die Rechtsprechung regelmäßig schon den Zeitpunkt, in dem der Schuldner seiner Bank den Überweisungsauftrag erteilt (BFH-Urteile vom 22. Mai 1987 III R 47/82, BFHE 150, 144, BStBl II 1987, 673, und vom 2. August 1988 VIII R 18/80, BFH/NV 1989, 307; Blümich/Brandis, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 7a EStG Rz. 44; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 23. Aufl., § 7a Rz. 4; zu § 11 Abs. 2 EStG vgl. BFH-Urteile vom 14. Januar 1986 IX R 51/80, BFHE 146, 48, BStBl II 1986, 453; vom 11. August 1987 IX R 163/83, BFHE 152, 440, BStBl II 1989, 702; vom 6. März 1997 IV R 47/95, BFHE 183, 78, BStBl II 1997, 509; so auch Birk in Herrmann/Heuer/Raupach (HHR), Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, § 11 EStG Anm. 120; kritisch Trzaskalik, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, § 11 Rdnr. C 18).
  • BFH, 15.11.1994 - VIII R 74/93

    Ausschüttungen aus dem Reservefonds einer PGH, die von der PGH in 1990

    Unbare Zahlungen, die im Wege einer Banküberweisung bewirkt werden, fließen grundsätzlich im Zeitpunkt des Eingangs des Überweisungsauftrages bei der Überweisungsbank ab (BFH-Urteil vom 11. August 1987 IX R 163/83, BFHE 152, 440, BStBl II 1989, 702, 704 m. w. N.).
  • FG Köln, 29.10.2002 - 7 K 4624/99

    Einmalzahlung von Erbbauzinsen bei Überschusseinkünften

  • FG Baden-Württemberg, 09.09.2014 - 6 K 4193/12

    Abfluss der durch ein Sollsaldo auf dem Kontokorrentkonto einer AG entstandenen

  • FG München, 12.05.2014 - 7 K 3486/11

    Vorauszahlung der gesamten Kosten einer sich über mehrere Jahre

  • BFH, 08.11.2002 - IX B 13/02

    Darlegungserfordernis bei Zulassungsgründen - Unzulässigkeit der Revision bei der

  • FG München, 16.03.2004 - 12 K 519/03

    Zufluss bei Hinterlegung wegen Ungewissheit des Gläubigers nach § 372 Satz 2 BGB

  • BFH, 08.11.1988 - IX R 142/84

    Abziehbarkeit des Damnums als Werbungskosten

  • FG München, 05.05.2009 - 7 V 355/09

    Beteiligung an ausländischer Personengesellschaft zum Zweck des negativen

  • FG Hamburg, 12.10.2000 - VII 13/98

    Anzahlungen auf Anschaffungskosten nach § 4 Abs.

  • BFH, 02.08.1988 - VIII R 18/80

    Antrag auf Berücksichtigung der Anschaffungskosten und Herstellungskosten nach

  • BFH, 08.11.1988 - IX R 96/84

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Werbungskosten

  • FG München, 31.01.1997 - 11 K 3194/94

    Zeitpunkt der Absetzungsmöglichkeit von Ausgaben als Werbungskosten; Auslegung

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.09.2014 - 6 K 4193/12

    Abfluss von Zinsaufwendungen bei den Werbungskosten aus Vermietung und

  • FG Hamburg, 26.03.1999 - VI 161/97

    Abzug von Werbungskosten bei der Einkommenssteuer; Rechtsmissbräuchlichkeit von

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